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   LG Mannheim, 14.02.2003 - 8 O 393/02   

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https://dejure.org/2003,23275
LG Mannheim, 14.02.2003 - 8 O 393/02 (https://dejure.org/2003,23275)
LG Mannheim, Entscheidung vom 14.02.2003 - 8 O 393/02 (https://dejure.org/2003,23275)
LG Mannheim, Entscheidung vom 14. Februar 2003 - 8 O 393/02 (https://dejure.org/2003,23275)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Finanzierung eines Objekts als Beteiligung an einer nicht erlaubten Rechtsbesorgung; Vereinbarkeit eines zum Erwerb eines Immobilienfondsanteils für einen Anleger von einer Treuhandgesellschaft geschlossenen Kreditvertrags mit dem Rechtsberatungsgesetz

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.03.1998 - XI ZR 59/97

    Rechtsfolgen der Rechtsberatung durch den Kreditvermittler

    Auszug aus LG Mannheim, 14.02.2003 - 8 O 393/02
    Entgegen der Auffassung der Kläger ist der vorliegende Fall auch nicht mit den sog. Unfallhilfefällen vergleichbar, in denen solche Darlehensverträge von Banken mit Unfallopfern für nichtig erklärt wurden, bei denen die Darlehen gegen Abtretung aller Ersatzansprüche aus den Unfällen zur Finanzierung unfallbedingter Aufwendungen gewährt wurden und die Banken in organisiertem Zusammenwirken mit anderen Beteiligten (Mietwagenunternehmen, Rechtsanwälte) ein Verfahren betrieben, das auf die vollständige Entlastung der Geschädigten von der gesamten Schadensabwicklung hinaus lief (BGH WM 1978, 1062).

    Insoweit ist der vorliegende Fall eher vergleichbar mit den Fällen einer ständigen Zusammenarbeit zwischen einem Kreditvermittler und der Bank, der gleichfalls nicht grundsätzlich den Vorwurf der Beteiligung der Bank an einer unerlaubten Rechtsbesorgung des Vermittlers rechtfertigt (BGH WM 1998, 923).

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus LG Mannheim, 14.02.2003 - 8 O 393/02
    Mithin kommen nur solche Umstände in Betracht, die bei oder vor Vertragsschluss gegeben sind (BGH WM 2002, 1273).

    Eine nachträgliche, konkludente Genehmigung setzt voraus, dass der Genehmigende zumindest mit der Möglichkeit gerechnet haben muss, dass die Verträge unwirksam sein könnten (BGH WM 2002, 1273 ff., BGH Bl. 2002 419).

  • BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01

    Anwendung von RBerG Art 1 § 1 Abs 1 auf die Ermittlung der tatsächlichen

    Auszug aus LG Mannheim, 14.02.2003 - 8 O 393/02
    Nachdem der Firma H. & K. aber nicht etwa auch ein Steuerberatungsmandat durch die Kläger erteilt worden ist, die vereinbarte Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Erwerb des Immobilienfondsanteils vielmehr das eigentliche Hauptgeschäft gewesen ist, greift der Ausnahmetatbestand des Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG nicht ein (vgl. BGH WM 2001, 2260, 2261; vgl. auch BVerfG ZIP 2002, 2048, BGH BB 2002, 1510; BGH NJW 2002, 2599-2602).
  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

    Auszug aus LG Mannheim, 14.02.2003 - 8 O 393/02
    Dass sie insofern nicht aufrechnen kann, bedarf keiner näheren Begründung, ebenso wenig aber im Grunde, dass durch die Grundsätze der faktischen Gesellschaft nach einem wegen Verstoßes gegen das RBerG zunächst ebenfalls unwirksamen Fondsbeitritt der rechtsunwirksame Darlehensvertrag nicht geheilt werden kann (vgl. auch BGH Urteil v. 16.12.2002 (Az. II ZR 109/01): Die Entscheidung macht deutlich, dass die Grundsätze der faktischen Gesellschaft auf das Verhältnis des Anlegers zum Fonds Anwendung finden, mehr aber auch nicht).
  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus LG Mannheim, 14.02.2003 - 8 O 393/02
    b) Der Darlehensvertrag ist auch nicht unter Rechtsscheinsgesichtspunkten gemäß §§ 171 bis 173 BGB wirksam geworden, denn unstreitig hat der Beklagten bei Abschluss des Darlehensvertrages die der Firma H. & K. erteilte Vollmacht weder im Original noch in notariell beurkundeter Ausfertigung vorgelegen (BGH NJW 1988, 697).
  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

    Auszug aus LG Mannheim, 14.02.2003 - 8 O 393/02
    Nachdem der Firma H. & K. aber nicht etwa auch ein Steuerberatungsmandat durch die Kläger erteilt worden ist, die vereinbarte Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Erwerb des Immobilienfondsanteils vielmehr das eigentliche Hauptgeschäft gewesen ist, greift der Ausnahmetatbestand des Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG nicht ein (vgl. BGH WM 2001, 2260, 2261; vgl. auch BVerfG ZIP 2002, 2048, BGH BB 2002, 1510; BGH NJW 2002, 2599-2602).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 101/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wie bitte?!

    Auszug aus LG Mannheim, 14.02.2003 - 8 O 393/02
    Nachdem der Firma H. & K. aber nicht etwa auch ein Steuerberatungsmandat durch die Kläger erteilt worden ist, die vereinbarte Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Erwerb des Immobilienfondsanteils vielmehr das eigentliche Hauptgeschäft gewesen ist, greift der Ausnahmetatbestand des Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG nicht ein (vgl. BGH WM 2001, 2260, 2261; vgl. auch BVerfG ZIP 2002, 2048, BGH BB 2002, 1510; BGH NJW 2002, 2599-2602).
  • OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03

    Nichtigkeit eines Treuhandvertrages und einer damit verbundenen Vollmacht wegen

    Darum geht es vorliegend nicht, denn die Tätigkeit der Treuhänderin im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilien und der zahlreichen dazu gehörigen Rechtsgeschäfte machte das Hauptgeschäft der Treuhänderin aus (s. a. BGH, NJW 1987, 3003, 3004, unter II. 5.; BGHZ 145, 265, 272 ff.; LG Mannheim, 8 O 393/02, Urteil vom 14. Februar 2003, unter II. 2. a); Nittel, NJW 2002, 2599, 2600, unter III.), wie sich schon der Urkunde selbst entnehmen lässt und wie damit auch der Beklagten erkennbar war.
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