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LG Frankfurt/Main, 18.09.2019 - 3-08 O 68/19 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. September 2019 - 3-08 O 68/19 (https://dejure.org/2019,53764)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.09.2019 - 3-08 O 68/19
- LG Frankfurt/Main, 18.09.2019 - 8 O 8/19
- OLG Frankfurt, 27.02.2020 - 6 U 219/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.09.2019 - 8 O 68/19
Für die Ermittlung des Aussagegehalts einer Äußerung ist darauf abzustellen, wie sie unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils - hier: perfekte Zähne - regelmäßig nicht zulässig ist, sondern auch der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen sind (BGH NJW 2005, 279, 281).
- OLG Frankfurt, 27.02.2020 - 6 U 219/19
Unzulässiges Erfolgsversprechen für "perfekte Zähne"
1.) Auf die Berufung des Antragstellers wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18.09.2019, Az. 3-08 O 68/19 abgeändert.Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18.09.2019, Az. 3-08 O 68/19 wird es der Antragsgegnerin und Berufungsbeklagten bei Meidung von Ordnungsgeld von bis zu 250.000 ?, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, im geschäftlichen Verkehr in Deutschland zu Zwecken des Wettbewerbs mit den Aussagen zu werben.