Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11128
OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13 (https://dejure.org/2013,11128)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.05.2013 - 8 LA 54/13 (https://dejure.org/2013,11128)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Mai 2013 - 8 LA 54/13 (https://dejure.org/2013,11128)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,11128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Art. 12 Abs. 1 GG
    Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen Handlungen an Patientinnen unter Ausnutzung des Behandlungsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 12 Abs. 1
    Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen Handlungen an Patientinnen unter Ausnutzung des Behandlungsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen Handlungen an Patientinnen unter Ausnutzung des Behandlungsverhältnisses

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13
    12 Der Kläger weist zutreffend darauf hin, dass mit dem Widerruf der Approbation als Arzt ein besonders schwerer Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011 - 3 B 63.10 -, NJW 2011, 1830, 1831).

    Anlass für den Widerruf wegen Unwürdigkeit können deshalb nur gravierende Verfehlungen sein, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris Rn. 30 f.; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f. jeweils m.w.N.).

    Auch einer zukunftsgerichteten Gefahrenprognose, dass der Arzt bei einer Fortsetzung seiner ärztlichen Tätigkeit erneut schwere Verfehlungen begehen wird, bedarf es zur Annahme der Unwürdigkeit nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Beschl. v. 2.11.1992 - 3 B 87.92 -, NJW 1993, 806; Senatsbeschl. v. 2.9.2009, a.a.O.).

    Auch den darüber hinaus vom Kläger benannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vermag der Senat einen abstrakten Rechtssatz, dass der Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit eine zukunftsgerichtete Gefahrenprognose erfordert, wonach der Approbierte bei einer Fortsetzung seiner beruflichen Tätigkeit erneut schwere Verfehlungen begehen wird, nicht zu entnehmen (so auch: BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Beschl. v. 2.11.1992, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 2.5.2012, a.a.O., Rn. 27 m.w.N. zur Senatsrspr.).

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 - in Frage gestellt, ob das durch einen Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit geschützte Vertrauen in die Ärzteschaft überhaupt ein Gemeinwohlinteresse sei, dessen Bedeutung in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehe.

    Der Entscheidung der 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 - lag, anders als hier, eine sofortige Vollziehung des Widerrufs der ärztlichen Approbation zugrunde.

    Da eine solche Anordnung der sofortigen Vollziehung des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes ein selbständiges vorläufiges Verbot zur Ausübung des ärztlichen Berufes bewirkt, das in seinen Wirkungen über diejenigen des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes hinausgeht und damit schwerwiegend in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG eingreift (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618), ist ein solcher Eingriff nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt); Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und auch des Senats (vgl. Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt.

  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13
    6 Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, juris Rn. 4 f. jeweils m.w.N.).

    8 Ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung kann zwar ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 13.1.2009, a.a.O., Rn. 8).

    Nach objektivem Beurteilungsmaßstab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O., Rn. 3, Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.5.2010 - 21 BV 09.1206 -, juris Rn. 40) ist das Fehlverhalten des Klägers ohne Weiteres geeignet, das Ansehen der Ärzteschaft und das in diese gesetzte Vertrauen nachhaltig zu erschüttern.

  • BVerfG, 18.05.2005 - 1 BvR 1028/05
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13
    In den weiteren Beschlüssen vom 28. August 2007 - 1 BvR 1098/07 - und vom 18. Mai 2005 - 1 BvR 1028/05 - habe das Bundesverfassungsgericht gefordert, im Rahmen der Überprüfung von Approbationswiderrufen wegen Unwürdigkeit eine Prognose über zukünftig vom Betroffenen ausgehende Gefahren zu stellen.

    Der Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Mai 2005 (- 1 BvR 1028/05 -, juris Rn. 1) äußert lediglich Zweifel, "ob der auf eine Unwürdigkeit gestützte Widerruf der Approbation unter den gegebenen Umständen vor Art. 12 Abs. 1 GG Bestand haben könnte." Erläutert werden weder die gegebenen Umstände noch die Gründe für die Zweifel.

  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13
    In den weiteren Beschlüssen vom 28. August 2007 - 1 BvR 1098/07 - und vom 18. Mai 2005 - 1 BvR 1028/05 - habe das Bundesverfassungsgericht gefordert, im Rahmen der Überprüfung von Approbationswiderrufen wegen Unwürdigkeit eine Prognose über zukünftig vom Betroffenen ausgehende Gefahren zu stellen.

