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   VGH Bayern, 12.10.2007 - 8 N 06.783   

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VGH Bayern, 12.10.2007 - 8 N 06.783 (https://dejure.org/2007,28138)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.10.2007 - 8 N 06.783 (https://dejure.org/2007,28138)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Oktober 2007 - 8 N 06.783 (https://dejure.org/2007,28138)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2008, 736
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00

    Disziplinarverfahren - Verfassungsbeschwerde - Lehrer - Sexueller Mißbrauch -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2007 - 8 N 06.783
    Bei der Beurteilung, welche Verkehrsbedeutung einer Straße zukommt und in welche Straßenklasse sie dementsprechend einzureihen ist, steht den Behörden weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum oder eine Einschätzungsprärogative zu; vielmehr handelt es sich bei dem Tatbestandsmerkmal der Verkehrsbedeutung um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliegt (vgl. BVerwG vom 22.8.1978 DÖV 1979, 907; vom 11.11.1983 DVBl 1984, 338; vom 8.10.1999 BayVBl 2000, 249; BayVGH vom 24.2.1970 BayVBl 1971, 70/71; vom 24.2.1999 a.a.O.; vom 8.8.2001 BayVBl 2002, 495).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit müssen diese Umstände spätestens bei der Beantragung der öffentlich-rechtlichen Zulassungsentscheidung, d.h. bei Einreichung des planfestzustellenden Plans (Art. 73 Abs. 1 BayVwVfG), bzw. mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (§ 2 Abs. 1 BauGB) feststehen (vgl. BayVGH vom 24.2.1999 a.a.O.; vom 8.8.2001 a.a.O.; vom 30.4.2003 BayVBl 2004, 625).

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2007 - 8 N 06.783
    Plant demnach die Antragsgegnerin tatsächlich eine Straße mit überörtlicher Funktion, so ist die Erforderlichkeit der Planung im Sinn von § 1 Abs. 3 BauGB a.F. in Zweifel zu ziehen, weil die Planung aus rechtlichen, insbesondere kompetenziellen Gründen keine Aussicht auf Verwirklichung bietet (vgl. BVerwG vom 24.10.1990 Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 23; vom 25.8.1997 NUR 1998, 138; vom 28.1.1999 NUR 2000, 445; BayVGH vom 24.2.1999 BayVBl 2000, 242).

    Nach endgültiger Fertigstellung des Gesamtvorhabens würde sie aber dem jeweiligen Straßenbaulastträger zuwachsen, weil dann die Voraussetzungen für eine Aufstufung gemäß § 2 Abs. 3a FStrG bzw. Art. 7 Abs. 1 BayStrWG vorliegen würden (vgl. BVerwG vom 28.1.1999 a.a.O. S. 446).

  • VGH Bayern, 30.04.2003 - 8 N 01.3009

    Straßenplanung für Güterverkehrszentrum (GVZ) Raum Augsburg unwirksam

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2007 - 8 N 06.783
    Aus Gründen der Rechtssicherheit müssen diese Umstände spätestens bei der Beantragung der öffentlich-rechtlichen Zulassungsentscheidung, d.h. bei Einreichung des planfestzustellenden Plans (Art. 73 Abs. 1 BayVwVfG), bzw. mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (§ 2 Abs. 1 BauGB) feststehen (vgl. BayVGH vom 24.2.1999 a.a.O.; vom 8.8.2001 a.a.O.; vom 30.4.2003 BayVBl 2004, 625).
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2007 - 8 N 06.783
    29 1. Die Antragsbefugnis des Antragstellers gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO folgt daraus, dass sein Grundstück infolge des Straßenbauvorhabens einer nicht unerheblichen Lärmbelastung ausgesetzt sein würde, da die Straßentrasse in einem Abstand von nur ca. 20 m bis 30 m zu seinem Anwesen verlaufen würde (vgl. BVerwG vom 26.2.1999 NVwZ 2000, 197).
  • BVerwG, 22.08.1979 - 4 C 34.76
    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2007 - 8 N 06.783
    Bei der Beurteilung, welche Verkehrsbedeutung einer Straße zukommt und in welche Straßenklasse sie dementsprechend einzureihen ist, steht den Behörden weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum oder eine Einschätzungsprärogative zu; vielmehr handelt es sich bei dem Tatbestandsmerkmal der Verkehrsbedeutung um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliegt (vgl. BVerwG vom 22.8.1978 DÖV 1979, 907; vom 11.11.1983 DVBl 1984, 338; vom 8.10.1999 BayVBl 2000, 249; BayVGH vom 24.2.1970 BayVBl 1971, 70/71; vom 24.2.1999 a.a.O.; vom 8.8.2001 BayVBl 2002, 495).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2007 - 8 N 06.783
    Plant demnach die Antragsgegnerin tatsächlich eine Straße mit überörtlicher Funktion, so ist die Erforderlichkeit der Planung im Sinn von § 1 Abs. 3 BauGB a.F. in Zweifel zu ziehen, weil die Planung aus rechtlichen, insbesondere kompetenziellen Gründen keine Aussicht auf Verwirklichung bietet (vgl. BVerwG vom 24.10.1990 Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 23; vom 25.8.1997 NUR 1998, 138; vom 28.1.1999 NUR 2000, 445; BayVGH vom 24.2.1999 BayVBl 2000, 242).
  • BVerwG, 08.10.1999 - 4 B 53.99

    Gemeindliche Selbstverwaltung; Ordnung der örtlichen Verkehrsverhältnisse;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2007 - 8 N 06.783
    Bei der Beurteilung, welche Verkehrsbedeutung einer Straße zukommt und in welche Straßenklasse sie dementsprechend einzureihen ist, steht den Behörden weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum oder eine Einschätzungsprärogative zu; vielmehr handelt es sich bei dem Tatbestandsmerkmal der Verkehrsbedeutung um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliegt (vgl. BVerwG vom 22.8.1978 DÖV 1979, 907; vom 11.11.1983 DVBl 1984, 338; vom 8.10.1999 BayVBl 2000, 249; BayVGH vom 24.2.1970 BayVBl 1971, 70/71; vom 24.2.1999 a.a.O.; vom 8.8.2001 BayVBl 2002, 495).
  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 N 06.2623

    Normenkontrolle; Straßenbebauungsplan; Erforderlichkeit der Planung;

    Die Planung ist nicht "kompetenzwidrig" erfolgt (zur kompetenzwidrigen Straßenplanung durch Bebauungsplan vgl. BVerwG vom 28.1.1999 NUR 2000, 445; BayVGH vom 8.8.2001 NVwZ-RR 2002, 257; vom 12.10.2007 BayVBl 2008, 564).

    Im Einzugsbereich einer Großstadt ist weniger nach der Quantität des aufzunehmenden Verkehrs, sondern vor allem nach der Funktion der Straße im Verkehrsnetz zu fragen (vgl. zum Ganzen: BayVGH vom 24.2.1999 BayVBl 2000, 242; vom 8.8.2001 BayVBl 2002, 495; vom 12.10.2007 BayVBl 2008, 564; BVerwG vom 8.10.1999 BayVBl 2000, 249).

    Indizien für die Beurteilung der Netzfunktion können etwa die Weiterführung der Straße, die Beschilderung, der Ausbauzustand oder die Vorfahrtsberechtigung sein (BayVGH vom 12.10.2007, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2015 - 5 S 2071/13

    Schutzfunktion des StrG BW § 6 Abs 1; zusammengesetzte Straßenverbindung als

    Verweigert dieser seine Zustimmung, ist die Planung der Gemeinde mangels Realisierbarkeit nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB und unwirksam (vgl. BayVGH, Urteil vom 12.10.2007 - 8 N 06.783 - BayVBl 2008, 564).
  • VGH Bayern, 30.11.2020 - 22 A 19.40034

    Zur Abgrenzung von planfeststellungsersetzendem Bebauungsplan und

    Die Erforderlichkeit eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans ist darüber hinaus in Zweifel zu ziehen, wenn die Planung aus kompetenziellen oder sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine Aussicht auf Verwirklichung bietet (BVerwG, B.v. 24.10.1990 - 4 NB 29.90 - juris Rn. 12; U.v. 28.1.1999 - 4 CN 5.98 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 12.10.2007 - 8 N 06.783 - juris Rn. 33).

