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   OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 9/08   

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OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 9/08 (https://dejure.org/2010,2057)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.03.2010 - 8 LB 9/08 (https://dejure.org/2010,2057)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. März 2010 - 8 LB 9/08 (https://dejure.org/2010,2057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 2 HwO; § 87 HwO; Art. 12 Abs. 1 GG
    Annahme einer wesentlichen Teiltätigkeit des Steinmetzhandwerks und des Steinbildhauerhandwerks beim bloßen Aufstellen von fertigen Grabmalen auf einem Friedhof; Zulässigkeit der selbstständigen Ausübung eines stehenden Gewerbes ohne Eintragung in die Handwerksrolle bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Aufstellen von Grabmalen ohne Eintragung in die Handwerksrolle möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grabmal ohne Handwerksrolle

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Aufstellen von Grabmalen ohne Eintragung in die Handwerksrolle möglich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahme einer wesentlichen Teiltätigkeit des Steinmetzhandwerks und des Steinbildhauerhandwerks beim bloßen Aufstellen von fertigen Grabmalen auf einem Friedhof; Zulässigkeit der selbstständigen Ausübung eines stehenden Gewerbes ohne Eintragung in die Handwerksrolle bei ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aufstellen von Grabmalen auch ohne Eintragung in die Handwerksrolle zulässig - Aufstellen von Grabsteinen keine wesentliche Tätigkeiten des Steinmetz-Handwerks die Meisterzwang erfordert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 639
  • DVBl 2010, 665
  • DÖV 2010, 527
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 9/08
    Die Klage ist als allgemeine Leistungsklage statthaft (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.5.1989 - 7 C 2/87 -, BVerwGE 82, 76, 77 f.; BVerwG, Urt. v. 17.1.1980 - 7 C 42/78 -, BVerwGE 59, 319, 325 ff.).

    Wird mit dieser - wie hier - ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht, der anders als der Anspruch auf Widerruf bereits getätigter Äußerungen auf ein künftiges Ereignis ausgerichtet ist, muss ein besonderes, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzbedürfnis vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.5.1989 - 7 C 2/87 -, juris Rn. 46).

    In der Rechtsprechung ist ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Beseitigung subjektiv-öffentliche Rechte verletzender amtlicher Äußerungen im Bereich der hoheitlichen Verwaltung heute grundsätzlich anerkannt (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.8.1997 - 3 C 49/96 -, juris Rn. 19; BVerwG, Urt. v. 12.10.1971 - 6 C 99.67 -, BVerwGE 38, 336, 346; BVerwG, Beschl. v. 27.12.1967 - 6 B 35.67 -, DÖV 1968, 429; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 12.2.1991 - 9 L 246/89 -, NJW 1992, 192, 193), und zwar auch dann, wenn die rechtswidrige behördliche Maßnahme nicht auf einem Verwaltungsakt, sondern auf schlichtem Verwaltungshandeln beruht (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.5.1989 - 7 C 2/87 -, BVerwGE 82, 76, 78; BVerwG, Urt. v. 25.8.1971 - 4 C 23.69 -, DVBl. 1971, 858, 860).

  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 41.88

    Berufsbild des Restaurators von Steinbildwerken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 9/08
    Die Tätigkeit eines Steinmetzen und Steinbildhauers wird essentiell dadurch geprägt, dass der natürliche oder künstliche Stein bearbeitet wird und hierdurch einem Steinrohling durch substanzverändernde Tätigkeiten ein neues Gesicht oder eine neue Gestalt gegeben wird, wie beispielsweise bei der Herstellung eines Grabsteins, einer Grababdeckung oder einer Grabeinfassung (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1990 - 1 C 41.88 -, BVerwGE 87, 191, 194 f.).

    Denn für die Herstellung des Werks aus Stein und die handwerkliche gestaltende Arbeit des Steinmetzen oder Steinbildhauers sind diese Tätigkeiten nicht prägend (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1990 - 1 C 41/88 -, BVerwGE 87, 191, 195 f.).

