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   OVG Niedersachsen, 04.05.2009 - 8 LC 106/08   

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OVG Niedersachsen, 04.05.2009 - 8 LC 106/08 (https://dejure.org/2009,7661)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.05.2009 - 8 LC 106/08 (https://dejure.org/2009,7661)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Mai 2009 - 8 LC 106/08 (https://dejure.org/2009,7661)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nacherhebung von Handwerkskammer-Mitgliedsbeiträgen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 113 HwO; § 48 Abs. 1 S. 2 VwVfG; § 5 BO
    Nacherhebung von Kammerbeiträgen i.R.e. Revision; Anspruch einer Handwerkskammer auf Nacherhebung von Mitgliedsbeiträgen aufgrund einer erkennbar falschen Berechnungsgrundlage bei der ursprünglichen Beitragsberechnung; Vertrauensschutz bei einer Nacherhebung von ...

  • Judicialis

    HwO § 113

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufsrecht - Nacherhebung von Handwerkskammer-Mitgliedsbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nacherhebung von Handwerkskammer-Mitgliedsbeiträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nacherhebung von Kammerbeiträgen i.R.e. Revision; Anspruch einer Handwerkskammer auf Nacherhebung von Mitgliedsbeiträgen aufgrund einer erkennbar falschen Berechnungsgrundlage bei der ursprünglichen Beitragsberechnung; Vertrauensschutz bei einer Nacherhebung von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 799
  • DÖV 2009, 638
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2006 - 9 LA 32/05

    Teilerlass von Erschließungsbeiträgen aufgrund widersprüchlichen Verhaltens der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2009 - 8 LC 106/08
    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht von dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. neben den bereits vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidungen noch Beschl. v. 6.10.2003 - 9 B 95/03 -, m. w. N.) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 1.12.2006 - 9 LA 32/05 -, NVwZ-RR 2007, 275 f.) anerkannten Grundsatz ausgegangen, dass ein Beitragsbescheid (ebenso für andere Abgaben OVG Münster, Beschl. v. 3.6.2008 - 9 A 2762/06 -, KStZ 2008, 177 ff.) regelmäßig nur einen ausschließlich belastenden Verwaltungsakt darstellt, nicht aber zugleich auch einen begünstigenden Verwaltungsakt mit dem Inhalt, eine weitergehende als die festgesetzte Forderung sei ausgeschlossen.
  • BVerwG, 06.10.2003 - 9 B 95.03

    Nichterweislichkeit von günstigen Tatsachen - Verteilung der Darlegungslast und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2009 - 8 LC 106/08
    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht von dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. neben den bereits vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidungen noch Beschl. v. 6.10.2003 - 9 B 95/03 -, m. w. N.) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 1.12.2006 - 9 LA 32/05 -, NVwZ-RR 2007, 275 f.) anerkannten Grundsatz ausgegangen, dass ein Beitragsbescheid (ebenso für andere Abgaben OVG Münster, Beschl. v. 3.6.2008 - 9 A 2762/06 -, KStZ 2008, 177 ff.) regelmäßig nur einen ausschließlich belastenden Verwaltungsakt darstellt, nicht aber zugleich auch einen begünstigenden Verwaltungsakt mit dem Inhalt, eine weitergehende als die festgesetzte Forderung sei ausgeschlossen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2008 - 9 A 2762/06

    Erlass neuer Beitragsbescheide nach Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2009 - 8 LC 106/08
    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht von dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. neben den bereits vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidungen noch Beschl. v. 6.10.2003 - 9 B 95/03 -, m. w. N.) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 1.12.2006 - 9 LA 32/05 -, NVwZ-RR 2007, 275 f.) anerkannten Grundsatz ausgegangen, dass ein Beitragsbescheid (ebenso für andere Abgaben OVG Münster, Beschl. v. 3.6.2008 - 9 A 2762/06 -, KStZ 2008, 177 ff.) regelmäßig nur einen ausschließlich belastenden Verwaltungsakt darstellt, nicht aber zugleich auch einen begünstigenden Verwaltungsakt mit dem Inhalt, eine weitergehende als die festgesetzte Forderung sei ausgeschlossen.
  • OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07

