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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2004 - 8 L 218/02   

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https://dejure.org/2004,27492
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2004 - 8 L 218/02 (https://dejure.org/2004,27492)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.01.2004 - 8 L 218/02 (https://dejure.org/2004,27492)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - 8 L 218/02 (https://dejure.org/2004,27492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelungen für das Personalvertretungsrecht; Anforderung für die Vergabe von Räumen in der Dienststelle; Auswahl der Räume durch den Dienststellenleiter

  • Judicialis

    BPersVG § 44 Abs. 2; ; PersVG M-V § 35 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2001 - PL 15 S 2437/00

    PC als erforderlicher Geschäftsbedarf des Personalrats

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2004 - 8 L 218/02
    Diese hat zunächst eigenverantwortlich und unter Beachtung des Grundsatzes des angemessenen Einsatzes öffentlicher Mittel zu beurteilen und darzulegen, welchen Raumbedarf sie hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.10.2001 - PL 15 S 2437/00 -, PersR 2002, 126 mwN.).
  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 36.93

    Personalvertretung - Schulungskosten - Höchstgrenzenregelung -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2004 - 8 L 218/02
    Auch die Dienststelle hat das Recht und die Pflicht, die Erforderlichkeit des angemeldeten Raumbedarfs zu prüfen (vgl. zu Schulungskosten: BVerwG, Beschluss vom 07.12.1994 - 6 P 36.93 -, E 97, 166).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2001 - 8 M 62/01
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2004 - 8 L 218/02
    Danach ist der Hauptpersonalrat der obersten Dienstbehörde, der Bezirkspersonalrat der Behörde der Mittelstufe und der örtliche Personalrat der untergeordneten Behördenebene zugeordnet (vgl. Beschluss des Senats vom 23.11.2001 - 8 M 62/01 und 8 M 71/01 -).
  • BVerwG, 24.11.1986 - 6 P 3.85

    Kostenverursachende Entscheidungen - Personalrat - Haushaltsplan

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2004 - 8 L 218/02
    Bedeutung haben kann auch, ob Haushaltsmittel verfügbar sind und bzw. inwieweit der Personalrat sich bei der Aufstellung des Haushalts für die Berücksichtigung seiner räumlichen Belange eingesetzt hat (vgl. BVerwG, aaO.; BVerwG, Beschluss vom 24.11.1986 - 6 P 3.85 -, PersV 1987, 422).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.04.2005 - 8 L 300/04

    Informationsanspruch des Personalrats; Zielsetzung dieses Anspruchs; Inhalt und

    Stellt die Dienststelle Unterlagen nicht schon von sich aus zur Verfügung, ist vom Personalrat in eigener Verantwortung zu prüfen und darzulegen, was er für erforderlich hält (vgl. zu § 35 Abs. 2 PersVG M-V: Beschluss des Senats vom 07.01.2004 - 8 L 218/02 -).
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