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   VGH Hessen, 20.02.2003 - 8 MM 3953/02.W2   

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https://dejure.org/2003,34850
VGH Hessen, 20.02.2003 - 8 MM 3953/02.W2 (https://dejure.org/2003,34850)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.02.2003 - 8 MM 3953/02.W2 (https://dejure.org/2003,34850)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 8 MM 3953/02.W2 (https://dejure.org/2003,34850)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 123 VwGO, § 130 VwGO
    Vorläufige Zulassung außerhalb festgesetzter Kapazität; Zurückverweisung im Eilverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Vorläufige Zulassung außerhalb festgesetzter Kapazität; Zurückverweisung im Eilverfahren)

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 ... Abs. 4; ; VwGO § 130 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 130 Abs. 3; ; Vergabeverordnung ZVS vom 17. August 2000 (GVBl. I S. 421) in der Fassung der 3. Änderungsverordnung vom 22. Mai 2002 (GVBl. I S. 250)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen und die damit zusammenhängenden Immatrikulations- und Exmatrikulationsverfahren [Nc-Verfahren] - Studienplatzkapazität; Studienplatz; Kapazität innerhalb, außerhalb; Zulassungszahl; ZVS; Rechtsschutzinteresse; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium ; Festgesetzte Kapazität ; Fehlendes Rechtsschutzinteresse ; Erfolglose Bemühung bei der ZVS; Bedeutung und Funktion des Grundrechts auf freien Hochschulzugang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 168
  • NJW 2003, 3435 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2003, 756
  • DÖV 2003, 730
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 15.03.2002 - 8 WX 407/02

    Studium; Zulassung; Antragstellung; zur Ausschlussfrist

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2003 - 8 MM 3953/02
    Die rechtzeitig erhobene und auch sonst zulässige Beschwerde führt in entsprechender Anwendung des § 130 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zur Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht, wobei das Verwaltungsgericht entsprechend § 130 Abs. 3 VwGO an die rechtliche Beurteilung der Beschwerdeentscheidung gebunden ist (vgl. zur möglichen Zurückverweisung im gerichtlichen Studienzulassungsverfahren Hess. VGH, Beschluss vom 15. März 2002 - 8 Wx 407/02.S2.T -, insoweit nicht abgedruckt in NVwZ-RR 2002, 750).

    Die Sache ist in entsprechender Anwendung des § 130 Abs. 2 Nr. 2 VwGO an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen, da nur so sichergestellt wird, dass die antragstellende Partei die gleichen Chancen auf einen Studienplatz in dem begehrten Fach erhält wie die anderen Studienbewerber, die sich beim Verwaltungsgericht um eine einstweilige Anordnung mit gleicher Zielrichtung bemüht haben (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15. März 2002, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.1993 - 2 N 11/93

    Anordnungsanspruch; Rechtsschutzbedürfnis; Bewerbung um einen Studienplatz; ZVS;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2003 - 8 MM 3953/02
    An das Rechtsschutzinteresse ist kein strenger Maßstab anzulegen; es ist vielmehr im Zweifel zu bejahen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 4. Februar 1993 - 2 N 11/93 - LKV 1994, 225).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2003 - 8 MM 3953/02
    Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. dem Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsgebot jedem hochschulreifen Bewerber an sich ein Recht auf Zulassung zum Studium seiner Wahl gewährleistet und dass sich absolute Zulassungsbeschränkungen am Rande des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren bewegen, sowie, dass im Falle von Zulassungsbeschränkungen eine Auswahl zwischen "prinzipiell Gleichberechtigten" vorzunehmen sei (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 und 25/71 - BVerfGE 33, 303 ff., 329 ff.; Beschluss vom 9. April 1975 - 1 BvR 344/73 - BVerfGE 39, 258 ff., 269 ff.).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73

    Kapazitätsausnutzung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2003 - 8 MM 3953/02
    Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. dem Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsgebot jedem hochschulreifen Bewerber an sich ein Recht auf Zulassung zum Studium seiner Wahl gewährleistet und dass sich absolute Zulassungsbeschränkungen am Rande des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren bewegen, sowie, dass im Falle von Zulassungsbeschränkungen eine Auswahl zwischen "prinzipiell Gleichberechtigten" vorzunehmen sei (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 und 25/71 - BVerfGE 33, 303 ff., 329 ff.; Beschluss vom 9. April 1975 - 1 BvR 344/73 - BVerfGE 39, 258 ff., 269 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2009 - 9 S 1611/09

