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   LG Arnsberg, 08.09.2016 - I-8 O 83/16   

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LG Arnsberg, 08.09.2016 - I-8 O 83/16 (https://dejure.org/2016,32101)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 08.09.2016 - I-8 O 83/16 (https://dejure.org/2016,32101)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 08. September 2016 - I-8 O 83/16 (https://dejure.org/2016,32101)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • damm-legal.de

    Irreführende Angaben in einer Preissuchmaschine werden dem Händler zugerechnet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung eines Sonnenschirms auf einem Preisvergleichsportal im Internet in einer von der Hauptseite des werbenden Unternehmens unterschiedlichen Darstellungsweise

  • online-und-recht.de

    Händler haftet für irreführende Angaben bei Preisvergleich Idealo

  • kanzlei.biz

    Online-Händler haftet für irreführende Werbung auf Preisvergleichsportalen

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Händler haftet für irreführende Angaben bei Preisvergleich Idealo

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Irreführende Angaben in einer Preissuchmaschine werden dem Händler zugerechnet

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Händlerhaftung für irreführende Werbung bei Preissuchmaschine

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Irreführung durch Angabe eines vermeintlich niedrigeren Preises

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Irreführende Preisvergleiche auf Idealo

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Verkäufer haftet für irreführende Angaben von Preisvergleich Idealo

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 713
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 140/07

    Versandkosten bei Froogle

    Auszug aus LG Arnsberg, 08.09.2016 - 8 O 83/16
    Werbeauftritten in von Preissuchmaschinen betriebenen bzw. innegehaltenen Webseiten stellen eine Werbung und damit eine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar (BGH, NJW-RR 2010, 1051).

    Insofern entspricht der Fall auch den " Froogle"-Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (NJW-RR 2010, 1051 f. und MDR 2010 1413 f.).

    Denn das dort hervorgehobene Argument, dass für den Verbraucher das Preis-Leistungs-Verhältnis entscheidend sein wird, so dass er naturgemäß aus der Fülle der Angebote die preislich günstigsten Angebote bevorzugen wird (BGH, NJW-RR 2010, 1051, 1052 - "Froogle I"), gilt auch für den vorliegenden Fall entsprechend, wie oben bereits dargelegt wurde.

  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 16/08

    Versandkosten bei Froogle II

    Auszug aus LG Arnsberg, 08.09.2016 - 8 O 83/16
    Insofern entspricht der Fall auch den " Froogle"-Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (NJW-RR 2010, 1051 f. und MDR 2010 1413 f.).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 23/15

    Geo-Targeting - Werbung im Internet für Telekommunikationsdienstleistungen:

    Auszug aus LG Arnsberg, 08.09.2016 - 8 O 83/16
    Anerkanntermaßen (BGH, Urteil vom 28.04.2016 - I ZR 23/15 - ) umfasst der Schutzbereich des § 5 UWG auch Fälle, in denen von der Irreführung eine Anlockwirkung im vorstehend genannten Sinne ausgeht, die hier darin liegt, dass es naheliegt, dass der jeweilige Verbraucher sich mit einem vermeintlich günstigeren Angebot beschäftigt als dieses tatsächlich gegeben ist.
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02

    Internet-Versandhandel

    Auszug aus LG Arnsberg, 08.09.2016 - 8 O 83/16
    Im Urteil vom 07.04.2005 (I ZR 314/02) heißt es zwar, eine Irreführung liege dann nicht vor, wenn ein Verbraucher erfahrungsgemäß über die Fähigkeit verfüge, einen elektronischen Verweis zu erkennen, aus dem eine genügende Aufklärung erfolge, weil der jeweilige Kaufinteressent gerade diejenigen über einen elektronischen Verweis verknüpften Seiten aufrufen werde, die er zu Information über die von ihm ins Auge gefasste Ware benötige.
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00

    Computerwerbung II

    Auszug aus LG Arnsberg, 08.09.2016 - 8 O 83/16
    Etwas anderes folgt nicht aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, wie sie auf Seite 2 des Schriftsatzes der Beklagten vom 07.09.2016 (Bl. 36 d. A.) zitiert werden: Aus dem Urteil vom 24.10.2002 (I ZR 50/00) ergibt sich deshalb nichts anderes, weil es dort heißt, eine die Irreführungsgefahr ausschließende genügende Aufklärung könne nur durch einen klar und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhabe.
  • BGH, 07.07.2011 - I ZR 173/09

    10 % Geburtstags-Rabatt

    Auszug aus LG Arnsberg, 08.09.2016 - 8 O 83/16
    Am Vorliegen einer Irreführung ändert es nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung nichts, wenn die Irreführung - wie hier dadurch, dass der auf die von der Beklagten betriebene Webseite X umgeleitete Verbraucher dort erfährt, dass vom Angebotspreis die Bodenplatten nicht mit umfasst sind - noch rechtzeitig vor der Kaufentscheidung ausgeräumt wird (BGH, WRP 2012, 311).
  • OLG Hamm, 04.06.2009 - 4 U 19/09

    Irreführende Werbung in Google AdWords

    Auszug aus LG Arnsberg, 08.09.2016 - 8 O 83/16
    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass sich aus dem von der Beklagten herangezogenen Urteil des OLG Hamm vom 04.06.2009 - 4 U 19/09 - auf den ersten Blick etwas anderes ergibt.
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