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   OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05   

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https://dejure.org/2005,28536
OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05 (https://dejure.org/2005,28536)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.11.2005 - 8 LA 91/05 (https://dejure.org/2005,28536)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. November 2005 - 8 LA 91/05 (https://dejure.org/2005,28536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeit eines Zahnarztes i. S.d. berufsständischen Versorgungsrechts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs 2 S 1 ÄASiO ND
    Alterssicherung; Alterssicherungsordnung; Arbeitsmarkt; berufsständisches Versorgungswerk; Berufstätigkeit; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Existenzsicherung; Krankenfehlzeiten; Krankheit; Versorgungswerk; Zahnarzt; Zahnärztekammer; zahnärztliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 16.03.1998 - 8 L 5187/96

    Berufsunfähigkeitsrente für einen Zahnarzt; Berufsunfähigskeitsrente;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05
    Der Aspekt, ob ein Mitglied des Beklagten tatsächlich auf dem Arbeitsmarkt noch die Möglichkeit hat, aus einer zahnärztlichen Tätigkeit ein auskömmliches Erwerbseinkommen zu erzielen, ist daher für die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente nach § 13 ASO nicht etwa unerheblich, sondern vielmehr in dem gesonderten Merkmal "nachhaltig" i.S.d. § 13 Abs. 2 Satz 1 ASO ausdrücklich enthalten (vgl. Senatsurteil vom 16.3.1998 - 8 L 5187/96 - und Senatsbeschl. v. 23.6.1998 - 8 L 1584/98 - ).

    Eine noch verbliebene Restleistungsfähigkeit schließt deshalb auch bei einem Mitglied des Beklagten die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente nach § 13 ASO nicht aus, wenn dem Mitglied aufgrund dieses Gesundheitszustandes der Arbeitsmarkt tatsächlich praktisch verschlossen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 23.6.1998 - 8 L 1584/98 -) und er deshalb eine zahnärztliche Tätigkeit nicht mehr "nachhaltig" ausüben kann (vgl. Senatsurteil vom 16.3.1998 - 8 L 5187/96 -).

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05
    Diese - unveränderten (vgl. BSG, Urt. v. 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R -, SozR 4 - 2600 § 44 Nr. 1, m. w. N.) - Grundsätze gelten nach dem Senatsurteil vom 23. August 1991 auch für die insoweit in ihrer Zielsetzung vergleichbaren Berufsunfähigkeitsrenten der berufsständischen Versorgungswerke.
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2002 - 8 LA 105/02

    Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Existenzsicherung; Prozesszinsen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05
    Dies ist der Fall, wenn ein Mitglied des Beklagten krankheitsbedingt nicht (mehr) in der Lage ist, sich kontinuierlich in einen festen und geplanten Arbeitsablauf einzubinden und eine existenzsichernde ärztliche Erwerbstätigkeit in berechenbarer Weise auszuüben (vgl. Senatsbeschl. v. 6.9.2002 - 8 LA 105/02 - unter Bezug auf das Senatsurt. v. 26.3.1999 - 8 L 3080/96 -).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.1995 - 8 L 6642/93

    Zahnärztliche Tätigkeit; Arbeit im Behandlungsstuhl; Kurative Tätigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05
    Zwar hat der Senat mit dem vom Beklagten angeführten Urteil vom 20. April 1995 (- 8 L 6642/93 -, NJW 1996, 3097 = DÖV 1996, 967) entschieden, dass für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit i. S. v. § 13 Abs. 1, 2 ASO die Situation auf dem Arbeitsmarkt unerheblich ist.
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2005 - 8 LA 141/05

    Nichtbestehen der Physiotherapeutenprüfung wegen Zeitablaufs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05
    Das angefochtene Urteil ist im Ergebnis, worauf abzustellen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838 f.; Senatsbeschl. v. 10.10.2005 - 8 LA 141/05 -), zutreffend.
  • OVG Bremen, 24.11.1999 - 1 A 122/99

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Arztes auf Gewährung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05
    Demnach steht der zwar nicht ausdrücklich, aber sinngemäß der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zu Grunde liegende Rechtssatz, dass ein Mitglied des Beklagten berufsunfähig i. S. v. § 13 Abs. 1 Satz 2 ASO ist, das zwar theoretisch noch in der Lage ist, eine zahnärztliche Tätigkeit auszuüben, dem aber praktisch hierzu nicht mehr die Möglichkeit offen steht, weil es krankheitsbedingt bereits das Anforderungsprofil der in Betracht kommenden Stellen nicht erfüllt, mit der dargelegten Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung (vgl. zur Rechtsprechung anderer Obergerichte ergänzend OVG Bremen, Urt. v. 24.11.1999 - 1 A 122/99 - ArztR 2000, 200 f., sowie die Nachweise bei Groepper, NJW 1999, 3008, 3015).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05
    Das angefochtene Urteil ist im Ergebnis, worauf abzustellen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838 f.; Senatsbeschl. v. 10.10.2005 - 8 LA 141/05 -), zutreffend.
  • OVG Niedersachsen, 26.03.1999 - 8 L 3080/96

    Begriff der "dauernden" Berufsunfähigkeit eines; Alterssicherung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05
    Dies ist der Fall, wenn ein Mitglied des Beklagten krankheitsbedingt nicht (mehr) in der Lage ist, sich kontinuierlich in einen festen und geplanten Arbeitsablauf einzubinden und eine existenzsichernde ärztliche Erwerbstätigkeit in berechenbarer Weise auszuüben (vgl. Senatsbeschl. v. 6.9.2002 - 8 LA 105/02 - unter Bezug auf das Senatsurt. v. 26.3.1999 - 8 L 3080/96 -).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05

    Anspruch eines eingebürgerten und im Bundesgebiet tätigen Arztes auf Gewährung

    Dieses Verständnis liegt schließlich auch dem Senatsbeschluss vom 9. November 2005 (8 LA 91/05) zu Grunde.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2019 - 8 LB 12/17

    Anspruchsausschluss; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Depression;

    Hat er dagegen bei vernünftiger Betrachtung wegen des Eintritts des versicherten Risikos praktisch keine derartige Chance mehr, so ist er vom Arbeitsmarkt schlechthin ausgeschlossen und damit berufsunfähig (vgl. Senatsbeschl. v. 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 4 ff.; Senatsurt. v. 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 38 f.; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.12.2011 - 17 A 395/10 -, NJW 2012, 1751, juris Rn. 34 ff.).
  • VG Düsseldorf, 20.06.2011 - 20 K 381/11

    Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente an einen unter Migräne leidenden

    Die von dem Kläger ins Feld geführte anders lautende Entscheidung des OVG Lüneburg, vgl. Beschluss vom 9. November 2005 - 8 LA 91/05 -, zitiert nach juris, beruht maßgeblich auf einer abweichenden Satzungsregelung des in diesem Verfahren betroffenen Altersversorgungswerkes der Zahnärztekammer Niedersachsen und steht deshalb der hier vertretenen Auslegung des § 18 SVR nicht entgegen.
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