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   FG Berlin, 11.09.2000 - 8 K 8516/97   

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https://dejure.org/2000,8310
FG Berlin, 11.09.2000 - 8 K 8516/97 (https://dejure.org/2000,8310)
FG Berlin, Entscheidung vom 11.09.2000 - 8 K 8516/97 (https://dejure.org/2000,8310)
FG Berlin, Entscheidung vom 11. September 2000 - 8 K 8516/97 (https://dejure.org/2000,8310)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der gewerblichen Betätigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage der gewerblichen Betätigung eines Mietervereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 104
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • RFH, 05.10.1934 - V A 587/33
    Auszug aus FG Berlin, 11.09.2000 - 8 K 8516/97
    Die Umsatzsteuer-Richtlinien ( UStR ) unterscheiden in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung - vgl. bereits Reichsfinanzhof - RFH - im Urteil vom 5. Oktober 1934 V A 587/33, RFHE 37, 30, RStBl 35, 621; BFH-Urteil vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, BFHE 142, 524, BStBl II 1984, 176 - in Abschnitt 4 Abs. 1 zwischen Aktivitäten der Vereinigung "zur Erfüllung ihrer den Gesamtbelangen sämtlicher Mitglieder dienenden satzungsmäßigen Gemeinschaftszwecke" und "Leistungen, die den Sonderbelangen der einzelnen Mitglieder dienen." Aktivitäten zur Erfüllung der Gesamtbelange, zu deren Erfüllung die Vereinigung "echte" Mitgliedsbeiträge erhebt, werden nicht im Rahmen eines Leistungsaustauschs erbracht, wohl aber die den Sonderbelangen eines Mitglieds dienenden Leistungen gegen Beiträge, die der tatsächlichen oder vermuteten Inanspruchnahme der Tätigkeit der Vereinigung entsprechen (vgl. Klenk, in: Sölch / Ringleb / List, Umsatzsteuer, Kommentar, § 1 Rz. 181 m. w. N.).
  • BFH, 17.05.1952 - I D 1/52
    Auszug aus FG Berlin, 11.09.2000 - 8 K 8516/97
    Erfolge sie nicht durch allgemeine Beiträge, so spreche die Vermutung für die Vertretung von Einzelinteressen (Hinweise auf ein Gutachten des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Mai 1952 I D 1/52 S, Sammlung der amtlichen Entscheidungen des BFH, BFHE 56, 591, Bundessteuerblatt - BStBl - III 1952, 228 sowie Eversberg / Dötsch / Jost / Witt, Die Körperschaftsteuer, Kommentar, § 8 Rz. 131).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 2/97

    Gemeinnützigkeit bei Vermittlung von Versicherungsschutz

    Auszug aus FG Berlin, 11.09.2000 - 8 K 8516/97
    Mit seiner Tätigkeit, Versicherungsschutz zu vermitteln und Rechtsberatung in außergerichtlichen mietrechtlichen Streitigkeiten durchzuführen, hat der Kläger Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. von § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt (vgl. zur Vermittlung von Versicherungsschutz durch eine gemeinnützige Körperschaft als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 I R 2/97, BFHE 184, 222 , BStBl II 1998, 175).
  • BFH, 16.12.1998 - I R 36/98

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem Lohnsteuerhilfeverein

    Auszug aus FG Berlin, 11.09.2000 - 8 K 8516/97
    In diesen Fällen wird eine Mehrung des Betriebsvermögens in Form eines Totalgewinns erstrebt, es sei denn das aus den Gewinnen eingespeiste Eigenkapital soll später durch Kostenunterdeckungen wieder aufgezehrt werden (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1998 I R 36/98, BFHE 188, 17 , BStBl II 1999, 368).
  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus FG Berlin, 11.09.2000 - 8 K 8516/97
    Eine Leistung gegen Entgelt i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt vor, wenn die Leistung erkennbar um der Gegenleistung willen erbracht wird und ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der erbrachten Leistung und dem erhaltenen Entgelt besteht (Urteil vom 7. Mai 1981 V R 47/96, BFHE 133, 133 , BStBl II 1981, 495; Europäischer Gerichtshof - EuGH - vom 5. Februar 1981, Rs. 154/80, Amtliche Entscheidungssammlung 1981, 445, Umsatzsteuerrundschau - UR - 1981, 100).
  • BFH, 09.05.1974 - V R 128/71

