Rechtsprechung
   VG Gießen, 15.11.2010 - 8 L 2163/10.GI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6368
VG Gießen, 15.11.2010 - 8 L 2163/10.GI (https://dejure.org/2010,6368)
VG Gießen, Entscheidung vom 15.11.2010 - 8 L 2163/10.GI (https://dejure.org/2010,6368)
VG Gießen, Entscheidung vom 15. November 2010 - 8 L 2163/10.GI (https://dejure.org/2010,6368)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6368) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Rücknahme einer Geeignetheitsbescheinigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Rücknahme einer rechtswidrig erteilten sog. Geeignetheitsbescheinigung über den Aufstellort von Geldspielgeräten in Gaststätten bei faktischem Nichtvorliegen eines Gaststättenbetriebes

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer Geeignetheitsbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Geldspielgeräte in einem Stehcafé unzulässig, wenn dort kein hinreichender Gaststättenbetrieb stattfindet

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Geldspielgeräte in einem Stehcafé unzulässig, wenn dort kein hinreichender Gaststättenbetrieb stattfindet

  • weka.de (Kurzinformation)

    Geldspielautomaten müssen aus Stehcafés entfernt werden, wenn das Gaststättengewerbe nicht im Vordergrund steht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Geldspielgeräte in einem Stehcafé ohne hinreichenden Gaststättenbetrieb unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Gießen, 18.08.2010 - 8 K 4083/09

    Widerruf einer Geeignetheitsbescheinigung

    Auszug aus VG Gießen, 15.11.2010 - 8 L 2163/10
    Die erteilte Geeignetheitsbescheinigung ist ein solcher begünstigender Verwaltungsakt (vgl. VG C, U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, GewArch. 2010, 452, 453) und auch - wie oben erörtert - rechtswidrig.

    Aus dem Sinn und Zweck des § 1 SpielV, das Glückspiel nur an Orten zuzulassen, an denen das Spielen den Hauptzweck darstellt und die deshalb besonderen Zulässigkeitsanforderungen unterliegen, sowie an Orten, an denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielautomaten unter Wahrung des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint (vgl. BVerwG, B. v. 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226; VGH Bad.-Württ., U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294; VG C, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, GewArch 2008, 448, 449; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Bd. II, Stand: April 2008, Nr. 220, SpielV § 1, Rdnr. 2), ergibt sich, dass bei der Frage, ob ein zulässiger Aufstellort vorliegt, auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen ist (vgl. VG C, U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI - GewArch 2010, 452, 453).

  • VG Gießen, 15.08.2008 - 8 L 1472/08

    Geldspielgeräte im Verkaufsraum einer Tankstelle

    Auszug aus VG Gießen, 15.11.2010 - 8 L 2163/10
    Aus dem Sinn und Zweck des § 1 SpielV, das Glückspiel nur an Orten zuzulassen, an denen das Spielen den Hauptzweck darstellt und die deshalb besonderen Zulässigkeitsanforderungen unterliegen, sowie an Orten, an denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielautomaten unter Wahrung des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint (vgl. BVerwG, B. v. 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226; VGH Bad.-Württ., U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294; VG C, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, GewArch 2008, 448, 449; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Bd. II, Stand: April 2008, Nr. 220, SpielV § 1, Rdnr. 2), ergibt sich, dass bei der Frage, ob ein zulässiger Aufstellort vorliegt, auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen ist (vgl. VG C, U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI - GewArch 2010, 452, 453).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1920/96

    Geeignetheitsbestätigung für die Aufstellung von Geldspielgeräten in der

    Auszug aus VG Gießen, 15.11.2010 - 8 L 2163/10
    Aus dem Sinn und Zweck des § 1 SpielV, das Glückspiel nur an Orten zuzulassen, an denen das Spielen den Hauptzweck darstellt und die deshalb besonderen Zulässigkeitsanforderungen unterliegen, sowie an Orten, an denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielautomaten unter Wahrung des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint (vgl. BVerwG, B. v. 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226; VGH Bad.-Württ., U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294; VG C, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, GewArch 2008, 448, 449; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Bd. II, Stand: April 2008, Nr. 220, SpielV § 1, Rdnr. 2), ergibt sich, dass bei der Frage, ob ein zulässiger Aufstellort vorliegt, auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen ist (vgl. VG C, U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI - GewArch 2010, 452, 453).
  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 B 30.91

    Gewerberecht: Begriff der Schank- oder Speisewirtschaften i.S. des § 1 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus VG Gießen, 15.11.2010 - 8 L 2163/10
    Aus dem Sinn und Zweck des § 1 SpielV, das Glückspiel nur an Orten zuzulassen, an denen das Spielen den Hauptzweck darstellt und die deshalb besonderen Zulässigkeitsanforderungen unterliegen, sowie an Orten, an denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielautomaten unter Wahrung des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint (vgl. BVerwG, B. v. 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226; VGH Bad.-Württ., U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294; VG C, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, GewArch 2008, 448, 449; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Bd. II, Stand: April 2008, Nr. 220, SpielV § 1, Rdnr. 2), ergibt sich, dass bei der Frage, ob ein zulässiger Aufstellort vorliegt, auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen ist (vgl. VG C, U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI - GewArch 2010, 452, 453).
  • VGH Hessen, 07.02.2011 - 8 B 2454/10

    Spielgeräte - Betriebsuntersagung ohne Aufhebung einer Geeignetheitsbestätigung

    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 15. November 2010 - 8 L 2163/10.GI - abgeändert.
  • VG Gießen, 21.05.2013 - 8 L 223/13

    Geeignetheitsbescheinigung für Geldspielgeräte

    Bei der Frage, ob ein zulässiger Aufstellungsort vorliegt, ist nach ständiger Rechtsprechung der beschließenden Kammer auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen (vgl. VG Gießen, B. v. 15.11.2010 - 8 L 2163/10.GI -, juris, Rdnr. 23; B. v. 04.04.2011, GewArch 2011, 355 = juris, Rdnr. 9).
  • VG Gießen, 11.07.2013 - 8 K 1277/12

    Rücknahme einer Geeignetheitsbescheinigung

    Für die entsprechende Beurteilung ist auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen (vgl. VG Gießen, B. v. 04.04.2011 - 8 L 220/11.GI -, juris, Rdnr. 9; B. v. 15.11.2010 - 8 L 2163/10.GI -, juris, Rdnr. 23).
  • VG Gießen, 04.04.2011 - 8 L 220/11

    Geeignetheitsbescheinigung

    Bei der Frage, ob ein zulässiger Aufstellungsort vorliegt, ist auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen (vgl. VG Gießen, B. v. 15.11.2010 - 8 L 2163/10.GI -, juris, Rdnr. 23).
  • VG Gießen, 23.11.2010 - 8 L 3654/10

    Aufhebung einer Geeignetheitsbestätigung

    Die Behörde kann bei der Aufhebung einer sog. Geeignetheitsbestätigung, mit der die Geeignetheit des Aufstellungsortes - hier als Schank- und Speisewirtschaft - behördlich bestätigt wird, die Frage der Rechtswidrigkeit dahinstehen lassen und einen Widerruf verfügen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen (Ergänzung zu VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08.GI -, GewArch 2008, 448 ff.; B. v. 15.11.2010 - 8 L 2163/10.GI-; U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, GewArch 2010, 452f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht