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   OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 8 L 2853/96   

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https://dejure.org/1998,4283
OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 8 L 2853/96 (https://dejure.org/1998,4283)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.01.1998 - 8 L 2853/96 (https://dejure.org/1998,4283)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Januar 1998 - 8 L 2853/96 (https://dejure.org/1998,4283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsbezeichnung der Steuerberater, Berufsrecht der Steuerberater, Steuerberatungsgesetz , Werbung der Steuerberater, Zusätze auf Briefbögen und in Stellenangeboten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 500
  • DÖV 1999, 82
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Nürnberg, 23.02.1995 - 3 U 1015/94
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 8 L 2853/96
    Angesichts der speziellen Regelung der berufszulässigen Werbung in § 57 a StBerG ist auf die Kläger - gemäß § 72 StBerG auch auf die Klägerin zu 1) - die allgemeine Vorschrift des § 8 Abs. 1 StBerG nicht mehr anzuwenden (ebenso: OLG Nürnberg, Urt. v. 23.2.1995, AnwBl 1995, 265).

    Insoweit ist es den steuerberatenden Berufsangehörigen erlaubt, für ihre Leistungen zu werben, soweit die entsprechenden Angaben berufsbezogene, sachlich richtig, objektiv nachprüfbar und nicht irreführend sind (vgl. BT-Drs. 12/6753, S. 11, 17; OLG Nürnberg, Urt. v. 23.2.1995, a.a.O. 266; OLG Dresden, Urt. v. 5.7.1995, AnwBl 1995, 556).

  • OVG Niedersachsen, 27.09.1991 - 8 L 3/89
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 8 L 2853/96
    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, daß für die von den Klägern erhobene Feststellungsklage der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist; ebenso sind unter Berücksichtigung des Senatsurteils vom 27. September 1991 - 8 L 3/89 - die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen einer auf § 43 VwGO gestützten Klage erfüllt.

    Dann dürfen zulässigerweise insbesondere die Kernpflichten innerhalb des Innenverhältnisses zwischen den Beteiligten zum Gegenstand eines Feststellungsantrags nach § 43 Abs. 1 VwGO gemacht werden (ausdrücklich zum Steuerberaterrecht: BVerwG, Urt. v. 28.5.1991, Buchholz 451.30 Steuerberater, Nr. 10; Senatsurt. v. 27.9.1991 - 8 L 3/89 - vgl. ferner: BVerwG, Urt. v. 8.12.1995, BVerwGE 100, 83, 90; Eyermann, VwGO, 10. Aufl. 1998, § 43, Rz 14).

  • BGH, 16.01.1981 - I ZR 29/79

    Apotheken - Steuerberatungsgesellschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 8 L 2853/96
    Diese Auffassung liegt auch erkennbar der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zugrunde, die den Schutzbereich des § 43 Abs. 4 Satz 2 StBerG anhand von Berufsbezeichnungen konkretisiert, welche Firmenbestandteil der Berufsangehörigen geworden sind (ausdrücklich: BGH, Urt. v. 16.1.1981, BGHZ 79, 390, 395; BGH, Urt. v. 9.7.1987, ZIP 1987, 1249, 1250).

    Eine teleologische Auslegung des § 43 Abs. 4 Satz 2 StBerG führt ebenso zu der Feststellung, daß lediglich spezifische Berufsbezeichnungszusätze im Rahmen der Firmenbezeichnung unzulässig sein sollen, die Hinweise zu der unzutreffenden Annahme führen, der sie verwendende Berufsangehörige sei in besonderer Weise qualifiziert (BGH, Urt. v. 16.1.1981, a.a.O., 396; BGH, Urt. v. 9.7.1987, a.a.O., 1250).

