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   LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2010 - 8 O 4576/10   

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LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2010 - 8 O 4576/10 (https://dejure.org/2010,26366)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 02.12.2010 - 8 O 4576/10 (https://dejure.org/2010,26366)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 8 O 4576/10 (https://dejure.org/2010,26366)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Feststellungsklage bzgl. des Schadensersatzes auf Basis einer Neupreisentschädigung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil zum Schadenersatz auf Neuwagenbasis - Anschaffung eines fabrikneuen Fahrzeugs ist Voraussetzung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08

    Schadenabrechnung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2010 - 8 O 4576/10
    20 Der geltend gemachte Anspruch auf Neupreisentschädigung steht dem Kläger schon deshalb nicht zu, da hierzu - ungeachtet der Haftung dem Grunde nach - nach der neueren Rechtsprechung des BGH Voraussetzung ist, dass sich der Geschädigte überhaupt tatsächlich ein fabrikneues Ersatzfahrzeug gekauft hat (BGH VersR 2009, 1092).

    Ein Wechsel der Abrechnungsart ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung z.T. auch ausdrücklich anerkannt (vgl. etwa BGH VersR 2007, 82 und BGH VersR 2009, 1092 TZ. 27 ausdrücklich für den Fall der Neuwagenentschädigung; ebenso LG Dessau-Roßlau, Urt. v. 30.06.2010 - 4 O 109/10, juris).

    Die im Urteil des BGH vom 09.06.2009 (VersR 2009, 1092) postulierten Voraussetzungen für eine Neuwagenentschädigung liegen - mit Ausnahme der konkreten Anschaffung eines Neufahrzeugs - vor.

    Denn dann wird der frühere Zustand durch die Reparatur voll wieder hergestellt (BGH VersR 2009, 1092).

  • LG Dessau-Roßlau, 30.06.2010 - 4 O 109/10

    Anspruch auf Ersatz der Neuanschaffungskosten bzgl. des verunfallten Fahrzeuges

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2010 - 8 O 4576/10
    Ein Wechsel der Abrechnungsart ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung z.T. auch ausdrücklich anerkannt (vgl. etwa BGH VersR 2007, 82 und BGH VersR 2009, 1092 TZ. 27 ausdrücklich für den Fall der Neuwagenentschädigung; ebenso LG Dessau-Roßlau, Urt. v. 30.06.2010 - 4 O 109/10, juris).

    Dabei war für den erfolglosen Hauptantrag in Ziff. 1 von einem Streitwert in Höhe von 19.578,60 Euro auszugehen (s.o.; § 45 Abs. 1 S. 2 GKG - ein Fall des Abs. 1 S. 3 liegt nicht vor, vgl. BGH NJW-RR 2003, 713); für den Hilfsantrag in Ziff. 1 von 3.966,39 Euro, in Ziff. 2 von 15.662,88 Euro (Feststellungsabschlag in Höhe von 20%; a.A. LG Dessau-Roßlau, Urt. v. 30.06.2010 - 4 O 109/10, juris); für den Feststellungsantrag Ziff. 3 von 500 Euro (§ 3 ZPO).

  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02

    Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2010 - 8 O 4576/10
    Dabei war für den erfolglosen Hauptantrag in Ziff. 1 von einem Streitwert in Höhe von 19.578,60 Euro auszugehen (s.o.; § 45 Abs. 1 S. 2 GKG - ein Fall des Abs. 1 S. 3 liegt nicht vor, vgl. BGH NJW-RR 2003, 713); für den Hilfsantrag in Ziff. 1 von 3.966,39 Euro, in Ziff. 2 von 15.662,88 Euro (Feststellungsabschlag in Höhe von 20%; a.A. LG Dessau-Roßlau, Urt. v. 30.06.2010 - 4 O 109/10, juris); für den Feststellungsantrag Ziff. 3 von 500 Euro (§ 3 ZPO).
  • BGH, 24.06.1980 - VI ZR 188/78

    Verjährung von Rentenansprüchen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2010 - 8 O 4576/10
    Mit einem entsprechenden rechtskräftigen Feststellungsurteil richtet sich die Verjährung der Ersatzansprüche des Klägers für Zukunftsschäden nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB (OLG Celle Schaden-Praxis 2008, 7 TZ. 48 zitiert nach juris; vgl. auch BGH NJW-RR 1989, 215; BGH VersR 1980, 927).
  • KG, 30.06.2008 - 22 U 13/08

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Stundenverrechnungssätze

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2010 - 8 O 4576/10
    Es besteht dann jedenfalls die Möglichkeit der Entstehung weiterer Schäden, so dass ein Feststellungsinteresse zu bejahen ist (KG Urt. v. 30.06.2008 - 22 U 13/08 [juris TZ 74 ff.], insoweit in NJW 2008, 2656 und NZV 2008, 516 nicht abgedruckt).
  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2010 - 8 O 4576/10
    In erster Linie ist hierbei nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH VersR 2010, 642; BGH VersR 2007, 557).
  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2010 - 8 O 4576/10
    Ein Wechsel der Abrechnungsart ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung z.T. auch ausdrücklich anerkannt (vgl. etwa BGH VersR 2007, 82 und BGH VersR 2009, 1092 TZ. 27 ausdrücklich für den Fall der Neuwagenentschädigung; ebenso LG Dessau-Roßlau, Urt. v. 30.06.2010 - 4 O 109/10, juris).
  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07

    Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2010 - 8 O 4576/10
    Warum ein solches - nicht zu den Akten gereichtes - Anwaltsscheiben, das den Schaden beziffert und einen Termin zum Zahlungseingang benennt, den Anforderungen an eine verzugsbegründende Mahnung nicht genügen soll (hierzu BGH VersR 2008, 132), ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 03.11.1988 - IX ZR 203/87

    Verjährung von Ansprüchen aufgrund eines Feststellungsurteils über regelmäßig

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2010 - 8 O 4576/10
    Mit einem entsprechenden rechtskräftigen Feststellungsurteil richtet sich die Verjährung der Ersatzansprüche des Klägers für Zukunftsschäden nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB (OLG Celle Schaden-Praxis 2008, 7 TZ. 48 zitiert nach juris; vgl. auch BGH NJW-RR 1989, 215; BGH VersR 1980, 927).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2010 - 8 O 4576/10
    Ein Feststellungsinteresse ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH VersR 2007, 708).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 58/06

    Verwertung von Schilderungen eines Zeugen über den Hergang eines Verkehrsunfalls

  • OLG Saarbrücken, 07.03.2006 - 4 U 117/05

    Feststellungsinteresse und Verjährungsverzicht

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

  • BGH, 01.12.2009 - VI ZR 221/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken

  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 181/11

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Denn auch bei der Zahlung von Mehrwertsteuer für erst künftig durchzuführende Reparaturen wird - soweit ersichtlich - ein entsprechendes Feststellungsbegehren für zulässig erachtet (ebenso auch für den vorliegenden Fall einer Neupreisabrechnung LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 2. Dezember 2010 - 8 O 4576/10 - juris-Rdnr. 31).
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