Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03   

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OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03 (https://dejure.org/2004,2700)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.03.2004 - 8 ME 164/03 (https://dejure.org/2004,2700)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. März 2004 - 8 ME 164/03 (https://dejure.org/2004,2700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Vorläufiges Berufsverbot gegen Ärztin bestätigt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung der ärztlichen Approbation; Anordnung des Ruhens der Approbation als Beschränkung der Berufswahl; Beurteilung der hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Verurteilung des Arztes wegen der ihm zu Last gelegten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1750
  • DVBl 2004, 1380 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
    Dabei muss sie allerdings beachten, dass die Anordnung des Ruhens der Approbation nicht nur eine Beschränkung der Berufsausübung, sondern auch einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl darstellt, der nur zum Schutz wichtiger Rechtsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, S. 3618; BVerfG, Beschl. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105 (117); BVerwG, Urt. v. 16.9.1997 - 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 114 (117); Senatsbeschl. v. 15.7.2003, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 29.8.2002 - 8 LA 92/02 -).

    Kann die Anordnung des Ruhens der Approbation der Antragstellerin somit bei summarischer Prüfung weder als offensichtlich rechtmäßig noch als offensichtlich rechtswidrig angesehen werden, hängt die Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes von der Abwägung der widerstreitenden Interessen ab, bei der sowohl die Folgen, die bei einem Aufschub des Ruhens der Approbation für die Dauer des Rechtsstreits befürchtet werden müssen, als auch die Auswirkungen des Sofortvollzugs auf die Antragstellerin zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O.).

    Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation muss die Antragstellerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts einen Eingriff in ihre durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufsausübung und der Berufswahl hinnehmen, da ein Arzt, dessen Approbation ruht, den ärztlichen Beruf nach § 6 Abs. 3 BÄO nicht ausüben darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation einen selbständigen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung und der Berufswahl dar, der in seinen Wirkungen über den der im Klageverfahren noch zu überprüfenden Anordnung des Ruhens der Approbation hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O.).

    Daher setzt die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation nach Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip die Feststellung voraus, dass das Ruhen der Approbation schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O.).

    Ob das der Fall ist, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105 (120 f.)).

  • OVG Niedersachsen, 15.07.2003 - 8 ME 96/03

    Approbation; Arzt; Interessenabwägung; Neurologe; Psychiater; Ruhen; Straftat;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
    Lässt sich die Rechtmäßigkeit der Maßnahme bei der im Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - 11 VR 6/98 -) jedoch nicht hinreichend sicher beurteilen, kommt es auf eine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.2.2002 - 1 BvR 300/02 - NJW 2002, S. 2225, m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 - DVBl. 1974, S. 566; Senatsbeschl. v. 15.7.2003 - 8 ME 96/03 - Senatsbeschl. v. 11.4.2002 - 8 ME 66/02 - Senatsbeschl. v. 26.9.2002 - 8 MA 18/02 - Finkelnburg/Jank, Rn. 864).

    Dabei muss sie allerdings beachten, dass die Anordnung des Ruhens der Approbation nicht nur eine Beschränkung der Berufsausübung, sondern auch einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl darstellt, der nur zum Schutz wichtiger Rechtsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, S. 3618; BVerfG, Beschl. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105 (117); BVerwG, Urt. v. 16.9.1997 - 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 114 (117); Senatsbeschl. v. 15.7.2003, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 29.8.2002 - 8 LA 92/02 -).

    Daher ist die Anordnung des Ruhens der Approbation nur dann rechtmäßig, wenn eine Verurteilung des Arztes wegen der ihm zur Last gelegten Straftat hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. Senatsbeschl. v. 15.7.2003, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 29.8.2002, a.a.O.; vgl. dazu auch OVG Münster, Beschl. v. 21.5.1996 - 13 B 350/96 - NJW 1997, S. 2470; Beschl. v. 6.6.1988 - 5 B 309/88 - MedR 1989, S. 44, VGH Mannheim, Beschl. v. 19.7.1991 - 9 S 1227/91 - NJW 1991, S. 2366).