    Rücknahme eines Herstellungsbeitragsbescheids mit nachfolgendem Neuerlass

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2009 - 8 LC 106/08
    Etwas anderes gilt nur dann (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.4.2008 - 4 ZKO 610/07 -, LKV 2009, 35 ff., m. w. N.), wenn die Nacherhebung nach dem maßgeblichen materiellen Recht generell ausgeschlossen oder zumindest eingeschränkt ist, der Nacherhebung im Einzelfall ein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen des Abgabenschuldners entgegensteht oder dem Ausgangsbescheid ausnahmsweise ausdrücklich oder sinngemäß eine solche Einschränkung des Nacherhebungsrechts zu entnehmen ist.
  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2009 - 8 LC 106/08
    Schließlich steht der Nacherhebung auch kein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen (vgl. zu den insoweit erforderlichen, nachfolgend genannten Voraussetzungen: BVerwG, Urt. v. 18.3.1988 - 8 C 92/87 -, BVerwGE 79, 163 ff.) des Klägers entgegen.
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 128/17

    Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag;

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Nacherhebung nach dem maßgeblichen materiellen Recht generell ausgeschlossen oder zumindest eingeschränkt ist, der Nacherhebung im Einzelfall ein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen des Abgabenschuldners entgegensteht oder dem Ausgangsbescheid ausnahmsweise ausdrücklich oder sinngemäß eine solche Einschränkung des Nacherhebungsrechts zu entnehmen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 4.5.2009 - 8 LC 106/08 -, GewArch. 2009, 314, juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 02.05.2012 - 22 ZB 11.884

    Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke

    Gegen die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass eine bloße Teilzeittätigkeit keiner Vollzeittätigkeit gleichsteht, sondern sich der erforderliche Zeitraum für Tätigkeitsnachweise entsprechend verlängert, ist in Ansehung der hierzu gefestigten Rechtsprechung nichts zu erinnern (vgl. nur BayVGH vom 31.3.2009 GewArch 2009, 314/315 m.w.N.).

    c) Soweit das Verwaltungsgericht davon ausgeht, dass eine bloße Teilzeittätigkeit keiner Vollzeittätigkeit gleichsteht, sondern sich der Zeitraum des Tätigkeitsnachweises entsprechend verlängert, befindet sich sein Rechtsstandpunkt im Einklang mit obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. nur BayVGH vom 31.3.2009 GewArch 2009, 314/315 m.w.N.) und lässt sich an Hand der herkömmlichen Auslegungsmethoden ohne Weiteres verifizieren, was die hier zu betrachtende Fallkonstellation angeht.

  • VG Köln, 25.02.2015 - 26 K 6747/13

    Rechtmäßigkeit einer rückwirkend erhöhten Heranziehung zu Beiträgen der

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 8 LC 106/08 -, juris, Rdnr. 23 m.w.N.
  • SG Würzburg, 07.02.2012 - S 6 R 74/12

    Rechtmäßigkeit der Beitragsnachforderung von Zeitarbeitsfirmen wegen

    Dementsprechend ist eine Nacherhebung nicht durch die Bestandskraft eines früheren Beitragsbescheids oder die Bestimmungen über die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte ausgeschlossen oder begrenzt, wenn sich etwa nachträglich herausstellt, dass im früheren Beitragsbescheid zu Unrecht nur eine Teilforderung geltend gemacht worden ist (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.05.2009 - 8 LC 106/08, BVerwG, Beschluss vom 06.10.2003 - 9 B 95/03 - zitiert nach juris, m.w.N.; a.A. BayLSG, Urteil vom 18.01.2011 - L 5 R 752/08 - zitiert nach juris).
  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1738

