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   LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 8 O 398/18   

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LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 8 O 398/18 (https://dejure.org/2019,33670)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.10.2019 - 8 O 398/18 (https://dejure.org/2019,33670)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Oktober 2019 - 8 O 398/18 (https://dejure.org/2019,33670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Online-Zocker verklagt seine Kreditkarte

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Teilnehmer an unzulässigem Online-Glücksspiel hat keinen Anspruch auf Erstattung seiner Verluste aus Einsätzen gegen Kreditkartenunternehmen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch gegen Kreditkartenbetreiber bei Teilnahme an illegalem Online-Glücksspiel?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Teilnehme an illegalem Online-Glücksspiel: Kreditkartenunternehmen haftet nicht ...

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zu Schadensersatzansprüche gegen den Kreditkartenbetreiber bei Teilnehme an illegalem Online-Glücksspiel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kunde eines illegalen Online-Casinos hat keinen Ausgleichsanspruch gegen seinen Kreditkarten-Anbieter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Schadensersatz gegen Kreditkartenbetreiber bei Teilnehme an illegalem Online-Glücksspiel - Kreditkartenunternehmen ist nicht zum Abgleich der genutzten Glücksspielangebote mit der "WHITE-LIST" der deutschen Bundesländer verpflichtet

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG München I, 28.02.2018 - 27 O 11716/17

    Streit über Rückzahlungsansprüche im Rahmen eines Kreditkartenvertrags

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 8 O 398/18
    Ebenso wenig sei erkennbar, ob jedes einzelne vom Beklagten wahrgenommene Spiel tatsächlich unerlaubtes Glücksspiel darstellt (LG München I, Urteil vom 28. Februar 2018 - 27 O 11716/17 -, Rn. 30 - 32, juris; bestätigt durch OLG München Verfügung vom 06. Februar 2019 - 19 U 793/18.

    Es könnte vielmehr ein bösgläubiger Teilnehmer am Glücksspiel, der sich letztendlich nach § 285 StGB strafbar macht, gutgläubige Zahlungsinstitute für rechtswidrige Aktivitäten einspannen" (LG München I, Urteil vom 28. Februar 2018 - 27 O 11716/17 -, Rn. 27, juris).

  • OLG München, 06.02.2019 - 19 U 793/18

    Aufwendungsersatz eines Kreditkartenunternehmens bei unerlaubtem Glücksspiel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 8 O 398/18
    Ebenso wenig sei erkennbar, ob jedes einzelne vom Beklagten wahrgenommene Spiel tatsächlich unerlaubtes Glücksspiel darstellt (LG München I, Urteil vom 28. Februar 2018 - 27 O 11716/17 -, Rn. 30 - 32, juris; bestätigt durch OLG München Verfügung vom 06. Februar 2019 - 19 U 793/18.

    Das Oberlandesgericht München (Verfügung vom 06. Februar 2019 - 19 U 793/18 -, Rn. 6, juris) hat dazu folgendes ausgeführt: "Zwar stellt die Erweiterung in § 4 Abs. 1 S. 2 des Glücksspielstaatsvertrages klar, dass auch die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel verboten ist.

  • BGH, 24.09.2002 - XI ZR 420/01

    Unwiderruflichkeit einer Kreditkartenzahlung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 8 O 398/18
    Wenn das Vertragsunternehmen ordnungsgemäße Belastungsbelege einreicht, darf das Kreditkartenunternehmen die Zahlung an das Vertragsunternehmen grundsätzlich für erforderlich halten, ohne zu prüfen, ob dem Vertragsunternehmen eine wirksame Forderung gegen den Karteninhaber zusteht (BGH, Urteil vom 24. September 2002 - XI ZR 420/01 -, juris Rn. 18).