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2002 - 8 LA 92/02

    Apotheker; Approbation; Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
    Dabei muss sie allerdings beachten, dass die Anordnung des Ruhens der Approbation nicht nur eine Beschränkung der Berufsausübung, sondern auch einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl darstellt, der nur zum Schutz wichtiger Rechtsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, S. 3618; BVerfG, Beschl. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105 (117); BVerwG, Urt. v. 16.9.1997 - 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 114 (117); Senatsbeschl. v. 15.7.2003, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 29.8.2002 - 8 LA 92/02 -).

    Daher ist die Anordnung des Ruhens der Approbation nur dann rechtmäßig, wenn eine Verurteilung des Arztes wegen der ihm zur Last gelegten Straftat hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. Senatsbeschl. v. 15.7.2003, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 29.8.2002, a.a.O.; vgl. dazu auch OVG Münster, Beschl. v. 21.5.1996 - 13 B 350/96 - NJW 1997, S. 2470; Beschl. v. 6.6.1988 - 5 B 309/88 - MedR 1989, S. 44, VGH Mannheim, Beschl. v. 19.7.1991 - 9 S 1227/91 - NJW 1991, S. 2366).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
    Dabei muss sie allerdings beachten, dass die Anordnung des Ruhens der Approbation nicht nur eine Beschränkung der Berufsausübung, sondern auch einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl darstellt, der nur zum Schutz wichtiger Rechtsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, S. 3618; BVerfG, Beschl. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105 (117); BVerwG, Urt. v. 16.9.1997 - 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 114 (117); Senatsbeschl. v. 15.7.2003, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 29.8.2002 - 8 LA 92/02 -).

    Ob das der Fall ist, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105 (120 f.)).

  • BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90

    Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
    Strafbar ist nach § 212 StGB auch die aktive Sterbehilfe, weil Sterbehilfe unabhängig davon, ob sie dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht, auch bei unheilbar Kranken nicht durch gezieltes Töten geleistet werden darf (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.1991 - 3 StR 467/90 - BGHSt 37, 376).

    Demgegenüber ist die passive Sterbehilfe, d. h. die Nichteinleitung oder der Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen entsprechend dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen, grundsätzlich straflos (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.1991, a.a.O.).

  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (BVerfG, Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 - NVwZ 1982, S. 241; BVerwG, Beschl. v. 9.9.1996 - 11 VR 31/95 - Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rn. 858).
  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
    Dazu genügt es, dass der Adressat der Maßnahme durch die Begründung des Verwaltungsakts von den entscheidungserheblichen Tatsachen Kenntnis erlangt hat und durch die Belehrung darüber, dass gegen den Bescheid Widerspruch erhoben werden kann, Gelegenheit erhalten hat, sich zu diesen Tatsachen zu äußern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.7.1986 - 7 B 6/86 - NJW 1987, S. 143; BVerwG, Urt. v. 14.10.1982 - 3 C 46/81 - BVerwGE 66, 184).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1996 - 13 B 350/96

    Rechtsschutzbedürfnis; Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Sofort

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
    Daher ist die Anordnung des Ruhens der Approbation nur dann rechtmäßig, wenn eine Verurteilung des Arztes wegen der ihm zur Last gelegten Straftat hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. Senatsbeschl. v. 15.7.2003, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 29.8.2002, a.a.O.; vgl. dazu auch OVG Münster, Beschl. v. 21.5.1996 - 13 B 350/96 - NJW 1997, S. 2470; Beschl. v. 6.6.1988 - 5 B 309/88 - MedR 1989, S. 44, VGH Mannheim, Beschl. v. 19.7.1991 - 9 S 1227/91 - NJW 1991, S. 2366).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2002 - 8 ME 66/02

    Anordnung; Auflösung; formelle Illegalität; Genehmigungsfähigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
    Lässt sich die Rechtmäßigkeit der Maßnahme bei der im Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - 11 VR 6/98 -) jedoch nicht hinreichend sicher beurteilen, kommt es auf eine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.2.2002 - 1 BvR 300/02 - NJW 2002, S. 2225, m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 - DVBl. 1974, S. 566; Senatsbeschl. v. 15.7.2003 - 8 ME 96/03 - Senatsbeschl. v. 11.4.2002 - 8 ME 66/02 - Senatsbeschl. v. 26.9.2002 - 8 MA 18/02 - Finkelnburg/Jank, Rn. 864).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2002 - 8 MA 18/02

    Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
    Lässt sich die Rechtmäßigkeit der Maßnahme bei der im Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - 11 VR 6/98 -) jedoch nicht hinreichend sicher beurteilen, kommt es auf eine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.2.2002 - 1 BvR 300/02 - NJW 2002, S. 2225, m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 - DVBl. 1974, S. 566; Senatsbeschl. v. 15.7.2003 - 8 ME 96/03 - Senatsbeschl. v. 11.4.2002 - 8 ME 66/02 - Senatsbeschl. v. 26.9.2002 - 8 MA 18/02 - Finkelnburg/Jank, Rn. 864).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1991 - 9 S 1227/91

    Anordnung über das Ruhen ärztlicher Approbation wegen Betäubungsmittelmißbrauch -

  • BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96

    Indirekte Sterbehilfe

  • BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02

    Zur Anwendung des PolG NW § 34a - verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1988 - 5 B 309/88
  • BVerwG, 20.10.1995 - 1 VR 1.95

    Begründetheit eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 6.86

    Verwaltungsverfahren - Anhörung - Fahrtenbuchauflage

  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 143.80

    Gefährdung der Sicherheit - Ausweisung - Abwehr terroristischer Anschläge -

  • BVerwG, 09.11.1998 - 11 VR 6.98
  • BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2015 - 11 ME 230/15

    Beschlagnahme; Eigentum; erhebliche Gefahr; Flüchtling; Gefahr; gegenwärtige

    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung jedoch offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (BVerwG, Beschl. v. 18.10.2005 - BVerwG 6 VR 5/05 -, NVwZ 2006, 214, juris, Rdnr. 7; Nds. OVG, Beschl. v. 9.7.2015 - 4 ME 66/15 -, juris, Rdnr. 6, und v. 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750, juris, Rdnr. 16).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 13 ME 320/19

    Anwendungsvorrang; aufschiebende Wirkung; Beschwerde; Cannabidiol; CBD; Hanföl;

    Ist - wie hier, wobei der Senat auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens auf die zutreffende Begründung der erstinstanzlichen Entscheidung (Beschl. v. 5.9.2019, Umdruck S. 11 f.) verweist und sich diese zu Eigen macht (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO) - die sofortige Vollziehung von der Behörde den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügend angeordnet worden, so setzt die gerichtliche Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage eine Abwägung des Interesses des Antragstellers, von der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts bis zur endgültigen Entscheidung über seine Rechtmäßigkeit verschont zu bleiben, gegen das vorrangig öffentliche Interesse an dessen sofortiger Vollziehung voraus (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 18.12.2007 - 11 K 2274/07

    Anordnung des Ruhens einer ärztlichen Approbation

    Art. 12 Abs. 1 GG stellt daher besondere Anforderungen an die im Rahmen der Ermessensausübung festzustellende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung wegen der dem Arzt zur Last gelegten Straftat (vgl. OVG Nds., Beschl. v. 16.03.2004, NJW 2004, 1750 "hinreichend wahrscheinlich"; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.07.1991, NJW 1991, 2366 "hohe Wahrscheinlichkeit"; OVG Saarl., Urt. v. 29.11.2005, MedR 2006, 661 "sehr hohe Wahrscheinlichkeit").

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt und wird auch vom Beklagten nicht in Abrede gestellt, dass eine - hier nicht erfolgte - Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ruhensverfügung die Feststellung voraussetzt, dass das Ruhen der Approbation schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.12.2004 - 1 BvR 2820 u. 2851/04 - JURIS; BVerfG, Beschl. v. 12.03.2004, NVwZ-RR 2004, 545; BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, NJW 2003, 3618 zum Sofortvollzug des Approbationswiderrufs; OVG NRW, Beschl. v. 31.07.2007, NJW 2007, 3300; OVG Nds., Beschl. v. 19.01.2005 - 8 ME 181/04 - JURIS; OVG Nds., Beschl. v. 16.03.2004, NJW 2004, 1750; OVG Saarl., Beschl. v. 21.01.2004, NJW 2004, 2033).

