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   VG Wiesbaden, 17.03.2010 - 8 L 1075/09.WI   

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https://dejure.org/2010,30245
VG Wiesbaden, 17.03.2010 - 8 L 1075/09.WI (https://dejure.org/2010,30245)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 17.03.2010 - 8 L 1075/09.WI (https://dejure.org/2010,30245)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 17. März 2010 - 8 L 1075/09.WI (https://dejure.org/2010,30245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zum Beurteilungszeitraum einer Anlassbeurteilung bei vorangegangener Anlassbeurteilung Zur Berücksichtigung disziplinarischer Entscheidungen während der sogenannten Bewährungszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum Beurteilungszeitraum einer Anlassbeurteilung bei vorangegangener Anlassbeurteilung Zur Berücksichtigung disziplinarischer Entscheidungen während der sogenannten Bewährungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.03.2010 - 8 L 1075/09
    Dies verlangt größtmögliche Vergleichbarkeit der erhobenen Daten (BVerwG, Urteil vom 18.07.2001 - 2 C 41/00 -).

    Dass ein genereller "Schutz" für einen einmal beurteilten Zeitraum bestünde, kann angesichts der zitierten Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 18.07.2001 - 2 C 41/00 -) zum Zeitraum der Regelbeurteilung nicht angenommen werden.

  • VGH Hessen, 17.01.1995 - 1 TG 1483/94

    Stellenbesetzung: kein Anspruch auf eine einstweilige Anordnung, wenn Bewerbung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.03.2010 - 8 L 1075/09
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zulässig, da die Ablehnungsentscheidung der Antragsgegnerin im Hinblick auf den von dem Antragsteller eingelegten Widerspruch noch nicht bestandskräftig geworden ist (vgl. dazu Hess. VGH, B.v. 17.01.1995 - 1 TG 1483/94 -, HessVGRspr. 1995, 82).
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.03.2010 - 8 L 1075/09
    Über dieses formelle Begründungserfordernis hinaus muss die Begründung der Auswahlentscheidung inhaltlich den Bedingungen rationaler Abwägung genügen, d.h. vom Gericht nachvollziehbar sein (Hess. VGH, B. v. 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, HessVGRspr. 1994, 34 ff.).
  • VGH Hessen, 20.12.2004 - 1 TE 3124/04

    Anwendbarkeit des GKG 2004 § 52 Abs 5 auf Eilverfahren zur Sicherung des

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.03.2010 - 8 L 1075/09
    Dieser Betrag ist nach der Rechtsprechung des Hess. VGH (vgl. Beschluss vom 20.12.2004 - 1 TE 3124/04 - m.w.N.) wegen des vorläufigen Charakters des Eilverfahrens, des in der Hauptsache bei Konkurrentenverfahren zu erhebenden Bescheidungsantrags auf 3/8 zu reduzieren (25.733,50 EUR * 3 / 8 = 9.650,06 EUR).
  • VG Wiesbaden, 06.03.2009 - 8 L 763/08

    Auswahlverfahren; Berücksichtigung nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangener

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.03.2010 - 8 L 1075/09
    Gegenstand des Verfahrens waren die Gerichtsakte, die Akten der Verfahren 8 L 763/08 und 8 K 767/08 sowie die vorgelegten Behördenakten (3 Hefter Personalakten des Antragstellers und 5 Hefter Personalakten des Beigeladenen sowie 2 Ordner Auswahlvorgänge).
  • VG Kassel, 11.11.2019 - 1 L 1289/19

    Konkurrentenverfahren: Notwendigkeit der statusamtsbezogenen Gesamtnotenbildung;

    Jedoch müssen dann Abweichungen zwischen der neueren Beurteilung und der vorangegangenen Anlassbeurteilung plausibilisiert werden, wobei dies umso eingehender erfolgen muss, je mehr sich die Beurteilungszeiträume überschneiden (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 17. März 2010 - 8 L 1075/09.WI -).
  • VG Kassel, 29.05.2018 - 1 L 55/18

    Konkurrentenverfahren, Vollständigkeit und Vergleichbarkeit der dienstlichen

    Das VG Wiesbaden hat dementsprechend für den Fall, dass die Folgebeurteilung in Gestalt einer Anlassbeurteilung erfolgen soll und für einen Teil des Beurteilungszeitraums bereits eine Anlassbeurteilung vorliegt, entschieden, dass trotz sich daraus ergebender zeitlicher Überschneidungen zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit ein einheitlicher Beurteilungszeitraum zugrunde zu legen ist, dessen Ausgangspunkt die letzte Regelbeurteilung darstellt (VG Wiesbaden, Beschluss vom 17.03.2010, 8 L 1075/09.WI, juris).
  • VG Kassel, 11.01.2016 - 1 L 2133/15

    Anordnungsgrund bei Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamtin und

    Fehlt es hieran, müssen die Beurteilungen - um als taugliche Grundlage für einen Leistungsvergleich dienen zu können - erst vergleichbar gemacht werden, bevor eine Auswahlentscheidung auf sie gestützt werden kann (vgl. dazu auch Hess. VGH, Beschluss vom 1. September 1999 - 1 TZ 1310/99 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 17. März 2010 - 8 L 1075/09.WI -, juris).
  • VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15

    Konkurrentenstreitverfahren um Beförderungsstelle - Erfordernis einer

    Fehlt es hieran, müssen die Beurteilungen - um als taugliche Grundlage für einen Leistungsvergleich dienen zu können - erst vergleichbar gemacht werden, bevor eine Auswahlentscheidung auf sie gestützt werden kann (vgl. dazu auch Hess. VGH, Beschluss vom 1. September 1999 - 1 TZ 1310/99 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 17. März 2010 - 8 L 1075/09.WI -, jeweils Juris).
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