    Das ist nur dann der Fall, wenn offensichtlich oder liquide beweisbar ist, dass dem Vertragsunternehmen eine Forderung aus dem Valutaverhältnis gegen den Karteninhaber nicht zusteht (BGH, Urteil vom 24. September 2002 - XI ZR 420/01 -, BGHZ 152, 75-83, juris Rn. 19).

  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 8 O 398/18
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof nachfolgend nochmals bekräftigt, dass nur in Ausnahmefällen Warn- und Hinweispflichten der Kreditinstitute zum Schutz ihrer Kunden vor drohenden Schäden bestehen können (BGH, Urteil vom 06. Mai 2008 - XI ZR 56/07 -, juris Rn. 14).

    Danach hat ein Kreditinstitut, das aufgrund massiver Anhaltspunkte den Verdacht hegt, dass ein Kunde bei der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr durch eine Straftat einen anderen schädigen will, diesem gegenüber eine Warnpflicht (BGH, Urteil vom 06. Mai 2008 - XI ZR 56/07 - juris, Rn. 15).

  • AG Wiesbaden, 16.06.2017 - 92 C 4323/16

    Die Gesetzeswidrigkeit eines Wettvertrages gemäß § 134 BGB wegen Verstoßes gegen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 8 O 398/18
    Anders mag der Fall zu beurteilen sein, wenn ein Zahlungsdienstleister ein Online-Bezahlsystem speziell für Glücksspiel- und Wettanbieter zur Verfügung stellt und auf seiner Internetseite zudem noch auf solche Anbieter verlinkt (so AG Wiesbaden, Urteil vom 16.06.2017, 92 C 4323/16, Anlage L 10).
  • BGH, 23.10.2014 - IX ZR 290/13

    Insolvenzanfechtung: Deckungsanfechtung von Kreditkartenzahlungen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 8 O 398/18
    Der zwischen den Parteien geschlossene Kreditkartenvertrag ist als Zahlungsdiensterahmenvertrag im Sinne des § 675 f I BGB zu qualifizieren (BGH Urteil vom 23.10.2014, IX ZR 290/13).
  • BGH, 16.04.2002 - XI ZR 375/00

    Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses zwischen Kreditkartenunternehmen und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 8 O 398/18
    Die Zahlung des Kreditkartenunternehmens an das Vertragsunternehmen ist allerdings ausnahmsweise dann keine Aufwendung, die das Kreditkartenunternehmen für erforderlich halten darf, wenn das Vertragsunternehmen das Kreditkartenunternehmen rechtsmissbräuchlich in Anspruch nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2002 - XI ZR 375/00).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 479/02

    Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses zwischen Kreditkartenunternehmen und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 8 O 398/18
    Soweit der Bundesgerichtshof in einem Fall Kontrollpflichten des Kreditkartenunternehmens angenommen hat, betraf dies zum einen das Verhältnis zwischen Aquirer und Vertragsunternehmen, zum anderen lag der Entscheidung ein besonderer Fall zugrunde, in dem ein Besteller unter Ausnutzung des besonders für Missbrauch anfälligen Mailorderverfahrens mit mehreren Kreditkarten zahlte (BGH, Urteil vom 13.01.2004 - XI ZR 479/02).
  • LG Berlin, 16.04.2019 - 37 O 367/18

    Verbotenes Online-Glücksspiel - Ansprüche des Kreditkarteninhabers gegen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 8 O 398/18
    Aus den Erläuterungen zu § 4 Abs. 1 GlüStV (Anlage B 12, dort S. 17) folgt, dass die Regelungen in § 4 und § 9 im Zusammenhang zu sehen sind (ebenso LG Berlin, Urteil vom 16.04.2019, 37 O 367/18, Anlage B 16; Bolay/Pfütze in Streinz/Liesching/Hambach, Kommentar zum Glücks- und Gewinnspielrecht in den Medien, § 4 Rn. 50, Anlage B 6).
  • LG Ulm, 16.12.2019 - 4 O 202/18

