Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 8 LA 88/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3031
OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 8 LA 88/08 (https://dejure.org/2009,3031)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.01.2009 - 8 LA 88/08 (https://dejure.org/2009,3031)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 8 LA 88/08 (https://dejure.org/2009,3031)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit; Bindungswirkung einer strafrechtlichen Verurteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 61 Abs. 1 HKG; § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HKG; § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BÄO; § 5 Abs. 2 S. 1 BÄO
    Zulässigkeit der Annahme der Richtigkeit tatsächlicher Feststellungen in einem rechtskräftigen Strafurteil durch eine Approbationsbehörde; Voraussetzungen zur Abweichungen der Approbationsbehörde von Feststellungen in einem Strafurteil

  • IWW
  • Judicialis

    BÄO § 3; ; BÄO § 5; ; BÄO § 6; ; HKG § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BÄO § 3; BÄO § 5; BÄO § 6; HKG § 63
    Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit: Approbation; Arzt; Berufsgericht; Bindungswirkung; Lösung; Strafurteil; Unwürdigkeit; Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Berufsverbot für Arzt bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Arzt und die Patientin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Annahme der Richtigkeit tatsächlicher Feststellungen in einem rechtskräftigen Strafurteil durch eine Approbationsbehörde; Voraussetzungen zur Abweichungen der Approbationsbehörde von Feststellungen in einem Strafurteil

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Klinikarzt soll Mädchen missbraucht haben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arzt kann bei sexuellen Übergriff Berufsverbot erteilt werden - Widerruf der Approbation aufgrund rechtskräftigem Urteil im Strafverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.03.1997 - 6 B 72.96

    Berücksichtigung einer Strafaussetzung zur Bewährung innerhalb des Ermessens bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 8 LA 88/08
    Es müssen also etwa Wiederaufnahmegründe gegeben sein, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage sein, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.1997 - 6 B 72/96 -, Buchholz 421.11 § 4 GFaG Nr. 4, und Beschl. v. 8.5.1989 - 1 B 77/89 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 118, jeweils m. w. N.).

    Macht er davon keinen Gebrauch, so muss er den Sachverhalt, der der strafgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegt, im sich anschließenden Verwaltungsverfahren gegen sich gelten lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.1997, a. a. O., m. w. N.).

    Diese Bewertung trägt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aber nicht und steht im Übrigen in Überstimmung mit der zuvor zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 10.3.1997, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1997 - 13 A 2587/94

    Unwürdigkeit eines Arztes; Ausübung des ärztlichen Berufs; Sexuelle Beleidigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 8 LA 88/08
    Zwar wäre auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts C. - was der Kläger im Zulassungsverfahren auch nicht mehr angreift - in einem berufsgerichtlichen Verfahren gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HKG die Unwürdigkeit des Klägers zur Ausübung des ärztlichen Berufs festzustellen (vgl. ergänzend OVG Münster, Urt. v. 30.1.1997 - 13 A 2587/94 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 6 A 10556/05

    Arzt darf Beruf nicht länger ausüben

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 8 LA 88/08
    Denn die Unwürdigkeit des Klägers zur Ausübung des ärztlichen Berufes ergibt sich bereits aus den tatsächlichen Feststellungen, ohne dass es noch darauf ankommt, ob es sich bei diesen Taten des Klägers um eine Beleidigung i. S. d. § 185 StGB handelte und insoweit der für die Strafverfolgung ggf. notwendige Strafantrag wirksam gestellt worden ist (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 20.9.2005 - 6 A 10556/05 -, MedR 2006, 301 ff).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 ME 252/06

    Umdeutung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 8 LA 88/08
    Außerdem dürfte die Sachaufklärung durch den zwischenzeitlichen Zeitablauf regelmäßig erschwert sein (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 2.3.2007 - 5 ME 252/06 -, NVwZ-RR 2007, 396 ff.).
  • BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 5.08

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision gegen ein Urteil mit mehreren die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 8 LA 88/08
    Im Übrigen hat der anwaltlich vertretene Kläger in erster Instanz auch keinen - etwa auf die erneute Vernehmung der betroffenen Patientin gerichteten - Beweisantrag gestellt und kann nunmehr auch deshalb nicht mehr nachträglich erfolgreich eine Aufklärungsrüge erheben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.2008 - 5 B 5/08 -, juris, m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - 13 A 1190/05

