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   OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 8 LA 128/06   

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OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 8 LA 128/06 (https://dejure.org/2006,17621)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.11.2006 - 8 LA 128/06 (https://dejure.org/2006,17621)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. November 2006 - 8 LA 128/06 (https://dejure.org/2006,17621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Umbettung und Rückbettung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 1 S. 2 BestattG; § 48 Abs. 1 VwVfG
    Anspruch auf Umbettung einer Urne durch den letzten Lebensgefährten des Verstorbenen; Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Umbettungsverfügung; Voraussetzungen für eine zulässige Umbettung im ersten Jahr der Ruhezeit; Umbettungsantrag durch den verfügungsberechtigten ...

  • Judicialis

    BestattG § 10; ; VwVfG § 48 I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Umbettung einer Urne durch den letzten Lebensgefährten des Verstorbenen; Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Umbettungsverfügung; Voraussetzungen für eine zulässige Umbettung im ersten Jahr der Ruhezeit; Umbettungsantrag durch den verfügungsberechtigten ...

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.11.1991 - 1 B 142.91

    Umfang der Zulässigkeit der Verwertung beigezogener Akten im Wege des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 8 LA 128/06
    Vielmehr stand es unter diesen Voraussetzungen mit § 86 VwGO in Einklang, dass das Verwaltungsgericht seine Überzeugung auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge und der darin enthaltenen schriftlichen Stellungnahmen gestützt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.1991 - 1 B 142/91 -, NJW 1992, 1186).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 198/00

    Totenfürsorge - Rückbettung des ohne Zustimmung umgebetteten Verstorbenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 8 LA 128/06
    Ohne ihre Beteiligung hätte die Umbettung daher nicht verfügt und durchgeführt werden dürfen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.7.2001 - 9 U 198/00 -, NJW 2001, 2980).
  • VGH Hessen, 07.09.1993 - 11 UE 1118/92

    Nutzungsrecht an einer Familiengrabstätte nach Maßgabe der gültigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 8 LA 128/06
    Dadurch ist nach den allgemeinen Grundsätzen über den Folgenbeseitigungsanspruch dem Begehren der Beigeladenen zu 1) Rechnung getragen worden, die Folgen rückgängig zu machen, die durch die bereits erfolgte Vollziehung der zurückgenommenen Umbettungserlaubnis vom Juli 2004 unmittelbar herbeigeführt worden sind (vgl. zum Friedhofsrecht VGH Kassel, Urt. v. 7.9.1993 - 11 UE 1118/92 -, DVBl. 1994, 218 ff. = NVwZ-RR 1994, 335 ff., sowie OVG Münster, Beschl. v. 10.11.1998 - 19 A 1320/98 -, NVwZ 2000, 217 ff., und allgemein Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar § 48, Rn. 59).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1998 - 19 A 1320/98

    Bestattung einer fremden Leiche; Folgenbeseitigung; Umbettung; Unzulässige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 8 LA 128/06
    Dadurch ist nach den allgemeinen Grundsätzen über den Folgenbeseitigungsanspruch dem Begehren der Beigeladenen zu 1) Rechnung getragen worden, die Folgen rückgängig zu machen, die durch die bereits erfolgte Vollziehung der zurückgenommenen Umbettungserlaubnis vom Juli 2004 unmittelbar herbeigeführt worden sind (vgl. zum Friedhofsrecht VGH Kassel, Urt. v. 7.9.1993 - 11 UE 1118/92 -, DVBl. 1994, 218 ff. = NVwZ-RR 1994, 335 ff., sowie OVG Münster, Beschl. v. 10.11.1998 - 19 A 1320/98 -, NVwZ 2000, 217 ff., und allgemein Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar § 48, Rn. 59).
  • OVG Brandenburg, 25.09.2002 - 1 A 196/00

    Bestattungs- und Friedhofsrecht, Ausgrabung und Umbettung einer in einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 8 LA 128/06
    Die Achtung der Totenruhe des verstorbenen Herrn F., aber auch der anderen Toten, die ihre letzte Ruhestätte in der Gemeinschaftsanlage gefunden haben, hat Vorrang gegenüber dem Sinneswandel des Klägers (vgl. OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 25.9.2002 - 1 A 196/00 -, LKV 2003, 428 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 19 A 957/09

    Voraussetzungen einer zulässigen Umbettung eines Verstorbenen in das Doppelgrab

    auch Nds. OVG, Beschluss vom 15. November 2006 - 8 LA 128/06 -, juris, Rdn. 7.
  • VG Gelsenkirchen, 19.09.2017 - 14 K 4013/16

    Umbettung; Totenruhe; wichtiger Grund; Totenfürsorge; Mutmaßlicher Wille; Wille

    vgl. OVG NRW, Urteil v. 30. Juli 2009, -19 A 957/09- unter Verweis auf Nds. OVG, Beschluss v. 15. November 2006, -8 LA 128/06-, juris: "Sinnes- und Meinungsänderungen der Angehörigen stellen keine unerwarteten Ereignisse dar, die zur Annahme eines wichtigen Grundes führen.
  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 68/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde; materielle Subsidiarität; Geltendmachung des

