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   LG Köln, 08.07.2008 - 8 O 15/08   

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https://dejure.org/2008,13466
LG Köln, 08.07.2008 - 8 O 15/08 (https://dejure.org/2008,13466)
LG Köln, Entscheidung vom 08.07.2008 - 8 O 15/08 (https://dejure.org/2008,13466)
LG Köln, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - 8 O 15/08 (https://dejure.org/2008,13466)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall; Anspruchsminderung bei Berücksichtigung des Mitverschuldensanteils an einem Verkehrsunfall; Umstände bei der Bemessung einer Schmerzensgeldsumme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253 Abs. 2; StVG § 7 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei einem Lückenunfall; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mitverschulden des Ehemanns der Geschädigten in Höhe von 25 %

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bei einem sog. Lückenunfall an einer kleinen einmündenden Stichstraße liegt die weit überwiegende Verursachung des Unfalls bei dem einbiegenden Fahrzeug

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus LG Köln, 08.07.2008 - 8 O 15/08
    Im Rahmen eines Mitverschuldens können jedoch nur diejenigen bewiesenen oder unstreitigen Verstöße anspruchsmindernd berücksichtigt werden, die sich konkret kausal auf den Unfall und seine Verursachung ausgewirkt haben (BGH, Urt. vom 21.11.2006 - VI ZR 115/05 - NJW 2007, 506 (507)).

    Der rein fiktive Umstand, dass der Kläger - wäre er nicht verfrüht aus der Kolonne ausgeschert - noch gar nicht am Unfallort hätte sein können, als der Beklagte zu 1) in die Straße einbog, genügt gerade nicht, um eine kausale Beeinflussung annehmen zu können (BGH, Urt. vom 21.11.2006 - VI ZR 115/05 - NJW 2007, 506 (507)).

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Köln, 08.07.2008 - 8 O 15/08
    Dass das Gericht damit die Schmerzensgeldvorstellung des Klägers überschritten hat, steht der Zuerkennung des angemessenen Schmerzensgeldes nicht entgegen; der Kläger hat - zulässigerweise - einen unbezifferten Schmerzensgeldantrag gestellt, der es dem Gericht ermöglicht, die vom Kläger genannte Größenordnung zu überschreiten (vgl. BGH, Urt. v. 30.04.1996 - VI ZR 55/95 - NJW 1996, 2425; Jaeger, MDR 1996, 888).
  • KG, 18.12.1975 - 22 U 1701/75

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung im Lückenfall

    Auszug aus LG Köln, 08.07.2008 - 8 O 15/08
    Bei dieser Sachlage erscheint eine Quotelung von 75%-25% angemessen (vgl. KG, Urt. vom 18.12.1975 - 22 U 1701/75 - DAR 1976, 296; KG, Urt. vom 12.11.1973 - 12 U 873/73 - VersR 1974, 370).
  • KG, 12.11.1973 - 12 U 873/73

    Vorfahrtstraße; Kolonne; Lücke; Nebenstraße; Geschwindigkeit; Unaufmerksamkeit;

    Auszug aus LG Köln, 08.07.2008 - 8 O 15/08
    Bei dieser Sachlage erscheint eine Quotelung von 75%-25% angemessen (vgl. KG, Urt. vom 18.12.1975 - 22 U 1701/75 - DAR 1976, 296; KG, Urt. vom 12.11.1973 - 12 U 873/73 - VersR 1974, 370).
  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03

    Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn

    Auszug aus LG Köln, 08.07.2008 - 8 O 15/08
    Hierbei kann dahinstehen, ob diese Zurechnung des Fahrerverschuldens an die Insassin schon über eine Haftungs- und Zurechnungseinheit der Eheleute als Wageninsassen erreicht wird (in diese Richtung - Zurechnung des Fahrerverschuldens an die Insassen - etwa BGH, Urt. vom 10.02.2004 - VI ZR 218/03 - NJW 2004, 1375, 1376), oder ob es jedenfalls nach der Zession den Beklagten möglich ist, dem Kläger, der als Fahrer des Wagens, mit welchem die Zeugin verunfallte, seinerseits ihr gegenüber möglichen Ansprüchen aus §§ 7, 18 StVG ausgesetzt wäre, eine Aufrechnung mit den ihnen zustehenden Gesamtschuldner-Innenausgleichsansprüchen, die im Innenverhältnis zu einer den Verursachungsbeiträgen entsprechenden Quote führen würden (§ 17 Abs. 1 StVG) entgegenzuhalten.
  • LG Lüneburg, 26.07.1983 - 9 O 59/83
    Auszug aus LG Köln, 08.07.2008 - 8 O 15/08
    Das LG Lüneburg /Urt. vom 26.07.1983 - 9 O 59/83 - unveröffentlicht) hat indes in einem Fall eines Versterbens des Kindes infolge des Unfalls und einer Totgeburt - also einem noch schwereren Schicksal als dem der Zedentin - einen Betrag von damals 5.000,00 EUR entspricht nach Indexanpassung 7.800,00 EUR zuerkannt.
  • BGH, 18.11.1969 - VI ZR 81/68

    Schmerzensgeldbemesssung - Ermessen - Rechtsstreit

    Auszug aus LG Köln, 08.07.2008 - 8 O 15/08
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die durch Übereinkunft der Rechtsprechung bisher gewonnenen Maßstäbe in der Regel den Ausgangspunkt für die tatrichterlichen Erwägungen zur Schmerzensgeldbemessung bilden (vgl. BGH, Urt. vom 18.11.1969 - VI ZR 81/68 - VersR 1970, 134),ein Urteil sich also an den sonst von der Rechtsprechung bei der Bemessung des Schmerzensgeldes angewandten Maßstäben orientieren muss, auch wenn keine Bindung an die in den in vergleichbaren Fällen zuerkannten Beträge besteht (BGH, Urt. vom 18.11.1969 - VI ZR 81/68 - VersR 1970, 134).
  • LG Osnabrück, 28.11.1985 - 10 O 243/85
    Auszug aus LG Köln, 08.07.2008 - 8 O 15/08
    Gleiches gilt für eine Entscheidung des LG Osnabrück (Urt. vom 28.11.1985 - 10 O 243/85 - NJW 1986, 2377: 1.750,00 EUR), wobei das Gericht weiterhin darauf hinweist, dass bereits die Indexanpassung der damals zuerkannten Summe einen Schmerzensgeldbetrag von 2.600,00 EUR ergibt, ohne dass dies bereits die in der Rechtsprechung zu beobachtende Tendenz zu höheren Schmerzensgeldern bereits wiedergespiegelt hätte.
  • EuGH, 20.06.1996 - C-14/94

    Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bei nationaler Regelung von

    Auszug aus LG Köln, 08.07.2008 - 8 O 15/08
    So ist auf eine Entscheidung des AG Neu-Ulm vom 24.03.1994 (C 14/94) Bezug zu nehmen, das bereits vor 14 Jahren einen Betrag von (damals) 1.750,00 EUR für eine schwangere Verletzte auswarf, einen Betrag, an dem sich das erkennende Gericht schon aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr orientieren kann, zumal dort keine tatsächlichen geburtlichen Komplikationen auftraten.
  • LG Wuppertal, 18.06.2014 - 17 O 428/12

    Schmerzensgeldanspruch nach Auffahrunfall auf Fahrzeug einer Schwangeren

    Denn anders als hier kam es in diesen Fällen zu einer unmittelbaren Beeinträchtigung der Schwangerschaft in Form von Blutungen (LG Osnabrück, U.v. 28.11.1985 - 10 O 243/85, NJW 1986, 2377) und Frühgeburten (LG Bochum, U.v. 11.02.2010 - 3 O 454/07, juris) oder zu Krankenhausaufenthalten (LG Köln, U.v. 08.07.2008 - 8 O 15/08, juris).
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