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   LG Hannover, 13.05.2005 - 8 O 302/04   

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LG Hannover, 13.05.2005 - 8 O 302/04 (https://dejure.org/2005,53884)
LG Hannover, Entscheidung vom 13.05.2005 - 8 O 302/04 (https://dejure.org/2005,53884)
LG Hannover, Entscheidung vom 13. Mai 2005 - 8 O 302/04 (https://dejure.org/2005,53884)
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   LG Dortmund, 22.04.2005 - 8 O 302/04   

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LG Dortmund, 22.04.2005 - 8 O 302/04 (https://dejure.org/2005,65133)
LG Dortmund, Entscheidung vom 22.04.2005 - 8 O 302/04 (https://dejure.org/2005,65133)
LG Dortmund, Entscheidung vom 22. April 2005 - 8 O 302/04 (https://dejure.org/2005,65133)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93

    Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des

    Auszug aus LG Dortmund, 22.04.2005 - 8 O 302/04
    Bei aktuellen Taten kommt dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit ein besonderes Gewicht zu; handelt es sich bei dem Beschuldigten um eine Person des öffentlichen Lebens, so kann eine Namensnennung zulässig sein (vgl. auch BGH, NJW 1994, 1950, 1952 [BGH 17.03.1994 - III ZR 15/93] ; Palandt-Sprau, aaO, § 823 Rn. 103).

    Erforderlich ist eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Presse bzw. der Öffentlichkeit und dem allgemeinen Persönlichkeitsinteresse (Geheimhaltungsinteresse) des Betroffenen (BGH, NJW 1994, 1950, 1951 [BGH 17.03.1994 - III ZR 15/93] ).

  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84

    Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus LG Dortmund, 22.04.2005 - 8 O 302/04
    Nach dem Grundsatz des Kollegialprinzipes handelt ein Beamter dann nicht schuldhaft, wenn sein Handeln im Nachhinein durch ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Gericht als berechtigt angesehen wird (sog. Kollegial- oder Kollegialitätsrichtlinie, vgl. BGH, BGHZ 97, 97, 107; BGH NJW-RR 1982, 36, 37; Staudinger-Wurm, BGB, Bearb. 2002, § 839 Rn. 216).
  • BGH, 21.04.1988 - III ZR 255/86

    Amtshaftung wegen Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft

    Auszug aus LG Dortmund, 22.04.2005 - 8 O 302/04
    Im Amtshaftungsprozess ist eine solche Entscheidung nur auf ihre Vertretbarkeit zu überprüfen; eine Vertretbarkeit ist nur dann zu verneinen, wenn bei Würdigung aller Umstände die Einleitung der Ermittlungen gegen den Beschuldigten nicht mehr verständlich sind (vgl. BGH NJW, 1989, 96, 97 [BGH 21.04.1988 - III ZR 255/86] ).
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