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   VG Gießen, 15.08.2008 - 8 L 1472/08.GI, 8 L 1472/08   

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VG Gießen, 15.08.2008 - 8 L 1472/08.GI, 8 L 1472/08 (https://dejure.org/2008,9759)
VG Gießen, Entscheidung vom 15.08.2008 - 8 L 1472/08.GI, 8 L 1472/08 (https://dejure.org/2008,9759)
VG Gießen, Entscheidung vom 15. August 2008 - 8 L 1472/08.GI, 8 L 1472/08 (https://dejure.org/2008,9759)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Geldspielgeräte im Verkaufsraum einer Tankstelle

  • vdai.de PDF

    Zulässige Aufstellorte für Geldspielgeräte nach § 1 SpielV; Jugendschutz als Schutzzweck des § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV; nicht zum Verkaufsraum einer Tankstelle räumlich abgegrenzter Gaststättenbereich ist kein Raum im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 107
  • DÖV 2009, 505
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Düsseldorf, 21.08.1990 - 3 K 431/90
    Auszug aus VG Gießen, 15.08.2008 - 8 L 1472/08
    Dies folgt daraus, dass der Begriff des Raumes nach Gaststättenrecht nur die Lage des Betriebs im Hinblick auf die zu erteilende Erlaubnis beschreiben soll, während im Hinblick auf den Schutzzwecks des § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV, insbesondere bezüglich des Jugendschutzes, ein Raum im Sinne dieser Vorschrift nur dann vorliegt, wenn er eine hinreichende Trennung aufweist, zugleich aber eine genügende Abschirmung gegenüber Kindern und Jugendlichen entfaltet (vgl. VGH Bad. Württ., a.a.O.; VG Düsseldorf, Urt. v. 21.08.1990 - 3 K 431/90 -, GewArch 1991, 300 f.).
  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 B 30.91

    Gewerberecht: Begriff der Schank- oder Speisewirtschaften i.S. des § 1 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus VG Gießen, 15.08.2008 - 8 L 1472/08
    Der Zulassung des Aufstellens von Geldspielgeräten in den in § 1 Abs. 1 SpielV aufgeführten Räumlichkeiten liegt die Erwägung zugrunde, dass entweder - wie bei Spielhallen und Wettannahmestellen - das Spielen den Hauptzweck bildet und entsprechende Zulassungsvoraussetzungen gelten oder aber - wie in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben - das Spielen nur Annex der im Vordergrund stehenden Bewirtungs- und Beherbergungsleistung ist und Kinder und Jugendliche keinen oder nur eingeschränkt Zugang haben (BVerwG, B. v. 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96-, GewArch 1997, 294; Marcks, in: Landmann / Rohmer, GewO, Bd. II, Stand: Apr.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1990 - 4 A 2423/89

    Verwaltungsverfahrensrecht: Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts;

    Auszug aus VG Gießen, 15.08.2008 - 8 L 1472/08
    Im Hinblick auf die unterschiedliche Zielsetzung von Gaststättengesetz einerseits und der Spielverordnung andererseits sind entsprechend unterschiedliche Anforderungen zu stellen (vgl. OVG NW, Urt. v. 10.12.1990 - 4 A 2423/89 -, GewArch 1991, 224 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1920/96

    Geeignetheitsbestätigung für die Aufstellung von Geldspielgeräten in der

    Auszug aus VG Gießen, 15.08.2008 - 8 L 1472/08
    Der Zulassung des Aufstellens von Geldspielgeräten in den in § 1 Abs. 1 SpielV aufgeführten Räumlichkeiten liegt die Erwägung zugrunde, dass entweder - wie bei Spielhallen und Wettannahmestellen - das Spielen den Hauptzweck bildet und entsprechende Zulassungsvoraussetzungen gelten oder aber - wie in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben - das Spielen nur Annex der im Vordergrund stehenden Bewirtungs- und Beherbergungsleistung ist und Kinder und Jugendliche keinen oder nur eingeschränkt Zugang haben (BVerwG, B. v. 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96-, GewArch 1997, 294; Marcks, in: Landmann / Rohmer, GewO, Bd. II, Stand: Apr.
  • VG Gelsenkirchen, 16.11.2015 - 7 K 1531/15

    Raum im Sinne der SpielV

    VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 1997 - 14 S 1920/96 -, juris; VG Kassel, Urteil vom 26. Februar 2010 - 3 K 153/09.KS -, juris; VG Gießen, Beschluss vom 15. August 2008 - 8 L 1472/08.GI -, juris; vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 21. August 1990 - 3 K 431/90 -, juris.

    vgl. VG Gießen, Beschluss vom 15. August 2008 - 8 L 1472/08.GI -, juris.

    vgl. insoweit aber VG Gießen, Beschluss vom 15. August 2008 - 8 L 1472/08.GI -, juris.

