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   OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11   

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OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11 (https://dejure.org/2012,9525)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.04.2012 - 8 LA 45/11 (https://dejure.org/2012,9525)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. April 2012 - 8 LA 45/11 (https://dejure.org/2012,9525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Widerruf der ärztlichen Approbation wegen gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil von Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 BÄO; § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BÄO; § 5 Abs. 2 S. 1 BÄO; § 8 BÄO
    Kriterien zur Bewertung eines Approbationswiderrufs wegen Unwürdigkeit als Eingriff in die Berufswahlfreiheit; Grundsätze zur Sicherung der Verhältnismäßigkeit des mit dem Approbationswiderruf verbundenen Eingriffs in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit durch § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kriterien zur Bewertung eines Approbationswiderrufs wegen Unwürdigkeit als Eingriff in die Berufswahlfreiheit; Grundsätze zur Sicherung der Verhältnismäßigkeit des mit dem Approbationswiderruf verbundenen Eingriffs in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit durch § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kriterien zur Bewertung eines Approbationswiderrufs wegen Unwürdigkeit als Eingriff in die Berufswahlfreiheit; Grundsätze zur Sicherung der Verhältnismäßigkeit des mit dem Approbationswiderruf verbundenen Eingriffs in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit durch § ...

  • medical-tribune.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Inkorrekte Abrechnung: Approbation in Gefahr!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11
    Seit dem vom Kläger genannten "Apotheken-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts (Urt. v. 11.6.1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377 f.) unterscheidet dieses regelmäßig zwischen Eingriffen in die Berufsfreiheit durch Berufsausübungsregelungen, subjektiven oder objektiven Berufszulassungsregelungen.

    Die objektive Zulassungsvoraussetzung macht den Zugang zum Beruf hingegen von objektiven Bedingungen abhängig, die mit der persönlichen Qualifikation des Berufsanwärters nichts zu tun haben und auf die er keinen Einfluss nehmen kann; sie kann nur zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut gerechtfertigt sein (vgl. BVerfG, Urt. v. 11.6.1958, a.a.O., S. 405 f., und Sachs, GG, 6. Aufl., Art. 12 Rn. 125 f. mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und deren Entwicklung).

    Ist bei dem Entzug der Approbation eines Arztes wegen Unwürdigkeit eine Prognoseentscheidung über von ihm konkret ausgehende zukünftige Gefahren für überragend wichtige Gemeinschaftsgüter entbehrlich, obwohl das Bundesverfassungsgericht seit dem Apothekenurteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - Beschränkungen der Berufswahlfreiheit grundsätzlich nur zum Schutz konkret gefährdeter überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter für zulässig erachtet ?.

    Hier behauptet der Kläger eine Divergenz zwischen der Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass es keiner weiteren Prognose zu konkret von dem Betroffenen in Zukunft zu erwartenden Verstößen bedürfe, wenn die Untragbarkeit einer weiteren Berufsausübung bejaht wird (Umdruck, S. 8), und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 -.

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11
    6 Der Kläger weist zutreffend darauf hin, dass mit dem Widerruf der Approbation als Arzt ein besonders schwerer Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011 - 3 B 63.10 -, NJW 2011, 1830, 1831).

    Anlass für den Widerruf wegen Unwürdigkeit können deshalb nur gravierende Verfehlungen sein, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz unter www.rechtsprechung.niedersachsen.de; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f. jeweils m.w.N.).

    Entgegen dem Einwand des Klägers bedarf es daher zur Annahme einer Unwürdigkeit im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO keiner zukunftsgerichteten Gefahrenprognose, dass der Arzt bei einer Fortsetzung seiner ärztlichen Tätigkeit erneut schwere Verfehlungen begehen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Beschl. v. 2.11.1992 - 3 B 87.92 -, NJW 1993, 806; Senatsbeschl. v. 2.9.2009, a.a.O.).

