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   LG München II, 25.08.2011 - 8 O 127/11   

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https://dejure.org/2011,7827
LG München II, 25.08.2011 - 8 O 127/11 (https://dejure.org/2011,7827)
LG München II, Entscheidung vom 25.08.2011 - 8 O 127/11 (https://dejure.org/2011,7827)
LG München II, Entscheidung vom 25. August 2011 - 8 O 127/11 (https://dejure.org/2011,7827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Geldentschädigungsanspruch bei öffentlicher Schmähkritik an einem Fußballexperten durch einen Profifußballspieler

  • rabüro.de

    Zum Entschädigungsanspruch eines Fußballexperten bei öffentlicher Schmähkritik durch einen Profifußballspieler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Geldentschädigungsklage von Jens Lehmann abgewiesen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jens Lehmann contra Tim Wiese - Beleidigung? Schimpfwörter sind im Profifußball an der Tagesordnung, meint das Landgericht München II

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Schmähkritik bei Sportereignissen

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Keine Zahlung eines Schmerzengeldes an einen Fußballexperten

Besprechungen u.ä. (2)

  • lhr-law.de (Kurzanmerkung)

    "Muppet-Show: … am besten in die Geschlossene!”

  • juraexamen.info (Kurzanmerkung)

    Mal wieder ein Fall zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht - Jens Lehmann vs. Tim Wiese

Papierfundstellen

  • ZUM 2011, 874
  • afp 2011, 606
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97

    Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik ohne Auseinandersetzung mit

    Auszug aus LG München II, 25.08.2011 - 8 O 127/11
    Bei mehrdeutigen Aussagen kann eine Auslegung, die eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts bejaht, erst vorgenommen werden, wenn andere von der Meinungsfreiheit gedeckte Deutungen mit schlüssigen Argumenten ausgeschlossen werden können (BVerfG NJW 2005, 3274 sowie NJW 2001, 3613 für den Fall einer strafrechtlichen Verurteilung).

    Die Kammer weist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des BVerfG vom 01.08.2001 (NJW 2001, 3613) hin.

    In Fällen dieser Art kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Regel keinen Vorrang gegenüber der Meinungsfreiheit beanspruchen (OLG Saarbrücken a.a.O.; BVerfG NJW 2001, 3613).

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus LG München II, 25.08.2011 - 8 O 127/11
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (BGH NJW 2002, 1192 und NJW 2009, 3580).

    Ob andere diese Kritik für falsch oder ungerecht halten, ist nicht von Bedeutung (BGH NJW 2002, 1192).

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus LG München II, 25.08.2011 - 8 O 127/11
    Dies hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NJW 2005, 215).

    Außerdem soll sie der Prävention dienen (BGH NJW 1996, 985 und NJW 2005, 215).

  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04

    Verletzung des Grundrechts aus GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafrechtliche

    Auszug aus LG München II, 25.08.2011 - 8 O 127/11
    Bei mehrdeutigen Aussagen kann eine Auslegung, die eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts bejaht, erst vorgenommen werden, wenn andere von der Meinungsfreiheit gedeckte Deutungen mit schlüssigen Argumenten ausgeschlossen werden können (BVerfG NJW 2005, 3274 sowie NJW 2001, 3613 für den Fall einer strafrechtlichen Verurteilung).

    Eine Schmähkritik ist dann gegeben, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfG NJW 2005, 3274).

  • OLG Saarbrücken, 08.05.1996 - 1 U 794/95

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Fußballtrainers

    Auszug aus LG München II, 25.08.2011 - 8 O 127/11
    Wird von der Meinungsfreiheit nicht zum Zweck privater Auseinandersetzung, sondern zur Bildung der öffentlichen Meinung in einer die Allgemeinheit berührenden Frage Gebrauch gemacht, so spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (OLG Saarbrücken NJW-RR 1996, 1048).

    Die Kammer verweist in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des OLG Saarbrücken von 08.05.1996 (NJW-RR 1996, 1048), das sich mit folgender Äußerung eines Spielers gegenüber einem Trainer beschäftigen musste: "Der Trainer ist eine linke Bazille.

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG München II, 25.08.2011 - 8 O 127/11
    Außerdem soll sie der Prävention dienen (BGH NJW 1996, 985 und NJW 2005, 215).
  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

    Auszug aus LG München II, 25.08.2011 - 8 O 127/11
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (BGH NJW 2002, 1192 und NJW 2009, 3580).
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