  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2010 - 7 K 130/09

    Aufstellungsort für Geldspielgeräte, Schank- und Speisewirtschaft, Anforderungen,

    vgl. dazu auch: Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 15. August 2008 - 8 L 1472/08 -, juris, Rd.-Nr. 21.
  • VG Gießen, 18.08.2010 - 8 K 4083/09

    Widerruf einer Geeignetheitsbescheinigung

    Aus dem Sinn und Zweck des § 1 SpielV, das Glückspiel nur an Orten zuzulassen, an denen das Spielen den Hauptzweck darstellt und die deshalb besonderen Zulässigkeitsanforderungen unterliegen, sowie an Orten, an denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielautomaten unter Wahrung des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint (vgl. BVerwG, B. v. 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226; VGH Bad.-Württ., U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294; VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, GewArch 2008, 448, 449; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Bd. II, Stand: April 2008, Nr. 220, SpielV § 1, Rdnr. 2), ergibt sich nämlich, dass bei der Frage, ob die Aufstellorte in verschiedenen Gaststätten voneinander hinreichend abgegrenzt sind, auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen ist.
  • VG Gießen, 15.11.2010 - 8 L 2163/10

    Rücknahme einer Geeignetheitsbescheinigung

    Aus dem Sinn und Zweck des § 1 SpielV, das Glückspiel nur an Orten zuzulassen, an denen das Spielen den Hauptzweck darstellt und die deshalb besonderen Zulässigkeitsanforderungen unterliegen, sowie an Orten, an denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielautomaten unter Wahrung des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint (vgl. BVerwG, B. v. 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226; VGH Bad.-Württ., U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294; VG C, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, GewArch 2008, 448, 449; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Bd. II, Stand: April 2008, Nr. 220, SpielV § 1, Rdnr. 2), ergibt sich, dass bei der Frage, ob ein zulässiger Aufstellort vorliegt, auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen ist (vgl. VG C, U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI - GewArch 2010, 452, 453).
  • VG Gießen, 23.11.2010 - 8 L 3654/10

    Aufhebung einer Geeignetheitsbestätigung

    Die Behörde kann bei der Aufhebung einer sog. Geeignetheitsbestätigung, mit der die Geeignetheit des Aufstellungsortes - hier als Schank- und Speisewirtschaft - behördlich bestätigt wird, die Frage der Rechtswidrigkeit dahinstehen lassen und einen Widerruf verfügen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen (Ergänzung zu VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08.GI -, GewArch 2008, 448 ff.; B. v. 15.11.2010 - 8 L 2163/10.GI-; U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, GewArch 2010, 452f.).

    Erforderlich ist insoweit jedoch immer, dass der Aufstellungsort durch die Verabreichung von Getränken oder zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle geprägt sein muss und nicht überwiegend einem anderen Zweck zu dienen bestimmt ist (ausführlich hierzu VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08.GI -, GewArch 2008, 448, 449).

  • VG Darmstadt, 08.10.2013 - 7 L 646/13

    Gewerberechtliche Anordnung

    Die Beschränkung der Aufstellungsorte für Geldspielgeräte würde unterlaufen, wenn schon durch die Nebenleistung eines Getränkeangebots bzw. Speiseangebots eine Schankwirtschaft i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV begründet werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.03.1991, - 1 B 30/91 -, GewArch 1991, 225, 226; VG Gießen, Beschluss vom 15.08.2008, - 8 L 1472/08.GI -, GewArch 2008, 448; VG Gießen, Beschluss vom 16.09.2009, - 8 L 1658/09.GI-).
  • VG Gießen, 21.05.2013 - 8 L 223/13

    Geeignetheitsbescheinigung für Geldspielgeräte

    Sinn und Zweck dieser Norm ist es, das Glücksspiel nur an Orten zuzulassen, an denen das Spielen den Hauptzweck darstellt und die deshalb besonderen Zulässigkeitsanforderungen unterliegen, sowie an Orten, an denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielautomaten unter Wahrung des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint (vgl. VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, GewArch 2008, 448, 449; U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, GewArch 2010, 452, 453 jew. m. w. N.; B.v. 04.04.2011, GewArch 2011, 355 = juris, Rdnr. 8; ferner Hahn, in Friauf, GewO, Stand Feb.
  • VG Gießen, 16.09.2009 - 8 L 1658/09

    Geldspielgeräte

    Erforderlich ist insoweit jedoch, dass der Aufstellungsort durch die Verabreichung von Getränken oder zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle geprägt sein muss und nicht überwiegend einem anderen Zweck zu dienen bestimmt ist (ausführlich hierzu bereits: VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08.GI -, GewArch 2008, 448, 449).
  • VG Köln, 21.08.2014 - 1 K 7340/13

    Vorliegen einer Schank- und Speisewirtschaft als Voraussetzung für die

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach dem in § 33f Abs. 1 GewO erkennbaren Willen des Gesetzgebers die in der SpielV getroffenen Bestimmungen der Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs dem Schutz der Allgemeinheit und der Spieler sowie den Interessen des Jugendschutzes dienen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.03.1991 - 1 B 30.91-, VGH Mannheim, , Urteil vom 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, VG Hannover, Urteil vom 08.07.2002 - 11 A 1282/00 -, VG Gießen, Beschluss vom 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, alle zit. nach juris.
  • VG Gießen, 11.07.2013 - 8 K 1277/12

    Rücknahme einer Geeignetheitsbescheinigung

    Eine solche Auslegung folgt aus dem Sinn und Zweck von § 1 SpielV, das Glücksspiel nur an Orten zuzulassen, an denen das Spielen den Hauptzweck darstellt und die deshalb besonderen Zulässigkeitsanforderungen unterliegen, sowie an Orten, an denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielautomaten unter Wahrung des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint (vgl. BVerwG, B. v. 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226; VGH Bad.-Württ., U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294; VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, GewArch 2008, 448, 449).
  • VG Gießen, 04.04.2011 - 8 L 220/11

    Geeignetheitsbescheinigung

  • VG Gelsenkirchen, 14.09.2011 - 7 L 748/11

    Einstweilige Anordnung, Bescheinigung nach § 33 c Abs. 3 S. 1 GewO,

  • VG Gießen, 17.07.2012 - 8 L 1178/12

    Widerruf/Rücknahme der Geeignetheitsbestätigung

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