    Sie sind nur dann anzunehmen, wenn eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls bezogen auf den Zeitraum bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über die Ruhensanordnung mit einer weiteren Berufstätigkeit des Arztes verbundene konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erkennen lässt (BVerfG, Beschl. v. 29.12.2004 - 1 BvR 2820 u. 2851/04 - JURIS; BVerfG, Beschl. v. 12.03.2004, NVwZ-RR 2004, 545; OVG NRW, Beschl. v. 31.07.2007, NJW 2007, 3300; OVG Nds., Beschl. v. 19.01.2005 - 8 ME 181/04 - JURIS; OVG Nds., Beschl. v. 16.03.2004, NJW 2004, 1750).

    Auch wenn eine Gefahrenprognose in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung verbreitet lediglich im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit einer Sofortvollzugsanordnung thematisiert wird (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 31.07.2007, NJW 2007, 3300; OVG Nds., Beschl. v. 16.03.2004, NJW 2004, 1750; OVG Saarl., Beschl. v. 21.01.2004, NJW 2004, 2033; missverständlich insoweit auch BVerfG, Beschl. v. 12.03.2004, NVwZ-RR 2004, 545), gelten vergleichbare Anforderungen entgegen der Auffassung des Beklagten auch für die Ruhensanordnung selbst (a.A. BayVGH, Beschl. v. 27.10.2005, BayVBl. 2006, 408 in Interpretation des einen sofort vollziehbaren Widerruf betreffenden Beschlusses des BVerfG v. 24.10.2003, NJW 2003, 3618).

    Je bedeutsamer die Rechtsgüter sind, die durch das vorläufige Berufsverbot geschützt werden sollen, desto geringer sind die Anforderungen, die an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu stellen sind (OVG NRW, 05.06.2007, Beschl. v. 05.06.2007, MedR 2007, 611; OVG Saarl., Urt. v. 29.11.2005, MedR 2006, 661 m.w.N.; OVG Nds., Beschl. v. 16.03.2004, NJW 2004, 1750).

  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05

    Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung

    Beschluss vom 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750; abweichend hiervon war das VG Hannover als Vorinstanz davon ausgegangen, dass bei Straftaten gegen das Leben, wie sie im gegebenen Fall in Rede standen, die "überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ausreichend" sei, vgl. Beschluss vom 25.9.2003 - 5 B 2942/03 -, NJW 2004, 311 (312); das VG Lüneburg wiederum hält in Übereinstimmung mit dem ihm übergeordneten OVG die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung für notwendig, um eine Ruhensanordnung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO zu rechtfertigen, vgl. Beschluss vom 19.6.2003 - 5 B 28/03 -, dokumentiert bei Juris; ähnlich wie das OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 29.8.2002 hatte das VG Schleswig bereits mit Beschluss vom 22.12.1989 - 12 B 80/89 -, Leitsatz dokumentiert bei Juris, die Auffassung vertreten, dass die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Anordnung des Ruhens der Approbation nach Einleitung des Strafverfahrens durch Erhebung der Anklage nicht verlangt, dass vom Verwaltungsgericht (nochmals) geprüft wird, ob eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der strafgerichtlichen Verurteilung besteht.

