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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 15.07.2013 - 8 O 18/13   

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https://dejure.org/2013,18659
LG Mönchengladbach, 15.07.2013 - 8 O 18/13 (https://dejure.org/2013,18659)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 15.07.2013 - 8 O 18/13 (https://dejure.org/2013,18659)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - 8 O 18/13 (https://dejure.org/2013,18659)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung eines Zinsangebots mit Sternchenverweisen auf der Internetseite einer Bank

  • kanzlei.biz

    Zu den Voraussetzungen von zulässiger Blickfangwerbung im Internet

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tagesgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch blickfangmäßige Werbung für Top-Tagesgeld mit 2,25 % Zinsen, wenn dies nur für Anlagebetrag bis 5000 EURO gilt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführende Blickfangwerbung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Kühl kalkuliert, gut profitiert" - Irreführende Werbung einer Bank mit 2,25 Prozent Zinsen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Aktionsangebot Top-Tagesgeld - Irreführende Werbung einer Verbraucherbank

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Blickfangwerbung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung für Top-Tagesgeld

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Aktionsangebot kann irreführende Blickfangwerbung darstellen - Unlauterer Wettbewerb

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Blickfangwerbung durch Aktionsangebot - Unlauterer Wettbewerb

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Blickfangwerbung mit Aktionsangebot

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Blickfangwerbung einer Verbraucherbank mit Aktionsangebot "Top-Tagesgeld" ist irreführend - Angegebener Zinssatz von 2,25 % galt nur für einen Anlagebetrag bis 5.000 Euro

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LG Aachen, 09.05.2014 - 8 O 18/13   

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https://dejure.org/2014,19711
LG Aachen, 09.05.2014 - 8 O 18/13 (https://dejure.org/2014,19711)
LG Aachen, Entscheidung vom 09.05.2014 - 8 O 18/13 (https://dejure.org/2014,19711)
LG Aachen, Entscheidung vom 09. Mai 2014 - 8 O 18/13 (https://dejure.org/2014,19711)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.12.2008 - III ZR 51/08

    Sorgfaltspflichten des Notars bei Beurkundung des Verkaufs einer

    Auszug aus LG Aachen, 09.05.2014 - 8 O 18/13
    Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn besondere Umstände vorliegen, aus denen sich eine Pflicht des Notars zur Einsichtnahme in die Grundakte ergibt (vgl. BGH, Urt. v. 04.12.2008, Az.: III ZR 51/08, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus LG Aachen, 09.05.2014 - 8 O 18/13
    Bei reinen Vermögensschäden hängt bereits die Zulässigkeit einer Feststellungsklage von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts ab (BGH Urt. v. 24.01.2006; Az. XI ZR 384/03 = NJW 2006, 830, 832).
  • BGH, 28.09.1982 - VI ZR 221/80

    Zustandekommen eines Einheitspreisvertrages

    Auszug aus LG Aachen, 09.05.2014 - 8 O 18/13
    Jedenfalls aufgrund dieser konkreten Befassung mit den ihm vorgelegten Unterlagen zu den in Rede stehenden Bebauungs- und Nutzungsbeschränkungen nebst dem fehlerhaft beigefügten Durchführungsplan bestand eine Pflicht des Zeugen T, sich von der Vollständigkeit der Unterlagen zu überzeugen und sorgfältig zu überprüfen, ob es sich hierbei um die für die Prüfung der Fortgeltung der Baubeschränkungen maßgeblichen Unterlagen handelt (zur Pflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der sorgfältigen Auswertung wesentlicher Unterlagen siehe BGH, Urt. v. 28.09.1982, Az. VI ZR 221/80, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urt. v. 17.11.2011, Az. 11 U 48/11, zitiert nach juris).
  • BGH, 19.04.2012 - III ZR 224/10

    Wirtschaftsprüferhaftung: Beratungsfehler im Zusammenhang mit der Verschmelzung

    Auszug aus LG Aachen, 09.05.2014 - 8 O 18/13
    Insbesondere ist auch der mit dem Klageantrag zu 1) im Rahmen der Teilklage geltend gemachte Betrag in Höhe von 40.000 EUR hinreichend bestimmt, da hiermit ein Teil eines einheitlichen Gesamtschadens aufgrund einer konkreten Pflichtverletzung des Beklagten eingeklagt wird und es insoweit keiner weiteren Angaben seitens der Kläger bedarf (Vgl. BGH Urt. v. 19.04.2012, Az. III ZR 224/10 =NZG 2012, 711, 712).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2011 - 11 U 48/11

    Anwaltshaftung: Fehlender Hinweis auf Unwirksamkeit einer Urkunde wegen

    Auszug aus LG Aachen, 09.05.2014 - 8 O 18/13
    Jedenfalls aufgrund dieser konkreten Befassung mit den ihm vorgelegten Unterlagen zu den in Rede stehenden Bebauungs- und Nutzungsbeschränkungen nebst dem fehlerhaft beigefügten Durchführungsplan bestand eine Pflicht des Zeugen T, sich von der Vollständigkeit der Unterlagen zu überzeugen und sorgfältig zu überprüfen, ob es sich hierbei um die für die Prüfung der Fortgeltung der Baubeschränkungen maßgeblichen Unterlagen handelt (zur Pflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der sorgfältigen Auswertung wesentlicher Unterlagen siehe BGH, Urt. v. 28.09.1982, Az. VI ZR 221/80, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urt. v. 17.11.2011, Az. 11 U 48/11, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 02.09.2013 - 8 O 18/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28526
LG Mönchengladbach, 02.09.2013 - 8 O 18/13 (https://dejure.org/2013,28526)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 02.09.2013 - 8 O 18/13 (https://dejure.org/2013,28526)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 02. September 2013 - 8 O 18/13 (https://dejure.org/2013,28526)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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