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   OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 34/06   

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OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 34/06 (https://dejure.org/2007,8205)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.09.2007 - 8 LB 34/06 (https://dejure.org/2007,8205)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. September 2007 - 8 LB 34/06 (https://dejure.org/2007,8205)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Widerruf der Niederlassungserlaubnis nach § 52 Abs 1 1 Nr 4 AufenthG 2004

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 3 AufenthG; § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AufenthG; § 101 Abs. 1 AufenthG
    Widerruf einer erteilten Niederlassungserlaubnis wegen der geänderten Lage von albanischen Volkszugehörigen im Kosovo; Bestehen einer Prüfungspflicht hinsichtlich des Vorliegens eines Anspruchs auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; EMRK Art. 8 Abs. 1; AufenthG § 42 S. 1
    D (A), Widerruf, Niederlassungserlaubnis, Asylberechtigte, Konventionsflüchtlinge, Ermessen, Lebensunterhalt, Mitwirkungsobliegenheiten, Familienangehörige, Kinder, in Deutschland geborene Kinder, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Privatleben, Integration, ...

  • Judicialis

    AufenthG § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; ; EMRK Art. 8; ; VwGO § 114; ; VwGO § 161 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Niederlassungserlaubnis nach § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf einer erteilten Niederlassungserlaubnis wegen der geänderten Lage von albanischen Volkszugehörigen im Kosovo; Bestehen einer Prüfungspflicht hinsichtlich des Vorliegens eines Anspruchs auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2006 - 11 S 951/06

    Widerruf eines unbefristeten asylbezogenen Aufenthaltstitels nach Widerruf der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 34/06
    Über die Erteilung eines solchen, im Verhältnis zur Niederlassungserlaubnis "geringwertigeren" Aufenthaltstitels ist vielmehr in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2003 - 1 C 13/02 -, BVerwGE 117, 380, 391 zu § 43 Abs. 1 Nr. 4 AuslG als Vorgängervorschrift des § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG; VGH Mannheim, Urt. v. 26.7.2006 - 11 S 951/06 -, ZAR 2006, 414 ff.; Hailbronner, Ausländerrecht, § 52 AufenthG, Rn. 31; unklar: OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.5.2006 - 2 W 9/06 -, sowie Schäfer, in: GK-AufenthG, § 52 AufenthG, Rn. 88, 96).

    Es kann dabei offen bleiben, ob die Beklagte bei ihrer Ermessensentscheidung zu Unrecht von einem grundsätzlichen Vorrang des öffentlichen Interesses am Widerruf der Niederlassungserlaubnisse ausgegangen ist und ihrem Widerruf deshalb schon einen unzutreffenden rechtlichen Ausgangspunkt zu Grunde gelegt hat (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 26.7.2006, a. a. O.; Senatsbeschl. v. 1.12.2006 - 8 LA 127/06 -).

  • VGH Hessen, 28.05.2003 - 12 UZ 2805/02

    Asylanerkennung; Widerruf; Zumutbarkeit der Rückkehr; Reintegrationsprobleme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 34/06
    Solche Schwierigkeiten sind aber im Rahmen der Ermessensentscheidung über den Widerruf nach § 52 Abs. 1 AufenthG zu berücksichtigen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 28.5.2003 - 12 ZU 2805/02 -, ESVGH 53, 221 ff.; Hailbronner, a. a. O., Rn. 32).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 34/06
    In diesem Zusammenhang hätte insbesondere auch geprüft werden müssen, ob den Klägern zu 3) und 4) nicht insoweit Abschiebungsschutz kraft ihres nach Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützten Privatlebens zukommt (vgl. zum Schutzgehalt dieser Bestimmung zu Gunsten von (volljährigen) Ausländern der sog. 2. Generation jüngst etwa: BVerfG, Beschl. v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 -, InfAuslR 2007, 275 ff., sowie EGMR, Entscheidung v. 28.6.2007 - 31753/02 - Kaya./.Deutschland -, (2007) EGMR 538, jetzt auszugsweise abgedruckt in InfAuslR 2007, 325 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2006 - 18 A 3138/05

    Aufenthaltsgenehmigung Aufenthaltstitel Asylanerkennung anderweitiges

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 34/06
    Denn es macht insoweit einen Unterschied, ob mit dem Widerruf zugleich zwingend das Verlassen des Bundesgebiets verbunden ist oder der Betroffene im Falle eines Anspruchs auf Erteilung eines geringwertigeren Aufenthaltstitels "nur" seinen höherwertigen Aufenthaltstitel, nicht aber darüber hinausgehend auch das Recht auf Verbleib im Bundesgebiet verliert (so zutreffend VGH Mannheim, a. a. O., sowie OVG Münster, Beschl. v. 7.7.2006 - 18 A 3138/05 -, InfAuslR 2006, 427 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2007 - 10 ME 64/07

