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   OVG Niedersachsen, 06.11.2002 - 8 KN 231/01   

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OVG Niedersachsen, 06.11.2002 - 8 KN 231/01 (https://dejure.org/2002,13254)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.11.2002 - 8 KN 231/01 (https://dejure.org/2002,13254)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. November 2002 - 8 KN 231/01 (https://dejure.org/2002,13254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einbeziehung landwirtschaftlich genutzter Moorfläche in ein Naturschutzgebiet

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 14 GG; § 24 Abs 2 NatSchG ND
    Abweichung; Enteignung; Entwässerung; Hochmoor; Landschaftsschutzgebiet; Landwirtschaft; Naturschutzgebiet; Verbot; Vernässung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 267
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.07.1997 - 4 BN 5.97

    Naturschutzgebiet - Erforderlichkeit eines besonderen Schutzes von Natur und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2002 - 8 KN 231/01
    Naturschutzrechtliche Regelungen, die die Nutzung von Grundstücken aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes beschränken, sind daher keine Enteignungen im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, sondern Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums, die als Ausdruck der Sozialpflichtigkeit des Eigentums grundsätzlich hinzunehmen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2001 - 6 CN 2.00 - NuR 2001 S. 351; Beschl. v. 18.7.1997 - 4 BN 5.97 - Buchholz 406 401 § 13 BNatSchG Nr. 3 = NuR 1998 S. 37).

    Als unzumutbare Beschränkungen des Eigentümerbefugnisse erweisen sie sich erst dann, wenn nicht genügend Raum für einen privatnützigen Gebrauch des Eigentums oder eine Verfügung über den Eigentumsgegenstand verbleibt oder wenn eine Nutzung, die bisher ausgeübt worden ist oder sich nach Lage der Dinge objektiv anbietet, ohne jeglichen Ausgleich unterbunden wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.1.2000 - 6 BN 2.99 - NVwZ-RR 2000 S. 339; Beschl. v. 18.7.1997, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2001 - 8 KN 229/01

    Rechtmäßigkeit einer Naturschutzgebietsverordnung; Gefährdung durch intensive

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2002 - 8 KN 231/01
    Das ist nicht nur der Fall, wenn die Beschränkungen der Nutzungsrechte enteignenden Charakter haben, sondern auch dann, wenn sie die verfassungsrechtlich vorgegebene Zumutbarkeitsschwelle überschreiten (Senatsurt. v. 24.8.2001 - 8 KN 209/01 - Senatsurt. v. 8.11.2001 - 8 KN 229/01 - Blum/Agena/Franke, NNatSchG, Kommentar, § 50 Rn. 24).

    Da die Entscheidung über die Unterschutzstellung eines Gebiets und dessen Ausdehnung nach § 24 Abs. 1 NNatSchG im Ermessen der Naturschutzbehörde steht, wäre die unterschiedliche Behandlung von Grundstücken allenfalls dann rechtlich zu beanstanden, wenn sie willkürlich wäre (Senatsurt. v. 8.11.2001 - 8 KN 229/01 -).

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2001 - 8 KN 209/01

    Abwägung; Naturschutzgebiet; Naturschutzgebietsverordnung; Normenkontrollantrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2002 - 8 KN 231/01
    Das ist nicht nur der Fall, wenn die Beschränkungen der Nutzungsrechte enteignenden Charakter haben, sondern auch dann, wenn sie die verfassungsrechtlich vorgegebene Zumutbarkeitsschwelle überschreiten (Senatsurt. v. 24.8.2001 - 8 KN 209/01 - Senatsurt. v. 8.11.2001 - 8 KN 229/01 - Blum/Agena/Franke, NNatSchG, Kommentar, § 50 Rn. 24).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2002 - 8 KN 231/01
    Wenn die natürlichen oder landschaftsräumlichen Gegebenheiten eines Grundstücks im Interesse der Allgemeinheit erhaltenswert sind und des Schutzes bedürfen, so ergeben sich daraus immanente, dem Grundstück selbst anhaftende Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse, die durch natur- und landschaftsschutzrechtliche Regelungen - wie die Verordnung der Antragsgegnerin - lediglich nachgezeichnet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.1993 - 7 C 26.92 - NJW 1993 S. 2949 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88

    Voraussetzungen für die Planung und Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2002 - 8 KN 231/01
    Der ihr danach verbleibende Handlungsspielraum ist in erster Linie durch eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.6.1988 - 4 B 102/88 - NVwZ 1988 S. 1020).
  • BVerwG, 17.01.2000 - 6 BN 2.99

    Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2002 - 8 KN 231/01
    Als unzumutbare Beschränkungen des Eigentümerbefugnisse erweisen sie sich erst dann, wenn nicht genügend Raum für einen privatnützigen Gebrauch des Eigentums oder eine Verfügung über den Eigentumsgegenstand verbleibt oder wenn eine Nutzung, die bisher ausgeübt worden ist oder sich nach Lage der Dinge objektiv anbietet, ohne jeglichen Ausgleich unterbunden wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.1.2000 - 6 BN 2.99 - NVwZ-RR 2000 S. 339; Beschl. v. 18.7.1997, a.a.O.).
  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2002 - 8 KN 231/01
    Naturschutzrechtliche Regelungen, die die Nutzung von Grundstücken aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes beschränken, sind daher keine Enteignungen im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, sondern Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums, die als Ausdruck der Sozialpflichtigkeit des Eigentums grundsätzlich hinzunehmen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2001 - 6 CN 2.00 - NuR 2001 S. 351; Beschl. v. 18.7.1997 - 4 BN 5.97 - Buchholz 406 401 § 13 BNatSchG Nr. 3 = NuR 1998 S. 37).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2016 - 4 KN 93/14

    Acker; Biotop; Biotopschutz; Gestaltungsermessen; Puffer; schutzbedürftig;

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 6. November 2002 - 8 KN 231/01 -, wonach Maßnahmen, die für die langfristige Entwicklung eines Gebiets, das selbst schutzwürdig und schutzbedürftig ist, von besonderer Bedeutung sind, den Grunderwerb durch die öffentliche Hand erforderlich machen und dieser Grunderwerb nur in einem Naturschutzgebiet oder einem Nationalpark effektiv durchgeführt werden kann, weil nach § 48 Abs. 1 Satz 1 NNatSchG a.F. nur dort ein gesetzliches Vorkaufsrecht des Landes besteht.

    Dagegen verbleibt der Naturschutzbehörde bei der Entscheidung darüber, wie dieses FFH-Gebiet unter Schutz gestellt wird, und ob und wie die übrigen Bereiche des Naturschutzgebiets, die kein FFH-Gebiet umfassen, unter Schutz gestellt werden, ein Handlungsspielraum, der in erster Linie durch eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt ist (vgl. dazu Senatsurt. v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - und v. 1.4.2008 - 4 KN 57/07 - ferner BVerwG, Beschl. v. 16.6.1988 - 4 B 102/88 -, NVwZ 1988 S. 1020; Nds. OVG, Urt. v. 24.8.2001 - 8 KN 209/01 -, NuR 2002 S. 99 u. Urt. v. 6.11.2002 - 231/01 -, NVwZ-RR 2003, 267).

  • OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08

    Materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung nach §§ 24 bis 28 Niedersächsisches

    Denn sie bedürfen des besonderen Schutzes, weil sowohl die Leistungsfähigkeit ihres Naturhaushalts oder ihre Nutzbarkeit als Naturgut zu erhalten oder wiederherzustellen (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 NNatG) als auch das durch sie vermittelte Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön sein kann (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 NNatG) (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, NVwZ-RR 2003, 267, 268; Urt. v. 16.2.1973 - VI A 136/70 -).

    Denn die Schutzwürdigkeit von Hochmoorflächen kann auch dort gegeben sein, wo dieses lediglich noch in Degenerationsstadien vorhanden ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, NVwZ-RR 2003, 267, 268).

    Außerdem gefährdet eine uneingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung und Entwässerung den Hochmoorkörper allgemein, da die Torfauflage aufgrund des Oxidationsprozesses, der auf die Entwässerung, Bodenbearbeitung und Düngung zurückzuführen ist, langfristig abgebaut wird (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.11.2002 8 KN 231/01 -, NVwZ-RR 2003, 267, 268).

    Durch eine Naturschutzgebietsverordnung nach § 24 NNatG kann regelmäßig aber ein weitergehender Schutz von Hochmoorflächen erreicht werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, NVwZ-RR 2003, 267, 269; MSP 1981, S. 14).

  • OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 ME 346/08

    Rechtmäßigkeit einer Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung nach § 32

    Denn sie bedürfen des besonderen Schutzes, weil sowohl die Leistungsfähigkeit ihres Naturhaushalts oder ihre Nutzbarkeit als Naturgut zu erhalten oder wiederherzustellen (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 NNatG) als auch das durch sie vermittelte Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön sein kann (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 NNatG) (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, NVwZ-RR 2003, 267, 268; Urt. v. 16.2.1973 - VI A 136/70 -).

    Denn die Schutzwürdigkeit von Hochmoorflächen kann auch dort gegeben sein, wo dieses lediglich noch in Degenerationsstadien vorhanden ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, NVwZ-RR 2003, 267, 268).

    Außerdem gefährdet eine uneingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung und Entwässerung den Hochmoorkörper allgemein, da die Torfauflage aufgrund des Oxidationsprozesses, der auf die Entwässerung, Bodenbearbeitung und Düngung zurückzuführen ist, langfristig abgebaut wird (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.11.2002 8 KN 231/01 -, NVwZ-RR 2003, 267, 268).

