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   OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 8 LA 79/13   

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OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 8 LA 79/13 (https://dejure.org/2013,14340)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2013 - 8 LA 79/13 (https://dejure.org/2013,14340)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - 8 LA 79/13 (https://dejure.org/2013,14340)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZHG; § 4 Abs. 2 S. 1 ZHG
    Wiedererlangung der Würdigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bereits im Zeitpunkt des Widerrufs der Approbation

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedererlangung der Würdigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bereits im Zeitpunkt des Widerrufs der Approbation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedererlangung der Würdigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bereits im Zeitpunkt des Widerrufs der Approbation

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der kriminelle Zahnarzt - Straftaten erschüttern das Vertrauen in die Ärzteschaft: Approbation weg

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 B 36.12

    Wiedererteilung der Approbation; Wiedererlangung der Würdigkeit; Zurückstellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 8 LA 79/13
    Das ist der Fall, wenn bei Würdigung aller Umstände nicht mehr zu besorgen ist, dass dessen selbständige Berufstätigkeit das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand nachhaltig erschüttern könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.11.2012 - 3 B 36.12 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Sein seitdem offenbar beanstandungsfreies Verhalten ist fraglos als positiv zu bewerten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.11.2012 - 3 B 36.12 -, juris Rn. 7), hat aber allenfalls geringen Einfluss auf die Wiedererlangung der Würdigkeit.

  • VGH Bayern, 15.06.1993 - 21 B 92.226
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 8 LA 79/13
    Einem Wohlverhalten, das unter dem Druck solcher schwebenden Verfahren an den Tag gelegt wird, kann aber regelmäßig kein besonderer Wert beigemessen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 2.5.2012 - 8 LA 78/11 -, juris Rn. 12; OVG Saarland, Urt. v. 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, juris Rn. 166; Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.6.1993 - 21 B 92.226 -, juris Rn. 34).
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11

    Widerruf der Approbation eines Apothekers bei Vorliegen der Unwürdigkeit zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 8 LA 79/13
    Einem Wohlverhalten, das unter dem Druck solcher schwebenden Verfahren an den Tag gelegt wird, kann aber regelmäßig kein besonderer Wert beigemessen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 2.5.2012 - 8 LA 78/11 -, juris Rn. 12; OVG Saarland, Urt. v. 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, juris Rn. 166; Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.6.1993 - 21 B 92.226 -, juris Rn. 34).
  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05

    Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 8 LA 79/13
    Einem Wohlverhalten, das unter dem Druck solcher schwebenden Verfahren an den Tag gelegt wird, kann aber regelmäßig kein besonderer Wert beigemessen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 2.5.2012 - 8 LA 78/11 -, juris Rn. 12; OVG Saarland, Urt. v. 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, juris Rn. 166; Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.6.1993 - 21 B 92.226 -, juris Rn. 34).
  • OVG Berlin, 20.08.2002 - 8 N 111.02
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 8 LA 79/13
    Selbst ein Ausspruch des Verwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Berufung, der in der hier erfolgten bloßen Erläuterung der unterlassenen Zulassung in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils nicht zu sehen ist, wäre unbeachtlich (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 20.8.2002 - 8 N 111.02 -, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 34/95

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Entfallen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 8 LA 79/13
    Ungeachtet der Frage, welche Dauer dieser Reifeprozess aufweisen muss (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 12.7.2010 - AnwZ (B) 116/09 -, juris Rn. 9; v. 14.2.2000 - AnwZ (B) 8/99 -, NJW-RR 2000, 1445; v. 11.12.1995 - AnwZ (B) 34/95 -, juris Rn. 10: Dauer zwischen fünf Jahren (leichtere Verfehlungen) und zwanzig Jahren (schwere Straftaten im Kernbereich der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts), nicht jedoch vor beanstandungsfreiem Ablauf einer von den Strafgerichten angeordneten Bewährungszeit), war er im Falle des Klägers im September 2011 offensichtlich noch nicht abgeschlossen.
  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 8/99

    Unwürdigkeit des Rechtsanwalts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 8 LA 79/13
    Ungeachtet der Frage, welche Dauer dieser Reifeprozess aufweisen muss (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 12.7.2010 - AnwZ (B) 116/09 -, juris Rn. 9; v. 14.2.2000 - AnwZ (B) 8/99 -, NJW-RR 2000, 1445; v. 11.12.1995 - AnwZ (B) 34/95 -, juris Rn. 10: Dauer zwischen fünf Jahren (leichtere Verfehlungen) und zwanzig Jahren (schwere Straftaten im Kernbereich der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts), nicht jedoch vor beanstandungsfreiem Ablauf einer von den Strafgerichten angeordneten Bewährungszeit), war er im Falle des Klägers im September 2011 offensichtlich noch nicht abgeschlossen.
  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 116/09