  • BVerfG, 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07

    Versagung der Bestimmung als "Zollflugplatz" stellt Eingriff in die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 9/08
    In Rechtsprechung und Literatur ist indes allgemein anerkannt, dass durch hoheitliche Äußerungen auch mittelbar in Grundrechte eingegriffen werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.8.2009 - 1 BvR 3275/07 -, NVwZ 2009, 1486, 1487; BVerwG, a.a.O.; Hessischer VGH, Beschl. v. 27.9.1994 - 14 TG 1743/93 -, NVwZ 1995, 611 f.; Leidinger, Hoheitliche Warnungen, Empfehlungen und Hinweise im Spektrum staatlichen Informationshandelns - Zum aktuellen Stand der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur -, DÖV 1993, 925, 928 f.; Gusy, Verwaltung durch Information - Empfehlungen und Warnungen als Mittel des Verwaltungshandelns -, NJW 2000, 977, 983 f.).

    Maßgeblich ist allein, ob die faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen in ihrer Zielsetzung und in ihren Wirkungen unmittelbaren Eingriffen gleichkommen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.8.2009 - 1 BvR 3275/07 -, NVwZ 2009, 1486, 1487).

  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    (1) Das Berufungsgericht ist allerdings mit Recht davon ausgegangen, dass die Anwendbarkeit der Vorschriften des Wettbewerbsrechts gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG eine geschäftliche Handlung erfordert, während der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch eine hoheitliche Handlung voraussetzt (BVerwG, Beschluss vom 29. April 1985 - 1 B 149/84, juris Rn. 9; OVG Münster, NWVBl 2010, 355 [juris Rn. 6]; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2010, 639, 640 [juris Rn. 37]).
  • VG Köln, 20.09.2012 - 26 K 7929/10

    Ehemaliger Geschäftsführer der Bundeskunsthalle hat keinen Anspruch auf

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. März 2010 - 8 LB 9/08 -, juris, Rdnr. 34 m.w.N.; VGH Bad.-Württemberg-., Urteil vom 17. Mai 1979 - X 639/78 -, juris, Leitsatz 2, Rdnr. 20.
  • BGH, 25.03.2022 - AnwZ (Brfg) 8/21

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulassung eines Geschäftsführers einer

    Das von der Klägerin in diesem Zusammenhang angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (NVwZ-RR 2010, 639, 640) gibt keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung.
  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nicht bezüglich der Klage gegen

    Grundsätzlich setzt ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch wegen einer getätigten Äußerung unabhängig davon, ob der Anspruch aus den Grundrechten oder aus einer entsprechenden Anwendung von § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB hergeleitet wird, voraus, dass ein weiterer Eingriff zu besorgen ist (vgl. nur BayVGH vom 29.7.1998 Az. 4 B 97.354 , vom 9.11.2004 Az. 9 ZB 03.2662 und vom 24.5.2006 Az. 4 CE 06.1217 ; OVG NRW vom 17.2.2009 Az. 13 A 2852/08 ; NdsOVG vom 11.3.2010 Az. 8 LB 9/08 ; Laubinger, VerwArch 1989, S. 261/293).

    Aus einem rein defensiven Prozessverhalten lässt sich eine solche Bereitschaft jedoch nicht ableiten (BayVGH vom 5.9.2008 BayVBl. 2009, 175/177, und vom 19.11.2009, a.a.O.; NdsOVG vom 11.3.2010, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 8 LC 23/14

