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Rechtsprechung
   LG Münster, 17.01.2008 - 8 O 407/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3594
LG Münster, 17.01.2008 - 8 O 407/07 (https://dejure.org/2008,3594)
LG Münster, Entscheidung vom 17.01.2008 - 8 O 407/07 (https://dejure.org/2008,3594)
LG Münster, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 8 O 407/07 (https://dejure.org/2008,3594)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • aufrecht.de

    Äußerungen in Internetforum von der Meinungsfreiheit gedeckt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung einer Aussage als Tatsachenbehauptung in Abgrenzung zum Werturteil; Ermittlung eines Aussageinhalts zur Einordnung als Tatsachenbehauptung oder Werturteil; Vorliegen der Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch; Eingriff in das Recht am ...

  • foren-und-recht.de
  • 1-baucommunity.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit von Äußerungen in einem Internet-Forum

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Äußerungen in einem moderierten Internetforum; Internetrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Zulässige Meinungsäußerung in Internet-Forum

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zulässigkeit von Äußerungen in einem Internet-Forum

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Zulässige Meinungsäußerung in Internet-Forum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 694
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus LG Münster, 17.01.2008 - 8 O 407/07
    Dies scheidet bei Werturteilen und Meinungsäußerungen aus, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet sind und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BVerfG NJW 1994, 1779; BGH NJW 2006, 830, 836).

    Bei Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen oder Werturteile enthalten, kommt es auf den Kern oder die Prägung der Aussage an, insbesondere ob die Äußerung insgesamt durch ein Werturteil geprägt ist und ihr Tatsachengehalt gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt oder aber ob überwiegend, wenn auch vermischt mit Wertungen, über tatsächliche Vorgänge oder Zustände berichtet wird (BVerfG NJW 1992, 1439; BGH NJW 2006, 830, 836).

    Da es insoweit auf die Erfassung des objektiven Sinns der Äußerung ankommt, ist entscheidend weder die subjektive Absicht der Verfasser, noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung betroffenen Verfügungsklägerin, sondern das Verständnis, das ihr unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs und der erkennbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Begleitumstände ein unvoreingenommenes, verständiges und interessiertes Publikum zumisst (BVerfG NJW 2003, 1303; BGH NJW 2006, 830, 836).

    Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb stellt einen so genannten offenen Tatbestand dar, dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus einer Interessen- und Güterabwägung mit der im Einzelfall konkret kollidierenden Interessensphäre anderer ergeben (BGH NJW 2006, 830, 840).

    Handelt es sich um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, so streitet die Vermutung für die Zulässigkeit der "freien Rede" (BVerfG NJW 1995, 3303; BGH NJW 2006, 830, 840).

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus LG Münster, 17.01.2008 - 8 O 407/07
    Der Gewerbebetrieb muss sich einer Kritik seiner Leistung stellen (BGH GRUR 1976, 268, 270).

    Die Bedeutung des in Art. 5 Abs. 1, 2 GG gewährleisteten Grundrechts darf, auch bei abfälligen Wertungen gewerblicher Leistungen oder Vorgänge nicht zu gering eingeschätzt werden (BGH GRUR 1976, 268, 270).

    Dieser Grundsatz trifft im Kern, wenn auch unter gebotener Beachtung aller Eigenheiten und Unterschiedlichkeiten ebenfalls für die Äußerung über die Bewertung von Waren und Leistungen zu (BGH GRUR 1976, 268, 270).

    Die äußersten Grenzen sind auch der gewerbliche Leistungen kritisierenden Meinungsäußerung jedenfalls dann gezogen, wenn sie nicht im Zusammenhang mit einer zum geistigen Meinungskampf gehörenden in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage gemacht wird (BGH GRUR 1976, 268, 271).

