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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - 8 L 19.06   

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https://dejure.org/2006,32812
OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - 8 L 19.06 (https://dejure.org/2006,32812)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.05.2006 - 8 L 19.06 (https://dejure.org/2006,32812)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 8 L 19.06 (https://dejure.org/2006,32812)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts durch das Oberverwaltungsgericht; Sinn der Norm des § 53 Absatz 1 Nummer 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Erforderlichkeit des Vorliegens einer notwendigen Streitgenossenschaft

  • Judicialis

    VwGO § 52; ; VwGO § 52 Nr. 3 Satz 2; ; VwGO § 53 Abs. 1 Nr. 3; ; VwGO § 53 Abs. 3 Satz 1; ; VwGO § 64; ; ZPO § 62 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.05.1996 - 2 AV 1.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - 8 L 19.06
    Gemeinsames im Rechtszug übergeordnetes Gericht ist das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg; das Bundesverwaltungsgericht könnte nur dann angerufen werden, wenn die Zuständigkeit von Verwaltungsgerichten verschiedener Bundesländer gegeben oder die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts ausgeschlossen wäre (BVerwG, Beschl. v. 2. April 1993 - 7 ER 400.93 - DÖV 1993, 665 u. Beschl. v. 7. Mai 1996 - 2 AV 1.95 - NVwZ 1996, 998).

    Das Bundesverwaltungsgericht verlangt in solchen Fällen zusätzlich, dass zwischen den Klägern eine notwendige Streitgenossenschaft i.S.v. § 64 VwGO i.V.m. § 62 Abs. 1 ZPO gegeben ist (BVerwG, Beschl. v. 14. Mai 1992 - 4 ER 403.91 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 18 und v. 7. Mai 1996, a. a. O.; a. A. OVG NW, Beschl. v. 4. Januar 1995 - 5 F 30.94 - zitiert nach juris: einfache Streitgenossenschaft genügt), denn nur dann kommt eine Lösung des Kompetenzkonfliktes durch Abtrennung und teilweise Verweisung nicht in Betracht.

  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 ER 403.91

    Vertrag über die Errichtung und Nutzung von Raststätten und Hotels und die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - 8 L 19.06
    Das Bundesverwaltungsgericht verlangt in solchen Fällen zusätzlich, dass zwischen den Klägern eine notwendige Streitgenossenschaft i.S.v. § 64 VwGO i.V.m. § 62 Abs. 1 ZPO gegeben ist (BVerwG, Beschl. v. 14. Mai 1992 - 4 ER 403.91 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 18 und v. 7. Mai 1996, a. a. O.; a. A. OVG NW, Beschl. v. 4. Januar 1995 - 5 F 30.94 - zitiert nach juris: einfache Streitgenossenschaft genügt), denn nur dann kommt eine Lösung des Kompetenzkonfliktes durch Abtrennung und teilweise Verweisung nicht in Betracht.

    Es genügt allerdings, dass die Annahme einer notwendigen Streitgenossenschaft zumindest nicht fern liegt, denn es ist nicht Sinn eines Verfahrens zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts, schwierige Rechtsfragen, die ggf. im eigentlichen Verfahren zu klären sind, abschließend zu entscheiden (BVerwG, Beschl. v. 14. Mai 1992, a. a. O.).

  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 ER 400.93

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Streitigkeiten nach dem Vermögensgesetz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - 8 L 19.06
    Gemeinsames im Rechtszug übergeordnetes Gericht ist das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg; das Bundesverwaltungsgericht könnte nur dann angerufen werden, wenn die Zuständigkeit von Verwaltungsgerichten verschiedener Bundesländer gegeben oder die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts ausgeschlossen wäre (BVerwG, Beschl. v. 2. April 1993 - 7 ER 400.93 - DÖV 1993, 665 u. Beschl. v. 7. Mai 1996 - 2 AV 1.95 - NVwZ 1996, 998).
  • BVerwG, 01.10.1992 - 4 ER 404.92
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - 8 L 19.06
    Als das örtlich zuständige Verwaltungsgericht ist nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung gesetzlicher Wertungen das Verwaltungsgericht Cottbus zu bestimmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1. Oktober 1992 - 4 ER 404.92 - Tz 19, zitiert nach juris; v. 14. Mai 1992 u. v. 7. Mai 1996, jeweils a. a. O.).
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