    Zulässigkeit einer nicht tarifgebundenen Mitgliedschaft in der Satzung einer

    Folge dieser Verfassung als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, dass die Innung - unabhängig von dem Aufgabenfeld - nur im Rahmen der ihr vom Gesetzgeber eingeräumten Befugnisse handeln kann (sogenannte ultra-vires-Lehre, vgl. BGH, Urt. v. 28.2.1956 - I ZR 84/54 -, BGHZ 20, 119, 124; Senatsurt. v. 11.3.2010 - 8 LB 9/08 -, NVwZ-RR 2010, 639, 641; Wolff, Die Ultra-vires-Lehre in der mittelbaren Staatsverwaltung, in: VerwArch 2014, 1 f.).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2015 - 8 ME 163/14

    Verwaltungsverfahrensrechtliche Einordnung der Ausschreibung zur Festnahme in den

    Der allgemeine öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch setzt - unabhängig davon, ob dessen Rechtsgrundlage unmittelbar in den Grundrechten oder in dem analog anzuwendenden § 1004 BGB gesehen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.1989 - BVerwG 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197, 199 f. (offengelassen); Niedersächsisches OVG, Urt. v. 12.2.1991 - 9 L 246/89 -, NJW 1992, 192, 193 (Grundrechte); Bayerischer VGH, Urt. v. 18.12.1990 - 8 B 87.03780 -, NJW 1991, 2660 f.; Hessischer VGH, Urt. v. 20.10.1987 - 9 OE 24/83 -, NJW 1988, 1683 f. (§ 1004 BGB analog)) - voraus, dass zu besorgen ist, die Behörde werde künftig durch ihr hoheitliches Handeln rechtswidrig in die geschützte Rechts- und Freiheitssphäre des vom behördlichen Handeln Betroffenen eingreifen (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.8.1997 - BVerwG 3 C 49.96 -, juris Rn. 19; BVerwG, Beschl. v. 29.4.1985 - BVerwG 1 B 149.84 -, juris Rn. 9; Senatsurt. v. 11.3.2010 - 8 LB 9/08 -, NVwZ-RR 2010, 639, 640).
  • OVG Niedersachsen, 28.05.2010 - 8 ME 95/10

    Teilnahme am Schulunterricht als Ausnahmefall zur Erteilung einer

    Ein solcher Unterlassungsanspruch setzt jedenfalls eine Rechtswidrigkeit des zu unterlassenden Verwaltungshandelns voraus (vgl. eingehend Senatsurt. v. 11.3.2010 - 8 LB 9/08 -, juris Rn. 36 f. m.w.N.), woran es hier offensichtlich fehlt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - 12 A 2111/19

    Unterlassung der Veröffentlichung und Weitergabe der Ergebnisse des sog. 10.

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9. April 2014 - 13 LA 17/13 -, juris Rn. 9 und Urteil vom 11. März 2010 - 8 LB 9/08 -, juris Rn. 34.
  • VG Stuttgart, 21.09.2015 - 4 K 1846/15

    Wesentliche Tätigkeiten des Steinmetzen- und Steinbildhauerhandwerks

    Dem folgend hat ebenfalls zum Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk das OVG Lüneburg mit Urteil vom 11.03.2010 (- 8 LB 9/08 - GewArch 2010, 213) ausgeführt, im Verhältnis zu jenem Kernbereich sei das bloße Aufstellen des aus Stein hergestellten Werkes nur eine dem Randbereich des Handwerks zuzuordnende Tätigkeit, und zwar selbst dann, wenn das Aufstellen mit Fundamentierungs-, Armierungs- oder Verdübelungsarbeiten verbunden sei.
  • OVG Niedersachsen, 28.05.2010 - 8 ME 101/10

    Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1

    Ein solcher Unterlassungsanspruch setzt jedenfalls eine Rechtswidrigkeit des zu unterlassenden Verwaltungshandelns voraus (vgl. eingehend Senatsurt. v. 11.3.2010 - 8 LB 9/08 -, juris Rn. 36 f. m.w.N.), woran es hier offensichtlich fehlt.
  • VG Bayreuth, 26.06.2019 - B 4 K 17.733

    Aufhebung eines Beitragsbescheids der Handwerksinnung

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