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft: Fortdauer der Berufsunwürdigkeit nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 8 LA 79/13
    Ungeachtet der Frage, welche Dauer dieser Reifeprozess aufweisen muss (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 12.7.2010 - AnwZ (B) 116/09 -, juris Rn. 9; v. 14.2.2000 - AnwZ (B) 8/99 -, NJW-RR 2000, 1445; v. 11.12.1995 - AnwZ (B) 34/95 -, juris Rn. 10: Dauer zwischen fünf Jahren (leichtere Verfehlungen) und zwanzig Jahren (schwere Straftaten im Kernbereich der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts), nicht jedoch vor beanstandungsfreiem Ablauf einer von den Strafgerichten angeordneten Bewährungszeit), war er im Falle des Klägers im September 2011 offensichtlich noch nicht abgeschlossen.
  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 8 LA 79/13
    Dieser Zeitablauf ist für sich allein aber nicht ausschlaggebend, sondern nur ein Faktor unter anderen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.7.1996 - 3 B 44.96 -, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 95).
  • BVerwG, 23.07.1996 - 3 PKH 4.96

    Voraussetzungen für die Wiedererteilung einer Approbation

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 8 LA 79/13
    Die Wiedererlangung der Würdigkeit setzt voraus, dass sich die Sachlage insgesamt "zum Guten geändert hat" (BVerwG, Beschl. v. 23.7.1996 - 3 PKH 4.96 -, juris Rn. 3), also der Arzt das erforderliche Ansehen und Vertrauen zurückerlangt hat.
  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

  • BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung einer "Berufung" als Antrag auf Zulassung der

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 75.04

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Möglichkeit der Umdeutung einer

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10

    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11

    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug

  • OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11

    Unwürdigkeit als Arzt, Wiedererteilung der Approbation, Bewährungszeit,

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 C 32.07

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Auslegung, Berufung, nicht eingelegte

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13

    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter

    Wie zu 2. ausgeführt kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O., mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27.10.2011 - 1 BvR 2457/11 - nicht zur Entscheidung angenommen) und auch des Senats (vgl. Beschl. v. 19.6.2013 - 8 LA 79/13 -, juris Rn. 25) für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens an.

    Das ist der Fall, wenn bei Würdigung aller Umstände nicht mehr zu besorgen ist, dass dessen selbständige Berufstätigkeit das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand nachhaltig erschüttern könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.11.2012 - BVerwG 3 B 36.12 -, juris Rn. 7 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 19.6.2013, a.a.O., Rn. 28).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2013 - 1 L 58/13

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt

    Der Widerruf bildet deshalb eine Zäsur, durch die eine Berücksichtigung nachträglicher Umstände dem Wiedererteilungsverfahren zugewiesen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 3 B 61.10 -, juris; Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6.11 -, juris m. w. N., jeweils zur entsprechend lautenden Vorschrift des § 8 Abs. 1 BÄO; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 8 LA 79/13 -, juris m. w. N.; OVG LSA, Beschluss vom 8. April 2008 - 1 L 211/06 -).

    Dies setzt über die selbstverständlich beanstandungsfreie Lebensführung hinaus regelmäßig einen längeren inneren Reifeprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel voraus (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 8 LA 79/13 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 13. März 2012 - 4 A 18/11 -, juris m. w. N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2023 - 1 LZ 271/23

    Keine Auslegung oder Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde als Antrag auf

    Selbst ein Ausspruch des Verwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Berufung, der in der hier erfolgten bloßen Erläuterung der unterlassenen Zulassung in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils nicht zu sehen ist, wäre unbeachtlich (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 8 LA 79/13 -, juris Rn. 11; OVG Berlin, Beschluss vom 20. August 2002 - 8 N 111.02 -, juris Rn. 2 m. w. N.).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn innerhalb der noch laufenden Frist zur Einlegung des Rechtsmittels eine Richtigstellung des erklärten bzw. Klarstellung des gewollten Rechtsmittels erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 2008 - 6 C 32.07; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 8 LA 79/13 -, juris Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2022 - 14 MN 279/22

    Abänderungsantrag; Antragsbefugnis Antragsbefugnis; FFP-2; Maske; Maskenpflicht

    Eine Prozesserklärung, die ein Rechtsanwalt abgegeben hat, ist einer gerichtlichen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.2.2005 - BVerwG 6 B 75.04 -, juris Rn. 12; NdsOVG, Beschl. v. 19.6.2013 - 8 LA 79/13 -, juris Rn. 16 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.06.2014 - 10 ZB 14.693

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Vertretungszwang; Auslegung einer

    Einen auslegungsfähigen Ansatz, dass die Klägerbevollmächtigte entgegen dieser eindeutigen Bezeichnung einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen wollte, ist dem Schriftsatz dagegen nicht zu entnehmen (vgl. NdsOVG, B.v. 19.6.2013 - 8 LA 79/13 - juris Rn. 13 f.; BayVGH, B.v. 10.1.2011 - 8 ZB 10.2994 - juris Rn. 3 f.).
  • OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 13 MN 125/20

    Besuchsverbot; Infektionsschutzrecht; Normenkontrolleilantrag; Pflegeheim

    Eine Prozesserklärung, die ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter abgegeben hat, ist einer gerichtlichen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.2.2005 - BVerwG 6 B 75.04 -, juris Rn. 12; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 19.6.2013 - 8 LA 79/13 -, juris Rn. 16 jeweils m.w.N.).
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