    Durch eine Naturschutzgebietsverordnung nach § 24 NNatG kann regelmäßig aber ein weitergehender Schutz von Hochmoorflächen erreicht werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, NVwZ-RR 2003, 267, 269; MSP 1981, S. 14).

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2018 - 4 KN 368/15

    Amtsblatt; Auslegung; Deponie; Druckerzeugnis; Internet; Ministerialblatt;

    Dieser Handlungsspielraum ist in erster Linie durch eine nach Maßgabe des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebots im Sinne des § 2 Abs. 3 BNatSchG erfolgende, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Eigentümer auf der anderen Seite geprägt (Senatsurt. v. 30.10.2017 - 4 KN 275/17 -, v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - u. v. 1.4.2008 - 4 KN 57/07 - Nds. OVG, Urt. v. 24.8.2001 - 8 KN 209/01 - u. Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 - ferner BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 4 BN 8.17 -, Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68.06 -, Urt. v. 11.12.2003 - 4 CN 10.02 -u. Beschl. v. 16.6.1988 - 4 B 102.88 -).
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2020 - 4 KN 390/17

    Teilnahme; vertragsnaturschutzrechtliche Vereinbarung; Vogelschutzrichtlinie;

    Bei der Entscheidung darüber, wie das das FFH-Gebiet Nr. 90 und das Vogelschutzgebiet V 23 nach nationalem Recht unter Schutz gestellt wird, ist der Naturschutzbehörde aber ein Handlungsspielraum verblieben, der in erster Linie durch eine nach Maßgabe des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebots im Sinne des § 2 Abs. 3 BNatSchG erfolgende, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer und der übrigen Beteiligten auf der anderen Seite geprägt ist (Senatsurt. v. 30.10.2017 - 4 KN 275/17 -, v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - u. v. 1.4.2008 - 4 KN 57/07 - Nds. OVG, Urt. v. 24.8.2001 - 8 KN 209/01 - u. Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, ferner BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 4 BN 8.17 -, BVerwG, Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68/06 - u. Beschl. v. 16.6.1988 - 4 B 102/88 -, NVwZ 1988, 1020).
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2017 - 4 KN 318/13

    Befreiung; Schutzzweck, besonderer; Düngung; FFH-Gebiet; Fischotter; Biotope,

    Dagegen verblieb der Naturschutzbehörde bei der Entscheidung darüber, wie dieses FFH-Gebiet unter Schutz gestellt wird, und ob und wie die übrigen Bereiche des Landschaftsschutzgebiets, die kein FFH-Gebiet umfassen, unter Schutz gestellt werden, ein Handlungsspielraum, der in erster Linie durch eine nach Maßgabe des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebots im Sinne des § 2 Abs. 3 BNatSchG erfolgende, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt ist (Senatsurt. v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - u. v. 1.4.2008 - 4 KN 57/07 - Nds. OVG, Urt. v. 24.8.2001 - 8 KN 209/01 - u. Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, ferner BVerwG, Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68/06 - u. Beschl. v. 16.6.1988 - 4 B 102/88 -).
  • OVG Niedersachsen, 30.10.2017 - 4 KN 275/17

    Ackernutzung; Antragsbefugnis; Antragsteller; Eigenart; FFH-Gebiet;

    Denn bei der Entscheidung darüber, wie das FFH-Gebiet unter Schutz gestellt wird, und ob und wie die übrigen Bereiche des Landschaftsschutzgebiets, die kein FFH-Gebiet umfassen, unter Schutz gestellt werden, verblieb der Naturschutzbehörde ohnehin ein Handlungsspielraum, der in erster Linie durch eine nach Maßgabe des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebots im Sinne des § 2 Abs. 3 BNatSchG erfolgende, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt ist (Senatsurt. v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - u. v. 1.4.2008 - 4 KN 57/07 - Nds. OVG, Urt. v. 24.8.2001 - 8 KN 209/01 - u. Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, ferner BVerwG, Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68/06 - u. Beschl. v. 16.6.1988 - 4 B 102/88 -).
  • OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 4 KN 29/15

    Anlaufstelle; Auslegung; Bekanntmachung; Beschlussfassung; Erholung;

    Dieser Handlungsspielraum der Naturschutzbehörde ist in erster Linie durch eine nach Maßgabe des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebots im Sinne des § 2 Abs. 3 BNatSchG erfolgende, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt (Senatsurt. v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - u. v. 1.4.2008 - 4 KN 57/07 - Nds. OVG, Urt. v. 24.8.2001 - 8 KN 209/01 - u. Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, ferner BVerwG, Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68.06 - u. Beschl. v. 16.6.1988 - 4 B 102.88 -).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 8 KN 43/02

    Verbot fischereilicher Nutzung in einem Naturschutzgebiet zum Schutz von Vögeln;

    Ein Landschaftsschutzgebiet ist für den Artenschutz, den die VO vorrangig bezweckt, nämlich nur eingeschränkt geeignet (vgl. Urt. d. Sen. v. 8.11.2001 - 8 KN 229/01 -, RdL 2004, 165, 167 m. w. N., sowie Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -).

