Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2004

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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2004 - 8 L 231/03   

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https://dejure.org/2004,14869
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2004 - 8 L 231/03 (https://dejure.org/2004,14869)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.10.2004 - 8 L 231/03 (https://dejure.org/2004,14869)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 8 L 231/03 (https://dejure.org/2004,14869)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung des Hauptpersonalrats bei Fragen der Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle; Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen als Teil der Lohngestaltung; Gestalterisches Einflussnehmen auf die Entlohnung als Voraussetzung für das Vorliegen von Lohngestaltung

  • Judicialis

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 4; ; BPersVG § 76 Abs. 2 Nr. 8; ; PersVG M-V § 68 Abs. 1 Nr. 19; ; PersVG M-V § 68 Abs. 1 Nr. 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84

    Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - Ursprünglicher Zustand -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2004 - 8 L 231/03
    Sie bezieht sich nicht nur auf Beschäftigte im Arbeits-, sondern auch auf Beschäftigte im Angestelltenverhältnis (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.02.1987 - 6 P 8.84 -, E 75, 365; Fischer/Goeres, Band V, K 75 Rdn. 84 a mwN.).
  • BVerwG, 14.03.2000 - 6 PB 23.99

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Gesetzliche

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2004 - 8 L 231/03
    Bei dem Mitbestimmungstatbestand geht es um ein umfassendes Beteiligungsrecht in allen Fragen der Lohngestaltung ohne Beschränkung auf formelle Arbeitsbedingungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.03.2000 - 6 PB 23.99 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 05.09.1990 - 6 P 27.87

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei Erstellung von Testbogen und Festlegung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2004 - 8 L 231/03
    Die durch die Vorgaben gesteuerten Entscheidungen sollen also im gesetzlich vorgegebenen Rahmen "gerechter" ausfallen, und zwar sowohl in ihrer Sachbezogenheit als auch in ihrer Rücksichtnahme auf die jeweilige individuelle Betroffenheit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.09.1990 - 6 P 27.87 -, Buchholz 250 § 76 Nr. 20).
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2004 - 8 L 232/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29322
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2004 - 8 L 232/03 (https://dejure.org/2004,29322)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.10.2004 - 8 L 232/03 (https://dejure.org/2004,29322)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 8 L 232/03 (https://dejure.org/2004,29322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Hauptpersonalrats bei Fragen der Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle; Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen als Teil der Lohngestaltung; Gestalterisches Einflussnehmen auf die Entlohnung als Voraussetzung für das Vorliegen von Lohngestaltung

  • Judicialis

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 4; ; BPersVG § 76 Abs. 2 Nr. 8; ; PersVG M-V § 68 Abs. 1 Nr. 19; ; PersVG M-V § 68 Abs. 1 Nr. 22

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84

    Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - Ursprünglicher Zustand -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2004 - 8 L 232/03
    Sie bezieht sich nicht nur auf Beschäftigte im Arbeits-, sondern auch auf Beschäftigte im Angestelltenverhältnis (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.02.1987 - 6 P 8.84 -, E 75, 365; Fischer/Goeres, Band V, K 75 Rdn. 84 a mwN.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2004 - 8 L 231/03

    Mitbestimmung des Hauptpersonalrats bei Fragen der Lohngestaltung innerhalb der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2004 - 8 L 232/03
    Az.: 8 L 231/03 Az.: 8 L 232/03.
  • BVerwG, 14.03.2000 - 6 PB 23.99

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Gesetzliche

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2004 - 8 L 232/03
    Bei dem Mitbestimmungstatbestand geht es um ein umfassendes Beteiligungsrecht in allen Fragen der Lohngestaltung ohne Beschränkung auf formelle Arbeitsbedingungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.03.2000 - 6 PB 23.99 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 05.09.1990 - 6 P 27.87

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei Erstellung von Testbogen und Festlegung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2004 - 8 L 232/03
    Die durch die Vorgaben gesteuerten Entscheidungen sollen also im gesetzlich vorgegebenen Rahmen "gerechter" ausfallen, und zwar sowohl in ihrer Sachbezogenheit als auch in ihrer Rücksichtnahme auf die jeweilige individuelle Betroffenheit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.09.1990 - 6 P 27.87 -, Buchholz 250 § 76 Nr. 20).
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