Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 09.03.2017 - 8 KLs 24 Js 28058/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6482
LG Heilbronn, 09.03.2017 - 8 KLs 24 Js 28058/15 (https://dejure.org/2017,6482)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 09.03.2017 - 8 KLs 24 Js 28058/15 (https://dejure.org/2017,6482)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 09. März 2017 - 8 KLs 24 Js 28058/15 (https://dejure.org/2017,6482)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,6482) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Straflose Selbstbezichtigung, falsche Verdächtigung, mittelbare Täterschaft

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Straflose Anstiftung zu falscher Selbstbezichtigung im Anhörungsbogen für eine Verkehrsordnungswidrigkeit

  • IWW
  • ra.de
  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Bestimmung einer anderen Person - falsche Verdächtigung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 StGB, § 26 StGB, § 164 Abs 2 StGB
    Falsche Verdächtigung: Bestimmung einer anderen Person zur Selbstbezichtigung einer Ordnungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Straflose Anstiftung zur (falschen) Selbstbezichtigung?

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Veranlassung tatbestandsloser Selbstbezichtigung keine Falschverdächtigung in mittelbarer Täterschaft

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15

    Falsche Verdächtigung: Irreführung der Bußgeldbehörde über die Täterschaft

    Auszug aus LG Heilbronn, 09.03.2017 - 8 KLs 24 Js 28058/15
    Bestimmt jemand eine andere Person zur straflosen Selbstbezichtigung bezüglich einer Ordnungswidrigkeit, so ist dies - ohne Hinzutreten weiterer, eine tatsächliche Tatherrschaft begründender Umstände - als straflose Anstiftung und nicht als falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft zu qualifizieren (entgegen OLG Stuttgart Urteil vom 23. Juli 2015, 2 SS 94/15).

    Bleibt zuletzt die Fallgruppe des absichtslosen dolosen Werkzeuges, bezüglich derer jedoch bereits grundsätzliche Bedenken gerechtfertigt sind, da sie das Grundprinzip der Tatherrschaftslehre preisgibt: die reale Herrschaft über den als Werkzeug funktionalisierten Tatmittler und das Tatgeschehen (Hecker JuS 2016, 82).

    So argumentiert das OLG Stuttgart (Urteil vom 23. Juli 2015 - 2 Ss 94/15 -, juris), auf dessen Rechtsansicht sich die Anklage stützt, der dort Angeklagte sei "... im vorliegenden Fall mittelbarer Täter, weil er im Wege einer wertenden Zuschreibung Tatherrschaft und Wille zur Tatherrschaft hatte und die Tat allein in seinem Interesse begangen wurde".

  • Drs-Bund, 04.10.1962 - BT-Drs IV/650
    Auszug aus LG Heilbronn, 09.03.2017 - 8 KLs 24 Js 28058/15
    Darauf hat der Gesetzgeber wegen der Vielgestaltigkeit dieser Täterschaftsform ausdrücklich verzichtet (BTDrucks V/4095, S.12 unter Hinweis auf BTDrucks IV/650, S.149).

    Dementsprechend ist mittelbarer Täter, wer mit Tatherrschaft (siehe dazu den Entwurf eines Strafgesetzbuches E 1962, Begründung, 3.Titel, Täterschaft und Teilnahme, BTDrucks IV/650, S.147/148) einen anderen veranlasst, für ihn die zur Verwirklichung des Straftatbestandes notwendigen Handlungen als Teil eines von ihm verfolgten Gesamtplanes vorzunehmen.

  • BGH, 29.09.1953 - 1 StR 365/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Heilbronn, 09.03.2017 - 8 KLs 24 Js 28058/15
    Dieser Grundsatz gilt - entgegen der Ansicht des OLG Stuttgart (a.a.O.) - auch dann, wenn der Geschädigte nicht alleiniger Rechtsgutsträger ist, sondern der Schutzzweck der Norm auch andere Rechtsgüter erfasst, wie dies bei § 164 StGB der Fall ist, der auch die inländische staatliche Rechtspflege vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme bewahren will (BGHSt 5, 66ff.; 9, 240ff.; Ruß in Leipziger Kommentar, a.a.O., § 164, Rdn. 1f.; Fischer StGB, 63. Auflage, § 164, Rdn. 2).
  • BGH, 03.05.1956 - 3 StR 77/56

    Fangbriefe - § 16 StGB, aberratio ictus, § 164 StGB

    Auszug aus LG Heilbronn, 09.03.2017 - 8 KLs 24 Js 28058/15
    Dieser Grundsatz gilt - entgegen der Ansicht des OLG Stuttgart (a.a.O.) - auch dann, wenn der Geschädigte nicht alleiniger Rechtsgutsträger ist, sondern der Schutzzweck der Norm auch andere Rechtsgüter erfasst, wie dies bei § 164 StGB der Fall ist, der auch die inländische staatliche Rechtspflege vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme bewahren will (BGHSt 5, 66ff.; 9, 240ff.; Ruß in Leipziger Kommentar, a.a.O., § 164, Rdn. 1f.; Fischer StGB, 63. Auflage, § 164, Rdn. 2).
  • BGH, 05.07.1983 - 1 StR 168/83

    Sirius - § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare Täterschaft, Selbsttötung, überlegenes

    Auszug aus LG Heilbronn, 09.03.2017 - 8 KLs 24 Js 28058/15
    Vielmehr ist in Fällen der Veranlassung zur objektiv tatbestandslosen Selbstschädigung des Geschädigten durch einen Hintermann dessen Strafbarkeit wegen mittelbarer Täterschaft nur dann gegeben, wenn er die Tatherrschaft über die vom Geschädigten vorgenommene Tathandlung tatsächlich aufgrund bestimmter Umstände ausübt (vgl. BGHSt 32, 38; Schünemann, a.a.O., § 25, Rdn. 106ff.; Heine/Weißer a.a.O., § 25, Rdn. 10ff).
  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4095
    Auszug aus LG Heilbronn, 09.03.2017 - 8 KLs 24 Js 28058/15
    Darauf hat der Gesetzgeber wegen der Vielgestaltigkeit dieser Täterschaftsform ausdrücklich verzichtet (BTDrucks V/4095, S.12 unter Hinweis auf BTDrucks IV/650, S.149).
  • OLG Stuttgart, 07.04.2017 - 1 Ws 42/17

    Falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft: Bestimmung eines anderen zur

    Die Bestimmung einer anderen Person zu einer straflosen Selbstbezichtigung bezüglich einer Ordnungswidrigkeit ist - ohne Hinzutreten weiterer, eine Tatherrschaft begründender Umstände - mangels teilnahmefähiger Haupttat als straflose Anstiftung und nicht als falsche Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB in mittelbarer Täterschaft zu qualifizieren (im Anschluss an LG Heilbronn, Beschluss vom 9. März 2017, 8 KLs 24 Js 28058/15; entgegen OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Juli 2015, 2 Ss 94/15).

    Die 8. Große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn hat mit Beschluss vom 9. März 2017 (8 KLs 24 Js 28058/15, juris) die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt; die Strafkammer ist der Auffassung, dass die in der Anklageschrift behaupteten Lebenssachverhalte weder die tatbestandliche Voraussetzungen einer Strafnorm erfüllten noch als Ordnungswidrigkeiten zu qualifizieren seien; es fehle jeweils an der für eine Anstiftung seitens des Angeschuldigten erforderlichen Haupttat.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht