Weitere Entscheidung unten: VG Gießen, 10.02.2012

Rechtsprechung
   VG Gießen, 21.02.2012 - 8 L 204/12.GI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,455
VG Gießen, 21.02.2012 - 8 L 204/12.GI (https://dejure.org/2012,455)
VG Gießen, Entscheidung vom 21.02.2012 - 8 L 204/12.GI (https://dejure.org/2012,455)
VG Gießen, Entscheidung vom 21. Februar 2012 - 8 L 204/12.GI (https://dejure.org/2012,455)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 Abs 1 VwGO
    Bürgerbegehren, Landesgartenschau 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage einer Kreditaufnahme für geplante Investitionsaufnahmen (hier für eine Landesgartenschau) als möglicher Gegenstand eines Bürgerentscheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 489
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 05.10.2007 - 8 TG 1562/07

    Durchführung eines Bürgerentscheids

    Auszug aus VG Gießen, 21.02.2012 - 8 L 204/12
    Eine Neufassung der insoweit einheitlichen Fragestellung durch Beschränkung auf den zulässigen Teil ist rechtlich nicht möglich (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., U. v. 22.06.2009 - 1 S 2865/08 -, VBlBW 2009, 425, 426 f.; Hess.VGH, B. v. 05.10.2007 - 8 TG 1562/07 -, juris Rdnr. 54 a. E.; VG Düsseldorf, U. v. 02.11.2001 - 1 K 423/01 -, juris Rdnr. 30).
  • VG Gießen, 26.09.2008 - 8 K 1365/08

    Bürgerbegehren; Klageart; Zukunftswirkung; Begründungserfordernis

    Auszug aus VG Gießen, 21.02.2012 - 8 L 204/12
    Der so verstandene Antrag ist zulässig, und zwar unabhängig davon, ob in der Hauptsache eine Verpflichtungsklage (vgl. VG Gießen, U. v. 26.09.2008 - 8 K 1365/08.GI -, LKRZ 2008, 459) oder eine Feststellungsklage (vgl. Hess. VGH, U. v. 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, HSGZ 2000, 143) der einschlägige Rechtsbehelf ist.
  • VGH Hessen, 17.11.2008 - 8 B 1806/08

    Keine Rückwirkung eines Bürgerentscheids; Unterschriften ohne Datumsangabe für

    Auszug aus VG Gießen, 21.02.2012 - 8 L 204/12
    Dem Gericht ist es ebenso wie den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens verwehrt, die zur Abstimmung gestellte Frage inhaltlich zu verändern (vgl. hierzu Hess.VGH, B. v. 17.11.2008 - 8 B 1806/08 -, NVwZ-RR 2009, 442, 444 f.).
  • VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97

    Bürgerbegehren: inhaltliche und formale Anforderungen

    Auszug aus VG Gießen, 21.02.2012 - 8 L 204/12
    Der so verstandene Antrag ist zulässig, und zwar unabhängig davon, ob in der Hauptsache eine Verpflichtungsklage (vgl. VG Gießen, U. v. 26.09.2008 - 8 K 1365/08.GI -, LKRZ 2008, 459) oder eine Feststellungsklage (vgl. Hess. VGH, U. v. 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, HSGZ 2000, 143) der einschlägige Rechtsbehelf ist.
  • VG Düsseldorf, 02.11.2001 - 1 K 423/01

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Gießen, 21.02.2012 - 8 L 204/12
    Eine Neufassung der insoweit einheitlichen Fragestellung durch Beschränkung auf den zulässigen Teil ist rechtlich nicht möglich (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., U. v. 22.06.2009 - 1 S 2865/08 -, VBlBW 2009, 425, 426 f.; Hess.VGH, B. v. 05.10.2007 - 8 TG 1562/07 -, juris Rdnr. 54 a. E.; VG Düsseldorf, U. v. 02.11.2001 - 1 K 423/01 -, juris Rdnr. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2011 - 1 S 1509/11

    Zur Zulässigkeit eines initiierenden, auf einen Planungsverzicht gerichteten

    Auszug aus VG Gießen, 21.02.2012 - 8 L 204/12
    Dabei müssen mit Blick auf die weitreichenden Folgen eines stattgebenden gerichtlichen Beschlusses Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch in einem das übliche Maß der Glaubhaftmachung übersteigenden Grad von Offenkundigkeit auf der Hand liegen (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 27.06.2011 - 1 S 1509/11 -, DVBl. 2011, 1035).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 1 S 2865/08

    Bürgerbegehren mit Bezug zur Bauleitplanung

    Auszug aus VG Gießen, 21.02.2012 - 8 L 204/12
    Eine Neufassung der insoweit einheitlichen Fragestellung durch Beschränkung auf den zulässigen Teil ist rechtlich nicht möglich (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., U. v. 22.06.2009 - 1 S 2865/08 -, VBlBW 2009, 425, 426 f.; Hess.VGH, B. v. 05.10.2007 - 8 TG 1562/07 -, juris Rdnr. 54 a. E.; VG Düsseldorf, U. v. 02.11.2001 - 1 K 423/01 -, juris Rdnr. 30).
  • VGH Hessen, 02.06.1995 - 6 TG 1554/95

    BAUWERK; BÜRGERBEGEHREN; BÜRGERENTSCHEID; FESTUNGSANLAGE; FRIEDRICHSPLATZ;

    Auszug aus VG Gießen, 21.02.2012 - 8 L 204/12
    Das Recht der Bürger einer Gemeinde, ein Bürgerbegehren nach Maßgabe des § 8 b HGO durchzuführen, kann grundsätzlich im Wege der einstweiligen Anordnung gesichert werden (Hess. VGH, B. v. 02.06.1995 - 6 TG 1554/95 -, NVwZ 1996, 722), wobei eine Verpflichtung zur Ergreifung zulässiger Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung der Durchführung eines nach dem Gegenstand grundsätzlich zulässigen Bürgerbegehrens sich auf das Notwendige zu beschränken hat, damit nicht irreversible Tatsachen geschaffen werden und ein im Hinblick auf die Fragestellung zulässiges Bürgerbegehren nicht von vornherein gegenstandslos wird (vgl. Hess. VGH, B. v. 21.07.1997 - 6 TZ 2487/97 -, HSGZ 1998, 63).
  • VGH Hessen, 21.07.1997 - 6 TZ 2487/97

    Anforderungen an den Erlaß einstweiliger Anordnungen zur Sicherung von

    Auszug aus VG Gießen, 21.02.2012 - 8 L 204/12
    Das Recht der Bürger einer Gemeinde, ein Bürgerbegehren nach Maßgabe des § 8 b HGO durchzuführen, kann grundsätzlich im Wege der einstweiligen Anordnung gesichert werden (Hess. VGH, B. v. 02.06.1995 - 6 TG 1554/95 -, NVwZ 1996, 722), wobei eine Verpflichtung zur Ergreifung zulässiger Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung der Durchführung eines nach dem Gegenstand grundsätzlich zulässigen Bürgerbegehrens sich auf das Notwendige zu beschränken hat, damit nicht irreversible Tatsachen geschaffen werden und ein im Hinblick auf die Fragestellung zulässiges Bürgerbegehren nicht von vornherein gegenstandslos wird (vgl. Hess. VGH, B. v. 21.07.1997 - 6 TZ 2487/97 -, HSGZ 1998, 63).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.1992 - 1 S 3142/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Zulassung eines Bürgerbegehrens; hier:

    Auszug aus VG Gießen, 21.02.2012 - 8 L 204/12
    Die Begründung zum Bürgerbegehren, die für die Auslegung der zur Abstimmung gestellten Frage mit heranzuziehen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., U. v. 06.04.1992 - 1 S 3142/91 -, juris Rdnr. 23, insoweit in DÖV 1992, 839 nicht abgedruckt), führt hierzu wörtlich aus, dass "Beschädigungen der wertvollen Gewässerufer durch einen überdimensionierten Brückenbau oder ein Palmencafe im Röhrichtgürtel darum ebenso unterbleiben wie das unnötige, nicht der Verkehrssicherungspflicht geschuldete Fällen von Bäumen".
  • VG Frankfurt/Main, 11.02.1997 - 7 G 4/97
  • VGH Hessen, 28.03.2012 - 8 B 433/12

    Bürgerbegehren zur Landesgartenschau in Gießen

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 21. Februar 2012 - 8 L 204/12.GI - aufgehoben, soweit darin über die Zulässigkeit der Frage 2. des streitigen Bürgerbegehrens entschieden worden ist.

    Hinsichtlich der Einzelheiten wird Bezug genommen auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 21. Februar 2012 - 8 L 204/12.GI -.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 21. Februar 2012 - 8 L 204/12.GI - aufzuheben und den Antrag zurückzuweisen.

