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   OVG Niedersachsen, 24.10.2005 - 8 LA 123/05   

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OVG Niedersachsen, 24.10.2005 - 8 LA 123/05 (https://dejure.org/2005,5688)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.10.2005 - 8 LA 123/05 (https://dejure.org/2005,5688)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - 8 LA 123/05 (https://dejure.org/2005,5688)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Asylbewerber; Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnis; Ausreise; Ausreisepflicht; Duldung; Erfolglosigkeit; Freiwilligkeit; Heimat; Heimatstaat; Kosovo; Lage; Minderheit; Mitwirkung; Möglichkeit; Roma; Rückkehr; Serbien-Montenegro; UNMIK; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Serbien und Montenegro, Kosovo, Roma, Ausreisehindernis, Aufenthaltserlaubnis, UNMIK, abgelehnte Asylbewerber, Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel, Zumutbarkeit, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 11 S 2779/04

    Bindungswirkung einer negativen Statusfeststellung des Bundesamtes zu § 53 Abs 6

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.10.2005 - 8 LA 123/05
    Anderenfalls ergäbe sich ein Wertungswiderspruch, da nicht nachvollziehbar wäre, warum die - hier von den Klägern angeführten - allgemeinen Verhältnisse im Kosovo zwar nicht ihrer Abschiebung, dafür aber ggf. ihrer Ausreise dorthin entgegenstehen sollten (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 6.4.2005 - 11 S 2779/04 -; OVG Münster, Beschl. v. 14.3.2005 - 18 E 195/05 -).
  • VG Braunschweig, 29.06.2005 - 6 A 171/05

    Abschiebungshindernis; Abschiebungsstopp; Aufenthaltserlaubnis; Ausländer;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.10.2005 - 8 LA 123/05
    Die Annahme, die Abschiebung von Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo sei vom Niedersächsischen Innenministerium wegen der schwierigen Verhältnisse in der Heimatprovinz ausgesetzt worden (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 29.6.2005 - 6 A 171/05 -), trifft daher nicht zu (vgl. Erlass des Nds. Innenministeriums vom 8. August 2005), und kann somit auch keine (rechtliche) Unmöglichkeit der Ausreise im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG begründen.
  • VGH Hessen, 01.06.2005 - 3 TG 1273/05

    D (A), Ausreisehindernis, Zumutbarkeit, Minderjährige, Integration,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.10.2005 - 8 LA 123/05
    Selbst wenn man jedoch unter Bezugnahme auf die Begründung des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung zum Erlass eines Zuwanderungsgesetzes (BT-Drucks. 15/420, S. 79 f.) davon ausgeht, dass sich im Einzelfall auch aus der Unzumutbarkeit einer Rückreise - in der Regel in den Heimatstaat - eine Unmöglichkeit im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG ergeben kann (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 1.6.2005 - 3 TG 1273/05 - Göbel-Zimmermann, ZAR 2005, 275, 278; Heinhold, Asylmagazin 11/04, Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 AufenthG, VII; Keßler, Von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis, S. 6), so können jedenfalls die hier geltend gemachten zielstaatsbezogenen Gründe keine solche Unzumutbarkeit bzw. Unmöglichkeit der Ausreise i. S. d. § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG begründen (vgl. Göbel-Zimmermann, a.a.O.; VG Oldenburg, Urt. v. 14.9.2005 - 11 A 3311/03 - VG Hannover, Urt v. 15.8.2005 - 10 A 3673/04 -).
  • VG Lüneburg, 23.09.2005 - 3 B 70/05

    Aufenthaltserlaubnis für Roma aus dem Kosovo - Befristung der Wirkungen einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.10.2005 - 8 LA 123/05
    Nach dem Gesetzeswortlaut des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG kommt es also auf die Zumutbarkeit einer Ausreise nicht an (vgl. VG Lüneburg, Beschl. v. 23.9.2005 - 3 B 70/05).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2005 - 18 E 195/05

    Abschiebungshindernis Ausreisehindernis Bindungswirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.10.2005 - 8 LA 123/05
    Anderenfalls ergäbe sich ein Wertungswiderspruch, da nicht nachvollziehbar wäre, warum die - hier von den Klägern angeführten - allgemeinen Verhältnisse im Kosovo zwar nicht ihrer Abschiebung, dafür aber ggf. ihrer Ausreise dorthin entgegenstehen sollten (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 6.4.2005 - 11 S 2779/04 -; OVG Münster, Beschl. v. 14.3.2005 - 18 E 195/05 -).
  • VG Oldenburg, 14.09.2005 - 11 A 3311/03

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für Angehörige der Minderheiten aus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.10.2005 - 8 LA 123/05
    Selbst wenn man jedoch unter Bezugnahme auf die Begründung des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung zum Erlass eines Zuwanderungsgesetzes (BT-Drucks. 15/420, S. 79 f.) davon ausgeht, dass sich im Einzelfall auch aus der Unzumutbarkeit einer Rückreise - in der Regel in den Heimatstaat - eine Unmöglichkeit im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG ergeben kann (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 1.6.2005 - 3 TG 1273/05 - Göbel-Zimmermann, ZAR 2005, 275, 278; Heinhold, Asylmagazin 11/04, Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 AufenthG, VII; Keßler, Von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis, S. 6), so können jedenfalls die hier geltend gemachten zielstaatsbezogenen Gründe keine solche Unzumutbarkeit bzw. Unmöglichkeit der Ausreise i. S. d. § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG begründen (vgl. Göbel-Zimmermann, a.a.O.; VG Oldenburg, Urt. v. 14.9.2005 - 11 A 3311/03 - VG Hannover, Urt v. 15.8.2005 - 10 A 3673/04 -).
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2005 - 2 LA 928/04