    Einbeziehung der von im Rahmen einer Anhörung betreffend den Widerruf eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 34/06
    Unabhängig davon war der Beklagten aus den Ausländerakten aber bekannt und von ihr daher zu berücksichtigen (vgl. Beschl. des 10. Senats des erkennenden Gerichts v. 5.3.2007 - 10 ME 64/07 -, juris), dass die Kläger zu 3) und 4) ebenso wie der Kläger zu 5) im Bundesgebiet geboren und hier aufgewachsen sind.
  • OVG Saarland, 23.05.2006 - 2 W 9/06

    Widerruf der Aufenthaltserlaubnis nach Fortfall der Asylberechtigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 34/06
    Über die Erteilung eines solchen, im Verhältnis zur Niederlassungserlaubnis "geringwertigeren" Aufenthaltstitels ist vielmehr in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2003 - 1 C 13/02 -, BVerwGE 117, 380, 391 zu § 43 Abs. 1 Nr. 4 AuslG als Vorgängervorschrift des § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG; VGH Mannheim, Urt. v. 26.7.2006 - 11 S 951/06 -, ZAR 2006, 414 ff.; Hailbronner, Ausländerrecht, § 52 AufenthG, Rn. 31; unklar: OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.5.2006 - 2 W 9/06 -, sowie Schäfer, in: GK-AufenthG, § 52 AufenthG, Rn. 88, 96).
  • BVerwG, 04.05.2006 - 6 B 77.05

    Anforderungen an die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Fortsetung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 34/06
    Im Übrigen ist die Berufung der Beklagten gegen das die Kläger zu 1) bis 4) betreffende Urteil des Verwaltungsgerichts zwar zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt und durch die Bezugnahme auf die Begründung des Zulassungsantrags auch ordnungsgemäß begründet worden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.5.2006 - 6 B 77/05 -, Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 31, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2006 - 11 LB 127/06

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für den Ehegatten eines Ausländers;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 34/06
    Dass er diesen aus seiner damaligen selbständigen Tätigkeit als Trockenbauer (oder anderweitig) verlässlich, also dauerhaft (vgl. Beschl. des 11. Senats des erkennenden Gerichts v. 29.11.2006 - 11 LB 127/06 -, juris, m. w. N.) werde decken können und deshalb das Familieneinkommen i. S. v. § 2 Abs. 3 AufenthG gesichert gewesen sei, hat die Beklagte zu Recht verneint.
  • BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02

    Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 34/06
    Über die Erteilung eines solchen, im Verhältnis zur Niederlassungserlaubnis "geringwertigeren" Aufenthaltstitels ist vielmehr in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2003 - 1 C 13/02 -, BVerwGE 117, 380, 391 zu § 43 Abs. 1 Nr. 4 AuslG als Vorgängervorschrift des § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG; VGH Mannheim, Urt. v. 26.7.2006 - 11 S 951/06 -, ZAR 2006, 414 ff.; Hailbronner, Ausländerrecht, § 52 AufenthG, Rn. 31; unklar: OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.5.2006 - 2 W 9/06 -, sowie Schäfer, in: GK-AufenthG, § 52 AufenthG, Rn. 88, 96).
  • EGMR, 28.06.2007 - 31753/02

    D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 34/06
    In diesem Zusammenhang hätte insbesondere auch geprüft werden müssen, ob den Klägern zu 3) und 4) nicht insoweit Abschiebungsschutz kraft ihres nach Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützten Privatlebens zukommt (vgl. zum Schutzgehalt dieser Bestimmung zu Gunsten von (volljährigen) Ausländern der sog. 2. Generation jüngst etwa: BVerfG, Beschl. v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 -, InfAuslR 2007, 275 ff., sowie EGMR, Entscheidung v. 28.6.2007 - 31753/02 - Kaya./.Deutschland -, (2007) EGMR 538, jetzt auszugsweise abgedruckt in InfAuslR 2007, 325 f.).
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 18/07

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten

    Die Berufungsbegründung nach § 124a Abs. 6, Abs. 3 Satz 4 VwGO kann auch durch Bezugnahme auf das Zulassungsvorbringen erfolgen, wenn sich daraus substantiiert und fallbezogen ergibt, warum das angefochtene Urteil nach Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.2001 - 1 C 33/00 -, BVerwGE 114, 155 ff.; Senatsurt. v. 12.9.2007 - 8 LB 34/06 -, EZAR-NF 48 Nr. 10, jeweils m. w. N.).

