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   LG Leipzig, 11.11.2011 - 08 O 3545/10   

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https://dejure.org/2011,51449
LG Leipzig, 11.11.2011 - 08 O 3545/10 (https://dejure.org/2011,51449)
LG Leipzig, Entscheidung vom 11.11.2011 - 08 O 3545/10 (https://dejure.org/2011,51449)
LG Leipzig, Entscheidung vom 11. November 2011 - 08 O 3545/10 (https://dejure.org/2011,51449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Reiserecht: Zu viel Anzahlung vor Reiseantritt geht nicht!

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil zur Höhe von Vorauszahlungen bei Urlaubsbuchungen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anzahlung vor Reiseantritt - wann ist der Bogen überspannt?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Pauschalreise: 40 Prozent Anzahlung auf den Reisepreis sind zu viel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.06.2006 - X ZR 59/05

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters

    Auszug aus LG Leipzig, 11.11.2011 - 8 O 3545/10
    Andererseits ist aber in Rechnung zu stellen, dass die Abwicklung der meisten Reiseverträge eine Zahlung des Reisepreises Zug-um-Zug gegen Erhalt der Gegenleistung praktisch nicht zulässt (BGHZ 100, 157, 164; BGH, Urt. v. 20.6.2006 - X ZR 59/05, Rn. 10, zitiert nach juris).

    Aus diesem Grund sind Klauseln, die eine verhältnismäßig geringfügige Anzahlung auf den Reisepreis vorsehen, grundsätzlich zulässig (BGH, Urt. v. 20.6.2006 a.a.O.; Jauernig / Teichmann [13. Aufl.], § 651a BGB Rn. 15; MünchKomm-BGBI Tonner, a.a.O., Rn. 82).

    Dabei sind nur die Kosten der Veranstalter zu berücksichtigen, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Durchführung des betreffenden Vertrags entstehen (Dittrich / Henschler, RRa 2006, 8, 10; BGH, Urt. v. 20.6.2006 a.a.O.).

    bb) Die Beklagte kann sich auch nicht auf ein berechtigtes Interesse an der Sicherung ihrer bei der Buchung zu tätigenden Investitionen berufen (vgl. hierzu: BeckOK-BGB/ Geib, Stand: 1.3.2011, § 651a BGB Rn. 33; BGH, Urt. v. 20.6.2006, a.a.O.; OLG Köln, Urt. v. 11.4.2005 - 16 U 12/05, Rn. 25, zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 11.04.2005 - 16 U 12/05

    Wirksamkeit der Klausel über eine 20-%ige Anzahlung bei einer Pauschalreise

    Auszug aus LG Leipzig, 11.11.2011 - 8 O 3545/10
    Bei der Bestimmung dessen, was im Rahmen der Vorauszahlung als angemessen anzusehen ist, sind auf Seiten des Veranstalters im Wesentlichen die Ausgaben zu berücksichtigen, die er tatsächlich im Voraus für den Reisenden aufwenden muss (OLG Köln, Urt. v. 11.4.2005 - 16 U 12/05, Rn. 25, zitiert nach juris).

    Weiter ist das Interesse der Reiseveranstalter am Abschluss lediglich ernsthaft gemeinter Reisebuchungen zu berücksichtigen, das durch eine Anzahlung in zeitlicher Nähe zur Buchung gesichert werden kann, da der Kunde durch die geleistete Anzahlung in weitaus stärkerem Maße an die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gebunden wird, als es ohne eine Vorauszahlung der Fall wäre (OLG Köln, Urt. v. 11.4.2005 - 16 U 12/05, Rn. 25, zitiert nach juris).

    bb) Die Beklagte kann sich auch nicht auf ein berechtigtes Interesse an der Sicherung ihrer bei der Buchung zu tätigenden Investitionen berufen (vgl. hierzu: BeckOK-BGB/ Geib, Stand: 1.3.2011, § 651a BGB Rn. 33; BGH, Urt. v. 20.6.2006, a.a.O.; OLG Köln, Urt. v. 11.4.2005 - 16 U 12/05, Rn. 25, zitiert nach juris).

    Er kann deswegen nicht in vollem Umfang auf den Kunden abgewälzt werden (OLG Köln, Urt. v. 11.4.2005 - 16 U 12/05, Rn. 21, zitiert nach juris).

  • LG Köln, 03.11.2010 - 26 O 57/10

    Unterlassungsanspruch bzgl. einer 40 % pauschalierte Rücktrittskosten

    Auszug aus LG Leipzig, 11.11.2011 - 8 O 3545/10
    Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 30.10.2010 - 26 0 57/10 (veröffentlicht in RRa 2010, 150 f.) entschieden, dass es auch Veranstaltern, die Reisen nach dem Modell des Dynamic Packaging vertreiben, zumutbar ist, nach dem Rücktritt eines Kunden den Flug zunächst in ihren eigenen Angebotsbestand zu übernehmen und anderen Kunden anzubieten.
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 123/80

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Leipzig, 11.11.2011 - 8 O 3545/10
    Weder war hier eine Frist zu gewähren, um den übergangslosen anderweitigen Versicherungsschutz von Versicherungsnehmern sicherzustellen (so im Fall BGH, GRUR 1990, 522, 528), noch geht es um einen Klauselverwender aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich (so im Fall BGHZ 81, 222 ff.).
  • BGH, 25.01.1990 - I ZR 19/87

    HBV-Familien- und Wohnungsrechtsschutz - Kopplung

    Auszug aus LG Leipzig, 11.11.2011 - 8 O 3545/10
    Weder war hier eine Frist zu gewähren, um den übergangslosen anderweitigen Versicherungsschutz von Versicherungsnehmern sicherzustellen (so im Fall BGH, GRUR 1990, 522, 528), noch geht es um einen Klauselverwender aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich (so im Fall BGHZ 81, 222 ff.).
  • BGH, 02.11.2011 - X ZR 43/11

    Zum Umfang des Insolvenzschutzes bei Pauschalreisen

    Auszug aus LG Leipzig, 11.11.2011 - 8 O 3545/10
    § 651k Abs. 4 BGB weitgehend von dem Insolvenzrisiko des Reiseveranstalters entlastet (vgl. zum Umfang zuletzt BGH, Urt. v. 2.11.2011 - X ZR 43/2011 - noch nicht veröffentlicht).
  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus LG Leipzig, 11.11.2011 - 8 O 3545/10
    Lange Zeit betrachtete die Rechtsprechung Anzahlungen in Höhe von mehr als 10% des Reisepreises als nicht mehr geringfügig (BGH, NJW 1992, 3158).
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus LG Leipzig, 11.11.2011 - 8 O 3545/10
    Andererseits ist aber in Rechnung zu stellen, dass die Abwicklung der meisten Reiseverträge eine Zahlung des Reisepreises Zug-um-Zug gegen Erhalt der Gegenleistung praktisch nicht zulässt (BGHZ 100, 157, 164; BGH, Urt. v. 20.6.2006 - X ZR 59/05, Rn. 10, zitiert nach juris).
  • LG Köln, 21.01.2015 - 26 O 196/14

    Unwirksame Klauseln eines Reiseveranstalters über Reiserücktrittspauschalen

    Die Pauschalen sind nicht nur zeitlich zu staffeln sondern auch nach der jeweiligen Reiseart zu differenzieren (LG Köln NJW-RR 2001, 1064, 1066; vgl. auch LG Leipzig BeckRS 2012, 12577; Staudinger in Staudinger, Neubearbeitung 2011, § 651i Rn. 36; Teichmann in Jauernig, 15. Auflage 2014, § 651i, Rn. 3).

    Der Reiseveranstalter muss seine betrieblichen Abläufe sowie mit Dritten geschlossene Verträge so organisieren, dass eine Rückforderung von Steuern und Gebühren bzw. ersparten Kosten sichergestellt ist, denn Defizite in diesem Zusammenhang bzw. der Inhalt von Verträgen zwischen dem Reiseveranstalter und Flugunternehmen, etc., können nicht zulasten des Verbrauchers gehen (LG Leipzig BeckRS 2012, 12577).

    Nicht beachtlich ist daher das Berufen auf gleiche oder ähnlich hohe Pauschalen in den Bedingungen von Mitbewerbern (OLG Rostock BeckRS 2013, 20274; LG Leipzig BeckRS 2012, 12577; LG Köln 26 O 57/10).

  • OLG Dresden, 21.06.2012 - 8 U 1900/11

    Formularmäßige Vereinbarung einer Pflicht zur Entrichtung einer Anzahlung von 40

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichtes Leipzig vom 11.11.2011, 8 O 3545/10, wird zurückgewiesen.

    31 das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 11.11.2011 zu Az.: 8 O 3545/10 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LG Düsseldorf, 05.02.2014 - 12 O 361/12

    Klausel eines Reiseveranstalters über pauschalierte Rücktrittskosten ab 40%

    Es kann nicht zu Lasten des Kunden gehen, wenn sie dies unterlässt (vgl. LG Leipzig, Urteil vom 11.11.2011 - Az.: 8 O 3545/10 zu der vergleichbaren Problematik der Flugstornierungsgebühren).

    Es kann nicht zu Lasten des Kunden gehen, wenn sie dies unterlässt (vgl. LG Leipzig, Urteil vom 11.11.2011 - Az.: 8 O 3545/10 zu der vergleichbaren Problematik der Flugstornierungsgebühren).

  • OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 104/12

    AGB-Klausel, die die Vorauszahlung des gesamten Reisepreises bis 90 Tage vor

    Im Übrigen sind Verbraucherinteressen auch bei für den Kunden günstigen Angeboten zu beachten (vgl. LG Leipzig vom 11.11.2011 - 8 O 3545/10 - Rn. 69).
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