    Daher ist ein vorläufiges Berufsverbot zur Abwehr konkreter Gefahren für diese Rechtsgüter regelmäßig schon dann erforderlich, wenn in tatsächlicher Hinsicht hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Arzt bei der Ausübung seines Berufs Straftaten gegen das Leben und/oder die Gesundheit von Patienten begangen hat und die Gefahr einer Verletzung dieser Rechtsgüter bei einer Fortsetzung der ärztlichen Tätigkeit weiter besteht so überzeugend u.a. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, dokumentiert bei Juris, sowie vom 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750, wo allerdings für ausreichend erachtet wird, dass bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte von Straftaten gegen das Leben und die Gesundheit von Patienten (lediglich) "nicht auszuschließen ist, dass dies in Zukunft wieder geschieht"; in diesem Sinne wohl auch BGH, Urteil vom 13.10.2005 - 3 StR 385/04 -, NJW 2005, 3732, wo es heißt (Seite 3733), die Ruhensanordnung diene dazu, "in unklaren Situationen oder Eilfällen dem Arzt vorläufig den Beruf zu untersagen"; siehe auch BVerwG, Urteil vom 17.8.2005 - 6 C 15/04 -, dokumentiert bei Juris, wo im Zusammenhang mit dem Widerruf der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer wegen nicht geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse ausgeführt wird, "eine Nichtgefährdung ... sei (erst) dann anzunehmen, wenn die Interessengefährdung hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann"; siehe weiterhin BFH, Urteil vom 22.9.1992 - VII R 43/92 -, MDR 1993, 911, wonach die Bestellung eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten, der in Vermögensverfall geraten ist, dann nicht zu widerrufen ist, "wenn dadurch eine konkrete Gefährdung der Interessen der Auftraggeber nicht eingetreten ist".

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 8 ME 8/11

    Erfordernis einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt

    Lässt sich die Rechtmäßigkeit der Maßnahme bei der im Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung nicht hinreichend sicher beurteilen, kommt es auf eine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (vgl. Senatsbeschl. v. 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2007 - 13 B 929/07

    Durchführung medizinisch nicht indizierter Heileingriffe als Grund für eine

    BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschlüsse vom 12.3.2004 -1 BvR 540/04 -, NVwZ-RR 2004, 545, vom 24.10.2003 und 13.8.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618, 3617, und vom 16.1.1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, 1530; OVG NRW, Beschlüsse vom 31.1.2005 - 13 B 2590/04 -, vom 9.12.2004 - 13 B 2200/04 -, und vom 1.7.2004 - 13 B 2436/03 -, NWVBl. 2004, 474; Nds. OVG, Beschluss vom 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750; OVG Saarl., Beschluss vom 21.1.2004 - 1 W 29/03 -, NJW 2004, 2033.
  • BVerwG, 10.09.2020 - 3 C 13.19

    Ruhen der ärztlichen Approbation nur bei konkreter Gefahr im Zeitraum bis zum

    Die obergerichtliche Rechtsprechung verlangt für die Anordnung des Ruhens einer ärztlichen Approbation zu Recht nicht nur ein eingeleitetes Strafverfahren, sondern auch eine hohe oder hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass das strafgerichtliche Verfahren zu einer Verurteilung des Arztes wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe in ihrem wesentlichen Kern führen wird (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 19. Juli 1991 - 9 S 1227/91 [ECLI:DE:VGHBW:1991:0719.9S1227.91.0A] - NJW 1991, 2366 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. März 2004 - 8 ME 164/03 [ECLI:DE:OVGNI:2004:0316.8ME164.03.0A] - NJW 2004, 1750 ; OVG Saarlouis, Urteil vom 29. November 2005 - 1 R 12/05 [ECLI:DE:OVGSL:2005:1129.1R12.05.0A] - MedR 2006, 661 ).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15

    Berufsbezeichnung; Beschwerde; Gesundheit; konkrete Gefahr; Leben;

    Eine solche konkrete Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Patienten des Rettungsdienstes als wichtigem Gemeinschaftsgut (vgl. Senatsbeschl. v. 16.3.2004, - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750, 1751 m. w. N.) ist bei einer fortwährenden Berufsausübung des Antragstellers schon während der Dauer des noch laufenden Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht gegeben.
  • OVG Hamburg, 05.02.2024 - 3 Bs 160/23

    Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und

    Je bedeutsamer die Rechtsgüter sind, die durch das vorläufige Berufsverbot geschützt werden sollen, desto geringer sind die Anforderungen, die an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu stellen sind (OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.3.2004, 8 ME 164/03, NJW 2004, 1750, juris Rn. 57; Beschl. v. 19.1.2005, 8 ME 181/04, Der Kassenarzt 2005, Nr. 8, 50 [Kurzwiedergabe], juris Rn. 5; vgl. allgemein auch OVG Saarlouis, Urt. v. 29.11.2005, 1 R 12/05, MedR 2006, 661, juris Rn. 158).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2011 - 8 ME 105/11

