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   VG Minden, 30.08.2013 - 8 L 538/13   

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https://dejure.org/2013,21691
VG Minden, 30.08.2013 - 8 L 538/13 (https://dejure.org/2013,21691)
VG Minden, Entscheidung vom 30.08.2013 - 8 L 538/13 (https://dejure.org/2013,21691)
VG Minden, Entscheidung vom 30. August 2013 - 8 L 538/13 (https://dejure.org/2013,21691)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein muslimischer Schulanfänger, der eine katholische Grundschule besuchen möchte

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Katholische Bekenntnisgrundschule - Vorläufig keine Aufnahme eines muslimischen Schulanfängers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines bekenntnisfremden Kindes auf Aufnahme in eine Bekenntnisschule in NRW

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Katholische Bekenntnisgrundschule in Paderborn ist vorläufig nicht zur Aufnahme eines muslimischen Schulanfängers verpflichtet

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines bekenntnisfremden Kindes auf Aufnahme in eine Bekenntnisschule in NRW

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bonifatiusschule nur mit katholischem Religionsunterricht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Katholische Bekenntnisgrundschule ist vorläufig nicht zur Aufnahme eines muslimischen Schulanfängers verpflichtet - Höherer Aufwand für Besuch an einer Gemeinschaftsgrundschule für Schüler zumutbar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - 19 B 1191/12

    Klage- und Antragsbefugnis für Rechtsschutz gegen eine Schulauflösung;

    Auszug aus VG Minden, 30.08.2013 - 8 L 538/13
    So OVG NRW, Beschluss vom 31.05.2013 - 19 B 1191/12 - unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 03.01.1989 - 19 B 2262/88 -, juris.

    So OVG NRW, Beschluss vom 31.05.2013, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1981 - 5 A 1128/80
    Auszug aus VG Minden, 30.08.2013 - 8 L 538/13
    So zum Vorstehenden bereits OVG NRW, Urteil vom 27.02.1981- 5 A 1128/80 - OVGE, Bd. 36, S. 31 ff. und Söbbecke in: Heusch/Schönenbroicher, Landesverfassung NRW, Kommentar 2010, Art. 12, Rz 11 ff.

    So OVG NRW, Urteil vom 27.02.1981, a.a.O., S. 39.

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

    Auszug aus VG Minden, 30.08.2013 - 8 L 538/13
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 1975 - 1 BvR 548/68 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2009 - 19 B 801/09

    Schulleitung darf Anmeldung vom Einverständnis der Eltern mit Schwimmunterricht

    Auszug aus VG Minden, 30.08.2013 - 8 L 538/13
    So OVG NRW, Urteil vom 18.08.2010 - 19 A 1211/09 - unter Hinweis auf den früheren Beschluss vom 30.06.2009 - 19 B 801/09 -, juris zu der vergleichbaren Erklärung des Einverständnisses mit einer Teilnahme einer muslimischen Schülerin am koedukativen Schwimmunterricht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2010 - 19 A 1211/09

    Vereinbarkeit einer Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht nach Erklärung

    Auszug aus VG Minden, 30.08.2013 - 8 L 538/13
    So OVG NRW, Urteil vom 18.08.2010 - 19 A 1211/09 - unter Hinweis auf den früheren Beschluss vom 30.06.2009 - 19 B 801/09 -, juris zu der vergleichbaren Erklärung des Einverständnisses mit einer Teilnahme einer muslimischen Schülerin am koedukativen Schwimmunterricht.
  • VG Minden, 28.02.2014 - 8 K 1719/13
    Auszug aus VG Minden, 30.08.2013 - 8 L 538/13
    Der sinngemäße Antrag, den Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, den Antragsteller mit Beginn des Schuljahres 2013/14 bis zum Abschluss des Klageverfahrens 8 K 1719/13 an der C. zu beschulen, hat keinen Erfolg.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.1989 - 19 B 2262/88
    Auszug aus VG Minden, 30.08.2013 - 8 L 538/13
    So OVG NRW, Beschluss vom 31.05.2013 - 19 B 1191/12 - unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 03.01.1989 - 19 B 2262/88 -, juris.
  • VG Minden, 28.02.2014 - 8 K 1719/13

    Katholische Bekenntnisgrundschule darf bei Aufnahme bekenntnisfremder Kinder

    Mit Beschluss vom 30.08.2013 hat das erkennende Gericht in dem Eilverfahren 8 L 538/13 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aufnahme des Klägers in die C. abgelehnt.

    a) Hinsichtlich der Bekenntnisschulen in öffentlicher (meist kommunaler) Trägerschaft gelten folgende allgemeine Grundsätze, die das erkennende Gericht bereits in seinem Beschluss vom 30.08.2013 in dem voraufgegangenen Eilverfahren 8 L 538/13 auf der Grundlage der obergerichtlichen Rechtsprechung dargelegt hat:.

  • VG Köln, 06.08.2014 - 10 L 1104/14

    Aufnahme in eine Bekenntnisgrundschule steht auch bekenntnisfremden Kindern

    a) Hinsichtlich der Bekenntnisschulen in öffentlicher (meist kommunaler) Trägerschaft gelten folgende allgemeine Grundsätze, die das erkennende Gericht bereits in seinem Beschluss vom 30.08.2013 in dem voraufgegangenen Eilverfahren 8 L 538/13 auf der Grundlage der obergerichtlichen Rechtsprechung dargelegt hat:.
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