  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 8 L 2853/96
    Dann dürfen zulässigerweise insbesondere die Kernpflichten innerhalb des Innenverhältnisses zwischen den Beteiligten zum Gegenstand eines Feststellungsantrags nach § 43 Abs. 1 VwGO gemacht werden (ausdrücklich zum Steuerberaterrecht: BVerwG, Urt. v. 28.5.1991, Buchholz 451.30 Steuerberater, Nr. 10; Senatsurt. v. 27.9.1991 - 8 L 3/89 - vgl. ferner: BVerwG, Urt. v. 8.12.1995, BVerwGE 100, 83, 90; Eyermann, VwGO, 10. Aufl. 1998, § 43, Rz 14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.1995 - 6 A 10638/95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 8 L 2853/96
    Demgegenüber versteht der Bundesfinanzhof unter "Werbung" eine zwangfreie und absichtliche Form der Beeinflussung, welche Menschen zur Erfüllung des Werbezieles veranlassen soll, und zwar mindestens insoweit, als das Werbeziel darin besteht, den Entschluß zum Erwerb von Gegenständen oder zur Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen auszulösen (BFH, Urt. v. 24.9.1987 - R 105/77 -, zitiert nach: OVG Koblenz, Urt. v. 5.12.1995 - 6 A 10638/95.OVG -).
  • BGH, 09.07.1987 - I ZR 161/85

    "Data-Tax-Control"; Zulässigkeit einer Bezeichnung für die steuerberatende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 8 L 2853/96
    Diese Auffassung liegt auch erkennbar der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zugrunde, die den Schutzbereich des § 43 Abs. 4 Satz 2 StBerG anhand von Berufsbezeichnungen konkretisiert, welche Firmenbestandteil der Berufsangehörigen geworden sind (ausdrücklich: BGH, Urt. v. 16.1.1981, BGHZ 79, 390, 395; BGH, Urt. v. 9.7.1987, ZIP 1987, 1249, 1250).
  • BGH, 19.02.1990 - AnwSt (R) 11/89

    Werbeverbot für Rechtsanwalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 8 L 2853/96
    Der Bundesgerichtshof konzentriert den Begriff der Werbung hingegen auf den Aspekt, daß sich jemand mit positiven Bewertungen der eigenen Fähigkeit und Leistung oder mit Aufforderungen zur Inanspruchnahme seiner Leistungen an das Publikum wendet (vgl. BGH, Urt. v. 19.2.1990, BGHSt 37, 69).
  • OLG Dresden, 05.07.1995 - 12 U 893/95

    Werbung eines Steuerberaters

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 8 L 2853/96
    Insoweit ist es den steuerberatenden Berufsangehörigen erlaubt, für ihre Leistungen zu werben, soweit die entsprechenden Angaben berufsbezogene, sachlich richtig, objektiv nachprüfbar und nicht irreführend sind (vgl. BT-Drs. 12/6753, S. 11, 17; OLG Nürnberg, Urt. v. 23.2.1995, a.a.O. 266; OLG Dresden, Urt. v. 5.7.1995, AnwBl 1995, 556).
  • BVerfG, 08.11.1995 - 1 BvR 1478/94

    GG - Berufsfreiheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 8 L 2853/96
    Der von den Klägern gewünschte Begriff "STEUERBERATUNG" dient vor diesem Hintergrund offensichtlich nicht dem Zweck, zu einer Verfälschung des Berufsbildes durch Verwendung kommerzieller Werbemethoden beizutragen (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. v. 8.11.1995, AnwBl 1996, 232, 233, zu § 57 a StBerG), sondern der klärenden Unterrichtung.
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - StO 1/08

    Zulässigkeit der Führung der Bezeichnung "zertifizierter Finanzplaner" durch

    Zweck der Regelung des § 43 StBerG ist damit jedenfalls auch der Schutz der Allgemeinheit vor irreführenden Berufsbezeichnungen (Nds. OVG NJW-RR 1999, 500; OLG Celle DStRE 2008, 57f.).

    Der Gesetzgeber hat dem mit der Regelung des § 57a StBerG Rechnung getragen, mit dem das bis dahin geltende Werbeverbot (vgl. § 8 StBerG) für Steuerberater gelockert wurde (dazu Nds. OVG NJW-RR 1999, 500), die Regelung des § 43 StBerG aber unberührt blieb (Wolf DStR 2008, 1403).