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Approbation als Arzt wegen Steuerhinterziehung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 8 LA 88/08
    Dem liegt die Annahme zu Grunde, dass in einem Strafverfahren regelmäßig weitergehende Möglichkeiten zur Aufklärung des Sachverhalts als in einem Verwaltungsverfahren bestehen, einem rechtskräftigen Strafurteil eine materielle Richtigkeitsgewähr zukommt und die dort getroffenen Feststellungen somit für die verwaltungsbehördliche Entscheidung über den Fortbestand der Approbation grundsätzlich übernommen werden können (vgl. ergänzend OVG Münster, Beschl. v. 31.8.2006 - 13 A 1190/05 -, ZMGR 2007, 54 ff.).
  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 8 LA 88/08
    Eine solche auf dem Kammergesetz für die Heilberufe als Landesrecht beruhende Feststellung würde den Beklagten bei seiner allein auf der Bundesärzteordnung beruhenden Entscheidung über den Fortbestand der Approbation jedoch nicht binden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - 3 B 95/97 -, NJW 1999, 3425 ff.; LT-Drs. 5/920, S. 9 f.).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 8 LA 102/14

    Approbation; Arzt; sexueller Missbrauch; Unwürdigkeit

    Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 7.4.2014 - 8 LA 84/13 -, GesR 2014, 183, 184; v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, juris Rn. 4, jeweils m.w.N.).

    Dies kann zwar ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Entscheidung bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 13.1.2009, a.a.O., Rn. 8).

    In derartigen Konstellationen erachtet der Senat einen Arzt als zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO (vgl. Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, GesR 2013, 565 f.; v. 13.1.2009, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; OVG Saarland, Urt. v. 29.5.2013 - 1 A 306/12 -, GesR 2013, 568 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.9.2011 - 13 A 2769/10 -, juris Rn. 10 ff.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 26.7.2010 - 21 CS 10.1334 -, juris Rn. 6 ff.).

  • VG Regensburg, 17.02.2020 - RN 5 S 19.2489

    Widerruf der Heilpraktikererlaubnis wegen sittlicher Unzuverlässigkeit

    Zwar gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, nach der die tatsächlichen Feststellungen des Urteils im Strafverfahrens für das verwaltungsgerichtliche Verfahren bindend sind (OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.01.2009 - 8 LA 88/08, juris, Rn. 5).

    In einem Strafverfahren bestehen regelmäßig weitergehende Möglichkeiten zur Aufklärung des Sachverhaltes als in einem Verwaltungsverfahren, dem rechtskräftigen Strafurteil kommt eine materielle Richtigkeitsgewähr zu und die Feststellungen können für die Entscheidung über den Widerruf der Heilpraktikerlaubnis grundsätzlich zugrunde gelegt werden (zur ärztlichen Approbation OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.01.2009 - 8 LA 88/08, juris, Rn. 7).

    Tut er dies nicht, so muss er den Sachverhalt, der der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegt, im Verwaltungsverfahren gegen sich gelten lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.1997 - 6 B 72/96, juris, Rn. 9 f. m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.01.2009 - 8 LA 88/08, juris, Rn. 8).

  • VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19

    Besitz kinderpornographischer Schriften; Bindungswirkung; Strafrechtliche

    Insoweit wiederholend und vertiefend verweist die Kammer dazu darauf, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. nur: Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2012 - 8 LA 6/11 -, juris, mwN) bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation die in einem rechtskräftigen Strafurteil (wie hier) oder auch nur Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen (ebenso: BVerwG vom 18. August 2011- 3 B 6/11 -, 6. März 2003 - 3 B 10/03 -, 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, NJW 2003, 913; Nds. OVG Lüneburg vom 13. Januar 2009 - 8 LA 88/08 -, NdsVBl 2009, 166).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O., Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916) und auch des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 7.2.2014 - 8 LA 84/13 -,GesR 2014, 183, 184; v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, MedR 2009, 483 f. jeweils m.w.N.) dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch einem Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit bei Entscheidungen über den Entzug einer ärztlichen Approbation gemacht werden.

    Ihr liegt vielmehr die weitergehende Annahme zugrunde, dass in einem Strafverfahren regelmäßig umfassendere Möglichkeiten zur Aufklärung des Sachverhalts als in einem Verwaltungsverfahren bestehen, einem rechtskräftigen Strafurteil hinsichtlich der darin enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen eine materielle Richtigkeitsgewähr zukommt und diese Feststellungen somit für die verwaltungsbehördliche Entscheidung über den Fortbestand der Approbation grundsätzlich übernommen werden können (vgl. Senatsbeschl. v. 13.1.2009, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15

    Berufsbezeichnung; Beschwerde; Gesundheit; konkrete Gefahr; Leben;

    2011, 195 ff. (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); v. 27.5.2009 - 8 ME 62/09 -, GesR 2009, 609 f. (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger"); v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, MedR 2009, 483 f. (Widerruf der ärztlichen Approbation)).
  • OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13

    Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen

    6 Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, juris Rn. 4 f. jeweils m.w.N.).