    In dem weiteren Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. August 2007 (- 1 BvR 1098/07 -, juris Rn. 23) wird zunächst die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu den Anforderungen an die "Unwürdigkeit" referiert und daran "vor dem Hintergrund einer möglicherweise verfassungsrechtlich unerlässlichen Prüfung, ob von dem Betroffenen prognostisch überhaupt eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, Zweifel geäußert".

  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13
    Auch einer zukunftsgerichteten Gefahrenprognose, dass der Arzt bei einer Fortsetzung seiner ärztlichen Tätigkeit erneut schwere Verfehlungen begehen wird, bedarf es zur Annahme der Unwürdigkeit nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Beschl. v. 2.11.1992 - 3 B 87.92 -, NJW 1993, 806; Senatsbeschl. v. 2.9.2009, a.a.O.).

    Auch den darüber hinaus vom Kläger benannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vermag der Senat einen abstrakten Rechtssatz, dass der Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit eine zukunftsgerichtete Gefahrenprognose erfordert, wonach der Approbierte bei einer Fortsetzung seiner beruflichen Tätigkeit erneut schwere Verfehlungen begehen wird, nicht zu entnehmen (so auch: BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Beschl. v. 2.11.1992, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 2.5.2012, a.a.O., Rn. 27 m.w.N. zur Senatsrspr.).

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11

    Widerruf der Approbation eines Apothekers bei Vorliegen der Unwürdigkeit zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13
    Denn diese erfordert nicht, dass der Ansehens- und Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit konkret eingetreten ist (vgl. Senatsbeschl. v. 2.5.2012 - 8 LA 78/11 -, juris Rn. 16; Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.2.2002 - 21 ZS 01.2890 -, juris Rn. 12).

    Auch den darüber hinaus vom Kläger benannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vermag der Senat einen abstrakten Rechtssatz, dass der Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit eine zukunftsgerichtete Gefahrenprognose erfordert, wonach der Approbierte bei einer Fortsetzung seiner beruflichen Tätigkeit erneut schwere Verfehlungen begehen wird, nicht zu entnehmen (so auch: BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Beschl. v. 2.11.1992, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 2.5.2012, a.a.O., Rn. 27 m.w.N. zur Senatsrspr.).

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13
    6 Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, juris Rn. 4 f. jeweils m.w.N.).

    8 Ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung kann zwar ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 13.1.2009, a.a.O., Rn. 8).

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13
    6 Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, juris Rn. 4 f. jeweils m.w.N.).

    8 Ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung kann zwar ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 13.1.2009, a.a.O., Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 8 LA 88/08

    Zulässigkeit der Annahme der Richtigkeit tatsächlicher Feststellungen in einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13
    6 Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, juris Rn. 4 f. jeweils m.w.N.).

    8 Ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung kann zwar ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 13.1.2009, a.a.O., Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2009 - 8 LA 99/09

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Berufspflichtverletzung; Bewährung; Prognose;

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

  • BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung des Ruhens der

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2005 - 8 ME 181/04

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Arzt; Prognose; Rechtsschutzbedürfnis; Ruhen;

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2009 - 8 ME 196/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf der Berufserlaubnis beim dringenden

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10

    Zuverlässigkeit eines Heilpraktikers bei negativer Prognose für die Zukunft und

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen das Streichen eines Architekten aus der

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11

    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug

  • VGH Bayern, 07.02.2002 - 21 ZS 01.2890
  • VGH Bayern, 15.06.1993 - 21 B 92.226
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

  • BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93

    Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen Handels mit Rauschgift,

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 18.09.2006 - 10 B 55.06

    Voraussetzungen der Zulassung der Grundsatzrevision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1

  • OLG Celle, 08.03.2011 - 32 Ss 17/11

    Der Tatbestand des § 174c Abs. 1 StGB umfasst neben geistig Behinderten und

  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 10 LA 377/08

    Erbringung des Nachweises des tatsächlichen Schulbesuchs seiner schulpflichtigen

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10

    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 LA 34/13

    Gerichtliche Kontrolle über Art und Umfang der sachlichen Prüfung des

  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05

    Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung

  • VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Es trifft zwar zu, dass ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung ausnahmsweise dann geboten sein kann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 8).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Beschl. v. 13.2.2014, a.a.O., Rn. 12 m.w.N.) und auch des Senats (vgl. Beschl. v. 21.5.2013, a.a.O., Rn. 13 m.w.N.) ist geklärt, dass der Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit keine auf die Person des Betroffenen bezogene Gefahrenprognose erfordert.