    Diese Zweifel an der richtigen Auslegung des § 3 BÄO oder an dessen Verfassungskonformität werden vom Bundesverfassungsgericht aber nicht näher konkretisiert (vgl. zu den Anforderungen an eine Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Approbationswiderrufs wegen Unwürdigkeit: BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 f.) und geben dem Senat daher auch keinen Anlass, die bisherige verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung - wie für eine Zulassung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geboten - ernstlich in Zweifel zu ziehen (vgl. ebenso: BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 2.9.2009, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2009 - 8 LA 99/09

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Berufspflichtverletzung; Bewährung; Prognose;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11
    Denn ein Arzt ist zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötige Vertrauen besitzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschl. v. 2.9.2009 - 8 LA 99/09 -, juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).

    Entgegen dem Einwand des Klägers bedarf es daher zur Annahme einer Unwürdigkeit im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO keiner zukunftsgerichteten Gefahrenprognose, dass der Arzt bei einer Fortsetzung seiner ärztlichen Tätigkeit erneut schwere Verfehlungen begehen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Beschl. v. 2.11.1992 - 3 B 87.92 -, NJW 1993, 806; Senatsbeschl. v. 2.9.2009, a.a.O.).

    Diese Zweifel an der richtigen Auslegung des § 3 BÄO oder an dessen Verfassungskonformität werden vom Bundesverfassungsgericht aber nicht näher konkretisiert (vgl. zu den Anforderungen an eine Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Approbationswiderrufs wegen Unwürdigkeit: BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 f.) und geben dem Senat daher auch keinen Anlass, die bisherige verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung - wie für eine Zulassung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geboten - ernstlich in Zweifel zu ziehen (vgl. ebenso: BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 2.9.2009, a.a.O.).

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Hessischer VGH, Beschl. v. 24.11.2011, a.a.O., Rn. 30; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.; v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 3).

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11
    Denn ein Arzt ist zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötige Vertrauen besitzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschl. v. 2.9.2009 - 8 LA 99/09 -, juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass der Gesetzgeber die Verhältnismäßigkeit des mit dem Approbationswiderruf verbundenen Eingriffs in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit auch dadurch gesichert hat, dass - wie § 8 BÄO zeigt - eine Approbation auch nach Widerruf erneut erteilt werden kann und zuvor schon die Möglichkeit der Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs (sog. Bewährungserlaubnis) besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O., S. 3426; Hessischer VGH, Beschl. v. 24.11.2011 - 7 A 37/11.Z -, juris Rn. 31; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.4.2009 - 13 A 9/08 -, juris Rn. 12).

    17 Denn selbst das bewusste Absehen der Strafgerichte von der Verhängung eines Berufsverbotes als Maßregel der Besserung und Sicherung nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches schränkt die den Verwaltungsbehörden eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufs nicht ein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O.; Urt. v. 14.2.1963 - I C 98.62 -, BVerwGE 15, 282, 286 f.; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O. jeweils m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11

    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11
    Anlass für den Widerruf wegen Unwürdigkeit können deshalb nur gravierende Verfehlungen sein, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz unter www.rechtsprechung.niedersachsen.de; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f. jeweils m.w.N.).

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Hessischer VGH, Beschl. v. 24.11.2011, a.a.O., Rn. 30; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.; v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 3).

    17 Denn selbst das bewusste Absehen der Strafgerichte von der Verhängung eines Berufsverbotes als Maßregel der Besserung und Sicherung nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches schränkt die den Verwaltungsbehörden eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufs nicht ein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O.; Urt. v. 14.2.1963 - I C 98.62 -, BVerwGE 15, 282, 286 f.; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O. jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11
    17 Denn selbst das bewusste Absehen der Strafgerichte von der Verhängung eines Berufsverbotes als Maßregel der Besserung und Sicherung nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches schränkt die den Verwaltungsbehörden eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufs nicht ein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O.; Urt. v. 14.2.1963 - I C 98.62 -, BVerwGE 15, 282, 286 f.; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O. jeweils m.w.N.).

    Welche Einschränkungen sich ergeben können, wenn das Strafgericht ein Berufsverbot verhängt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - 3 B 61.10 -, juris Rn. 3; Urt. v. 14.2.1963, a.a.O., S. 287 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.1.1997 - 13 A 2587/94 -, juris Rn. 14 f.), bedarf hier mangels einer entsprechenden Anordnung durch das Landgericht Lüneburg keiner Entscheidung.

  • VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11

    Widerruf der Approbation

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11
    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass der Gesetzgeber die Verhältnismäßigkeit des mit dem Approbationswiderruf verbundenen Eingriffs in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit auch dadurch gesichert hat, dass - wie § 8 BÄO zeigt - eine Approbation auch nach Widerruf erneut erteilt werden kann und zuvor schon die Möglichkeit der Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs (sog. Bewährungserlaubnis) besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O., S. 3426; Hessischer VGH, Beschl. v. 24.11.2011 - 7 A 37/11.Z -, juris Rn. 31; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.4.2009 - 13 A 9/08 -, juris Rn. 12).

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Hessischer VGH, Beschl. v. 24.11.2011, a.a.O., Rn. 30; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.; v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 3).

  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11
    Nach dieser für die Beurteilung des Vorliegens eines Verfahrensmangels allein maßgeblichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.1.1996 - 11 B 150.95 -, NVwZ-RR 1996, 369; Urt. v. 25.3.1987 - 6 C 10.84 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183) und in der Sache zudem zutreffenden (siehe oben 1.) Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts bestand hier keinerlei Anlass zu der vom Kläger geforderten weiteren Sachaufklärung oder Beweiserhebung.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11
    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden, weil die bloße unrichtige oder unterbliebene Anwendung eines obergerichtlich oder höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatzes den Zulassungsgrund der Divergenz nicht erfüllt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 124 Rn. 36 f. m.w.N).
  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11
    Dementsprechend erfordert die Darlegung einer Divergenz vor allem, dass in dem Zulassungsantrag die beiden einander widerstreitenden abstrakten Rechts- oder Tatsachensätze des Divergenzgerichts einerseits und des Verwaltungsgerichts andererseits zitiert oder - sofern sie im Urteil nicht bereits ausdrücklich genannt sind - herausgearbeitet und bezeichnet werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 16; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 124a Rn. 107).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2010 - 8 LA 154/10

    Vereinbarkeit des europäischen Grundrechts auf vorrangige Erwägung des Wohles des

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07
  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10

    Berufsrechtliche Sanktionierung einer in geringfügigem Umfang ausgeübten

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 27.10.2010 - 3 B 61.10

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Approbation wegen Unzuverlässigkeit und

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10

    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1997 - 13 A 2587/94

    Unwürdigkeit eines Arztes; Ausübung des ärztlichen Berufs; Sexuelle Beleidigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 13 A 9/08

    Zulassung einer Berufung bzgl. eines Widerrufs einer Approbationen als Zahnarzt;

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11

    Widerruf der Approbation eines Apothekers bei Vorliegen der Unwürdigkeit zur

    Ein Apotheker ist zur Ausübung seines Berufes unwürdig, wenn er infolge seines Verhaltens nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen der Öffentlichkeit genießt, die für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.4.2006 - 9 S 2317/05 -, NVwZ 2006, 1202; Bayerischer VGH, Urt. v. 29.10.1991 - 21 B 91.1337 -, juris Rn. 24 (jeweils zu § 6 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BApO); BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011 - 3 B 63.10 -, NJW 2011, 1830, 1831; Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris Rn. 30 (jeweils zu § 4 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZHG); BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - 3B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschl. v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris Rn. 8 (jeweils zu § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO)).

    Diese Feststellung erfordert, da der Approbationswiderruf als subjektive Berufszugangsregelung besonders schwer in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit eingreift (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 23.4.2012, a.a.O., Rn. 8 f.), regelmäßig das Vorliegen gravierender Verfehlungen, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f. jeweils m.w.N.).

    Liegen damit die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BApO vor, ist - ohne dass es auf die Gefahr erneuter Verletzungen beruflicher Pflichten ankäme (vgl. Senatsbeschl. v. 23.4.2012, a.a.O., Rn. 10) - die Approbation des Apothekers zu widerrufen; der Beklagten ist insoweit kein Ermessen eingeräumt.

    Entgegen ihrer Darstellung kann den genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts kein abstrakter Rechtssatz entnommen werden, dass der Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit eine zukunftsgerichtete Gefahrenprognose erfordert, wonach der Approbierte bei einer Fortsetzung seiner beruflichen Tätigkeit erneut schwere Verfehlungen begehen wird (so auch: BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, 2011, a.a.O.; Beschl. v. 2.11.1992 - 3 B 87.92 -, NJW 1993, 806; Senatsbeschl. v. 23.4.2012, a.a.O., Rn. 10; Beschl. v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 2).

  • VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19

    Besitz kinderpornographischer Schriften; Bindungswirkung; Strafrechtliche

    Ein solcher Eingriff ist als subjektive Berufszulassungsvoraussetzung nur zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut verfassungsrechtlich gerechtfertigt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. April 2012 - 8 LA 45/11 - juris).

    Unwürdigkeit liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn ein Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 B 149/02 - Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. April 2012 - 8 LA 45/11 -, juris), siehe insbesondere:.

  • VG Oldenburg, 31.01.2017 - 7 A 2236/15

    Bindungswirkung; Sexueller Missbrauch; Strafrechtliche Verurteilung; Widerruf der

    Ein solcher Eingriff ist als subjektive Berufszulassungsvoraussetzung nur zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut verfassungsrechtlich gerechtfertigt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. April 2012 - 8 LA 45/11 - juris).

    Unwürdigkeit liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn ein Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 B 149/02 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. April 2012 - 8 LA 45/11 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13

    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter

    Als derart gravierende Verfehlungen erachtet der Senat in seiner Rechtsprechung auch bewusst fehlerhaft überhöhte Abrechnungen von Heilberuflern gegenüber Patienten und Krankenkassen, die über einen langen Zeitraum in einer Vielzahl von Einzelfällen und/oder mit einem hohen Schadensbetrag vorgenommen worden sind (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 -, juris (Abrechnungsbetrug einer freiberuflichen Hebamme über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren mit einer Schadenssumme von mehr als 20.000 EUR); v. 2.5.2012 - 8 LA 78/11 -, juris (Abrechnungsbetrug einer Apothekerin in sechzehn Fällen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und einer Schadenssumme von mehr als 22.000 EUR); v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris (Abrechnungsbetrug eines Arztes über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren und einer Schadenssumme von mehr als 300.000 EUR); v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris (Abrechnungsbetrug eines Zahnarztes über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren mit einer Schadenssumme von mehr als 140.000 EUR); v. 25.2.2011 - 8 LA 330/10 -, juris (Abrechnungsbetrug einer freiberuflichen Hebamme über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und einer Schadenssumme von mehr als 1.200 EUR); v. 2.9.2009 - 8 LA 99/09 -, juris (Abrechnungsbetrug eines Arztes über einen Zeitraum von fünf Jahren und einer Schadenssumme von mehr als 230.000 EUR)).

    Liegen damit die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO vor, ist - ohne dass es auf die Gefahr erneuter Verletzungen beruflicher Pflichten ankommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.2.2014, a.a.O., Rn. 12; Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Beschl. v. 2.11.1992 - BVerwG 3 B 87.92 -, NJW 1993, 806; Senatsbeschl. v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris Rn. 10) - die Approbation als Arzt zu widerrufen; dem Beklagten ist insoweit kein Ermessen eingeräumt.

  • VG Köln, 13.03.2018 - 7 K 7010/15

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen unerlaubter Abgabe von

    Dieses für das Arzt-Patienten-Verhältnis konstitutive und damit auch für das hochrangige Gemeinschaftsgut der Gesundheitsversorgung unerlässliche Vertrauen würde zerstört durch eine fortdauernde Berufstätigkeit von Ärzten, die ein Fehlverhalten gezeigt haben, welches mit dem Berufsbild und den allgemeinen Vorstellungen der Bevölkerung von der Persönlichkeit eines Arztes schlechthin nicht zu vereinbaren ist, vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23.04.2011 - 8 LA 45/11 -.

    Dementsprechend berührt das Absehen von einem Berufsverbot als Maßregel der Besserung und Sicherung im Strafprozess nicht die den Verwaltungsbehörden eingeräumte Befugnis zur präventiven Untersagung eines Berufs, vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95.97 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23.04.2012 - 8 LA 45/11 - Narr, Ärztliches Berufsrecht, Loseblattsammlung Stand April 2017, B II 2 c) Rdnr. 17.