    Glücksspielstaatsvertrag: PayPal zur Rückzahlung verurteilt

    Insgesamt folgt aus dem eindeutigen Wortlaut sowie dem Sinn und Zweck der Regelung, Finanztransaktionen schon im Vorfeld von illegalem Glücksspiel einzudämmen, und aus der Systematik des Gesetzes, dass § 4 Abs. 1 S. 2 GlückStV eine zivilrechtliche Verbotsnorm darstellt, die keine weiteren Voraussetzungen auf Grund der öffentlich-rechtlichen Regelung in § 9 GlückStV hat (ebenso: AG Leverkusen, WM 2019, 1304; AG München, Urt. 21.2.2018, Az. 158 C 19107/17, Rn. 18 - juris; Maier, EWiR 2019, 451 (452); Rock, ZfWG 2019, 412 (413); a.A. OLG München, Verf. 6.2.2019, Az. 19 U 793/18, Rn. 6 - juris; LG Düsseldorf, Urt. 10.10.2019, Az. 8 O 398/18 - juris; LG Wuppertal, Urt. v. 30.10.2019, Az. 3 O 384/18; Neuhof, WuB 2019, 546 (549)).
  • OLG Köln, 23.06.2022 - 18 U 8/21

    Glücksspiel im Internet: Zu Rückzahlungsansprüchen von Spielern gegen

    (a) Teilweise wird die auf einen Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStv 2011 gestützte Nichtigkeit der Autorisierung für möglich erachtet, jedoch unter Hinweis auf § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV 2011 vom Einschreiten der Glücksspielaufsichtsbehörde abhängig gemacht; habe diese ein Verbot der Mitwirkung angeordnet, solle die Autorisierung nach § 134 BGB nichtig sein (vgl. OLG München, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 19 U 793/18, WM 2019, 1301, 1303 f.; LG Düsseldorf, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 8 O 398/18, BeckRS 2019, 24433 Rn. 21; LG Hamburg, Urteil vom 3. Januar 2020 - 330 O 111/19, BeckRS 2020, 1847 Rn. 11; ebenso Armbrüster, in: MünchKommBGB, 9. Aufl., § 134 Rn. 175).
  • LG Bonn, 14.02.2020 - 2 O 144/19

    Online - Glücksspiel

    Ob eine Forderung der Glücksspielanbieter gegenüber dem Beklagten aber tatsächlich besteht oder gemäß § 134 BGB i.V.m. § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV nichtig ist, ist für die Klägerin indes nicht offenkundig erkennbar (so auch OLG München, Verfügung vom 06. Februar 2019 - 19 U 793/18 Rn. 10; LG München I, Urteil vom 28. Februar 2018 - 27 O 11716/17 Rn. 23; LG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2019 - 8 O 398/18 Rn. 14 ff. - juris; LG Berlin, Urteil vom 16.04.2019 - 37 O 367/18 Rn. 30 ff., BeckRS 2019, 12147; a.A. AG München, Urteil vom 21. Februar 2018 - 158 C 19107/17 Rn. 17 ff., AG Leverkusen, Urteil vom 19. Februar 2019 - 26 C 346/18 Rn. 11 - juris).

    Danach können die am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute als verantwortliche Störer herangezogen werden, sofern ihnen zuvor die Mitwirkung an unerlaubten Glücksspielangeboten von der Glücksspielaufsichtsbehörde mitgeteilt wurde (OLG München, Verfügung vom 06. Februar 2019 - 19 U 793/18 Rn. 6, LG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2019 - 8 O 398/18 Rn. 25 - juris).

  • LG Hamburg, 03.01.2020 - 330 O 111/19

    Erstattungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kreditinstitut im

    Zur Begründung nimmt die Kammer Bezug auf die ausführliche und in sich schlüssige Begründung im Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10.10.2019 (8 O 398/18), wo es zu einem vergleichbaren Fall wie folgt heißt:.
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