Rechtsprechung
LG Aachen, 19.08.2010 - 8 O 483/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen des Überfahrens eines Hundes mit einem Kfz; Zahlung einer Entschädigung für einen sog. Schockschaden beim Verlust eines Haustieres
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen des Überfahrens eines Hundes mit einem Kfz; Zahlung einer Entschädigung für einen sog. Schockschaden beim Verlust eines Haustieres
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 19.08.2010 - 8 O 483/09
- OLG Köln, 16.03.2011 - 16 U 93/10
- BGH, 20.03.2012 - VI ZR 114/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Bad Kreuznach, 11.07.2007 - 1 S 33/07
Auszug aus LG Aachen, 19.08.2010 - 8 O 483/09
Die Entschädigung für einen sogenannten Schockschaden setzt voraus, dass eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung eingetreten ist, dass es sich bei dem Getöteten um einen nahen Angehörigen des an seiner Gesundheit Geschädigten handelt und dass der Schock im Hinblick auf seinen Anlass verständlich ist (… Grüneberg in: Palandt, BGB, 69. Auflage 2010, Vorb v § 249 Rn. 40; LG Bad Kreuznach, Urt. v. 11.07.2007, Az. 1 S 33/07, zitiert nach: www.juris.de).Dies erscheint auf den ersten Blick sehr formal, ist aber sachlich dadurch gerechtfertigt, dass andernfalls eine Abgrenzung nur noch schwer möglich und eine weitläufige, dogmatisch nicht mehr begründbare Ausdehnung des Anspruchs die Folge wäre (vgl. auch LG Bad Kreuznach, Urt. v. 11.07.2007, Az. 1 S 33/07, zitiert nach: www.juris.de ).
Dies hätte eine mit den Regeln der Zurechnung nicht mehr vereinbare Ausdehnung des Schmerzensgeldanspruchs zur Folge (LG Bad Kreuznach, Urt. v. 11.07.2007, Az. 1 S 33/07, zitiert nach: www.juris.de).