    Seinem im Rahmen des Antrags auf Zulassung der Berufung unterbreiteten Vortrag, die "Ehegattenzusammenführung" und die Ermöglichung der Ausübung der Totenfürsorge stellten wichtige Gründe im Sinne des § 33 Abs. 2 BbgBestG dar, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei daher "irritierend", steht eine einheitliche verwaltungsgerichtliche Judikatur gegenüber, nach der erst nachträglich entwickelte Vorstellungen zu einer (gemeinsamen) Grabstelle den Wunsch nach einer Umbettung grundsätzlich nicht zu tragen vermögen, da andernfalls der Schutz der Totenruhe leerliefe (OVG NW NVwZ-RR 2010, 281, Juris Rn. 36 - 38; OVG NW NWVBl 2008, 471, Juris Rn. 36; OVG NW NWVBl 1992, 261, Juris Rn. 27; BayVGH BayVBl 2012, 279, Juris Rn. 6; NdsOVG NdsVBl 2007, 108, Juris Rn. 7; VG Stade, Urt. v. 3. September 2008 - 1 A 1560/07, Juris Rn. 15; VG Karlsruhe NVwZ-RR 2006, 297, Juris Rn. 24 f; vgl. auch OVG Sachsen LKV 2014, 551 ff; OVG NW NVwZ 2007, 217 ff, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.07.2012 - 8 LA 111/11

    Herabsetzung der Totenruhezeit bei Wunsch nach Abschluss des Trauerprozesses

    Letztgenannter Zweck dient nicht nur der Achtung der kollektiven Ehrfurcht vor dem Tod und der Achtung des sittlichen Empfindens der Allgemeinheit (vgl. § 1 BestattG), sondern maßgeblich auch dem - durch das individuelle postmortale Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde des Verstorbenen verfassungsrechtlich geforderten - Schutz der Totenruhe (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.4.2001 - 1 BvR 932/94 -, NJW 2001, 2957, 2958 f.; BVerwG, Urt. v. 26.6.1974 - VII C 36.72 -, BVerwGE 45, 224, 230; Senatsbeschl. v. 15.11.2006 - 8 LA 128/06 -, NdsVBl.

    Denn von volljährigen Angehörigen wie dem Kläger kann erwartet werden, dass sie sich rechtzeitig, also vorher und nicht erst nachträglich, über Art und Ort der Bestattung ein abschließendes Urteil bilden (vgl. Senatsbeschl. v. 15.11.2006, a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2014 - 8 LA 71/14

    Verpflichtung einer Hinterbliebenen zur Zustimmung zur Umbettung des verstorbenen

    Letztgenannter Zweck dient nicht nur der Achtung der kollektiven Ehrfurcht vor dem Tod und der Achtung des sittlichen Empfindens der Allgemeinheit (vgl. § 1 BestattG), sondern maßgeblich auch dem - durch das individuelle postmortale Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde des Verstorbenen verfassungsrechtlich geforderten - Schutz der Totenruhe (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.4.2001 - 1 BvR 932/94 -, NJW 2001, 2957, 2958 f.; BVerwG, Urt. v. 26.6.1974 - BVerwG VII C 36.72 -, BVerwGE 45, 224, 230; Senatsbeschl. v. 15.11.2006 - 8 LA 128/06 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2015 - 8 LA 152/15

    Bestattung; mutmaßlicher Wille; tatsächlicher Wille; Totenruhe; Umbettung;

    Letztgenannter Zweck dient nicht nur der Achtung der kollektiven Ehrfurcht vor dem Tod und der Achtung des sittlichen Empfindens der Allgemeinheit (vgl. § 1 BestattG), sondern maßgeblich auch dem - durch das individuelle postmortale Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde des Verstorbenen verfassungsrechtlich geforderten - Schutz der Totenruhe (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.4.2001 - 1 BvR 932/94 -, NJW 2001, 2957, 2958 f.; BVerwG, Urt. v. 26.6.1974 - BVerwG VII C 36.72 -, BVerwGE 45, 224, 230; Senatsbeschl. v. 15.11.2006 - 8 LA 128/06 -, NdsVBl.
  • VG Ansbach, 03.04.2020 - AN 4 K 18.01516

    Erlaubnis zur Umbettung von Urnen

    Von volljährigen Angehörigen kann nämlich erwartet werden, dass sie sich rechtzeitig, d.h. vorher und nicht erst nachträglich, über Art und Ort der Bestattung ein abschließendes Urteil bilden (vgl. NdsOVG, B.v. 15.11.2006 - 8 LA 128/06 - NdsVBl 2007, 108 - juris Rn. 7).
  • VG Hannover, 03.07.2018 - 1 A 2108/16

    Keine Umbettung aus anonymem Urnengrabfeld

    Insoweit ist nach Auffassung der Kammer indessen ebenfalls zu beachten, dass von volljährigen Angehörigen erwartet werden kann, dass sie sich rechtzeitig, d. h. vorher und nicht erst nachträglich, über Art und Ort der Bestattung ein abschließendes Urteil bilden (Nds. OVG, Beschl. vom 15.11.2006 - 8 LA 128/06 -, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 02.11.2010 - 21 K 294.10

    Zustimmung der Friedhofsverwaltung zur Umbettung einer Urne

    Von volljährigen Angehörigen kann erwartet werden, dass sie sich rechtzeitig, das heißt vorher und nicht erst nachträglich, über Art und Ort der Bestattung ein abschließendes Urteil bilden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. November 2006 - 8 LA 128/06 - Juris Rdnr. 7).
  • VG Stade, 03.09.2008 - 1 A 1560/07

    Umbettungsverlangen hinsichtlich eines verstorbenen Ehemannes auf einen anderen

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 15. November 2006 (8 LA 128/06) ausgeführt, dass von volljährigen Angehörigen erwartet werden kann, dass sie sich rechtzeitig, das heißt vorher und nicht erst nachträglich, über Art und Ort der Bestattung ein abschließendes Urteil bilden (Unter Bezugnahme auf das Senatsurteil v. 31.10.1994 - 8 L 1084/94 - u. Senatsbeschluss vom 15.07.1997 - 8 L 2287/97 -).
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