    Ob das Verwaltungsgericht diesen Rechtssatz im zu entscheidenden Fall auch rechtsfehlerfrei angewandt und daraus die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten gewesen sind, ist - unabhängig davon, dass dies hier keinen ernstlichen Zweifeln ausgesetzt ist (siehe 1.) - für das Vorliegen einer die Zulassung der Berufung gebietenden Divergenz hingegen ohne Belang (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.3.2013 - 2 B 130.11 -, juris Rn. 5 (zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO); Senatsbeschl. v. 21.5.2013, a.a.O., Rn. 16 (zu § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) jeweils m.w.N.).

  • VG Oldenburg, 31.01.2017 - 7 A 2236/15

    Bindungswirkung; Sexueller Missbrauch; Strafrechtliche Verurteilung; Widerruf der

    Diese Grundsätze zur Erforderlichkeit einer Prognose im Falle des Widerrufs einer Approbation wegen Unwürdigkeit finden auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 2010 (Az 1 BvR 2709/09, juris) weiter Anwendung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 8 LA 54/13 -, juris).

    Anlass, von diesem Grundsatz im vorliegenden Fall ausnahmsweise abzuweichen, besteht nach dem Vorbringen des Klägers nicht, zumal eine Einsicht in das verwirklichte Unrecht und Reue des Klägers nicht erkennbar sind (OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 8 LA 54/13 -, juris).

  • VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19

    Besitz kinderpornographischer Schriften; Bindungswirkung; Strafrechtliche

    Diese Grundsätze zur Erforderlichkeit einer Prognose im Falle des Widerrufs einer Approbation wegen Unwürdigkeit finden auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 2010 (Az 1 BvR 2709/09, juris) weiter Anwendung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 8 LA 54/13 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13

    Approbation; Arzt; Betäubungsmittel; Diazepam; Dihydrocodein; Flunitrazepam;

    Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).

    Ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung kann zwar ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 21.5.2013, a.a.O., Rn. 8).

    Ein Abweichen von den aufgezeigten Feststellungen der strafgerichtlichen Entscheidungen ist schließlich auch nicht deshalb geboten, weil der Beklagte ausnahmsweise in der Lage gewesen ist, eine für seine Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 21.5.2013, a.a.O., Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 8 LA 80/20

    Approbationsentzug; Approbationswiderruf; Arzneimittelverordnung; ärztliche

    Nach der genannten Vorschrift ist die Berufung zuzulassen, wenn das verwaltungsgerichtliche Urteil von einem in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten, dieselbe Rechtsfrage betreffenden und die Entscheidung tragenden Rechtssatz abweicht (BVerwG, Beschl. v. 13.4.2012 - 8 B 86/11 -, juris Rn. 12; Senat, Beschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 16).

    Das bloße Aufzeigen einer vermeintlich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Divergenzgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Darlegungsanforderungen einer Divergenzrüge nicht, weil die bloße unrichtige oder unterbliebene Anwendung eines obergerichtlich oder höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatzes den Zulassungsgrund nicht erfüllt (BVerwG, Beschl. v. 13.4.2012 - 8 B 86/11 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 18.9.2006 - 10 B 55.06 - juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.7.2019 - 13 LA 11/19 -, juris Rn. 45; Senat, Beschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 16).

  • VGH Hessen, 23.08.2018 - 25 A 1027/17

    Berufsunwürdigkeit eines psychologischen Psychotherapeuten

    Anlass, von diesem Grundsatz im vorliegenden Verfahren ausnahmsweise abzuweichen, besteht nicht, zumal eine erfolgreiche Bearbeitung der eigenen Problemstellung des Beschuldigten hier nicht erkennbar ist (vgl.: OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rdnr. 14; OVG Saarland, Urteil vom 29. November 2005 - 1R 12/05 -, juris Rdnr. 166).

