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   OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 8 LA 71/10   

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OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 8 LA 71/10 (https://dejure.org/2011,8062)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.02.2011 - 8 LA 71/10 (https://dejure.org/2011,8062)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - 8 LA 71/10 (https://dejure.org/2011,8062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Verwendung der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Es bestehen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der gerichtlichen Feststellung über die Verwendung der Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie"

  • vfp.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeilprG § 1 Abs. 3 Hs. 2
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der gerichtlichen Feststellung über die Verwendung der Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" durch einen Inhaber einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Es bestehen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der gerichtlichen Feststellung über die Verwendung der Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 917
  • DÖV 2011, 657
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 34.90

    Heilpraktiker - Nebenberufliche Tätigkeit - Psychotherapie - Grundkenntnisse -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 8 LA 71/10
    Einen sachlichen Grund, die Berufsbezeichnung ohne Ausnahme auf das gesamte Berufsfeld der nicht approbierten Heilbehandler anzuwenden, gibt es nicht (so BVerfG, Beschl. v. 10.5.1988 - 1 BvR 482/84 u.a. -, NJW 1988, 2290, 2291; BVerwG, Urt. v. 21.1.1993 - 3 C 34.90 - NJW 1993, 2395, 2396).

    Dieser Schluss kann auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1993 (- 3 C 34.90 -, NJW 1993, 2395, 2396: "In bezug auf diesen Kreis, dem die Ausübung der allgemeinen Heilkunde gar nicht gestattet ist, ist die Bezeichnung "Heilpraktiker" nicht angemessen, sondern sachwidrig und damit irreführend. ... Der Zwang, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" zu führen, wäre für diesen Kreis unverhältnismäßig belastend.") gezogen werden, denn dieses hat ausschließlich die Grenzen des Titelführungsgebotes nach § 1 Abs. 3 Halbsatz 2 HeilprG bestimmt.

  • BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 45.91

    Heilpraktiker - Untersagung - Heilmagnetisieren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 8 LA 71/10
    Der Senat hat in seiner auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen Entscheidung vom 20. Juli 2006 (- 8 LC 185/04 -, juris Rn. 22) lediglich ausgeführt, dass weder das Heilpraktikergesetz selbst noch die dazu ergangenen Durchführungsverordnungen eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Untersagungsverfügung im Falle einer unzulässigen Heilkundeausübung enthalten und zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch die Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis eine Untersagungsverfügung auf die gefahrenabwehrrechtliche Generalklausel gestützt werden kann (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45.91 -, BVerwGE 94, 269, 278; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04

    Erlaubnispflichtigkeit einer Tätigkeit als "Vitametikerin" nach dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 8 LA 71/10
    Der Senat hat in seiner auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen Entscheidung vom 20. Juli 2006 (- 8 LC 185/04 -, juris Rn. 22) lediglich ausgeführt, dass weder das Heilpraktikergesetz selbst noch die dazu ergangenen Durchführungsverordnungen eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Untersagungsverfügung im Falle einer unzulässigen Heilkundeausübung enthalten und zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch die Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis eine Untersagungsverfügung auf die gefahrenabwehrrechtliche Generalklausel gestützt werden kann (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45.91 -, BVerwGE 94, 269, 278; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 8 LA 71/10
    Einen sachlichen Grund, die Berufsbezeichnung ohne Ausnahme auf das gesamte Berufsfeld der nicht approbierten Heilbehandler anzuwenden, gibt es nicht (so BVerfG, Beschl. v. 10.5.1988 - 1 BvR 482/84 u.a. -, NJW 1988, 2290, 2291; BVerwG, Urt. v. 21.1.1993 - 3 C 34.90 - NJW 1993, 2395, 2396).
  • BGH, 31.10.2002 - I ZR 60/00

    Klinik mit Belegärzten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 8 LA 71/10
    Einbezogen in den Geltungsbereich des HWG ist aber nur die produktbezogene Werbung (Produkt- und Absatzwerbung), nicht hingegen die allgemeine Firmenwerbung (Unternehmens- und Imagewerbung), die ohne Bezugnahme auf bestimmte Verfahren und Behandlungen für Ansehen und Leistungsfähigkeit des Unternehmens allgemein wirbt (vgl. BGH, Urt. v. 31.10.2002 - I ZR 60/00 -, juris Rn. 45; Doepner, Heilmittelwerbegesetz, 2. Aufl., § 1 Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - 13 A 2495/03

    Kosmetikerinnen dürfen ohne Heilpraktikererlaubnis keine Falten unterspritzen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 8 LA 71/10
    Der Senat hat in seiner auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen Entscheidung vom 20. Juli 2006 (- 8 LC 185/04 -, juris Rn. 22) lediglich ausgeführt, dass weder das Heilpraktikergesetz selbst noch die dazu ergangenen Durchführungsverordnungen eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Untersagungsverfügung im Falle einer unzulässigen Heilkundeausübung enthalten und zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch die Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis eine Untersagungsverfügung auf die gefahrenabwehrrechtliche Generalklausel gestützt werden kann (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45.91 -, BVerwGE 94, 269, 278; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, juris Rn. 15).
  • LG Oldenburg, 23.10.2008 - 15 O 1295/08

    Entscheidung des Landgerichts Oldenburg zur verbotenen Werbung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 8 LA 71/10
    Auch in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG wiederholt verneint worden (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 3.4.2007 - 4 U 115/07 -, Bl. 161 Beiakte D; LG Oldenburg (Oldenburg), Urt. v. 23.10.2008 - 15 O 1295/08 -, juris Rn. 15; LG Mainz, Urt. v. 7.12.2006 - 12 HK.O 110/06 -, Bl. 74 Beiakte D).
  • OLG Bamberg, 28.07.2008 - 4 U 115/07

    Arzthaftung: "Vorverlagerung" der Pflicht zur Aufklärung über die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 8 LA 71/10
    Auch in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG wiederholt verneint worden (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 3.4.2007 - 4 U 115/07 -, Bl. 161 Beiakte D; LG Oldenburg (Oldenburg), Urt. v. 23.10.2008 - 15 O 1295/08 -, juris Rn. 15; LG Mainz, Urt. v. 7.12.2006 - 12 HK.O 110/06 -, Bl. 74 Beiakte D).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 39/16

    Zur Führung der Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie"

    Die geteilte Verkehrsauffassung wird auch daran deutlich, dass einige Behörden, die sich bei der Bestimmung der zu führenden Berufsbezeichnung ebenfalls mit den Vorstellungen und Erwartungen der potentiellen Patienten befassen, die Bezeichnung "Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" verlangen (Anlage K 4), während andere Behörden und Gerichte die Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" oder "Heilpraktiker (Psychotherapie)" empfehlen, vorgeben oder nicht beanstanden (vgl. Anlagen B 1, B 2 und B 8 sowie Beschluss des Niedersächsischen OVG vom 07.02.2011, Az. 8 LA 71/10 m. w. N., Anlage K 3).
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