Rechtsprechung
LG Kiel, 19.05.2015 - 8 O 128/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 307 BGB, § 812 BGB, § 4 UKlaG, § 3 UWG, § 4 Nr 1 UWG
Wettbewerbsverstoß: Unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers durch Formular des Telekommunikationsdienstleisters über die Rückzahlung von Restguthaben nach Beendigung eines Prepaid-Mobilfunkvertrages - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Erstattung von Restguthaben bei Mobilfunkverträgen darf nicht unter Bedingungen gestellt werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassung der Verwendung des Formulars für die Geltendmachung einer Auszahlung eines Prepaid-Restguthabens
- online-und-recht.de
AGB von mobilcom-debitel rechtswidrig: Restguthaben muss ohne Hindernisse erstattet werden
- webhosting-und-recht.de
AGB von mobilcom-debitel rechtswidrig: Restguthaben muss ohne Hindernisse erstattet werden
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)
Mobilfunkverträge: Restguthaben muss ohne Hindernisse erstattet werden
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Mobilfunkanbieter muss Prepaid-Kunden nach Kündigung unverbrauchtes Guthaben ohne bürokratische Hürden erstatten
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Prepaidguthaben muss unkompliziert erstattet werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der beendete Prepaid-Mobilfunkvertrag - und die Rückzahlung des Restguthabens
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Mobilfunkvertrag: Erstattung von Prepaid-Guthaben mit großen Hürden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erstattung von Restguthaben bei Mobilfunkverträgen darf nicht unter Bedingungen gestellt werden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erstattung von Restguthaben bei Mobilfunkverträgen darf nicht unter Bedingungen gestellt werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Restguthaben von Prepaid-Karten muss ohne künstliche Hürden erstattet werden
- haufe.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Mobilfunkunternehmen dürfen die Erstattung von Restguthaben nicht unnötig erschweren
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Restguthaben von Prepaid-Karten muss ohne künstliche Hürden erstattet werden
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2016, 163
- MMR 2015, 654
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.06.2001 - I ZR 115/99
Jubiläumsschnäppchen; Jubiläumsverkauf als unzulässige Sonderveranstaltung
Auszug aus LG Kiel, 19.05.2015 - 8 O 128/13
Hierdurch wird der Umfang der beanstandeten Handlung hinreichend deutlich (vgl. hierzu BGH GRUR 2002, S. 177 (178)).
- LG Düsseldorf, 08.05.2019 - 12 O 264/18
Erstattung des Restguthabens nicht von Rücksendung der SIM-Karte abhängig
Die Verpflichtung zur Vorleistung kann dadurch die Handlungs- und Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers einschränken (ähnl. LG Kiel, Urt. v. 19.05.2015 - 8 O 128/13 -, MMR 2015, 654 [655]).
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 10.12.2014 - 3-08 O 128/13 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- heuking.de (Kurzinformation)
DB Netz: Zu hohe Trassengebühren
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Dresden, 13.01.2021 - U 8/15
Kartellverstoß durch Preisbildung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens
Zur Begründung verweist das Landgericht auf die Entscheidungsgründe in den Urteilen des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10.12.2014 (3-08 O 128/13, Anlage A 92, Bl. 2205 ff. dA) und vom 29.05.2015 (2-03 O 283/14, Anlage B67, Bl. 2499 ff. dA) sowie ergänzend auf dessen Urteil vom 10.02.2015 (3-06 O 98/13), die einen gleich gelagerten Gegenstand betroffen hätten. - OLG Frankfurt, 15.09.2020 - 11 U 128/14
Zur kartellrechtlichen Überprüfung von Trassenentgelten
Dies hätte ihre Möglichkeiten und Chancen beeinträchtigen können, auf dem SPNV-Nachfragemarkt in Wettbewerb mit anderen EVU zu treten (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2014, 3-08 O 128/13), zumal nach dem unwidersprochenen Vortrag des Klägers die nicht mit einem Regionalfaktor belasteten Strecken im SPNV zu weiten Teilen von dem Konzernunternehmen der Beklagten A1 bedient wurden.