    Zur Vergabe eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität -

    Denn durch die vom Verordnungsgeber in § 24 Satz 2 Vergabeverordnung ZVS statuierte Vergabevoraussetzung steht nicht der Fall eines von der Judikative angenommenen Fehlens des Rechtsschutzinteresses im Streit - das grundsätzlich nicht restriktiv gehandhabt werden darf (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20.02.2003 - 8 MM 3953/02.W2 -, NVwZ-RR 2003, 756) -, sondern die Anordnung durch die Legislative im Wege der Rechtsverordnung.
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2016 - 12 ME 58/16

    Antragsbefugnis; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Interessenabwägung;

    Die Beteiligten haben einen entsprechenden Antrag nicht gestellt (vgl. § 130 Abs. 2 VwGO; zur entsprechenden Anwendbarkeit dieser Regelung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes etwa Bay. VGH., Beschl. v. 7.5.2014 - 9 CS 14.220 -, BayVBl 2014, 637, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.12.2002 - 11 S 1442/02 -, NVwZ-RR 2003, 532, juris Rn. 4 f.; Hess. VGH, Beschl. v. 20.2.2003 - 8 MM 3953/02.W2 -, NVwZ-RR 2003, 756).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2013 - 13 C 91/12

    Antrag auf Zuweisung eines außerkapazitären Studienplatzes

    vgl. im Ergebnis ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 8. August 2006 - 7 CE 06.10020 u.a. -, a.a.O.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof 20.Februar 2003 - 8 MM 3953/02.W2 -, juris, Rn. 4.
  • VGH Hessen, 13.03.2007 - 5 TG 186/07

    Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht im Eilverfahren

    Der Senat hält in Übereinstimmung mit der allgemeinen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur eine Zurückweisung auch in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes für grundsätzlich zulässig (Senatsbeschluss vom 8. Januar 1996 - 5 TG 3152/95 - mit Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen); daran hat sich auch durch die Novellierung des § 130 VwGO durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess vom 20. Dezember 2001 (BGBl I, S. 3987) nichts geändert (VGH Kassel, Beschluss vom 20. Februar 2003 - 8 MM 3953/02 -, NVwZ-RR 2003, 756; VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 11 S 1442/02 -, NVwZ-RR 2003, 532).
  • VG Schleswig, 18.11.2016 - 9 C 60/16

    Zulassung zum Studium der Psychologie

    Wer einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl begehrt, kann demzufolge grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden, sich vorher um einen freien Platz innerhalb der festgesetzten Kapazität zu bewerben (Beschluss der Kammer v. 15.11.2012 - 9 C 54/12 - BayVGH, B. v. 08.08.2006, NVwZ-RR 2007, 175; HessVGH, B. v. 20.02.2003, NVwZ-RR 2003, 756, beide m.w.N.; ebenso Bahro/Berlin, Hochschulzulassungsrecht, 4. Aufl. 2003, S. 457 Rn. 31; Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, 2003, Rn. 351 ff.; a. A. OVG Hamburg, B. v. 23.01.2012 - 3 Bs 224/11 - und OVG Münster, B. v. 12.10.2010 - 13 C 268/10 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2012 - 3 M 27/11

    Zulassung zum Hochschulstudium im Wege der einstweiligen Anordnung

    Ohne Erfolg machen die Antragstellerinnen geltend, die Bewerbung um einen Studienplatz innerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen über die Stiftung für Hochschulzulassung sei bereits deshalb nicht notwendig, weil es sich bei den Zulassungsverfahren innerhalb und außerhalb der Kapazität um rechtlich selbständige Verfahren handele, die nicht in einem Rangverhältnis zueinander stünden (so auch: VGH Kassel, Beschl v. 20.02.2003 - 8 MM 3953/02.W2 - Rdnr. 4 ).
  • VG Frankfurt/Main, 20.05.2005 - 3 CK 929/05
    Bei der Bewerbung um einen Studienplatz innerhalb bzw. außerhalb der Kapazität handelt es sich um zwei selbständige Verfahrenswege (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20.02.2003 - DÖV 2003, 730), sodass der Antrag vom 12.01.2005 für die Frage der Einhaltung der Frist des § 21 Abs. 1 Satz 1 Vergabeverordnung Hessen unergiebig ist.
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