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensionssicherungsverein auf

    Ein Bescheid, mit dem ein entstandener Abgabenanspruch behördlich nicht voll ausgeschöpft, d.h. mit dem etwa - wie hier - ein zu niedriger Beitrag verlangt wird, ist grundsätzlich ein ausschließlich belastender Verwaltungsakt; er ist nicht zusätzlich ein begünstigender Verwaltungsakt, der die Erklärung der Behörde enthalten würde, eine weitere Forderung solle ausgeschlossen sein, d.h. die Abgabe solle nicht (mehr) in voller Höhe erhoben werden (BVerwG, U.v. 2.9.1999 - 2 C 22/98 - BVerwGE 109, 283 - juris Rn. 19 zu Nutzungsentgelten für eine Hochschullehrer-Nebentätigkeit; U.v. 26.1.1996 - 8 C 14/94 - NVwZ-RR 1996, 465 - juris Rn. 14; U.v. 18.3.1988 - 8 C 92/87 - BVerwGE 79, 163 - juris Rn. 19; U.v. 15.4.1983 - 8 C 170/81 - BVerwGE 67, 129 - juris Rn. 24 - jeweils zu Erschließungsbeiträgen; U.v. 12.7.1968 - Az. VII C 48.66 - BVerwGE 30, 132 - juris Rn. 32 zur Nachforderung von Benutzungsgebühren; BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2010 - BayVBl 2011, 240 - juris Rn. 75; U.v. 23.7.1998 - 6 B 94.2489 u.a. - BayVBl 1999, 150 - juris Rn. 17 jeweils zu Erschließungsbeiträgen; NdsOVG, B.v. 4.5.2009 - 8 LC 106/08 - juris Rn. 23; OVG NW, B.v. 3.6.2008 - 9 A 2762/06 - juris Rn. 5; OVG LSA, B.v. 18.3.2005 - 4/2 M 701/04 - juris Rn. 13; VGH BW, U.v. 23.11.1995 - 2 S 2947/94 - juris Rn. 23; Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 48 Rn. 123 f.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 48 Rn. 69).
  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1774

    Betriebliche Altersversorgung

    Ein Bescheid, mit dem ein entstandener Abgabenanspruch behördlich nicht voll ausgeschöpft, d.h. mit dem etwa - wie hier - ein zu niedriger Beitrag verlangt wird, ist grundsätzlich ein ausschließlich belastender Verwaltungsakt; er ist nicht zusätzlich ein begünstigender Verwaltungsakt, der die Erklärung der Behörde enthalten würde, eine weitere Forderung solle ausgeschlossen sein, d.h. die Abgabe solle nicht (mehr) in voller Höhe erhoben werden (BVerwG, U.v. 2.9.1999 - 2 C 22/98 - BVerwGE 109, 283 - juris Rn. 19 zu Nutzungsentgelten für eine Hochschullehrer-Nebentätigkeit; U.v. 26.1.1996 - 8 C 14/94 - NVwZ-RR 1996, 465 - juris Rn. 14; U.v. 18.3.1988 - 8 C 92/87 - BVerwGE 79, 163 - juris Rn. 19; U.v. 15.4.1983 - 8 C 170/81 - BVerwGE 67, 129 - juris Rn. 24 - jeweils zu Erschließungsbeiträgen; U.v. 12.7.1968 - Az. VII C 48.66 - BVerwGE 30, 132 - juris Rn. 32 zur Nachforderung von Benutzungsgebühren; BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2010 - BayVBl 2011, 240 - juris Rn. 75; U.v. 23.7.1998 - 6 B 94.2489 u.a. - BayVBl 1999, 150 - juris Rn. 17 jeweils zu Erschließungsbeiträgen; NdsOVG, B.v. 4.5.2009 - 8 LC 106/08 - juris Rn. 23; OVG NW, B.v. 3.6.2008 - 9 A 2762/06 - juris Rn. 5; OVG LSA, B.v. 18.3.2005 - 4/2 M 701/04 - juris Rn. 13; VGH BW, U.v. 23.11.1995 - 2 S 2947/94 - juris Rn. 23; Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 48 Rn. 123 f.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 48 Rn. 69).
  • VG Mainz, 21.10.2011 - 4 K 1578/10

    Pflicht zur Zahlung von Kammerbeiträgen nach Insolvenzeröffnung

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass insbesondere aus Gründen der Verfahrenserleichterung eine Rückveranlagung erfolgen kann (Nieders.OVG, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 8 LC 106/08 - juris, Rn. 31; BayVGH, Urteil vom 27. Januar 1977, GewArch 1977, 267 [268]; OVG NRW, Urteil vom 28. April 1977, GewArch 1977, 268 [269]; VG Trier, Urteil vom 1. September 2010 - 5 K 244/10.TR - juris, Rn. 20, bestätigt durch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. April 2011 - 6 A 11076/10.OVG - juris; VG Berlin, Urteil vom 15. Juli 2011 - 4 K 503.10 - juris, Rn. 19).
  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1737