  • VGH Hessen, 23.02.2012 - 8 B 426/12

    Bürgerbegehren zur Landesgartenschau in Gießen

    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 21. Februar 2012 - 8 L 204/12.GI - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   VG Gießen, 10.02.2012 - 8 L 204/12.GI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,935
VG Gießen, 10.02.2012 - 8 L 204/12.GI (https://dejure.org/2012,935)
VG Gießen, Entscheidung vom 10.02.2012 - 8 L 204/12.GI (https://dejure.org/2012,935)
VG Gießen, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - 8 L 204/12.GI (https://dejure.org/2012,935)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Baumfällungen und Kreditaufnahmen zur Durchführung der Landesgartenschau 2014 in Gießen vorübergehend gestoppt

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Baumfällungen und Kreditaufnahmen zur Durchführung der Landesgartenschau 2014 in Gießen vorübergehend gestoppt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin, 03.02.1998 - 8 S 184.97

    Hängebeschlüsse; Eilbeschlüsse; Zwischenverfügungen ; Sachentscheidungen

    Auszug aus VG Gießen, 10.02.2012 - 8 L 204/12
    Materiellrechtlich darf die Zwischenregelung nur dann ergehen, wenn das im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes begehrte Ziel nicht offensichtlich aussichtslos erscheint und zu besorgen ist, dass bis zur gerichtlichen Entscheidung vollendete Tatsachen geschaffen werden (OVG Berl.-Bbg., a.a.O.; OVG Berl., NVwZ-RR 1999, 212; OVG Saarl., NVwZ-RR 1993, 391; Guckelberger, a.a.O., S. 277).

    in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2005, Rdnr. 25 zu § 146; a.A. z.B. OVG Berl., NVwZ-RR 1999, 212; Hess. VGH NVwZ-RR 1995, 302; Kuhla in Posser/Wolff, VwGO, 2008 Rdnr. 171 zu § 123 m. zahlr.

  • VGH Hessen, 18.03.2009 - 8 B 528/09

    Bürgerbegehren gegen Verkauf von Anteilen einer Flugplatz GmbH

    Auszug aus VG Gießen, 10.02.2012 - 8 L 204/12
    Davon ist die Kammer in Übereinstimmung mit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof bereits in früheren, Bürgerbegehren betreffende, Verfahren ausgegangen (vgl. z.B. B.v. 16.04.2008 - 8 L 626/08 -, juris, Rdnr. 15 ff.; Hess.VGH, B. v. 18.03.2009 - 8 B 528/09 -, LKRZ 2009, 334 ff.).
  • OVG Saarland, 15.12.1992 - 2 W 36/92

    Zwischenregelung im gerichtlichen Eilverfahren

    Auszug aus VG Gießen, 10.02.2012 - 8 L 204/12
    Materiellrechtlich darf die Zwischenregelung nur dann ergehen, wenn das im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes begehrte Ziel nicht offensichtlich aussichtslos erscheint und zu besorgen ist, dass bis zur gerichtlichen Entscheidung vollendete Tatsachen geschaffen werden (OVG Berl.-Bbg., a.a.O.; OVG Berl., NVwZ-RR 1999, 212; OVG Saarl., NVwZ-RR 1993, 391; Guckelberger, a.a.O., S. 277).
  • VG Gießen, 16.04.2008 - 8 L 626/08

    Sicherung der Durchführung eines Bürgerbegehrens

    Auszug aus VG Gießen, 10.02.2012 - 8 L 204/12
    Davon ist die Kammer in Übereinstimmung mit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof bereits in früheren, Bürgerbegehren betreffende, Verfahren ausgegangen (vgl. z.B. B.v. 16.04.2008 - 8 L 626/08 -, juris, Rdnr. 15 ff.; Hess.VGH, B. v. 18.03.2009 - 8 B 528/09 -, LKRZ 2009, 334 ff.).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus VG Gießen, 10.02.2012 - 8 L 204/12
    Kann über ein einstweiliges Rechtsschutzbegehren gem. § 123 Abs. 1 VwGO mangels zureichender Entscheidungsreife nicht rechtzeitig entschieden werden, gebietet die von Art. 19 Abs. 4 GG geforderte effektive Rechtsschutzgarantie (vgl. dazu BVerfGE 110, 33, 85 m.w.N.), dass von dem jeweiligen Gericht eine Zwischenregelung getroffen wird, wenn der Antragsteller ohne diese unzumutbar schweren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre (vgl. z. B. OVG Berl.- Bbg., B. v. 10.03.2010 - OVG 11 S 11.10 -, juris, Rdnr. 9 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, Rdnr. 9 zu § 123).
  • OVG Sachsen, 15.09.2011 - 5 B 135/11

    Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Erledigungserklärung

    Auszug aus VG Gießen, 10.02.2012 - 8 L 204/12
    Einer Kostenentscheidung nebst Streitwertfestsetzung bedarf es daher nicht (z.B. Sächs.OVG, B. v. 15.09.2011 - 5 B 135/11 -, juris, Rdnr. 2 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2010 - 11 S 11.10

    Beschwerde gegen "Hängebeschluss" / Zwischenverfügung; Zulässigkeit; keine

    Auszug aus VG Gießen, 10.02.2012 - 8 L 204/12
    Kann über ein einstweiliges Rechtsschutzbegehren gem. § 123 Abs. 1 VwGO mangels zureichender Entscheidungsreife nicht rechtzeitig entschieden werden, gebietet die von Art. 19 Abs. 4 GG geforderte effektive Rechtsschutzgarantie (vgl. dazu BVerfGE 110, 33, 85 m.w.N.), dass von dem jeweiligen Gericht eine Zwischenregelung getroffen wird, wenn der Antragsteller ohne diese unzumutbar schweren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre (vgl. z. B. OVG Berl.- Bbg., B. v. 10.03.2010 - OVG 11 S 11.10 -, juris, Rdnr. 9 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, Rdnr. 9 zu § 123).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.1999 - 13 B 743/99

    Einstweiliger Rechtsschutz; Zwischenentscheidung; Rechtsbehelf; Antrag auf

    Auszug aus VG Gießen, 10.02.2012 - 8 L 204/12
    Bei der ebenso strittigen Frage nach der Art der Beschwerde schließt sich die Kammer der Ansicht an, dass nur eine Beschwerde gemäß § 146 Abs. 4 VwGO eingelegt werden kann, da es keine überzeugenden Gründe dafür gibt, ein "umfassenderes" Rechtsmittel zur Verfügung zu stellen als das Rechtsmittel, das gegen die endgültige Entscheidung in dem Eilverfahren zulässig ist (vgl. nur OVG NW, NVwZ 1999, 785; a.A. ThürOVG, ThürVBl.
  • OVG Sachsen, 17.12.2003 - 3 BS 399/03

    Prozessleitende Verfügung, Beschwer, Rechtsschutzinteresse,

    Auszug aus VG Gießen, 10.02.2012 - 8 L 204/12
    15 Die beschließende Kammer hält die Beschwerde - wie aus der Rechtsmittelbelehrung zu ersehen - für das statthafte Rechtsmittel gegen die mit diesem Beschluss getroffene Zwischenregelung, weil insoweit zumindest eine faktische, wenngleich nur zeitlich begrenzte Sachentscheidung getroffen wird (vgl. z.B. OVG Berl.-Bbg., NVwZ-RR 2007, 719; Sächs.OVG, NVwZ 2004, 1134; nunmehr auch Kopp/Schenke, a.a.O., Rdnr. 29 zu § 123; Guckelberger, a.a.O., S. 278 f.; dies.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 3 S 33.07

    Beschwerde gegen Hängebeschluss

    Auszug aus VG Gießen, 10.02.2012 - 8 L 204/12
    15 Die beschließende Kammer hält die Beschwerde - wie aus der Rechtsmittelbelehrung zu ersehen - für das statthafte Rechtsmittel gegen die mit diesem Beschluss getroffene Zwischenregelung, weil insoweit zumindest eine faktische, wenngleich nur zeitlich begrenzte Sachentscheidung getroffen wird (vgl. z.B. OVG Berl.-Bbg., NVwZ-RR 2007, 719; Sächs.OVG, NVwZ 2004, 1134; nunmehr auch Kopp/Schenke, a.a.O., Rdnr. 29 zu § 123; Guckelberger, a.a.O., S. 278 f.; dies.
  • VGH Hessen, 23.08.1994 - 1 TG 2086/94

    Beamtenrecht: Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruches durch eine

  • OVG Sachsen, 17.08.2012 - 4 B 138/12

    Zwischenregelung, Beschwerdeverfahren, effektiver Rechtsschutz

    3 Weitere verfahrensrechtliche Voraussetzungen (vgl. VG Gießen, Beschl. v. 10. Februar 2012 - 8 L 204/12.GI -, Rn. 4 bei juris) sind vorliegend nicht zu verlangen.
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