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   OVG Niedersachsen, 14.01.1999 - 8 L 5642/98   

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OVG Niedersachsen, 14.01.1999 - 8 L 5642/98 (https://dejure.org/1999,8266)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.01.1999 - 8 L 5642/98 (https://dejure.org/1999,8266)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Januar 1999 - 8 L 5642/98 (https://dejure.org/1999,8266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Lüneburg - 5 A 113/97
  • OVG Niedersachsen, 14.01.1999 - 8 L 5642/98

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1811 (Ls.)
  • DÖV 2000, 124
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 16.03.1998 - 8 L 1233/97

    Berufsunfähigkeit; Zahnarzt; Berufsunfähigkeitsrente; Funktionsverlust der linken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.1999 - 8 L 5642/98
    Der Begriff der "ärztlichen Tätigkeit" im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 ASO bezeichnet im übrigen alle Tätigkeiten, für die die Approbation oder eine Berufserlaubnis im Sinne der §§ 3, 10 Bundesärzteordnung (BÄO) Vorbedingung ist (Senatsurt. v. 16.3.1998 - 8 L 5187/96 - Senatsurt. v. 16.3.1998 - 8 L 1233/97 -, Nds. VBl. 1999, 20, 21).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.1998 - 8 L 5187/96

    Berufsunfähigkeitsrente für einen Zahnarzt; Berufsunfähigskeitsrente;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.1999 - 8 L 5642/98
    Der Begriff der "ärztlichen Tätigkeit" im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 ASO bezeichnet im übrigen alle Tätigkeiten, für die die Approbation oder eine Berufserlaubnis im Sinne der §§ 3, 10 Bundesärzteordnung (BÄO) Vorbedingung ist (Senatsurt. v. 16.3.1998 - 8 L 5187/96 - Senatsurt. v. 16.3.1998 - 8 L 1233/97 -, Nds. VBl. 1999, 20, 21).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05

    Anspruch eines eingebürgerten und im Bundesgebiet tätigen Arztes auf Gewährung

    Mit Senatsbeschluss vom 14. Januar 1999 (- 8 L 5642/98 -, NJW 2000, 1811; DÖV 2000, 124) ist diese Rechtsprechung auf den Begriff der "ärztlichen Tätigkeit" im Sinne des hier maßgebenden § 16 Abs. 1 Satz 1 ASO übertragen und ausdrücklich ausgeführt worden, dass er alle Tätigkeiten bezeichnet, für die die Approbation oder eine Berufserlaubnis im Sinne der §§ 3 und 10 der Bundesärzteordnung (BÄO) Vorbedingung ist.
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2020 - 8 LB 97/19

    Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Einstellung der beruflichen

    Das Tatbestandsmerkmal der Einstellung der beruflichen Tätigkeit konkretisiert neben denjenigen der Berufsunfähigkeit und ihrer Dauer das versicherte Risiko (vgl. auch Senatsbeschl. v. 14.1.1999 - 8 L 5642/98 -, juris Rn. 9).

    Mit der Verwendung des Wortes "endgültig" an nicht entscheidungserheblicher Stelle und im Zusammenhang mit einer anderen Alterssicherungsordnung hat der Senat in dem Beschluss vom 14. Januar 1999 (- 8 L 5642/98 -, juris Rn. 3) entgegen dem Beklagtenvorbringen nichts anderes zum Ausdruck bringen wollen.

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 8 ME 153/11

    Ablehnung des Eilrechtsschutzgesuchs gegen die Rücknahme eines

    Diese Tätigkeiten (Anstellung im Gesundheitsamt zur Durchführung von Vorsorgemaßnahmen, Gesundheitsberatungen und Impfungen; Anstellung als Ärztin im Blutspendedienst; Lehrtätigkeit in Krankenpflegeschulen; Durchführung schmerztherapeutischer Beratung und Behandlung im ambulanten Bereich; Teilzeittätigkeit als sorgfältige und zugewandte Ärztin in einer Allgemeinpraxis) setzen eine ärztliche Approbation oder Berufserlaubnis voraus und kommen daher nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 32 f.; Beschl. v. 14.1.1999 - 8 L 5642/98 -, juris Rn. 4) als Verweisungstätigkeiten in Betracht.
  • VG Bremen, 09.09.2021 - 5 K 1306/19

    Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen psychischer Erkrankung, Urteil

    Die einem Mitglied der Beklagten zumutbaren Verweisungstätigkeiten sind nicht anhand der vom Kläger in Bezug genommenen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Ärzteversorgung Niedersachsen zu bestimmen, wonach als Verweisungstätigkeiten lediglich solche Tätigkeiten in Betracht kommen, für die eine Approbation oder eine Berufserlaubnis im Sinne der §§ 3 und 10 BÄO Vorbedingung ist (OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.01.1999 - 8 L 5642/98 -, juris Rn. 4 und Urt. v. 26.04.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 34 zur Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen).
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