    8 Ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung kann zwar ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 13.1.2009, a.a.O., Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11

    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug

    19 Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, juris Rn. 4 f. jeweils m.w.N.).

    21 Ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung kann ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 13.1.2009, a.a.O., Rn. 8).

  • VG Oldenburg, 31.01.2017 - 7 A 2236/15

    Bindungswirkung; Sexueller Missbrauch; Strafrechtliche Verurteilung; Widerruf der

    Insoweit wiederholend und vertiefend verweist die Kammer dazu darauf, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. nur: OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2012 - 8 LA 6/11 -, juris, mwN) angelehnt an diejenige des Bundesverwaltungsgerichts (ebd.) bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen (ebenso: BVerwG vom 18. August 2011- 3 B 6/11 -, 6. März 2003 - 3 B 10/03 -, 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, NJW 2003, 913; OVG Lüneburg vom 13. Januar 2009 - 8 LA 88/08 -, NdsVBl 2009, 166).
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11

    Widerruf der Approbation eines Apothekers bei Vorliegen der Unwürdigkeit zur

    9 Dabei hat es zu Recht auf die tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen im rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts Stolzenau vom 18. Juli 2007 - 4 Ds 511 Js 23937/03 (80/05) - (Bl. 377 f. Beiakte C) abgestellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O., Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, juris Rn. 4 f. jeweils m.w.N.).

    Aus dem Zulassungsvorbringen der Klägerin ergeben sich keine gewichtigen Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Feststellungen (vgl. zu den Voraussetzungen für ein Abweichen: Senatsbeschl. v. 13.1.2009, a.a.O., Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14

    Approbation; Arzt; Methadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O., Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916) und auch des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 7.2.2014 - 8 LA 84/13 -,GesR 2014, 183, 184; v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, MedR 2009, 483 f. jeweils m.w.N.) dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit bei Entscheidungen über den Entzug einer ärztlichen Approbation gemacht werden.

    Ihr liegt vielmehr die weitergehende Annahme zugrunde, dass in einem Strafverfahren regelmäßig umfassendere Möglichkeiten zur Aufklärung des Sachverhalts als in einem Verwaltungsverfahren bestehen, einem rechtskräftigen Strafurteil hinsichtlich der darin enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen eine materielle Richtigkeitsgewähr zukommt und diese Feststellungen somit für die verwaltungsbehördliche Entscheidung über den Fortbestand der Approbation grundsätzlich übernommen werden können (vgl. Senatsbeschl. v. 13.1.2009, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; Arzt-Patienten-Verhältnis;

  • VG Freiburg, 17.03.2010 - 2 K 623/09

    Kostspielige Amokdrohung

  • OVG Saarland, 29.05.2013 - 1 A 306/12

    Widerruf der ärztlichen Approbation

  • VGH Bayern, 27.05.2020 - 21 CS 20.433

    Widerruf der Heilpraktikererlaubnis wegen mangelnder Zuverlässigkeit

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 8 LA 145/13

    Widerruf der Approbation als Arzt nach aufgetretenen Unregelmäßigkeiten bei der

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2011 - 8 LA 330/10

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" bei einer

  • VG Halle, 14.04.2016 - 5 A 2/15
  • VG Lüneburg, 19.01.2011 - 5 A 96/09

    Eingriff in die Berufsfreiheit durch den Widerruf einer Approbation; Widerruf

  • VG München, 03.03.2009 - M 16 K 08.4967

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit; einmalige Straftat der sexuellen

  • VG München, 16.11.2010 - M 16 K 10.3784

    Widerruf Approbation wegen Unwürdigkeit; Abrechnungsbetrug wegen osteopathischer

  • VG Hannover, 24.11.2010 - 5 A 1975/09

    Abrechungsbetrug; Approbation; Widerruf

  • VG Hannover, 07.11.2022 - 5 A 184/21

    Approbation; Approbation als Arzt; Widerruf; Straftat; Unwürdigkeit;

  • VG München, 20.10.2009 - M 16 K 09.3072

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht