Weitere Entscheidung unten: LG Potsdam, 24.10.2005

Rechtsprechung
   LG Potsdam, 06.06.2001 - 8 O 362/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,25674
LG Potsdam, 06.06.2001 - 8 O 362/00 (https://dejure.org/2001,25674)
LG Potsdam, Entscheidung vom 06.06.2001 - 8 O 362/00 (https://dejure.org/2001,25674)
LG Potsdam, Entscheidung vom 06. Juni 2001 - 8 O 362/00 (https://dejure.org/2001,25674)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ersatz für Zahlungen zur Insolvenzmasse; Anforderungen an die Bilanzierung des Zerschlagungswertes; Durchführung eines Insolvenzverfahrens über eine GmbH; Bemessung des Wertansatzes in einem Insolvenzverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus LG Potsdam, 06.06.2001 - 8 O 362/00
    Die Kammer schließt sich der Auffassung an, wonach die Zahlungen ungekürzt - also unabhängig von der zu erwartenden Insolvenzquote - zu erstatten sind (BGH GmbHR 2001, 190, 194) [BGH 08.01.2001 - II ZR 88/99] .
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   LG Potsdam, 24.10.2005 - 8 O 362/00   

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https://dejure.org/2005,34285
LG Potsdam, 24.10.2005 - 8 O 362/00 (https://dejure.org/2005,34285)
LG Potsdam, Entscheidung vom 24.10.2005 - 8 O 362/00 (https://dejure.org/2005,34285)
LG Potsdam, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - 8 O 362/00 (https://dejure.org/2005,34285)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 02.02.2006 - 6 W 238/05

    Kostenfestsetzung gegen den Insolvenzverwalter: Kostenerstattungsanspruch des

    Die sofortige Beschwerde der Streithelferin der Beklagten gegen den die Kostenfestsetzung zu ihren Gunsten versagenden Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 24.10.2005 - 8 O 362/00 - wird mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, dass auch der Kostenfestsetzungsantrag der Streitverkündeten der Beklagten vom 23.4.2002 zurückgewiesen wird.
  • OLG Brandenburg, 02.02.2006 - 6 W 232/05

    Insolvenzrecht: Kosten eines nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit fortgeführten

    Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den die Kostenfestsetzung zu ihren Gunsten versagenden Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 24.10.2005 - 8 O 362/00 - wird zurückgewiesen.
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