    Anrechnung; Aufwandsentschädigung; Beamter; Polizeizulage; Ruhensregelung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.10.2005 - 8 LA 123/05
    Dazu muss hinreichend fallbezogen und substantiiert auf die Erwägungen des Verwaltungsgerichts zu den für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Tatsachenfragen eingegangen werden, deren Unrichtigkeit mit vertretbaren Erwägungen dargetan und ausgeführt werden, dass und aus welchen Gründen die verwaltungsgerichtliche Entscheidung auf diesen - aus Sicht des Rechtsmittelführers fehlerhaften - Erwägungen beruht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 20.9.2005 - 2 LA 928/04 -, m. w. N.).
  • Drs-Bund, 24.01.2003 - BT-Drs 15/347
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.10.2005 - 8 LA 123/05
    Vielmehr ist auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vom 30. Juni 2004 (vgl. BT-Drucks. 15/347) die nunmehr in § 60 a AufenthG geregelte Duldung weiterhin Bestandteil des geltenden Aufenthaltsgesetzes, das aus den genannten Gründen bei gegebener Möglichkeit der freiwilligen Ausreise die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG gerade nicht zulässt.
  • VGH Hessen, 07.07.2006 - 7 UE 509/06

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    In Fällen, in denen - wie hier - das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bestandskräftig festgestellt hat, dass die Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 AuslG nicht vorliegen, ist es wegen der sich aus § 42 Satz 1 AsylVfG für die Ausländerbehörde ergebenden Bindungswirkung ausgeschlossen, ein rechtliches Abschiebungshindernis im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG wegen eines Sachverhalts anzunehmen, der in den Anwendungsbereich des § 53 AuslG fällt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2004, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.03.2005 - 18 E 195/05 - zit. n. juris; Nds. OVG, Beschluss vom 24.10.2005 - 8 LA 123/05 - ZAR 2006, 31; Bay. VGH, Beschluss vom 08.11.2005 - 24 CS 05.2630 - zit. n. juris; Hess. VGH, Beschluss vom 19.10.2005 - 7 UZ 2468/05 -).

    Sie knüpft an die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG an und modifiziert, sofern das zusätzliche Tatbestandsmerkmal "Aussetzung der Abschiebung seit 18 Monaten" erfüllt ist, lediglich die Rechtsfolge (vgl. auch Nds. OVG, Urteile vom 29.11.2005, a. a. O., a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 24.10.2005, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 06.04.2005, a. a. O., und vom 18.01.2006, a. a. O.; Hailbronner, a. a. O., § 25 Rdnr. 102 f.; Storr, in: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Zimmermann-Kreher, a. a. O., § 25 Rdnr. 29; Ziffer 1, 7. Spiegelstrich, des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 07.02.2005 [- II 4 23 d -]; Hess. VGH, Beschluss vom 16.11.2005 - 7 UZ 803/05 - Hess. VGH, Beschluss vom 05.01.2006 - 7 UZ 2794/05 -).

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 10 LB 84/05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Voraussetzungen für

    (bb) Eine weitergehende Zumutbarkeitsprüfung findet auch bei Zugrundelegung der neuen Rechtslage nicht statt (so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24. Oktober 2005, - 8 LA 123/05 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. März 2005, - 18 E 195/05 -, InfAuslR 2005, S. 263; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2005, - 11 S 2779/04 - VG Hannover, Urteil vom 2. März 2005, - 10 A 1020/04 - VG Oldenburg, Beschluss vom 28. Juni 2005, - 11 B 2413/05 -).

    Soweit eine freiwillige Ausreise rechtlich und tatsächlich möglich ist, kommt damit die Erteilung einer Aufenthalterlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG nicht in Betracht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 7. Juli 2005, - 7 PA 127/05 -, und Beschluss vom 25. Oktober 2005, - 8 LA 123/05 -).

  • VG Braunschweig, 19.09.2006 - 6 A 474/04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für als Kleinkinder eingereiste

    Sie setzt vielmehr voraus, dass die Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG gegeben sind, und modifiziert die dort vorgesehene Rechtsfolge ("soll" statt "kann") für den Fall, dass das zusätzliche Tatbestandsmerkmal der "Aussetzung der Abschiebung seit 18 Monaten" erfüllt ist (VG Braunschweig, Beschl. vom 10.01.2006 - 6 B 432/05 - ebenso z. B. VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 06.04.2005 - 11 S 2779/04 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 24.10.2005 - 8 LA 123/05 -, teilw. abgedruckt in ZAR 2006, 31; Marx, ZAR 2004, 403, 406; Heinhold, Asylmagazin 11/2004, 7, 14; anderer Ansicht Göbel-Zimmermann, ZAR 2005, 275, 279).

    in AuAS 2006, 74 f.; Beschl. vom 24.10.2005 - 8 LA 123/05 -, teilweise abgedr.

    in ZAR 2006, 31; Beschl. vom 15.11.2005 - 13 LA 356/05 - VG Oldenburg, Urt. vom 11.05.2005 - 11 A 2574/03 - VG Osnabrück, Urt. vom 05.04.2005 - 5 A 595/04 - Nds. Ministerium für Inneres und Sport, Vorläufige Nds. Verwaltungsvorschrift zum AufenthG, Stand 30.11.2005, Nr. 25.5.2).

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