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   OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 8 KN 2044/01   

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https://dejure.org/2003,7745
OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 8 KN 2044/01 (https://dejure.org/2003,7745)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.09.2003 - 8 KN 2044/01 (https://dejure.org/2003,7745)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. September 2003 - 8 KN 2044/01 (https://dejure.org/2003,7745)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Naturschutz; Landschaftsbestandteil; Unterschutzstellung; Abwägung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO ; § 7 Nds. VwGG; § 28 Abs. 1 NNatSchG ; Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG ; § 2 Abs. 2 NWaldG ; § 2 Abs. 3 NWaldG ; § 2 Abs. 4 Nr. 1 NWaldG ; § 28 Abs. 2 S. 1 NNatSchG
    Rechtmäßigkeit der Unterschutzstellung eines Landschaftsbestandteiles; Schutz von Flora und Gewässern; Verletzung des Eigentumrechtes durch Landschaftsschutzsatzung; Begriff des Waldes und einer Lichtung; Abwägung der Eigentumsinteressen mit den ...

  • Judicialis

    GG Art. 14; ; NNatSchG § 28; ; NWaldLG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14; NNatSchG § 28; NWaldLG § 2
    Abwägung; Annahmen des Normgebers; Bodensenke; Landschaftsbestandteil; Landschaftsbild; Naturhaushalt; Nichtigkeit; Satzung; Schlatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Unterschutzstellung eines Landschaftsbestandteiles; Schutz von Flora und Gewässern; Verletzung des Eigentumrechtes durch Landschaftsschutzsatzung; Begriff des Waldes und einer Lichtung; Abwägung der Eigentumsinteressen mit den ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 340
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2002 - 8 KN 230/01

    Duldungspflicht; Eigentum; Kalksteinbruch; Kalktrockenbiotop;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 8 KN 2044/01
    Landschaftsbestandteile im Sinne des § 28 Abs. 1 NNatSchG sind Einzelobjekte, Objektgruppen oder kleingliedrigere Teile der Landschaft, die sich unschwer abgrenzbar von der sie umgebenden Landschaft abheben (Senatsurt. v. 25.4.2002 - 8 KN 230/01 - NVwZ-RR 2002 S. 568; Louis, Niedersächsisches Naturschutzgesetz, Kommentar, § 28 Rn. 2; Blum/Agena/Franke, Niedersächsisches Naturschutzgesetz, Kommentar, § 28 Rn. 3, 7 ff.).

    Landschaftsbestandteile beleben das Orts- oder Landschaftsbild, wenn sie seine Farblosigkeit und Eintönigkeit optisch-visuell unterbrechen und dadurch den naturbezogenen Erlebniswert steigern (Senatsurt. v. 25.4.2002, a.a.O.; Blum/Agena/Franke, § 28 Rn. 15; Louis, § 28 Rn. 3; Bay.VGH, Urt. v. 9.11.1984 - 9 N 84.A 1579 - NuR 1985 S. 236).

    Landschaftsbestandteile leisten einen Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, wenn von ihnen positive Wirkungen auf den Naturhaushalt ausgehen (Senatsurt. v. 25.4.2002, a.a.O.; Louis, § 28 Rn. 4; Blum/Agena/Franke, § 28 Rn. 18).

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2001 - 8 KN 209/01

    Abwägung; Naturschutzgebiet; Naturschutzgebietsverordnung; Normenkontrollantrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 8 KN 2044/01
    Der ihr danach verbleibende Handlungsspielraum ist in erster Linie durch eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Belange des Landschaftsschutzes einerseits und der Nutzungsinteressen des Grundeigentümers andererseits geprägt (vgl. Senatsurt. v. 24.8.2001 - 8 KN 209/01 - NuR 2002 S. 99, m. w. N.).

    Vielmehr kommt es ausschließlich darauf an, ob die aufgrund der Abwägung getroffene Entscheidung über die Unterschutzstellung und die Verbote im Ergebnis zu beanstanden ist (vgl. Senatsurt. v. 24.8.2001, a.a.O., m. w. N.).

  • BVerwG, 18.07.1997 - 4 BN 5.97

    Naturschutzgebiet - Erforderlichkeit eines besonderen Schutzes von Natur und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 8 KN 2044/01
    Naturschutzrechtliche Bestimmungen, die die Nutzung von Grundstücken aus Gründen des Natur- oder Landschaftsschutzes beschränken, sind daher keine Enteignungen im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, sondern Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums, die als Ausdruck der Sozialpflichtigkeit des Eigentums grundsätzlich hinzunehmen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2000 - 6 CN 2.00 - NuR 2001 S. 351; Beschl. v. 18.7.1997 - 4 BN 5.97 - NuR 1998 S. 37).

