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   OVG Niedersachsen, 10.11.2005 - 8 LB 252/04   

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https://dejure.org/2005,23404
OVG Niedersachsen, 10.11.2005 - 8 LB 252/04 (https://dejure.org/2005,23404)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.11.2005 - 8 LB 252/04 (https://dejure.org/2005,23404)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. November 2005 - 8 LB 252/04 (https://dejure.org/2005,23404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berufsständisches Versorgungsrecht: Berufsunfähigkeitsrente für einen Arzt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 ÄASiO ND; § 16a ÄASiO ND; § 43 ÄASiO ND; § 242 BGB; § 66 SGB 1
    Analogie; Auflage; Bedingung; berufsständische Versorgung; berufsständisches Versorgungswerk; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Heilbehandlung; maßgeblicher Zeitpunkt; Mitwirkungspflicht; Mitwirkungsverpflichtung; Nebenbestimmung; Obliegenheit; Sach- und ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsrente - Berufsständisches Versorgungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 LB 73/03

    Herabsetzung einer Berufsunfähigkeitsrente

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2005 - 8 LB 252/04
    Eine solche Lücke kann zudem nur dann von der Behörde und vom Richter ausgefüllt werden, wenn aufgrund der gesamten Umstände festgestellt werden kann, welche Regelung der Normgeber getroffen haben würde, wenn er den zu regelnden Sachverhalt bedacht hätte (vgl. Senatsurt. v. 29.9.2004 - 8 LB 73/03 - unter Bezugnahme u.a. auf das Urt. des BVerwG v. 13.12.1978 - 6 C 46/78 -, BVerwGE 57, 183, 186, m. w. N.).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2005 - 8 LB 252/04
    Ob diese zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2/00 -, BVerwGE 112, 221).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 46.78

    Kürzungsregelung - Ortszuschlagsberechtigungen - Schließung einer Gesetzeslücke

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2005 - 8 LB 252/04
    Eine solche Lücke kann zudem nur dann von der Behörde und vom Richter ausgefüllt werden, wenn aufgrund der gesamten Umstände festgestellt werden kann, welche Regelung der Normgeber getroffen haben würde, wenn er den zu regelnden Sachverhalt bedacht hätte (vgl. Senatsurt. v. 29.9.2004 - 8 LB 73/03 - unter Bezugnahme u.a. auf das Urt. des BVerwG v. 13.12.1978 - 6 C 46/78 -, BVerwGE 57, 183, 186, m. w. N.).
  • BVerwG, 07.04.2004 - 4 B 25.04

    Verfassungsmäßigkeit des in Landesrecht übergeleiteten Denkmalpflegegesetzes der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.2005 - 8 LB 252/04
    Weder galten diese Bestimmungen zum Zeitpunkt des Erlasses der streitigen Nebenbestimmung und des nachfolgenden Widerspruchsbescheides im Jahr 2002 noch lässt sich dem - maßgeblichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.4.2004 - 4 B 25/04 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO Nr. 28, m . w. N.) - materiellen Recht, d.h. der ASO, entnehmen, dass diese Vorschriften nach ihrem Inkrafttreten auch Grundlage für bereits vor ihrem Inkrafttreten verfügte Maßnahmen sein sollen.
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 8 LC 56/05

    Bewilligung einer uneingeschränkten Berufsunfähigkeitsrente durch das

    Ob die Anfechtungsklage zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2/00 -, BVerwGE 112, 221; Senatsbeschl. v. 10.11.2005 - 8 LB 252/04 -).

    Dass dem Satzungsgeber hier ein nicht unerheblicher Entscheidungsspielraum verbleibt, zeigt schon der Vergleich mit den umfangreichen Regelungen, die dazu in §§ 63 und 66 SGB I und nunmehr auch in dem neu eingefügten § 16 Abs. 1, Unterabsatz 5 der Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 10.11.2005 - 8 LB 252/04 -) enthalten sind.

    Denn diese Änderung galt weder zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides am 23. September 2002 und des nachfolgenden Widerspruchsbescheides vom 26. Januar 2004 noch lässt sich dem - maßgeblichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.4.2004 - 4 B 25/04 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO Nr. 28 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 10.11.2005 - 8 LB 252/04 -) - materiellen Recht, d.h. der RVS und dem VersWerkG-RA, entnehmen, dass § 13 Abs. 1 RVS in seiner geänderten Fassung nach seinem In-Kraft-Treten auch Grundlage für bereits zuvor verfügte Maßnahmen sein soll.

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 11 LB 473/09

    Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen zum Vollzug

    Selbst wenn man jedoch solche oder andere Vollzugsmaßnahmen wegen Verstoßes gegen das Hundeverbringungs- und -einfuhrrecht nicht mehr als vom Wortlaut des § 13 Abs. 1 NHundG umfasst ansieht, so ist die Vorschrift auf diese Fälle doch zumindest entsprechend anwendbar (vgl. zu den notwendigen Voraussetzungen einer solchen Analogie BVerwG, Urt. v. 17.2.2005 - 7 C 14/04 -, BVerwGE 123, 7 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.11.2005 - 8 LB 252/04 -, OVGE 50, 376 ff., m. w. N.).
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