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   LG Karlsruhe, 28.04.2005 - 8 O 362/04   

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https://dejure.org/2005,7454
LG Karlsruhe, 28.04.2005 - 8 O 362/04 (https://dejure.org/2005,7454)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.04.2005 - 8 O 362/04 (https://dejure.org/2005,7454)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. April 2005 - 8 O 362/04 (https://dejure.org/2005,7454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung gezahlten Zahnarzthonorars wegen zahnärztlicher Fehlbehandlung; Ersatz zusammenhängender weiterer Kosten (Fahrtkosten) wegen zahnärztlicher Fehlbehandlung; Gleichstellung der Schlechterfüllung der Nichterfüllung beim Arztvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahnarztvertrag: Einwendungen gegen die bzw. Rückforderung der Honorarforderung - Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Zahnarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1507
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.04.2005 - 8 O 362/04
    Dabei steht die Lebensbeeinträchtigung, insbesondere Heftigkeit und Dauer der Schmerzen und Leiden an erster Stelle der maßgeblichen Faktoren (BGH NJW 2004, 1243).

    In diesen Fällen kann der Geschädigte entweder die Feststellung begehren, dass der Schädiger auch für zukünftige immaterielle Schäden einzutreten hat, er kann aber auch eine Teilklage erheben (so neuerdings BGH NJW 2004, 1243 f.).

  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87

    Rechtskraft einer Entscheidung über ein uneingeschränktes Schmerzensgeld

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.04.2005 - 8 O 362/04
    Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass ein Schmerzensgeld nicht nur alle bereits eingetretenen, sondern auch alle erkennbaren und objektiv vorhersehbaren künftigen Verletzungsfolgen abgilt (BGH VersR 1980, 975; 1988, 929 f.; 1995, 471 f.).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.04.2005 - 8 O 362/04
    Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass ein Schmerzensgeld nicht nur alle bereits eingetretenen, sondern auch alle erkennbaren und objektiv vorhersehbaren künftigen Verletzungsfolgen abgilt (BGH VersR 1980, 975; 1988, 929 f.; 1995, 471 f.).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1994 - 22 W 28/94

    Bindung des Gerichts bei mit Mindestvorstellungsbetrag angegebenem

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.04.2005 - 8 O 362/04
    Der Kläger wäre jedoch nur dann von Kosten freizuhalten gewesen, wenn seine Zuvielforderung sich in einem Rahmen von etwa bis 20 % gehalten hätte (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 955).
  • BGH, 16.05.1961 - VI ZR 112/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.04.2005 - 8 O 362/04
    Anderes kann gelten, wenn sich im Zeitpunkt des Prozesses nicht endgültig sagen lässt, welche Änderungen des gesundheitlichen Zustandes noch eintreten können (BGH VersR 1961, 727 f.; 2001, 876 f.).
  • OLG München, 12.06.1997 - 1 U 1704/97

    zahnprothetische Behandlung - § 611 BGB, pVV

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.04.2005 - 8 O 362/04
    Mit dieser Auffassung weicht die Kammer von derjenigen des OLG München ab, das mit Urteil vom 12.06.1997 (1 U 1704/97, OLGR München 1998, 247) entschieden hatte, dass beim Arztvertrag die Schlechterfüllung der Nichterfüllung nicht gleichgestellt werden könne; eine Rückforderung des bereits geleisteten Honorars könne deswegen nicht verlangt werden.
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.04.2005 - 8 O 362/04
    Die Höhe des dem Geschädigten zustehenden Schmerzensgeldes ist aufgrund einer ganzheitlichen Betrachtung der den Schadensfall prägenden Umstände unter Einbeziehung der absehbaren künftigen Entwicklung des Schadensbildes zu bemessen (BGHZ 18, 149).
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.04.2005 - 8 O 362/04
    Anderes kann gelten, wenn sich im Zeitpunkt des Prozesses nicht endgültig sagen lässt, welche Änderungen des gesundheitlichen Zustandes noch eintreten können (BGH VersR 1961, 727 f.; 2001, 876 f.).
  • BGH, 07.12.1987 - II ZR 206/87

    Einhaltung bestimmter Dienstzeiten durch den Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.04.2005 - 8 O 362/04
    Diese Auffassung schließt sich auch zwanglos an diejenige des BGH (NJW-RR 1988, 420) an, wonach der Mindestschaden, der einem Dienstberechtigten durch den Vertragsbruch eines Dienstverpflichteten entsteht, darin besteht, dass ihm die geldwerten Dienste nicht erbracht werden.
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1984 - 8 U 71/83

    Schmerzensgeld; Behandlungsfehler

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.04.2005 - 8 O 362/04
    Einer Aufrechnungserklärung bedarf es nicht (OLG Zweibrücken, MedR 2002, 201; OLG Köln, VersR 1987, 620, OLG Düsseldorf, VersR 1985, 456, alle m. w. N.).
  • OLG Köln, 26.05.1986 - 7 U 77/84

    Befreiung von der Vergütungspflicht für die Honorarforderung eines Zahnarztes

  • OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01

    Rechtsnatur des zahnärztlichen Behandlungsvertrags, Honoraranspruch bei

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