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensionssicherungsverein auf

    Ein Bescheid, mit dem ein entstandener Abgabenanspruch behördlich nicht voll ausgeschöpft, d.h. mit dem etwa - wie hier - ein zu niedriger Beitrag verlangt wird, ist grundsätzlich ein ausschließlich belastender Verwaltungsakt; er ist nicht zusätzlich ein begünstigender Verwaltungsakt, der die Erklärung der Behörde enthalten würde, eine weitere Forderung solle ausgeschlossen sein, d.h. die Abgabe solle nicht (mehr) in voller Höhe erhoben werden (BVerwG, U.v. 2.9.1999 - 2 C 22/98 - BVerwGE 109, 283 - juris Rn. 19 zu Nutzungsentgelten für eine Hochschullehrer-Nebentätigkeit; U.v. 26.1.1996 - 8 C 14/94 - NVwZ-RR 1996, 465 - juris Rn. 14; U.v. 18.3.1988 - 8 C 92/87 - BVerwGE 79, 163 - juris Rn. 19; U.v. 15.4.1983 - 8 C 170/81 - BVerwGE 67, 129 - juris Rn. 24 - jeweils zu Erschließungsbeiträgen; U.v. 12.7.1968 - Az. VII C 48.66 - BVerwGE 30, 132 - juris Rn. 32 zur Nachforderung von Benutzungsgebühren; BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2010 - BayVBl 2011, 240 - juris Rn. 75; U.v. 23.7.1998 - 6 B 94.2489 u.a. - BayVBl 1999, 150 - juris Rn. 17 jeweils zu Erschließungsbeiträgen; NdsOVG, B.v. 4.5.2009 - 8 LC 106/08 - juris Rn. 23; OVG NW, B.v. 3.6.2008 - 9 A 2762/06 - juris Rn. 5; OVG LSA, B.v. 18.3.2005 - 4/2 M 701/04 - juris Rn. 13; VGH BW, U.v. 23.11.1995 - 2 S 2947/94 - juris Rn. 23; Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 48 Rn. 123 f.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 48 Rn. 69).
  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1736

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensions-Sicherungs-Verein

    Ein Bescheid, mit dem ein entstandener Abgabenanspruch behördlich nicht voll ausgeschöpft, d.h. mit dem etwa - wie hier - ein zu niedriger Beitrag verlangt wird, ist grundsätzlich ein ausschließlich belastender Verwaltungsakt; er ist nicht zusätzlich ein begünstigender Verwaltungsakt, der die Erklärung der Behörde enthalten würde, eine weitere Forderung solle ausgeschlossen sein, d.h. die Abgabe solle nicht (mehr) in voller Höhe erhoben werden (BVerwG, U.v. 2.9.1999 - 2 C 22/98 - BVerwGE 109, 283 - juris Rn. 19 zu Nutzungsentgelten für eine Hochschullehrer-Nebentätigkeit; U.v. 26.1.1996 - 8 C 14/94 - NVwZ-RR 1996, 465 - juris Rn. 14; U.v. 18.3.1988 - 8 C 92/87 - BVerwGE 79, 163 - juris Rn. 19; U.v. 15.4.1983 - 8 C 170/81 - BVerwGE 67, 129 - juris Rn. 24 - jeweils zu Erschließungsbeiträgen; U.v. 12.7.1968 - Az. VII C 48.66 - BVerwGE 30, 132 - juris Rn. 32 zur Nachforderung von Benutzungsgebühren; BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2010 - BayVBl 2011, 240 - juris Rn. 75; U.v. 23.7.1998 - 6 B 94.2489 u.a. - BayVBl 1999, 150 - juris Rn. 17 jeweils zu Erschließungsbeiträgen; NdsOVG, B.v. 4.5.2009 - 8 LC 106/08 - juris Rn. 23; OVG NW, B.v. 3.6.2008 - 9 A 2762/06 - juris Rn. 5; OVG LSA, B.v. 18.3.2005 - 4/2 M 701/04 - juris Rn. 13; VGH BW, U.v. 23.11.1995 - 2 S 2947/94 - juris Rn. 23; Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 48 Rn. 123 f.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 48 Rn. 69).
  • VG Berlin, 15.07.2011 - 4 K 503.10

    Nacherhebung von Beiträgen zur Handwerkskammer; Verjährung des Zahlungsanspruchs

    In der Tat bezieht sich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Falle der Nacherhebung von (Handwerks-) Kammerbeiträgen auf einen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannten Grundsatz, dass ein Beitragsbescheid regelmäßig nur einen ausschließlich belastenden Verwaltungsakt darstelle, nicht aber zugleich auch einen begünstigenden Verwaltungsakt mit dem Inhalt, eine weitergehende als die festgesetzte Forderung sei ausgeschlossen (Beschluss vom 4. Mai 2009 - 8 LC 106/08 -, GewArch 2009, 314 [315]).
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