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 2566/95

    Geschäftsschädigende Äußerungen über Finanzdienstleister in kritischer

    Auszug aus LG Münster, 17.01.2008 - 8 O 407/07
    Bei Informationen, die inhaltlich zutreffen und sachlich sind, und bei Werturteilen, die nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen und nicht herabsetzend formuliert sind, gewährt das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 I 1 GG) keinen Schutz, auch wenn die wirtschaftliche Position eines Unternehmens durch sie nachteilig beeinflusst wird (BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1711).

    Als eigenständiges Schutzgut der Eigentumsgarantie ist das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bisher nicht anerkannt (BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712).

  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus LG Münster, 17.01.2008 - 8 O 407/07
    Die Zulässigkeitsgrenze ist jedoch überschritten, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betreffenden im Vordergrund stehe (BGH GRUR 1995, 270, 272).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus LG Münster, 17.01.2008 - 8 O 407/07
    In der öffentlichen Auseinandersetzung ist auch Kritik hinzunehmen, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird (BVerfG NJW 1991, 95).
  • KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97

    Zum Tatort der Verletzung von Firmen- und Namensrechten durch Verwendung von

    Auszug aus LG Münster, 17.01.2008 - 8 O 407/07
    Die Zuständigkeit des Landgerichts N ergibt sich aus § 32 ZPO, §§ 23, 71 GVG, da die Web-Site des Verfügungsbeklagten auch im Bezirk des Landgerichts N bestimmungsgemäß abgerufen werden kann (KG C NJW 1997, 3321) und der Streitwert 5000,- EUR übersteigt.
  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94

    Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS

    Auszug aus LG Münster, 17.01.2008 - 8 O 407/07
    Es findet also eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass § 823 I BGB zwar dem Grundrecht Schranken setzt, aber aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts ausgelegt und in seiner das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden muss (BVerfG, NJW 2000, 2413, 2414; st.Rspr.).
  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus LG Münster, 17.01.2008 - 8 O 407/07
    Da es insoweit auf die Erfassung des objektiven Sinns der Äußerung ankommt, ist entscheidend weder die subjektive Absicht der Verfasser, noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung betroffenen Verfügungsklägerin, sondern das Verständnis, das ihr unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs und der erkennbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Begleitumstände ein unvoreingenommenes, verständiges und interessiertes Publikum zumisst (BVerfG NJW 2003, 1303; BGH NJW 2006, 830, 836).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Münster, 17.01.2008 - 8 O 407/07
    Bei Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen oder Werturteile enthalten, kommt es auf den Kern oder die Prägung der Aussage an, insbesondere ob die Äußerung insgesamt durch ein Werturteil geprägt ist und ihr Tatsachengehalt gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt oder aber ob überwiegend, wenn auch vermischt mit Wertungen, über tatsächliche Vorgänge oder Zustände berichtet wird (BVerfG NJW 1992, 1439; BGH NJW 2006, 830, 836).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus LG Münster, 17.01.2008 - 8 O 407/07
    Dies scheidet bei Werturteilen und Meinungsäußerungen aus, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet sind und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BVerfG NJW 1994, 1779; BGH NJW 2006, 830, 836).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

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Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 03.07.2008 - 8 O 407/07   

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https://dejure.org/2008,32805
LG Heilbronn, 03.07.2008 - 8 O 407/07 (https://dejure.org/2008,32805)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 03.07.2008 - 8 O 407/07 (https://dejure.org/2008,32805)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 8 O 407/07 (https://dejure.org/2008,32805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 240 (Ls.)
  • GRUR-RR 2009, 39
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Berlin, 07.03.2008 - 15 O 818/07