    Die der Beklagten deshalb eröffnete Ermessensentscheidung ist nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu überprüfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2003, a. a. O., sowie Senatsurt. v. 12.9.2007, a. a. O.).

    Denn mit dem Widerruf wird lediglich über die Aufhebung der Niederlassungserlaubnis, nicht aber zugleich auch verbindlich über das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen eines anderen, geringwertigeren Aufenthaltstitels und damit nicht zugleich auch zwingend über eine Aufenthaltsbeendigung entschieden (vgl. Senatsurt. v. 12.9.2007, a.a.O.).

    Diese noch zu § 43 Abs. 1 Nr. 4 AuslG als Vorgängervorschrift des § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch auf den Widerruf gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG zu übertragen (vgl. Senatsurt. v. 12.9.2007, a. a. O.).

    Die Ausländerbehörde hat ihrer Ermessensentscheidung die offenkundigen und die ihr bekannten Umstände zu Grunde zu legen (vgl. hierzu und zum Folgenden: Nds. OVG, Beschl. v. 6.11.2007 - 8 LA 67/07 -, juris, und Urt. v. 12.9.2007, a. a. O., sowie Beschl. v. 5.3.2007 - 10 ME 64/07 -, EZAR-NF 48 Nr. 6).

  • OVG Niedersachsen, 10.09.2008 - 13 LB 82/07

    Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis nach Aufhebung der Asylanerkennung; Zeitpunkt

    Daraus folgt die Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. etwa Nds. OVG, Urt. v. 12.09.2007 - 8 LB 34/06 - VGH Mannheim, Urt. v. 26.07.2006 - 11 S 951/06; jeweils zit. nach juris).

    Die Ausländerbehörde ist nicht gehindert, in einem weiteren Verfahren trotz einer Aufhebung über die Erteilung eines (anderweitigen) Aufenthaltstitels zu befinden (vgl. dazu auch Nds. OVG, Urt. v. 12.09.2007, a.a.O.).

    (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.09.2007 - 8 LB 34/06; VGH Mannheim, Urt. v. 26.07.2006 - 11 S 951/06 -, jew. zit. nach juris).

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 8 LA 67/07

    Verhältnismäßigkeit des Widerrufs einer Niederlassungserlaubnis; Erfordernis

    Sie hat sich im Übrigen zutreffend nicht auf eine Bewertung der aktuellen finanziellen Situation der Kläger im April 2005 beschränkt, sondern eine Prognose darüber abgegeben, ob die Kläger insbesondere aus dem Einkommen des Klägers zu 1) verlässlich, also dauerhaft ihren notwendigen Lebensunterhalt werden sichern können (vgl. Senatsurt. v. 12.9.2007 - 8 LB 34/06 -, abgedruckt in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit im Internet, m. w. N.).

    Konnte die Ausländerbehörde diesen Gesichtspunkt bei ihrer Entscheidung also mangels Kenntnis nicht berücksichtigen, so folgt daraus auch keine Ermessensfehlerhaftigkeit der Widerrufsentscheidung (vgl. Senatsurt. v. 12.9.2007, a. a. O.; Nds. OVG, Beschl. v. 5.3.2007 - 10 ME 64/07 -).

  • VG Düsseldorf, 03.11.2010 - 27 L 458/10

    Widerruf Ausweisung Betäubungsmittel Drogen Wiederholungsgefahr

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 18 A 3138/05 -, juris (Rn. 12); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juli 2006 - 11 S 951/06 -, juris (Rn. 22); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Februar 2006 - 11 S 1066/05 -, juris (Rn. 21); Niedersächsisches OVG, Urteil vom 12. September 2007 - 8 LB 34/06 -, juris (Rn. 25).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2003 - 1 C 13.02 -, juris (Rn. 18); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juli 2006 - 11 S 951/06 -, juris (Rn. 23); Niedersächsisches OVG, Urteil vom 12. September 2007 - 8 LB 34/06 -, juris (Rn. 26).

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2010 - 11 LA 477/09

    Rücknahme einer durch Ehe mit einer Deutschen erteilten Aufenthaltserlaubnis

    Denn es geht nicht um die abschließende Entscheidung um ein Aufenthaltsrecht für den Betroffenen, sondern "nur" um den Fortbestand bestimmter Aufenthaltstitel (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.9.2007 - 8 LB 34/06 -, EZAR-NF 48 Nr. 10, m. w. N, zum Widerruf einer Niederlassungserlaubnis).
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