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Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 02.10.2012 - 8 O 38/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,54898
LG Arnsberg, 02.10.2012 - 8 O 38/12 (https://dejure.org/2012,54898)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 02.10.2012 - 8 O 38/12 (https://dejure.org/2012,54898)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - 8 O 38/12 (https://dejure.org/2012,54898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Zahlungsverpflichtung für eine "Anzeige" bei Nichtigkeit des Vertrags wegen Verstoßes gegen das Landespressegesetz NW

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Zahlungsverpflichtung für eine "Anzeige" bei Nichtigkeit des Vertrags wegen Verstoßes gegen das Landespressegesetz NW

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.03.1974 - I ZR 15/73

    Wirtschaftsanzeigen public-relations

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.10.2012 - 8 O 38/12
    Die Frage, ob eine Veröffentlichung "durch Anordnung und Gestaltung allgemein als Anzeige zu erkennen ist", beantwortet sich hingegen danach, ob sich für den sogenannten "flüchtigen Durchschnittsleser" (vgl. zu dieser Formulierung BGH, NJW 1974, 1141, 1142) unmittelbar erschließt, dass er eine bezahlte Anzeige vor Augen hat.

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die fehlende Verwendung des vom Gesetz verlangten Wortes "Anzeige" dazu führt, dass dem Gesetz keine Genüge getan wird: So sind Bezeichnungen wie "geschäftliche Informationen" oder "Wirtschaftsanzeigen- Public-Relations" in der Rechtsprechung durchgehend als den Anforderungen der jeweils gültigen Landespressegesetze nicht genügend angesehen worden, ebenso ähnlich lautende Ausdrücke des Inhalts "PR-Anzeige", "PR-Mitteilung", "PR-Artikel", "PR-Reportage", "PR-Advertisement" oder "Wirtschaftsspiegel - außer Verantwortung der Schriftleitung" (vgl. dazu BGH, NJW 1974, 1141; OLG Düsseldorf, AfP 1979, 261; LG Hamburg, WPR 1974, 713; OLG Düsseldorf, WPR 1972, 145 und.

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 23 U 30/06

    Presserechtliche Kennzeichnungspflicht von Anzeigen

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.10.2012 - 8 O 38/12
    Die Nichtigkeit des Vertrages hat zur Folge, dass der Widerklägerin gegen die Beklagte weder vertragliche Zahlungs- noch daraus folgende Freistellungsansprüche zustehen (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, NJW 1975, 2018 sowie OLGR Düsseldorf 2007, 258 und LG Hannover, NJW-RR 2006, 910).
  • LG Hannover, 21.06.2005 - 26 O 142/04
    Auszug aus LG Arnsberg, 02.10.2012 - 8 O 38/12
    Die Nichtigkeit des Vertrages hat zur Folge, dass der Widerklägerin gegen die Beklagte weder vertragliche Zahlungs- noch daraus folgende Freistellungsansprüche zustehen (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, NJW 1975, 2018 sowie OLGR Düsseldorf 2007, 258 und LG Hannover, NJW-RR 2006, 910).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.1975 - 5 U 129/74
    Auszug aus LG Arnsberg, 02.10.2012 - 8 O 38/12
    Die Nichtigkeit des Vertrages hat zur Folge, dass der Widerklägerin gegen die Beklagte weder vertragliche Zahlungs- noch daraus folgende Freistellungsansprüche zustehen (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, NJW 1975, 2018 sowie OLGR Düsseldorf 2007, 258 und LG Hannover, NJW-RR 2006, 910).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.1978 - 2 U 89/78
    Auszug aus LG Arnsberg, 02.10.2012 - 8 O 38/12
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die fehlende Verwendung des vom Gesetz verlangten Wortes "Anzeige" dazu führt, dass dem Gesetz keine Genüge getan wird: So sind Bezeichnungen wie "geschäftliche Informationen" oder "Wirtschaftsanzeigen- Public-Relations" in der Rechtsprechung durchgehend als den Anforderungen der jeweils gültigen Landespressegesetze nicht genügend angesehen worden, ebenso ähnlich lautende Ausdrücke des Inhalts "PR-Anzeige", "PR-Mitteilung", "PR-Artikel", "PR-Reportage", "PR-Advertisement" oder "Wirtschaftsspiegel - außer Verantwortung der Schriftleitung" (vgl. dazu BGH, NJW 1974, 1141; OLG Düsseldorf, AfP 1979, 261; LG Hamburg, WPR 1974, 713; OLG Düsseldorf, WPR 1972, 145 und.
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Rechtsprechung
   LG Hannover, 11.07.2013 - 8 O 38/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,76236
LG Hannover, 11.07.2013 - 8 O 38/12 (https://dejure.org/2013,76236)
LG Hannover, Entscheidung vom 11.07.2013 - 8 O 38/12 (https://dejure.org/2013,76236)
LG Hannover, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 8 O 38/12 (https://dejure.org/2013,76236)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LG Göttingen, 02.05.2012 - 8 O 38/12   

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https://dejure.org/2012,5539
LG Göttingen, 02.05.2012 - 8 O 38/12 (https://dejure.org/2012,5539)
LG Göttingen, Entscheidung vom 02.05.2012 - 8 O 38/12 (https://dejure.org/2012,5539)
LG Göttingen, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 8 O 38/12 (https://dejure.org/2012,5539)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Klage wegen Planungsmängeln: Örtliche Zuständigkeit?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenvertrag: Welches Gericht ist für eine Klage des Auftraggebers zuständig? (IBR 2013, 1038)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 03.03.1998 - 1Z AR 9/98

    Zuständiges Gericht bei Verfahren gegen die Architekten die mit Planung

    Auszug aus LG Göttingen, 02.05.2012 - 8 O 38/12
    Ist ein Architekt jedoch lediglich oder im Wesentlichen nur mit Planungsaufgaben beauftragt worden, so ist der Erfüllungsort für die Architektenleistungen der Geschäfts- bzw. Wohnsitz des Architekten (LG Heidelberg v. 18.12.2006, 2 O 245/06; KG Berlin v. 28.04.1998, 21 U 8396/97; Bayerisches OLG v. 03.03.1998, 1Z AR 9/98).
  • BGH, 05.12.1985 - I ARZ 737/85

    Erfüllungsort bei einem Bauwerkvertrag

    Auszug aus LG Göttingen, 02.05.2012 - 8 O 38/12
    Die von der Kläger-Vertreterin zur örtlichen Zuständigkeit des LG Göttingen zitierte Rechtsprechung betrifft mehrheitlich Konstellationen, in denen dem Architekten nicht nur die Planung, sondern zusätzlich die Objektbetreuung/Bauüberwachung übertragen wurde (OLG Celle v. 16.01.2009, 14 W 53/08; BGH v. 07.12.2000, VII ZR 404/99) bzw. in denen ein Bauvertrag und kein Architektenvertrag Gegenstand des Rechtsstreites war (BGH v. 05.12.1985, I ARZ 737/85).
  • BGH, 07.12.2000 - VII ZR 404/99

    Rechtswahl und Erfüllungsort beim Architektenvertrag

    Auszug aus LG Göttingen, 02.05.2012 - 8 O 38/12
    Die von der Kläger-Vertreterin zur örtlichen Zuständigkeit des LG Göttingen zitierte Rechtsprechung betrifft mehrheitlich Konstellationen, in denen dem Architekten nicht nur die Planung, sondern zusätzlich die Objektbetreuung/Bauüberwachung übertragen wurde (OLG Celle v. 16.01.2009, 14 W 53/08; BGH v. 07.12.2000, VII ZR 404/99) bzw. in denen ein Bauvertrag und kein Architektenvertrag Gegenstand des Rechtsstreites war (BGH v. 05.12.1985, I ARZ 737/85).
  • KG, 28.04.1998 - 21 U 8396/97

    Welches Gericht ist für die Honorarklage des Architekten zuständig?

    Auszug aus LG Göttingen, 02.05.2012 - 8 O 38/12
    Ist ein Architekt jedoch lediglich oder im Wesentlichen nur mit Planungsaufgaben beauftragt worden, so ist der Erfüllungsort für die Architektenleistungen der Geschäfts- bzw. Wohnsitz des Architekten (LG Heidelberg v. 18.12.2006, 2 O 245/06; KG Berlin v. 28.04.1998, 21 U 8396/97; Bayerisches OLG v. 03.03.1998, 1Z AR 9/98).
  • LG Heidelberg, 18.12.2006 - 2 O 245/06

    Örtlich zuständiges Gericht für eine Schadenersatzklage gegen den bauplanenden

    Auszug aus LG Göttingen, 02.05.2012 - 8 O 38/12
    Ist ein Architekt jedoch lediglich oder im Wesentlichen nur mit Planungsaufgaben beauftragt worden, so ist der Erfüllungsort für die Architektenleistungen der Geschäfts- bzw. Wohnsitz des Architekten (LG Heidelberg v. 18.12.2006, 2 O 245/06; KG Berlin v. 28.04.1998, 21 U 8396/97; Bayerisches OLG v. 03.03.1998, 1Z AR 9/98).
  • OLG Celle, 16.01.2009 - 14 W 53/08

    Kriterien für eine Bestimmung des Erfüllungsortes bei einem Architektenvertrag

    Auszug aus LG Göttingen, 02.05.2012 - 8 O 38/12
    Die von der Kläger-Vertreterin zur örtlichen Zuständigkeit des LG Göttingen zitierte Rechtsprechung betrifft mehrheitlich Konstellationen, in denen dem Architekten nicht nur die Planung, sondern zusätzlich die Objektbetreuung/Bauüberwachung übertragen wurde (OLG Celle v. 16.01.2009, 14 W 53/08; BGH v. 07.12.2000, VII ZR 404/99) bzw. in denen ein Bauvertrag und kein Architektenvertrag Gegenstand des Rechtsstreites war (BGH v. 05.12.1985, I ARZ 737/85).
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