    Ersatzfähigkeit der Rechtsanwaltskosten einer Abschlusserklärung: Wartefrist vor

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.07.2008 - 8 O 407/07
    Soweit die Beklagte eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Berlin zitiert ( Urt.v. 07.03.2008, Az. 15 O 818/07 , MD 2008, 540), übersieht sie, dass im dortigen Fall besondere Umstände vorliegen, die im vorliegenden Fall gerade nicht gegeben sind: Der dortige Bevollmächtigte hatte erklärt, er werde nach Urlaubsrückkehr und Prüfung der Sachlage "unaufgefordert eine Abschlusserklärung namens unseres Mandanten abgeben." Eine derartige Äußerung gibt es im vorliegenden Fall nicht.
  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.07.2008 - 8 O 407/07
    Der Klägerin steht nach einhelliger Meinung grundsätzlich ein Anspruch auf ein Abschlussschreiben nach rechtskräftiger Urteilsverfügung sowie auf Ersatz der im Zusammenhang damit angefallenen Anwaltskosten zu ( BGH, Urt.v. 04.03.2008, VI ZR 176/07 , NJW 2008, 1744; Urt.v. 02.03.1973, I ZR 5/72 , NJW 1973, 901), weshalb es einer vertieften Diskussion der rechtlichen Grundlage des Ersatzanspruches (Schadensersatz, Geschäftsführung ohne Auftrag oder § 12 Abs. 1 S. 2 UWG analog) an dieser Stelle nicht bedarf.
  • OLG Stuttgart, 22.02.2007 - 2 U 173/06

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an den Inhalt einer Abschlusserklärung;

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.07.2008 - 8 O 407/07
    Vielmehr ist dem Schuldner nach Zustellung der einstweiligen Verfügung eine angemessene Frist zuzubilligen, innerhalb derer er von sich aus eine Erklärung dahin abgeben kann, ob er die im Rahmen der einstweiligen Verfügung getroffene Regelung als endgültig anerkenne ( OLG Stuttgart, Urt.v. 22.02.2007, Az. 2 U 173/06 , WRP 2007, 688).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02

    Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.07.2008 - 8 O 407/07
    Andererseits kann eine Versendung vor dem Ablauf von zwei Wochen angezeigt sein, wenn der Gläubiger aufgrund besonderer Umstände, insbesondere des bisherigen Verhaltens des Schuldners, mit der Abgabe einer Abschlusserklärung in absehbarer Zeit nicht rechnen kann (OLG Frankfurt, Entsch. v. 13.03.2003, Az. 6 U 3/02, GRUR-RR 2003, 274).
  • BGH, 04.03.2008 - VI ZR 176/07

    Anwaltsgebühren bei Fertigung eines Abschlussschreibens nach Erwirkung einer

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.07.2008 - 8 O 407/07
    Der Klägerin steht nach einhelliger Meinung grundsätzlich ein Anspruch auf ein Abschlussschreiben nach rechtskräftiger Urteilsverfügung sowie auf Ersatz der im Zusammenhang damit angefallenen Anwaltskosten zu ( BGH, Urt.v. 04.03.2008, VI ZR 176/07 , NJW 2008, 1744; Urt.v. 02.03.1973, I ZR 5/72 , NJW 1973, 901), weshalb es einer vertieften Diskussion der rechtlichen Grundlage des Ersatzanspruches (Schadensersatz, Geschäftsführung ohne Auftrag oder § 12 Abs. 1 S. 2 UWG analog) an dieser Stelle nicht bedarf.
  • OLG Stuttgart, 18.11.1983 - 2 U 90/83
    Auszug aus LG Heilbronn, 03.07.2008 - 8 O 407/07
    Der vom OLG Stuttgart früher vertretenen Auffassung (Entsch. v. 18.11.1983, Az. 2 U 90/83, Justiz 1984, 343), wonach der Unterlassungsgläubiger nach der Verkündung des seinem Verfügungsantrag stattgebenden Berufungsurteils nicht abzuwarten braucht, ob der Schuldner von sich aus eine Abschlusserklärung abgibt, sondern dem Schuldner sofort ein Abschlussschreiben übersenden kann, folgt der Einzelrichter aus Gründen der Schadensminderungspflicht nicht.
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   LG Aachen, 17.11.2008 - 8 O 407/07   

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LG Aachen, 17.11.2008 - 8 O 407/07 (https://dejure.org/2008,61622)
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Kurzfassungen/Presse

  • ra-frese.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten/Parteigutachten

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