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13

    Approbation; Arzt; Betäubungsmittel; Diazepam; Dihydrocodein; Flunitrazepam;

    Liegen damit die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO vor, ist - ohne dass es entgegen der Annahme der Klägerin auf die Gefahr erneuter Verletzungen beruflicher Pflichten ankäme (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Beschl. v. 2.11.1992 - BVerwG 3 B 87.92 -, NJW 1993, 806; Senatsbeschl. v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris Rn. 10) - die Approbation als Arzt zu widerrufen; dem Beklagten ist insoweit kein Ermessen eingeräumt.
  • VG Köln, 09.01.2018 - 7 K 6082/15
    Dieses für das Arzt-Patienten-Verhältnis konstitutive und damit auch für das hochrangige Gemeinschaftsgut der Gesundheitsversorgung unerlässliche Vertrauen würde zerstört durch eine fortdauernde Berufstätigkeit von Ärzten, die ein Fehlverhalten gezeigt haben, welches mit dem Berufsbild und den allgemeinen Vorstellungen von der Persönlichkeit eines Arztes schlechthin nicht zu vereinbaren ist, vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23.04.2011 - 8 LA 45/11 -.
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 8 LA 126/15

    Approbation; außerberuflich; Berufserlaubnis; Betrug; Reifeprozess; Unwürdigkeit;

    Diese vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, nach einem Widerruf der ärztlichen Approbation und vor Erfüllung der Voraussetzungen für deren Wiedererteilung sich im ärztlichen Beruf wieder bewähren zu können (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung, BT-Drs. V/3838, Anlage 2 (Stellungnahme des Bundesrates), Nr. 4; VG Freiburg, Urt. v. 22.5.2007 - 1 K 1634/06 -, juris Rn. 28: "Bewährungserlaubnis"), sichert vielmehr die Verhältnismäßigkeit des mit dem Approbationswiderruf verbundenen Grundrechtseingriffs (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O., Rn. 9; Beschl. v. 14.4.1998 - BVerwG 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425, 3426; Senatsbeschl. v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris Rn. 10; Hessischer VGH, Beschl. v. 24.11.2011 - 7 A 37/11.Z -, juris Rn. 31; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.4.2009 - 13 A 9/08 -, juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 10.06.2015 - 8 LA 114/14

    Abgabe von Arzneimitteln; Antrag auf Zulassung der Berufung; Apotheker;

    Liegen damit die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BApO vor, ist - ohne dass es auf die Gefahr erneuter Verletzungen beruflicher Pflichten ankäme (vgl. Senatsbeschl. v. 23.4.2012- 8 LA 45/11 -, juris Rn. 10) - die Approbation des Apothekers zu widerrufen; der Beklagten ist insoweit ein Ermessen nicht eingeräumt.
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14

    Approbation; Arzt; Methadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit

    Liegen damit die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO vor, ist - ohne dass es auf die Gefahr erneuter Verletzungen beruflicher Pflichten ankommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Beschl. v. 2.11.1992 - BVerwG 3 B 87.92 -, NJW 1993, 806; Senatsbeschl. v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris Rn. 10) - die Approbation als Arzt zu widerrufen; dem Beklagten ist insoweit kein Ermessen eingeräumt.
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2023 - 10 LA 90/22

    Weiterer Ermessensspielraum des zuständigen kommunalen Organs bei der

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 14/22

    Feststellungsinteresse; Flächenstatus; Rücknahme; Subsidiarität

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 10 LA 234/20

    Buchführungsunterlagen; Cash-Flow; Dürrehilfe; Einnahmen- und Überschussrechnung;

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2012 - 11 LA 255/12

    Anforderungen an eine Erledigung der erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12

    Erforderlichkeit des Sofortvollzugs des Widerrufs der Anerkennung als Hebamme

  • VG Lüneburg, 27.10.2016 - 5 B 141/16

    Ärztliche Prüfung; Ausübung ärztlicher Beruf; Endgültiges Nichtbestehen;

  • OVG Niedersachsen, 05.08.2022 - 10 LA 124/21

    Erschwernisausgleich; Punktwerttabelle

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2022 - 10 LA 106/22

    Anzeigepflicht; Kahlschlag; Mindestgröße; Wiederaufforstungsverpflichtung

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