Rechtsprechung
LG Münster, 22.04.2013 - 08 O 413/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Kontaktaufnahme per Werbe-E-Mail ohne vorherige Einwilligung ist unzumutbar - auch wenn es sich um ein Versehen handelt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufnahme eines geschäftlichen Kontakts per E-mail zu Werbezwecken als unzumutbare Belastung des Privatbereichs
- kanzlei.biz
Auch versehentliche Versendung von Werbemails verletzt Persönlichkeitsrecht des Empfängers
- kanzlei-rader.de
Zum Unterlassungsanspruch bei eMail-Werbung nach Neuzuordnung einer eMail-Adresse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Auch die versehentliche Versendung einer Werbe-Mail ohne Zustimmung des Empfängers ist unzulässig - Verschulden nicht erforderlich
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Werbe-E-Mail ohne Einwilligung unzumutbar
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Werbende Kontaktaufnahme per E-Mail zur Herstellung geschäftlicher Beziehung stellt unzumutbare Belästigung dar
- rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)
Einwilligung in Emailzusendung "dürfte … nicht zeitlich unbegrenzt Bestand” haben
Verfahrensgang
- LG Münster, 22.04.2013 - 08 O 413/12
- OLG Hamm, 17.10.2013 - 6 U 95/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07
marions-kochbuch.de
Auszug aus LG Münster, 22.04.2013 - 8 O 413/12
1 Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nach ständiger Rechtsprechung persönlich für einen Wettbewerbsverstoß, wenn er die Rechtsverletzung selbst begangen hat oder wenn er jedenfalls von ihr Kenntnis hatte und die Möglichkeit, sie zu verhindern (vgl. BGH , GRUR 2010, 616; GRUR 2012, 184). - BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10
Branchenbuch Berg
Auszug aus LG Münster, 22.04.2013 - 8 O 413/12
1 Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nach ständiger Rechtsprechung persönlich für einen Wettbewerbsverstoß, wenn er die Rechtsverletzung selbst begangen hat oder wenn er jedenfalls von ihr Kenntnis hatte und die Möglichkeit, sie zu verhindern (vgl. BGH , GRUR 2010, 616; GRUR 2012, 184). - KG, 13.11.2012 - 5 U 30/12
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH, Haustürwerbung - Wettbewerb: Haftung des …
Auszug aus LG Münster, 22.04.2013 - 8 O 413/12
Vorliegend keiner dieser eine Garantenpflicht begründenden Umstände ersichtlich (ausführlich für einen vergleichbaren Fall KG, Urt. v. 13.11.2012, GRUR-RR 2013, 172, 173).
Rechtsprechung
LG Bielefeld, 08.07.2014 - 8 O 413/12 |
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 08.07.2014 - 8 O 413/12
- OLG Hamm, 21.05.2015 - 18 U 132/14