Rechtsprechung
   LG Duisburg, 13.06.2013 - 8 O 122/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,58843
LG Duisburg, 13.06.2013 - 8 O 122/12 (https://dejure.org/2013,58843)
LG Duisburg, Entscheidung vom 13.06.2013 - 8 O 122/12 (https://dejure.org/2013,58843)
LG Duisburg, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 8 O 122/12 (https://dejure.org/2013,58843)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,58843) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruchsbegehren auf Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs; Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs als selbständiger Vermögenswert gegenüber dem Substanzwert; Ersatz des spezifischen Gebrauchsvorteils der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74

    Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten

    Auszug aus LG Duisburg, 13.06.2013 - 8 O 122/12
    Eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung ist gleichwohl mangels einer "fühlbaren" vermögenserheblichen Entbehrung zu versagen, wenn der Geschädigte ein ihm zur Verfügung stehendes zweites Fahrzeug zur Verfügung hatte, dessen Nutzung ihm zumutbar war (vgl. BGH VersR 1976, 170).

    Bei Einsatz eines ansonsten nicht benutzten Zweitfahrzeuges wird der Verlust der Nutzung an dem beschädigten Fahrzeug durch den nunmehr sinnvoll gewordenen Gebrauch des bisher brachliegenden Ersatzfahrzeugs ausgeglichen (BGH NJW 1976, 286; NJW 1983, 444; Urteil vom 18.12.2007, VI ZR 62/07, zitiert nach juris).

  • BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80

    Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines

    Auszug aus LG Duisburg, 13.06.2013 - 8 O 122/12
    Bei Einsatz eines ansonsten nicht benutzten Zweitfahrzeuges wird der Verlust der Nutzung an dem beschädigten Fahrzeug durch den nunmehr sinnvoll gewordenen Gebrauch des bisher brachliegenden Ersatzfahrzeugs ausgeglichen (BGH NJW 1976, 286; NJW 1983, 444; Urteil vom 18.12.2007, VI ZR 62/07, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07

    Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug

    Auszug aus LG Duisburg, 13.06.2013 - 8 O 122/12
    Bei Einsatz eines ansonsten nicht benutzten Zweitfahrzeuges wird der Verlust der Nutzung an dem beschädigten Fahrzeug durch den nunmehr sinnvoll gewordenen Gebrauch des bisher brachliegenden Ersatzfahrzeugs ausgeglichen (BGH NJW 1976, 286; NJW 1983, 444; Urteil vom 18.12.2007, VI ZR 62/07, zitiert nach juris).
  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07

    Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils

    Auszug aus LG Duisburg, 13.06.2013 - 8 O 122/12
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (Urteil vom 10.06.2008, NJW-RR 2008, 1198) soll der Tatrichter den Schadenersatz nicht an unkontrollierbaren subjektiven Wertschätzungen festmachen, die ihm der Geschädigte angebe, sondern an Werten, die der Verkehr dem Interesse an der konkreten Nutzung beimesse.
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 1 U 50/11

    Voraussetzungen und Umfang des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus LG Duisburg, 13.06.2013 - 8 O 122/12
    Insoweit mag die Nutzung dieser Fahrzeuge zwar - was der Kläger indes schon nicht hinreichend darlegt - mit einem geringeren Komfort und Fahrvergnügen verbunden gewesen sein als es das Fahren eines Pkw C2 wäre, jedoch stellen diese geringeren Annehmlichkeiten keinen messbaren Vermögensschaden dar, sondern eine immaterielle, nicht objektivierbare Einbuße, die nicht Teil des nach § 253 Abs. 1 BGB zu ersetzenden Schadens ist (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2011, 1 U 50/11, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - 21 U 137/13

    Ersatzfähigkeit der Kosten eines gegen einen nicht am Prozess beteiligten Dritten

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 13.06.2013, Az. 8 O 122/12, teilweise abgeändert und der Beklagte verurteilt, an den Kläger 6.446,46 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.07.2012 zu zahlen.
  • LG Bad Kreuznach, 27.07.2017 - 1 S 3/17

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit eines Nutzungsausfallschadens

    Die Gesichtspunkte, die der Kläger in der Berufungsbegründung anführt, namentlich, dass es sich bei dem beschädigten BMW Z4 um einen hochmotorisierten, leistungsstarken, offenen Sportwagen handele, bei dem Opel Corsa hingegen um ein "Brot-und-Butter-Auto" und der Kläger längere Strecken ausschließlich mit dem BMW Z4 zurücklege, begründet die - wie dargestellt - an einem objektiven Maßstab zu prüfende "Fühlbarkeit der Nutzungsentbehrung" nicht, da es bei dem insoweit nach der Schilderung des Klägers im Vordergrund stehende Fahrvergnügen und möglicherweise auch dem Auffälligkeitswert des BMW Z4 (hochmotorisierter, leistungsstarker, offener Sportwagen im Gegensatz zu einem "Brot-und-Butter-Fahrzeug") um in einer subjektiven Wertschätzung gründende immaterielle Beeinträchtigungen handelt, deren Bemessung nach objektiven Maßstäben nicht möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O., sowie ferner LG Duisburg, Urteil vom 13.06.2013 - 8 O 122/12 -, juris; LG Mainz, Urteil vom 07.09.2011 - 3 S 190/10 -, juris, bestätigt von BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - VI ZR 40/11 - NZV 2012, 223; LG Köln, Beschluss vom 01.02.2011 - 9 S 378/10 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht