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   LG Essen, 03.03.2009 - 8 O 308/07   

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LG Essen, 03.03.2009 - 8 O 308/07 (https://dejure.org/2009,39839)
LG Essen, Entscheidung vom 03.03.2009 - 8 O 308/07 (https://dejure.org/2009,39839)
LG Essen, Entscheidung vom 03. März 2009 - 8 O 308/07 (https://dejure.org/2009,39839)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 22/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Inhaltliche Anforderungen an eine wirksame

    Am 14.12.2007 machte der Kläger gegen die Beklagte eine Klage auf Fortführung der Rentenleistungen beim Landgericht Mannheim - 8 O 308/07 - anhängig.

    dass die Beklagte an ihn ab dem 01.01.2008 bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Hauptsacheverfahrens beim Landgericht Mannheim - 8 O 308/07 -, längstens bis zum 31.12.2008, eine monatlich im voraus zahlbare, erstmals am 02.01.2008 fällige "Erwerbsunfähigkeitsrente" in Höhe von 2.500,00 EUR zu zahlen habe.

    Die Akten Landgericht Mannheim - 8 O 308/07 - lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    E in gerichtlichem Auftrag im Hauptsacheverfahren Landgericht Mannheim - 8 O 308/07 - unter dem 24.04.2008 erstellte Gutachten.

    c) Ob der im Hauptsacheverfahren Landgericht Mannheim - 8 O 308/07 - vorgelegte Schriftsatz der Beklagten vom 23.01.2008 den Anforderungen genügt, die an die Nachvollziehbarkeit einer Mitteilung über die Leistungseinstellung zu stellen sind, hat der Senat nicht geprüft.

    In Anbetracht dieser Umstände erscheint es auch nicht zumutbar, monatliche Unterstützungsleistungen von 80, 00 EUR und eine weitere Zahlung von 300, 00 EUR, die der Kläger von seiner Mutter erhalten hat, bedarfsmindernd beim Kläger und somit zum Vorteil der Beklagten zu berücksichtigen, den Kläger auf eine gerichtliche Inanspruchnahme seiner Mutter wegen (möglicher) weiterer (Unterhalts-)Leistungen zu verweisen und/oder ihm bis zur Klärung des Rechtsverhältnisses im Hauptsacheverfahren Landgericht Mannheim - 8 O 308/07 - einen Umzug von M nach B, wo er in bescheidenem Umfang in einer Anwaltskanzlei arbeitet, anzusinnen, um Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu verringern oder in Wegfall treten zu lassen.

  • BGH, 28.07.2010 - XII ZB 251/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Festsetzung der ungeminderten Verfahrensgebühr nach der

    Die auf Grund des vor der 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen - 8 O 308/07 - am 9. Juni 2008 geschlossenen Vergleichs von den Beklagten gesamtschuldnerisch den Klägern zu erstattenden Kosten werden festgesetzt auf 2.512,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 9. September 2008.
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