    Sie kann auch dann fehlen, wenn die Gemeinde mit dem Bebauungsplan ein überörtliches Projekt betreibt, das die Grenzen ihrer Kompetenz überschreitet (vgl. zu einer Straßenplanung BayVGH, U.v. 12.10.2007 - 8 N 06.783 - juris Rn. 33 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 1 KN 149/05

    Bestehen eines relativ breiten Raumes durch das Straßenrecht für die Ersetzung

    Selbst wenn man mit der engeren Auffassung des VGH München (Urt. v. 12.10.2007 - 8 N 06.783 -, juris) in der Bauleitplanung für eine überörtliche Straße stets einen zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes führenden Fehler sehen wollte - was die oben genannten Vorschriften des Niedersächsischen Straßengesetzes und des Bundesfernstraßengesetzes insoweit "leer laufen" ließe - , lägen die Voraussetzungen dafür im vorliegenden Fall im Bereich der Teilpläne I und II nicht vor.
  • VGH Bayern, 16.03.2010 - 15 N 04.1980

    Bebauungsplan für die südliche Ortsumfahrung von Nesselwang ergänzungsbedürftig

    Die fehlerhafte Einstufung führe zur Nichtigkeit des Bebauungsplans (BayVGH vom 12.10.2007 BayVBl 2008, 564).

    In der Rechtsprechung ist deshalb wiederholt betont worden, dass der Bebauungsplan des Einverständnisses des Straßenbaulastträgers bedarf, oder - anders gewendet - der Bebauungsplan die Straßenbaulast ihrem Träger nicht aufdrängen darf (vgl. BVerwG vom 28.1.1999 BVerwGE 108, 248; BayVGH vom 12.10.2007 BayVBl 2008, 564).

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 LC 83/10

    Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde als sachlich zuständige Trägerin für ein

    Die zutreffende Einordnung einer geplanten Straße in die richtige Straßengruppe ist daher unerlässlich, um die privaten Belange der von der Herstellung der Straße betroffenen Bürger richtig einzuschätzen und zu gewichten (Nds. OVG, Urt. v. 29.10.1992 - 6 K 3012/91 -, NVwZ-RR 1993, 345 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 7, und Bay. VGH, Urt. v. 12.10.2007 - 8 N 06.783 -, BayVBl. 2008, 564 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 35).

    Denn der Beklagte berücksichtigt nach nunmehriger Rechtsmeinung des Senats nicht ausreichend, dass eine geplante neue Straße ihre Netzfunktion (erst) in der Zusammenschau mit einer anderen, bereits vorhandenen Straße offenbaren kann, deren funktionelle Qualität im Verkehrsnetz sie durch ihr eigenes Hinzutreten in Richtung auf die Zugehörigkeit zu einer übergeordneten Straßengruppe verändert (vgl. Bay VGH, Urt. v. 12.10.2007 - 8 N 06.783 -, BayVBl. 2008, 564 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 38).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 3 K 9/07

    Bauleitplanung: Planung einer Straße mit überörtlicher Funktion bei

    Plant demnach die Antragsgegnerin tatsächlich eine Straße mit überörtlicher Funktion, so ist die Erforderlichkeit der Planung im Sinn von § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB nicht gegeben, weil die Planung aus rechtlichen, insbesondere kompetenziellen Gründen keine Aussicht auf Verwirklichung bietet (vgl. VGH München, U. v. 12.10.2007 - 8 N 06.783 -, BayVBl 2008, 564 m.w.N.).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit müssen diese Umstände spätestens bei der Beantragung der öffentlich-rechtlichen Zulassungsentscheidung, d.h. bei Einreichung des planfestzustellenden Plans (§ 73 Abs. 1 VwVfG MV), bzw. mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (§ 2 Abs. 1 BauGB) feststehen (zu alledem VGH München, U. v. 12.10.2007 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.11.2011 - 8 B 09.2587

    Freie Fahrt für die Ortsumgehung Burtenbach

    Soweit die Kläger meinen, die Ortsumfahrung B... stelle (materiell) eine Bundesstraße dar und hätte als solche klassifiziert werden müssen, ist dies nach dem Maßstab des Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayStrWG offensichtlich rechtsfehlerhaft, weil Staatsstraßen und Bundesstraßen danach weitgehend dieselbe Netzfunktion aufweisen; zusammen mit den Bundesstraßen (§ 1 Abs. 1 FStrG) bilden sie ein dem Durchgangsverkehr dienendes Verkehrsnetz (vgl. BayVGH vom 12.12.2007 BayVBl 2008, 564/565 f.; grundlegend ferner BayVGH vom 24.2.1999 BayVBl 2000, 242 ff.).
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