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   LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2013 - 8 O 6658/12   

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https://dejure.org/2013,29859
LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2013 - 8 O 6658/12 (https://dejure.org/2013,29859)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 16.09.2013 - 8 O 6658/12 (https://dejure.org/2013,29859)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 16. September 2013 - 8 O 6658/12 (https://dejure.org/2013,29859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Reparaturrechnung ist nach AKB alleiniges Beweismittel einer vollständigen und fachgerechten Reparatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechnung als einziger Reparaturnachweis gegenüber einer Kaskoversicherung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Saarbrücken, 06.09.2011 - 14 S 2/11

    Zum Verschweigen von Vorschäden an einem Wohnwagen gegenüber dem Privatgutachter

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2013 - 8 O 6658/12
    b) Vorschäden des Fahrzeugs gehören nicht zu den erforderlichen Reparaturkosten i.S.d. Versicherungsbedingungen (LG Saarbrücken VersR 2012, 98; Meinecke in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung 18. Aufl. AKB A.2.7 Rn. 7).

    Es kann dahinstehen, ob die von der Beklagten erkennbar in Bezug genommene Rechtsprechung aus dem Haftungsrecht (z.B. OLG Köln r+s 2013, 305 m.w.N.) auf Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag überhaupt uneingeschränkt übertragen werden kann (so wohl z.B. LG Saarbrücken VersR 2012, 98; AG Düsseldorf Schaden-Praxis 2012, 334).

    Die beiden Schadensbilder sind deshalb unproblematisch voneinander abzugrenzen (ähnlich OLG Koblenz r+s 2010, 234; LG Saarbrücken VersR 2012, 98: "Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs").

    Die im Übrigen durch die Beklagte nicht beanstandete Reparaturkostenrechnung des Klägers bildet in Verbindung mit der Berechnung des Klägers eine ausreichende Schätzgrundlage (§ 287 ZPO, vgl. LG Saarbrücken VersR 2012, 98), um die Reparaturkosten für die beiden Türen und das linke Seitenteil auszugrenzen.

  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 245/96

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungsverweigerung in der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2013 - 8 O 6658/12
    Ungeachtet dessen ist das Gericht überzeugt davon, dass der Kläger die wellenförmigen Kratzer an der linken Seite des versicherten Fahrzeugs vorsätzlich selbst herbeigeführt hat (§ 81 Abs. 1 VVG) bzw. - was dasselbe Ergebnis nach sich zieht -, dass der Urheber der Kratzer nicht betriebsfremd war, was ebenfalls zur Beweislast des beklagten Versicherers steht (BGH VersR 1997, 1095).

    Im Fall der Beschädigung kann das versicherte Objekt zur Feststellung, ob der Versicherungsfall eingetreten ist, nämlich grundsätzlich besichtigt werden (BGH VersR 1997, 1095).

  • OLG Köln, 08.04.2013 - 11 U 214/12

    Berücksichtigung von Vorschäden eines unfallbeschädigten Fahrzeugs

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2013 - 8 O 6658/12
    Es kann dahinstehen, ob die von der Beklagten erkennbar in Bezug genommene Rechtsprechung aus dem Haftungsrecht (z.B. OLG Köln r+s 2013, 305 m.w.N.) auf Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag überhaupt uneingeschränkt übertragen werden kann (so wohl z.B. LG Saarbrücken VersR 2012, 98; AG Düsseldorf Schaden-Praxis 2012, 334).
  • LG München I, 13.08.1980 - 15 S 6224/80
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2013 - 8 O 6658/12
    e) Dass der Kläger den Schaden in seiner eigenen Werkstatt instand setzen ließ, steht seinem Anspruch nicht entgegen (Meinecke in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung 18. Aufl. AKB A.2.7 Rn. 6; vgl. LG München I VersR 1981, 183).
  • OLG Koblenz, 26.03.2009 - 10 U 1163/08

    Kfz-Kaskoversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers bei einer

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2013 - 8 O 6658/12
    Die beiden Schadensbilder sind deshalb unproblematisch voneinander abzugrenzen (ähnlich OLG Koblenz r+s 2010, 234; LG Saarbrücken VersR 2012, 98: "Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs").
  • BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 58/80

    Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen in der Fahrzeugvollversicherung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2013 - 8 O 6658/12
    Ist bei einer Fahrzeugvollversicherung streitig, ob der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug durch Auffahren auf ein Hindernis vorsätzlich beschädigt hat, so trifft den Versicherer die Beweislast (BGH VersR 1981, 450).
  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 156/08

    Verhältnis der Versicherungsfälle Diebstahl und Brand in der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2013 - 8 O 6658/12
    Dem Versicherungsnehmer ist es grundsätzlich nicht verwehrt, sich auf das Vorliegen zweier Versicherungsfälle zu berufen (vgl. BGH r+s 2009, 233).
  • AG Marl, 16.10.2014 - 3 C 117/14

    Reparaturkosten - AKB-Regelung zur Rechnungsvorlage

    Denn die Regelung berücksichtigt das Interesse des Versicherers an einem einfachen und schnellen Nachweis der Durchführung der Reparatur, ohne gleichzeitig den Versicherungsnehmer zumutbar einzuschränken (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 16.09.2013, Az.: 8 O 6658/12).
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