    Doch ist das Recht des Steuerberaters insoweit weniger gewichtig, da es nicht um einen Zusatz geht, der auf eine besondere Qualifikation als Steuerberater hinweist (vgl. 1 BvR 1307/88 bei JURIS, vgl. auch DStR 1991, 563), sondern nur auf besondere Erfahrungen im Bereich anderer, nach § 57 Abs. 3 StBerG erlaubter Tätigkeiten (vgl. Nds. OVG NJW-RR 1999, 500; FG Rheinland-Pfalz DStRE 2009, 249f.).

  • FG Saarland, 17.06.2015 - 1 K 1117/15

    Versagung der Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft: Firmierung einer

    Demgegenüber hat das OVG Lüneburg mit Urteil vom 23. Januar 1998 (8 L 2853/96, NJW-RR 1999, 500) entschieden, dass das Führen der Bezeichnung "Steuerberatung" neben dem Firmennamen in der geschäftlichen Korrespondenz einer Steuerberatungsgesellschaft weder gegen § 43 Abs. 4 S.2 StBerG noch gegen das Verbot unsachlicher Werbung gem. § 57a StBerG verstoße.

    Auch die Entscheidung des OVG Niedersachsen vom 23. Januar 1998 (8 L 2853/96, NJW-RR 1999, 500) rechtfertigt keine andere Betrachtung.

    Dies hat auch die Beklagte unter Hinweis auf das Urteil des OVG Niedersachsen vom 23. Januar 1998 (8 L 2853/96, NJW-RR 1999, 500) zugestanden.

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 50/03

    Werbung einer Steuerberatungsgesellschaft

    Das Verwaltungsgericht ist unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. vom 23.1. 1998 - 8 L 2853/96 - und vom 27.9. 1991 - 8 L 3/89 -) davon ausgegangen, dass vorliegend der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO handelt, die nicht ausdrücklich einem anderen Gericht, insbesondere nicht der - gemäß dem Fünften Abschnitt des Zweiten Teils (§§ 89 ff.) des Steuerberatungsgesetzes ausgeübten - Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater zugewiesen ist.
  • OLG Celle, 12.12.2000 - StO 2/00

    Berufspflichten des Steuerberaters: Duldung der Verwendung eines

    § 56 Abs. 3 BOStB verbietet Firmenbezeichnungen, die als unterschiedliche Tätigkeitsbezeichnungen zu charakterisieren sind (s. auch Satz 4 des Absatzes; Gehre a.a.O. § 53 Rdn. 7 f; vgl. zu § 43 Abs. 4 Satz 2 StBerG, der eine entsprechende grundsätzliche Regelung enthält, OVG Lüneburg NJW-RR 1999, 500, 501).

    Die Erwähnung der Mutterfirma durch die Tochterfirma hielt sich inhaltlich im Rahmen zulässiger Werbung (vgl. zum neuesten Stand BGH NJW 1995, 2358; 1998, 1965; Stbg 2000 183; 428; BVerfG NJW-RR 1996, 439; Stbg 2000, 179; NJW 2000, 3195; OVG Lüneburg NJW-RR 1999, 500).

  • OVG Niedersachsen, 04.11.1999 - 8 L 1821/99

    ärztliches Praxisschild "Akupunktur" ist unzulässige Werbung; Akupunktur;

    Inhalt und Umfang bestimmter Berufspflichten der Angehörigen der Heilberufe gegenüber der Beklagten als ihrer Selbstverwaltungskörperschaft gehören zum Kernbereich der Rechtsbeziehungen im Innenverhältnis zwischen den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens und können deshalb Gegenstand eines Feststellungsantrages sein (im Einzelnen: Senatsurt. v. 23.1.1998 - 8 L 2853/96 -, Nds. VBl. 1999, 17).
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