    Als unzumutbare Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse erweisen sie sich erst dann, wenn nicht genügend Raum für einen privatnützigen Gebrauch des Eigentums oder eine Verfügung über den Eigentumsgegenstand verbleibt oder wenn die Nutzung, die bisher ausgeübt worden ist oder sich nach Lage der Dinge objektiv anbietet, ohne jeglichen Ausgleich unterbunden wird (vgl. BVerwG, Beschl. 17.1.2000 - 6 BN 2.99 - NVwZ-RR 2000 S. 339; Beschl. v. 18.7.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 8 KN 2044/01
    Wenn die natürlichen oder landschaftsräumlichen Gegebenheiten eines Grundstücks im Interesse der Allgemeinheit erhaltenswert sind und des Schutzes bedürfen, so ergeben sich daraus immanente, dem Grundstück selbst anhaftende Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse, die durch naturschutzrechtliche Regelungen - wie die Satzung der Antragsgegnerin - lediglich nachgezeichnet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.1993 - 7 C 26.92 - NJW 1993 S. 2949, m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.2000 - 6 BN 2.99

    Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 8 KN 2044/01
    Als unzumutbare Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse erweisen sie sich erst dann, wenn nicht genügend Raum für einen privatnützigen Gebrauch des Eigentums oder eine Verfügung über den Eigentumsgegenstand verbleibt oder wenn die Nutzung, die bisher ausgeübt worden ist oder sich nach Lage der Dinge objektiv anbietet, ohne jeglichen Ausgleich unterbunden wird (vgl. BVerwG, Beschl. 17.1.2000 - 6 BN 2.99 - NVwZ-RR 2000 S. 339; Beschl. v. 18.7.1997, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2003 - 8 LB 45/01

    Beweidungsverbot: Dauerverwaltungsakt - Beurteilungszeitpunkt; Waldeigenschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 8 KN 2044/01
    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine mit Waldbäumen bestockte Fläche, die nur 1260 m² groß ist, Wald im Sinne des § 2 Abs. 3 NWaldLG sein kann (Senatsurt. v. 2.7.2003 - 8 LB 45/01 -).
  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 8 KN 2044/01
    Naturschutzrechtliche Bestimmungen, die die Nutzung von Grundstücken aus Gründen des Natur- oder Landschaftsschutzes beschränken, sind daher keine Enteignungen im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, sondern Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums, die als Ausdruck der Sozialpflichtigkeit des Eigentums grundsätzlich hinzunehmen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2000 - 6 CN 2.00 - NuR 2001 S. 351; Beschl. v. 18.7.1997 - 4 BN 5.97 - NuR 1998 S. 37).
  • OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 284/09

    Normenkontrolle - Anforderungen an den Erlass einer gemeindlichen Satzung -

    (vgl. etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 25.9.2003 - 8 KN 2044/01 -, NVwZ-RR 2004, 340).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 8 KN 2072/01

    Verordnung zum Schutz der Hunte; Einschränkungen des Befahrens der Hunte mit

    Außerdem liegen bezüglich der Vogelfauna Erkenntnisse aus den Jahren 2002 und 2003 vor (vgl. die Stellungnahme von Dr. G. vom 14. Juni 2003), die im Normenkontrollverfahren zu berücksichtigen sind, weil die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung für die Rechtmäßigkeit der Verordnung maßgeblich ist (vgl. Senatsurt. v. 25.9.2003 - 8 KN 2044/01 - Eyermann, VwGO, Kommentar, 11. Aufl., § 47 Rn. 11; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 13. Aufl., § 47 Rn. 117).
  • OVG Saarland, 17.03.2011 - 2 C 509/09

    Ausweisung eines geschützten Landschaftsbestandteils

    (vgl. etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 25.9.2003 - 8 KN 2044/01 -, NVwZ-RR 2004, 340) Dabei ist zwar grundsätzlich davon auszugehen, dass durch Naturschutzverordnungen oder -satzungen regelmäßig den betroffenen Grundstücken immanente Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse lediglich "nachgezeichnet" werden, sofern die natürlichen und landschaftsräumlichen Gegebenheiten eines Grundstücks im Interesse der Allgemeinheit erhaltenswert und schutzbedürftig sind.
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 8 KN 2073/01

    Verordnung zum Schutz der Hunte; Einschränkungen des Befahrens der Hunte mit

    Außerdem liegen bezüglich der Vogelfauna Erkenntnisse aus den Jahren 2002 und 2003 vor (vgl. die Stellungnahme von Dr. E. vom 14. Juni 2003), die im Normenkontrollverfahren zu berücksichtigen sind, weil die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung für die Rechtmäßigkeit der Verordnung maßgeblich ist (vgl. Senatsurt. v. 25.9.2003 - 8 KN 2044/01 - Eyermann, VwGO, Kommentar, 11. Aufl., § 47 Rn. 11; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 13. Aufl., § 47 Rn. 117).
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