    Beitragszahlungen an eine Interessenvereinigung von Lohnsteuerzahlern sind

    Auszug aus FG Berlin, 11.09.2000 - 8 K 8516/97
    Der BFH hat demgemäß bei einem Lohnsteuerhilfeverein, bei dem regelmäßig auch nicht alle Mitglieder die Vereinsleistungen jedes Jahr tatsächlich in Anspruch nehmen, die gesamten Vereinsbeiträge für umsatzsteuerbar erachtet (Urteil vom 9. Mai 1974 V R 128/71, BFHE 112, 430 , BStBl II 1974, 530).
  • BFH, 20.08.1992 - V R 2/88

    Fortbildung auf dem Gebiet einer neuen ärztlichen Behandlungsmethode -

    Auszug aus FG Berlin, 11.09.2000 - 8 K 8516/97
    Gegen die Berechnung der Vorsteuer bestehen ebenfalls keine Bedenken (vgl. dazu allgemein BFH-Urteil vom 20. August 1992 V R 2/88, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1993, 204 unter 3. m. w. N.).
  • BFH, 08.09.1994 - V R 46/92

    Bemessungsgrundlage bei Sonderleistungen (Rechtsberatung und Prozeßvertretung)

    Auszug aus FG Berlin, 11.09.2000 - 8 K 8516/97
    Bei Leistungen einer Personenvereinigung gegenüber ihren Mitgliedern kommt es für die Umsatzsteuerbarkeit - wie bereits oben gesehen - darauf an, ob die Personenvereinigung Sonderbelange ihrer Mitglieder wahrnimmt (vgl. auch BFH-Urteil vom 8. September 1994 V R 46/92, BFHE 175, 467, BStBl II 1994, 957 betr. Haus- und Grundbesitzerverein).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 86/85

    Zur Abgrenzung zwischen Mitgliedsbeitrag und Leistungsentgelt

    Auszug aus FG Berlin, 11.09.2000 - 8 K 8516/97
    Soweit eine Körperschaft jedoch der wirtschaftlichen Förderung der Einzelmitglieder dient und die Beiträge Entgelt für bestimmte Leistungen darstellen, handelt es sich nicht um Mitgliederbeiträge i. S. des § 8 Abs. 6 KStG (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 I R 86/85, BFHE 157, 416 , BStBl II 1990, 551).
  • BFH, 21.08.1997 - V R 47/96

    Steuerpflicht von Bauleistungen nach dem UStG -DDR

    Auszug aus FG Berlin, 11.09.2000 - 8 K 8516/97
    Eine Leistung gegen Entgelt i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt vor, wenn die Leistung erkennbar um der Gegenleistung willen erbracht wird und ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der erbrachten Leistung und dem erhaltenen Entgelt besteht (Urteil vom 7. Mai 1981 V R 47/96, BFHE 133, 133 , BStBl II 1981, 495; Europäischer Gerichtshof - EuGH - vom 5. Februar 1981, Rs. 154/80, Amtliche Entscheidungssammlung 1981, 445, Umsatzsteuerrundschau - UR - 1981, 100).
  • BFH, 09.02.1965 - I 25/63 U

    Körperschaftssteuerrechtliche Behandlung von Hausbesitzervereinen,

  • BFH, 20.12.1984 - V R 25/76

    Nichtunternehmerischer Bereich bei Unternehmen jeder Rechts- und

  • EuGH, 05.02.1981 - 154/80

    Staatsecretaris van Financiën / Coöperatieve Aardappelenbewaarplaats

  • BFH, 29.09.1987 - VII R 54/84

    Zur Begründung der Ermessensentschädigung der Verwaltung bei der Inanspruchnahme

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