Rechtsprechung
LG Verden, 28.02.2007 - 8 O 346/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Rechtliche Ausgestaltung der Verjährung deliktsrechtlicher Schadensersatzansprüche; Rechtliche Ausgestaltung des Verjährungsbeginns von nachträglich auftretenden Schadensfolgen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Ausgestaltung der Verjährung deliktsrechtlicher Schadensersatzansprüche; Rechtliche Ausgestaltung des Verjährungsbeginns von nachträglich auftretenden Schadensfolgen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.11.1999 - VI ZR 37/99
Verjährung des deliktischen Anspruchs bei zunächst nicht vorhersehbaren …
Auszug aus LG Verden, 28.02.2007 - 8 O 346/06
Insoweit gilt nichts anderes als für Schadensersatzansprüche, die nach dem Grundsatz der Schadenseinheit auch für erst in der Zukunft entstehende Schäden verjähren, sobald ein erster Schadensbetrag klagweise geltend gemacht werden kann (dazu BGH NJW 2000, 861 [BGH 16.11.1999 - VI ZR 37/99] ), solange die weiteren Schadensfolgen nur - wie hier - vorhersehbar waren. - OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05
Nebenintervention: Rechtliches Interesse des als vermeintlicher Gesamtschuldner …
Auszug aus LG Verden, 28.02.2007 - 8 O 346/06
Dass sowohl der Freihaltungs- als auch der Ausgleichsanspruch einheitlich verjähren, wurde vom OLG Karlsruhe ohne nähere Begründung angenommen ( Urteil vom 8. Dezember 2006, 12 U 208/05 ). - BGH, 20.07.2006 - IX ZR 44/05
Anfechtung der Erfüllung eines Freistellungsanspruchs
Auszug aus LG Verden, 28.02.2007 - 8 O 346/06
So entsteht nach Auffassung des BGH (etwa ZIP 2006, 1591 [BGH 20.07.2006 - IX ZR 44/05] m.w.N.) der selbständige Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 BGB nicht erst mit der Befriedigung des Gläubigers, sondern von vorneherein zugleich mit der Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses, ist jedoch zunächst nur auf Freihaltung gerichtet. - BGH, 21.03.1991 - IX ZR 286/90
Gesamtschuldner als Vergleichsgläubiger; Rechtsschutzinteresse für die …
Auszug aus LG Verden, 28.02.2007 - 8 O 346/06
Weiter begründet etwa nach einer Auffassung (…Münchener Kommentar zum BGB - Bydlenski, 4. Aufl., § 426 Rdnr. 72) bereits der fällige Befreiungsanspruch ein Recht zur Teilnahme im Insolvenzverfahren, auch wenn der Ausgleichsanspruch wegen Befriedigung des Gläubigers erst nach dessen Eröffnung bezifferbar wird (im Ergebnis ebenso BGHZ 114, 117, 122 ). - BGH, 20.12.1977 - VI ZR 190/75
Beginn der Verjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung …
Auszug aus LG Verden, 28.02.2007 - 8 O 346/06
Vielmehr beginnt die Verjährung auch für nachträglich auftretende Schadensfolgen, die im Zeitpunkt der Kenntniserlangung vom Schaden als möglich vorhersehbar waren, mit dem Zeitpunkt des ersten Schadenseintritts und dessen Kenntnis (BGH WM 1978, 331).
- OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08
Gesamtschuld: Verjährung des Ausgleichsanspruchs unter Gesamtschuldnern
Die Gegenmeinung vertritt die Auffassung, der Lauf der Verjährungsfrist sei für den Ausgleichungsanspruch aus § 426 Abs. 1 BGB insgesamt einheitlich und beginne mit der Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses (Kniffka, BauR 2005, 276, 286;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., 2008 Rn. 1198; Klutinius/Karwatzki, VersR 2008, 617 ff; OLG Karlsruhe, R + S 2007, 216 ff; LG Verden, Urteil vom 28.04.2007, Az: 8 O 346/06, Bl. 125 d. A.).
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 14.11.2006 - 2/08 O 346/06 |
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Grobe Fahrlässigkeit bei Überfahren eines Stoppschildes