    Sind somit die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 NNatSchG für die Ausweisung eines Naturschutzgebietes gegeben, so ist der der Behörde danach verbleibende Handlungsspielraum in erster Linie durch eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüber stehenden Interessen des Naturschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.2003 - 4 CN 10/02 -, RdL 2004, 187, 188, sowie Beschl. v. 16.6.1988 - 4 B 102/88 -, NVwZ 1988, 1020; ständige Rechtspr. d. Senats, vgl. etwa Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -).

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2010 - 4 KN 109/10

    Vereinbarkeit der Freistellung des Kletterns von naturschutzrechtlichen Verboten

    Auch wenn Abweichungen von den naturschutzrechtlichen Verboten in einem Naturschutzgebiet nach § 16 Abs. 2 Satz 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz - NAGBNatSchG - i m Ermessen der zuständigen Naturschutzbehörde stehen und ein Anspruch auf Zulassung einer Abweichung von den Verboten nur dann besteht, wenn der Schutzzweck es erfordert oder erlaubt und das Ermessen der Naturschutzbehörde auf Null reduziert ist (vgl. Nds. OVG, Urt. vom 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, NVwZ-RR 2003, 267), ist nicht ausgeschlossen, dass die zuständige Naturschutzbehörde nach der Unwirksamkeitserklärung des § 4 Abs. 2 Nr. 4 VO im Interesse des Klettersports erneut eine Regelung zur Freistellung des Kletterns von den naturschutzrechtlichen Verboten trifft, die zu einem für die Antragsteller günstigeren Ergebnis führt.

    Ein Anspruch auf Zulassung einer Abweichung von diesen Verboten besteht nur dann, wenn der Schutzzweck die Abweichung erfordert oder erlaubt und das Ermessen der Naturschutzbehörde auf Null reduziert ist (Nds. OVG, Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 KN 57/07

    Normenkontrollantrag gegen die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Cuxhavener

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2021 - 4 KN 174/17

    ABA; Abwägung; Abwägungsfehler; Anflugverfahren; Auslegung, erneute; Auslegung,

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 4 KN 252/19

    Aarhus-Konvention; Anstoßfunktion; Ausfertigung; Auslegung; Bekanntmachung;

  • OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 4 KN 141/17

    Bebauungsplan; Entwicklungspotential; Europäisches Vogelschutzgebiet; faktisches

  • VG Stade, 27.10.2016 - 1 A 2200/14

    Düngung; FFH-Verträglichkeitsprüfung; Gärreste; Gülle; Naturschutzgebiet;

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2021 - 4 KN 129/18

    Auslegung; Auslegungsbekanntmachung; Bekanntmachung; Bestimmtheit;

  • OVG Niedersachsen, 15.10.2019 - 4 KN 185/17

    Bestimmtheit; FFH-Gebiet; Landschaftsschutzgebiet;

  • OVG Niedersachsen, 23.10.2019 - 4 LA 71/19

    Barrierefreiheit; Baumschutz; Baumschutzsatzung; Befreiung; Behinderung;

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2020 - 4 KN 214/17

    Anpassungsgebot; Befreiung; Benehmen; Bestimmtheit; Einvernehmen; FFH-Gebiet;

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2005 - 8 KN 41/02

    Anforderungen an die Ausfertigung und Bekanntmachung einer

  • OVG Niedersachsen, 25.05.2021 - 4 KN 407/17

    Amtsblatt; Basiserfassung; Bestimmtheit, hinreichende; Bestimmtheitsgebot;

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2020 - 4 KN 226/17

    Luftverkehrsrechtliche Erlaubnis; Nutzung des Luftraums

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2021 - 4 KN 139/18

    Bestimmtheit; Geltungsbereich; räumlicher Geltungsbereich;

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2019 - 4 KN 298/15

    Brutzeit; Einschränkung; fischereiliche Nutzung; Fließgewässer; Jagd;

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2022 - 4 KN 300/19

    Düngemittel; Düngung; Entwässerung; Gewässerrandstreifen; Gewässerunterhaltung;

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2022 - 4 KN 280/19

    Amtsblatt; Antragsbefugnis; Antragsfrist; Auslegung; Bekanntmachung; Eigentum;

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2022 - 4 KN 195/19

    Arrondierung; Bestimmtheit; Einbeziehung (Flächen); Grenze; Puffer;

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