    Anforderungen an das Merkmal "Betriebsleiter" i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 HwO

    Lässt sich die Rechtmäßigkeit der Maßnahme bei der im Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung nicht hinreichend sicher beurteilen, kommt es auf eine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (vgl. Senatsbeschl. v. 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2021 - 13 ME 580/20

    Beschwerde; Gesundheitsschädlichkeit; Lebensmittel; Nikotinbeutel;

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2009 - 8 ME 196/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf der Berufserlaubnis beim dringenden

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10

    Zuverlässigkeit eines Heilpraktikers bei negativer Prognose für die Zukunft und

  • VG Köln, 24.04.2012 - 7 K 7253/10

    Ruhen der Approbation eines Bonner Arztes zu Recht angeordnet

  • OVG Niedersachsen, 17.10.2018 - 13 ME 107/18

    Einordnung des Inhalierens oder Einatmens des mit einer Wasserpfeife erzeugten

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12

    Erforderlichkeit des Sofortvollzugs des Widerrufs der Anerkennung als Hebamme

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - 13 B 177/10

    Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnärztin aufgrund einer fahrlässigen

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 8 ME 162/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Ausweisung eines im

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2005 - 8 ME 181/04

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Arzt; Prognose; Rechtsschutzbedürfnis; Ruhen;

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2011 - 8 ME 120/11

    Notwendigkeit des Fortbestehens der mit dem deutschen Ehepartner bestehenden

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2020 - 13 ME 468/20

    Atemschutzmaske; Bereitstellung; CE-Kennzeichen; Rücknahme aus dem Handel

  • OVG Niedersachsen, 10.09.2014 - 8 ME 87/14

    Anordnung des Sofortvollzugs einer wohnsitzbeschränkenden Auflage

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2019 - 13 ME 289/18

    Arzneimittel; Arzneimittel für neuartige Therapien; autologe Transplantation;

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen das Streichen eines Architekten aus der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2004 - 13 B 2200/04
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2011 - 8 ME 76/11

    Betäubungsmittelkriminalität als Regelbeispiel für das Vorliegen schwerwiegender

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2014 - 8 ME 72/14

    Ausweisung eines wegen vorsätzlicher Straftaten verurteilten Ausländers

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2004 - 13 B 2314/04

    Bejahung des Tatbestandsmerkmals der Weigerung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 3

  • OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10

    Ausweisungsverfügung bei Vergewaltigung, gemeinschaftlichen schweren sexuellen

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 8 ME 5/10

    Anforderungen an die Ermessensausübung einer Ausländerbehörde bzgl. des

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2021 - 13 ME 572/20

    Bleiberecht auf Grundlage des Art. 10 Abs. 1 VO (EU) Nr. 492/2011; 492/2011;

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2020 - 13 ME 332/20

    Ergänzungsfuttermittel; Krankheit; Präsentationsarzneimittel; Tierarzneimittel;

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2014 - 8 ME 24/14

    Anordnung des Sofortvollzugs der nachträglichen Befristung einer

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 8 ME 153/11

    Ablehnung des Eilrechtsschutzgesuchs gegen die Rücknahme eines

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2020 - 13 ME 400/20

    Benfotiamin; Inverkehrbringen; Nahrungsergänzungsmittel

  • VG Köln, 06.09.2012 - 7 L 1088/12

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage bzgl. der Anordnung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2011 - 13 B 648/11

    Erneute Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ruhensanordnung einer

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2023 - 13 ME 143/23

    Abschiebungsandrohung; Ausweisung; Beschwerde; anderer Mitgliedstaat; subsidiärer

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2010 - 8 ME 144/10

    Abschiebung eines zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung

  • VG Minden, 17.11.2004 - 7 L 905/04

    Frauenarzt darf vorläufig nicht weiter praktizieren

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