Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 10.12.2014

Rechtsprechung
   LG Kiel, 19.05.2015 - 8 O 128/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12545
LG Kiel, 19.05.2015 - 8 O 128/13 (https://dejure.org/2015,12545)
LG Kiel, Entscheidung vom 19.05.2015 - 8 O 128/13 (https://dejure.org/2015,12545)
LG Kiel, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 8 O 128/13 (https://dejure.org/2015,12545)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 307 BGB, § 812 BGB, § 4 UKlaG, § 3 UWG, § 4 Nr 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers durch Formular des Telekommunikationsdienstleisters über die Rückzahlung von Restguthaben nach Beendigung eines Prepaid-Mobilfunkvertrages

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erstattung von Restguthaben bei Mobilfunkverträgen darf nicht unter Bedingungen gestellt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Verwendung des Formulars für die Geltendmachung einer Auszahlung eines Prepaid-Restguthabens

  • online-und-recht.de

    AGB von mobilcom-debitel rechtswidrig: Restguthaben muss ohne Hindernisse erstattet werden

  • webhosting-und-recht.de

    AGB von mobilcom-debitel rechtswidrig: Restguthaben muss ohne Hindernisse erstattet werden

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Mobilfunkverträge: Restguthaben muss ohne Hindernisse erstattet werden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter muss Prepaid-Kunden nach Kündigung unverbrauchtes Guthaben ohne bürokratische Hürden erstatten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Prepaidguthaben muss unkompliziert erstattet werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der beendete Prepaid-Mobilfunkvertrag - und die Rückzahlung des Restguthabens

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkvertrag: Erstattung von Prepaid-Guthaben mit großen Hürden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Restguthaben bei Mobilfunkverträgen darf nicht unter Bedingungen gestellt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattung von Restguthaben bei Mobilfunkverträgen darf nicht unter Bedingungen gestellt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Restguthaben von Prepaid-Karten muss ohne künstliche Hürden erstattet werden

  • haufe.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Mobilfunkunternehmen dürfen die Erstattung von Restguthaben nicht unnötig erschweren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Restguthaben von Prepaid-Karten muss ohne künstliche Hürden erstattet werden

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 163
  • MMR 2015, 654
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 115/99

    Jubiläumsschnäppchen; Jubiläumsverkauf als unzulässige Sonderveranstaltung

    Auszug aus LG Kiel, 19.05.2015 - 8 O 128/13
    Hierdurch wird der Umfang der beanstandeten Handlung hinreichend deutlich (vgl. hierzu BGH GRUR 2002, S. 177 (178)).
  • LG Düsseldorf, 08.05.2019 - 12 O 264/18

    Erstattung des Restguthabens nicht von Rücksendung der SIM-Karte abhängig

    Die Verpflichtung zur Vorleistung kann dadurch die Handlungs- und Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers einschränken (ähnl. LG Kiel, Urt. v. 19.05.2015 - 8 O 128/13 -, MMR 2015, 654 [655]).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 10.12.2014 - 3-08 O 128/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,79572
LG Frankfurt/Main, 10.12.2014 - 3-08 O 128/13 (https://dejure.org/2014,79572)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.12.2014 - 3-08 O 128/13 (https://dejure.org/2014,79572)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 3-08 O 128/13 (https://dejure.org/2014,79572)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    DB Netz: Zu hohe Trassengebühren

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 13.01.2021 - U 8/15

    Kartellverstoß durch Preisbildung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens

    Zur Begründung verweist das Landgericht auf die Entscheidungsgründe in den Urteilen des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10.12.2014 (3-08 O 128/13, Anlage A 92, Bl. 2205 ff. dA) und vom 29.05.2015 (2-03 O 283/14, Anlage B67, Bl. 2499 ff. dA) sowie ergänzend auf dessen Urteil vom 10.02.2015 (3-06 O 98/13), die einen gleich gelagerten Gegenstand betroffen hätten.
  • OLG Frankfurt, 15.09.2020 - 11 U 128/14

    Zur kartellrechtlichen Überprüfung von Trassenentgelten

    Dies hätte ihre Möglichkeiten und Chancen beeinträchtigen können, auf dem SPNV-Nachfragemarkt in Wettbewerb mit anderen EVU zu treten (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2014, 3-08 O 128/13), zumal nach dem unwidersprochenen Vortrag des Klägers die nicht mit einem Regionalfaktor belasteten Strecken im SPNV zu weiten Teilen von dem Konzernunternehmen der Beklagten A1 bedient wurden.
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