    Dieses Gemeinschaftsgut ist hier in dem Ansehen der Psychotherapeuten und dem für jede Heilbehandlung unabdingbaren Vertrauen des Patienten in die Integrität der Angehörigen dieser Berufsgruppe zu erblicken (vgl.: OVG Niedersachen, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rdnr. 12).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 8 LA 102/14

    Approbation; Arzt; sexueller Missbrauch; Unwürdigkeit

    In derartigen Konstellationen erachtet der Senat einen Arzt als zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO (vgl. Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, GesR 2013, 565 f.; v. 13.1.2009, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; OVG Saarland, Urt. v. 29.5.2013 - 1 A 306/12 -, GesR 2013, 568 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.9.2011 - 13 A 2769/10 -, juris Rn. 10 ff.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 26.7.2010 - 21 CS 10.1334 -, juris Rn. 6 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2020 - 11 LA 479/18

    Ereigniswette; Live-Abschnittswetten; Live-Endergebniswette; Live-Wette;

    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden, während das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung eines obergerichtlich oder höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatzes den Zulassungsgrund der Divergenz nicht erfüllt (BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 -, DÖV 1998, 117, juris, Rn. 3; dasselbe, Beschl. v. 18.9.2006 - 10 B 55/06 -, juris, Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris, Rn. 16).
  • VG Ansbach, 27.03.2018 - AN 4 S 18.00492

    Anordnung des Ruhens der Approbation

    Als überwiegende öffentliche Belange kommen hier neben dem Schutz von weiblichen Beschäftigen und Patientinnen hinsichtlich deren Recht auf körperliche Unversehrtheit (2.3.1.) auch das im Verfassungsrang stehende Gemeinschaftsgut der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung (OVG SH, B.v. 21.5.2013- 8 LA 54/13 - juris Rn. 12) und der Schutz des unverzichtbaren Vertrauens der Öffentlichkeit in den Berufsstand der Ärzte in Betracht (2.3.2.).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14

    Approbation; Arzt; Methadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit

    Es trifft zwar zu, dass ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung ausnahmsweise dann geboten sein kann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 8).

    Auch ein erstmaliger, zumal strafrechtlich erfasster Verstoß genügt grundsätzlich für die Annahme der Berufsunwürdigkeit, wenn, wie hier, die Art der Straftat, das Ausmaß der Schuld und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von bedeutendem Gewicht sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1993 - BVerwG 3 B 5.93 -, NVwZ-RR 1994, 388; Senatsbeschl. v. 21.5.2013, a.a.O., Rn. 14).

  • VG München, 19.05.2015 - M 16 K 15.826

    Widerruf der Heilpraktikererlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; Arzt-Patienten-Verhältnis;

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13

    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2023 - 11 LA 279/21

    Abwägung; Amtsermittlung; Begründung; Berufungszulassung; Ermessen; ernstliche

  • VG Köln, 30.05.2017 - 7 K 1352/17

    Widerruf der ärztlichen Approbation, Einstellung des Strafverfahrens

  • VG Köln, 17.12.2013 - 7 K 3421/13

    Widerruf der Approbation als Arzt bei Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2018 - 11 LA 43/17

    Divergenz; Drittrechtsverhältnis; Feststellungsklage; Glücksspielstaatsvertrag;

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 8 LA 145/13

    Widerruf der Approbation als Arzt nach aufgetretenen Unregelmäßigkeiten bei der

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 8 LA 155/12

    Schwerer Verstoß gegen eine wesentliche Berufspflicht bei Ausnutzung eines

  • OVG Niedersachsen, 05.10.2015 - 8 LA 115/15

    Zuständigkeit für die Durchfürhung eines Asylverfahrens; Umdeutung einer

  • VG Hannover, 27.08.2014 - 5 A 2959/13

    Approbation; Arzt; Drogenabhängiger Patient; Flunitrazepam; Rohypnol; Widerruf

  • VG Köln, 15.02.2016 - 7 L 100/16
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2015 - 8 LA 109/15

    Approbation; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit; Widerruf; Wiedererlangung der

  • OVG Thüringen, 02.04.2020 - 3 EO 231/19

    Widerruf der Berufsbezeichnung Krankenschwester wegen Misshandlung von Patienten

  • VG Köln, 16.01.2014 - 7 L 2009/13

    Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehbarkeit der Anordnung des Ruhens der

  • VG Köln, 17.12.2013 - 7 K 2302/13

    Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des

  • Berufsgericht für Heilberufe Gießen, 19.12.2018 - 21 K 8807/17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht